Dresden, den 24.03.2020

DPolG Sachsen e. V. begrüßt in großen Teilen die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes anlässlich der Corona-Pandemie vom 22.03.2020 sieht aber noch Nachbesserungsbedarf!

Am 22.03.2020 trat die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes als Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie und die damit einhergehende Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Die DPolG Sachsen e. V. spricht sich für diese weitreichende Verfügung aus, um die rasante Ausbreitung des Virus im Freistaat Sachsen einzudämmen. Auch die, im Vergleich zu anderen Bundesländern, „verschärftere“ Form der Ausgangsbegrenzung steht in einem adäquaten Verhältnis. Denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht hierbei im Vordergrund.

Jedoch sieht die DPolG Sachsen e. V. auch enorme Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Verfügung durch die Polizeibeamtinnen- und beamte.

Es fehlt an einer klaren Handlungsanweisung an die eingesetzten Kräfte wie mit welchen Fällen umzugehen ist. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich durch die Politik etwas allein gelassen, denn es fehlt an einer klaren Vorgabe der Umsetzung. Beispielsweise ist unklar, wie das Umfeld des Wohnbereichs zu definieren ist. Sind dies 300m oder 500m?

Weiterhin bestehen teilweise Unstimmigkeiten in der Sanktionierung der Verstöße. Wann genau gilt welcher Verstoß als Ordnungswidrigkeit und wann als Straftat?

Diese, teilweise unklar formulierten Verbote stellen die Polizistinnen und Polizisten vor erhöhte Herausforderungen. Es darf nicht passieren, dass es für gleiche Verstöße innerhalb der Polizeidirektionen/Bereitschaftspolizeien zu unterschiedlichen Sanktionen kommt. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, eine klarstellende Regelung für die Beamtinnen und Beamten zu schaffen, denn die Handlungssicherheit der Kolleginnen und Kollegen muss dabei im Vordergrund stehen.

Ein viel weitreichenderes Problem sieht die DPolG Sachsen e. V. auch beim Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten vor dem Virus. Denn sie sind es, die für Sicherheit und Ordnung und u. a. auch die erlassene Allgemeinverfügung durchsetzen müssen. Aber ohne entsprechende Schutzmittel ist dies nicht möglich. Es mangelt in ziemlich jeder Dienststelle an Desinfektionsmitteln, Schutzhandschuhen und an Schutzmasken für die Kolleginnen und Kollegen. Aus diesem Grund appellieren wir an das Polizeiverwaltungsamt und die Staatsregierung ausreichend für die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten zu sorgen und Fehlbestände aufzufüllen. Denn die Gesundheit der eingesetzten Kräfte steht an erster Stelle!

Jedoch sei auch gleichzeitig gesagt, dass man innerhalb der Organisationseinheiten kollegial und verantwortungsbewusst mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen sollte.

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