PRESSEMITTEILUNG
04.08. 2011
54/2011
Schmerzensgeld für Kindermörder Gäfgen
Justiz sendet falsches Signal
Mit Unverständnis hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. zur Kenntnis genommen, nach dem der 2003 verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen bekommen soll.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerli-che Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten. Dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen, ist die Justiz bei ihrem Urteil – wenn auch nicht vollum-fänglich – nachgekommen. Die Begründung des Täters, er habe immer noch unter den Folgen der Folterandrohung durch die damals mit dem Fall befassten Polizisten zu leiden, kann wohl niemand letztlich beweisen. Es ist auch möglich, dass die psychische Störung Gäfgens schon vorher durch den Tod des Kindes ausgelöst wurde.“
Ungeachtet dessen bleibt die DPolG bei ihrer festen Überzeugung, dass Folterandrohungen und Folter unter keinen Umständen ein Mittel sein dürfen, um mutmaßliche Täter zu Geständnissen zu bewegen.
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