für die Polizei in Hessen.

Nachdem sich in der heutigen Vormittagsberatung des Landtagsinnenausschusses zur Frage der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte noch keine definitive Bewegung ankündigte, haben Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) die Haltung der Landesregierung und die Regierungsfraktion SPD weitere Details mitgeteilt. Danach werden nunmehr folgende Regelungen vorgeschlagen:

Gehobener Dienst: Altersgrenze 62 Jahre

Höherer Dienst:      Altersgrenze 64 Jahre

Damit soll eine generelle Absenkung der bestehenden Regelungen des § 208 LBG um ein Jahr erfolgen.

Darüber hinaus sollen die Zeiten im Wechselschichtdienst, bei SEK und MEK sowie bei der Polizeihubschrauberstaffel beginnend mit 20 in diesen Bereichen geleisteten Dienstjahren stufenweise mit 4 Monaten von der Pensionsgrenze abgerechnet werden.

20 Jahre = 61 Jahre 8 Monate

21 Jahre = 61 Jahre 4 Monate

22 Jahre = 61 Jahre

23 Jahre = 60 Jahre 8 Monate

24 Jahre = 60 Jahre 4 Monate

25 Jahre = 60 Jahre

Mit dieser Vorentscheidung bewegen sich Landesregierung und Regierungsfraktion doch weiter als in den zurückliegenden Wochen zu erwarten war und greifen die Kompromissvorschläge der Gewerkschaften wie auch der wissenschaftlichen Evaluation in Teilen auf. Insbesondere die generelle Altersgrenze von 62 Jahren für den gehobenen Dienst entspricht der bundesweiten Entwicklung und die Bewegung dort hin erfüllt dann auch den Anspruch des Ministerpräsidenten, auf einheitliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Insoweit ist allerdings das Festhalten an der Altersgrenze von 64 Jahren für den höheren Dienst nicht nachvollziehbar.

Die Entscheidung liegt nunmehr beim Landtag. Die DPolG wird den Beratungsprozess weiter intensiv begleiten. Nachfolgend noch die Pressemitteilungen der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dazu. Die Landesregierung hat auch ankündigt, dass es für das Beförderungsgeschehen 2011 keine Einschränkungen durch den neuen Landeshaushalt geben soll. Der Regierungsentwurf dazu wird demnächst ins Parlament eingebracht.

Werner Kasel

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