PRESSEMITTEILUNG
Sicherungsverwahrung
DPolG: Länder sollen Neuregelung schnell umsetzen, statt zu nörgeln
Die vorgetragenen Bedenken aus einigen Ländern nach dem gefundenen Kompromiss zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung stoßen bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf Unverständnis. Die Justizsenatoren von Hamburg und Berlin hatten Zweifel daran geäußert, dass die Neuregelung vor dem Europäischen Gerichtshof bzw. vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte dazu in Berlin:
„Beide Senatoren sollten jetzt endlich arbeiten, statt zu nörgeln! Es ist ihre Gesetzge-bungs- und Gestaltungskompetenz, für eine Ausstattung der Unterbringung zu sorgen, die rechtsstaatlichen Standards entspricht.
Die Länder wollten 2006 bei der Föderalismusreform unbedingt diese ‚Gestaltungskompe-tenz‘ haben, jetzt sollten sie auch ihren Job machen, statt als „Oberbedenkenträger“ weiter auf Zeit zu setzen und die Sicherheit in unserem Land zu beschädigen.
Es wäre übrigens auch schon in der Vergangenheit ihre Aufgabe gewesen, den Strafvoll-zug und die Sicherungsverwahrung zu entkoppeln. Die Länder sollten sich rasch untereinander absprechen und gemeinsame Unterbringungen länderübergreifend realisieren, wenn kein „Tätertourismus“ entstehen soll.“
Wendt betonte nochmals, dass die jetzt getroffene Einigung auch für die Fälle gelten muss, die bereits freigelassen wurden. „Die können aufgrund ihrer nachgewiesenen Gefährlichkeit unmöglich in Freiheit bleiben.“
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