10.04.2010
Sicherheit an den Gerichten
Die Sicherheit in den sächsischen Justizgebäuden wird weiter erhöht. Die sächsische Justiz hat nun die angekündigte Verstärkung durch die Polizei erhalten. Seit dem 1. April 2010 haben die ersten 23 Polizeibeamten (3 Frauen und 20 Männer) ihren Dienst bei verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen angetreten.
Insgesamt werden 40 Polizeivollzugsbeamte für zunächst 2 Jahre an die sächsische Justiz abgeordnet (I). Sie sollen bei den Einlasskontrollen an Gerichten und Staatsanwaltschaften Unterstützung im Rahmen der Personen- und Gepäckkontrollen leisten. Justizminister Dr. Martens: „Die neuen Justizmitarbeiter sind herzlich willkommen. Ich freue mich, dass sie mit ihrer Erfahrung die Sicherheit in unseren Justizgebäuden erhöhen. Ihnen und dem sächsischen Innenministerium gilt mein Dank für diese unbürokratische Unterstützung.“ Der Justizminister dankte in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich den Justizwachtmeisterinnen und –wachtmeistern, die in den Monaten seit dem Dresdener Attentat die zusätzlichen Zugangskontrollen durchgeführt haben.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Ulrich Hagenloch, hat die Polizeibeamten am 1. April in Dresden feierlich begrüßt. In einer Schulungsveranstaltung werden sie nun mit ihren neuen Aufgaben vertraut gemacht. Am 6. April 2010 treten die Polizeibeamten dann an den neuen Einsatzorten ihren Dienst an.
Die Abordnung wurde durch eine Vereinbarung zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium ermöglicht, die Justizminister Dr. Martens im Rahmen der Vorstellung des neuen Sicherheitskonzepts der Justiz am 30.11.2009 bekanntgegeben hat. Das neue Sicherheitskonzept sieht neben verstärkten Kontrollen bei einer erhöhten Gefahrenlage u.a. nunmehr auch stichprobenartig anlassunabhängige Einlasskontrollen bei den Gerichten vor. Seit Dezember 2009 wurden für diesen Zweck – zusätzlich zu den bereits vorhandenen – fünf neue mobile Metalldetektorrahmen und insgesamt 66 Handsonden mit Zubehör bestellt und ausgeliefert. Die weitere Beschaffung von Metalldetektorrahmen und Handsonden erfolgt, soweit die betroffenen Behördenleiter entsprechenden Bedarf anmelden.

Als Newsletter laden

Im Archiv stöbern