dpa
Dresden. Vom kommenden Jahr an soll das Renteneintrittsalter der sächsischen Beamten in der Regel von 65 auf 67 Jahre schrittweise angehoben werden. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wie Regierungssprecher Johann-Adolf Cohausz sagte.
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Auch die bei Polizei- und Justizvollzugsdienst geltenden geringeren Grenzen sollen um zwei Jahre heraufgesetzt werden, so dass diese Beamten dann regulär mit 62 Jahre in den Ruhestand gehen können. Für die Beamten im höheren Polizeivollzugsdienst sieht der Entwurf eine Anhebung der Grenze von 60 auf 64 Jahre vor.