Samstag, 6. August 2011
(Sächsische Zeitung)

„Thierses Kritik an Polizei und Justiz grenzt ans Unerträgliche“
Von Paul Scholz
Unter dem Titel Perspektiven veröffentlicht die Sächsische Zeitung kontroverse Essays, Kommentare und Analysen zu aktuellen Themen. Heute: Der frühere Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen, Paul Scholz, fordert eine sachliche Debatte über die Handyaffäre in Sachsen. Ziel müsse eine klare und praxistaugliche Regelung für die Strafverfolgungsbehörden sein.

Der Autor: Paul Scholz war bis 31. März 2011 Präsident des Landeskriminalamtes. Der 60-Jährige gehörte 1990 zu den ersten Polizeibeamten, die von Baden-Württemberg nach Sachsen kamen. Er leitete in seinen insgesamt 40 Dienstjahren zahlreiche Dienststellen vor allem in Dresden.
In sz-online
„Sachsens Polizei und Staatsanwaltschaft missachten den Geist des Grundgesetzes“
Der SPD-Politiker Wolfgang Thierse fordert von Sachsens Innenminister Markus Ulbig in einem offenen Brief eine umfassende Aufklärung in der Handyaffäre.
Die sogenannte Handyaffäre sorgt seit Monaten für heftige politische Auseinandersetzungen in Sachsen. Die Ermittlungsbehörden hatten nach den gewalttätigen Ausschreitungen am 19. Februar in Dresden am Rande mehrerer Demonstrationen auf der Suche nach den Tätern über eine Million Handy-Verbindungsdaten gesammelt. Die Opposition und der Datenschutzbeauftragte halten dieses Vorgehen für unverhältnismäßig.

An den Demonstrationen gegen den Neonazi-Aufmarsch hatten auch Politiker teilgenommen, darunter Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse. In einem in der SZ veröffentlichten Brief an Innenminister Markus Ulbig (CDU) forderte der SPD-Politiker umfassende Aufklärung der Bürger. Er nannte die Ermittlungen befremdlich und besorgniserregend. Die Einschränkung der Grundrechte der Bürger stehe in keinem Verhältnis zum Aufklärungsbedürfnis der Polizei.

Der frühere Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen, Paul Scholz, antwortet im Folgenden auf Thierses Vorwürfe.

Sehr geehrter Herr Thierse,
Sie wollen nicht verstehen, dass Ihre, wie Sie schreiben, pointierte oder auch polemische Kritik dazu führt, dass sich ein Polizeibeamter in seiner Ehre verletzt sieht. Wie jeder andere hat er das Recht, dies zur Anzeige zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hat wiederum die Pflicht, dies zu prüfen und zu entscheiden. Von einem Wahrer des Geists des Grundgesetzes und des Rechtsstaats darf ich mir dafür Verständnis wünschen.

Ihr offener Brief legt aus meiner Sicht Zeugnis dafür ab, dass Sie nur das wahrnehmen wollen, was Ihnen geeignet erscheint, Ihre vorgefasste Sichtweise über sächsische Behörden zu untermauern. In öffentlichen Erklärungen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Mobilfunkdaten nur zu einem Teil mit den Ereignissen des 19. Februar 2011 im Zusammenhang steht, weil sie unabhängig davon in anderen Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten notwendig erschien. In allen Fällen lag den Datenerhebungen nicht nur ein Antrag der Staatsanwaltschaft, sondern auch ein richterlicher Beschluss zu Grunde. Sie entsprechen der gegenwärtigen Rechtslage. Darüber wurde in den Medien in den letzten Wochen umfangreich berichtet, sodass es Ihnen oder Ihren Mitarbeitern nicht entgangen sein dürfte. Ihr Brief erweckt leider einen völlig anderen Eindruck. Er stellt Staatsanwaltschaft und Polizei an den Pranger, weil sie mit ihren Ermittlungen nach den zum Teil schweren Straftaten am 19.Februar 2011 überzogen hätten. Sie sehen Beamte, deren Geisteshaltung zu einer Bedrohung für die Demonstrationsfreiheit, für den Rechtsstaat und die Demokratie werden kann, um dann gleich von den befremdlichen, besorgniserregenden Ermittlungsmethoden der sächsischen Polizei zu schreiben.

Ob diese Pointiertheit oder Polemik, wie Sie es nennen, eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags würdig ist, möchte ich nicht beurteilen. Für diejenigen, die als Staatsanwälte und Polizeibeamte bemüht sind, Ihrer Aufgabe auch unter schwersten Bedingungen gerecht zu werden, grenzt sie ans Unerträgliche.

Staatsminister Ulbig hat – wie es in den Pressemitteilungen der Staatsregierung nachzulesen ist – Polizeipräsident Dieter Hanitsch mit einer anderen Aufgabe betraut, weil er Defizite in der Information des Staatsministeriums des Innern zu verantworten habe, nicht jedoch wegen der Ermittlungen nach dem 19. Februar 2011. Als ich von dieser Entscheidung aus den Medien erfuhr, hatte ich mir eine umsichtigere Beratung des Ministers gewünscht. Für mich war vorauszusehen, dass diese Entscheidung so gedeutet wird, wie Sie es tun. Das hat weder Polizeipräsident Hanitsch noch die sächsische Polizei verdient. Damit kein erneutes Missverständnis aufkommt, noch zwei Anmerkungen: Mutmaßliche Fehler beim Umgang mit rechtmäßig erhobenen Mobilfunkdaten müssen untersucht und gegebenenfalls korrigiert, gleiche Fehler in der Zukunft ausgeschlossen werden. Verantwortlichkeiten sind festzustellen, notwendige dienst- und strafrechtliche Schritte bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente einzuleiten. Dazu bedarf es eines sachlichen Verfahrens, nicht jedoch einer unsachlichen, zumindest an Verunglimpfung erinnernder Pauschalkritik.

Eine kritische Überprüfung der „Dresdner Funkzellenabfrage“ wird zu dem Ergebnis führen, dass sie keinen Einzelfall darstellt, sondern auf strukturellen Mängeln der Befugnisnorm in der Strafprozessordnung beruht. Zu diesem Ergebnis kam die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. In ihrer Entschließung vom 27. Juli 2011 weisen sie auf die von ihnen festgestellte Schwäche der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung hin und fordern den Bundesgesetzgeber auf, die Voraussetzungen des Paragrafen 100 g Strafprozessordnung klarer und strenger zu fassen. Darin sehe ich die dringend notwendige Chance zur Versachlichung der nun schon Wochen andauernden Diskussion, die eigentlich nur aus unberechtigten Schuldzuweisungen an Justiz und Polizei besteht.

Ziel des nun notwendigen Diskurses muss die Schaffung einer klaren und praxistauglichen Regelung sein, die sich in besonderem Maß dem Grundrechtsschutz der Vielzahl der von einer solchen Abfrage betroffenen Menschen widmet, die selbst keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben, die aber andererseits auch die Bedeutung der Aufklärung schwerer Straftaten angemessen berücksichtigt.

Politik und Strafverfolgungspraxis sind gleichermaßen gefordert, sich dieser anspruchsvollen Aufgabe gemeinsam zu stellen. Dass Sie daran mitwirken möchten, bezweifle ich nach der Lektüre Ihres Briefes; die von Ihnen bevorzugte Polemik ist einfacher. Schade!

(Leicht gekürzte Fassung der Antwort)

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