Pressemitteilung „Tarifabschluss 2015“
Eine Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst wurde erzielt.
Mit einer Steigerung von 2,1% (2015) und 2,3% (2016) wird ein weiteres auseinander-klaffen der Besoldung des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern verhindert und auch die jeweils 30,00 € mehr pro Jahr für Auszubildende setzen ein positives Zeichen in Richtung Nachwuchsgewinnung.
Wir als DPolG Sachsen begrüßen diese Einigung als tragfähigen Kompromiss für den öffentlichen Dienst. Doch ganz klar: Noch ist diese Einkommensrunde nicht zu Ende! Dies kann sie erst sein, wenn die getroffenen Ergebnisse auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wurden.
Die Beamten dürfen nicht streiken und auf diese Weise ihr Recht durchsetzen. Dafür wurde dem Staat ihnen gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht auferlegt und das kann nur in einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses zum Ausdruck kommen. Oder machen die sächsischen Beamten etwa schlechtere Arbeit als ihre angestellten Kollegen?
Schon von der Anpassung der Sonderzahlungen im Tarifabschluss profitieren die Beamten nicht, da diese für sie schon längst gänzlich gestrichen wurden. Benachteiligen Sie die Beamten nicht weiter, sondern zeigen Sie, dass auch ihre Arbeit – wie die des restlichen öffentlichen Dienstes – geschätzt wird.
Herr Ministerpräsident, folgen Sie den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Hamburg und erklären Sie die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auch für Ihre sächsischen Beamten.