PRESSEMITTEILUNG
16.07.2010
48/2010
Reform der Sicherungsverwahrung – Deutsche Polizisten sind nach Freilassung gefährlicher Straftäter in Alarmstimmung – Unterstützung für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Alarmstimmung in deutschen Polizeirevieren nach Freilassung gefährlicher Sexualstraftäter aus dem Justizgewahrsam. Mehrere als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter kommen auf freien Fuß. Jetzt fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine rasche Reform der gesetzlichen Regelung und unterstützt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die bisherige Praxis der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung war vom Europä-ischen Gerichtshof als rechtswidrig bezeichnet worden; es ist damit zu rechnen, dass noch erheblich mehr gefährliche Täter in Freiheit kommen. Der neue Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, entlassene Straftäter elektronisch zu überwachen. Dieses Instrument, so die DPolG, müsse in den Ländern konsequent angewandt und ausgebaut werden, im Einzelfall sollte auch „Echtzeit-Überwachung“ möglich sein.
In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:
„Wenn die bisherige Rechtspraxis ins Gesetz aufgenommen werden soll, riskieren wir erneut eine Verurteilung Deutschlands durch den EuGH oder des Bundesverfassungsgerichts, wegen Verstoßes gegen Menschenrechte. In der Folge kämen gefährliche Kriminelle unkontrolliert auf freien Fuß, das kann niemand wollen.
Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Entwurf beinhaltet mit dem Instrument der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die Möglichkeit, auch lange Zeit nach dem Urteil diese Maßnahme zu ergreifen. Das ist sinnvoll und notwendig und dürfte den Anforderun-gen des EuGH genügen. Es nutzt überhaupt nichts, weitergehende Forderungen zu stel-len, die sich juristisch in Europa nicht durchsetzen lassen.
Die Gerichte dürfen es sich eben nicht so einfach machen, wie bisher, sondern müssen von der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung auch verstärkt Gebrauch machen, damit die spätere Verhängung auch ermöglicht wird.
Die Staatsanwaltschaften sollten außerdem stärker darauf achten, die Entscheidung not-falls von der nächsten Instanz gesondert überprüfen zu lassen, wenn ein Richter nicht einmal diese mildeste Form der Gefahrenverhinderung für nötig hält.
Jetzt sind die Länder aufgefordert, ein flächendeckendes System zur elektronischen Überwachung dieser Täter, z.B. durch Fußfesseln mit GPS-Signalen, einzuführen. Dazu sollten die Möglichkeiten von Aufenthaltsverboten, beschränkten Reiseaktivitäten und Kontaktaufnahmen rechtlich abgesichert werden.
Der Polizei fehlt das Personal, um gefährliche Täter rund um die Uhr zu überwachen, des-halb müssen andere Lösungen her. Technisch sollte im Einzelfall auch eine „Echtzeit-Überwachung“ gefährlicher Täter, zumindest für festgelegte Zeiträume, möglich sein. Die Industrie hält hierfür ausreichende Lösungen bereit, die Verantwortung liegt in den Ländern.
Auch diese Form der Überwachung wird allerdings Personal und Geld binden, da darf man sich nichts vormachen. Personalabbau bei der Polizei und Kürzung von Sicherheitsetats, wie sie in den Ländern seit Jahren an der Tagesordnung sind, passen dazu nicht.“
Herausgeber: DPolG-Bundesleitung
Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin
Telefon (030) 47 37 81 23
Telefax (030) 47 37 81 25
dpolg@dbb.de
V.i.S.d.P.: Rainer Wendt