Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei findet Ihr die Informationen zum Klageverfahren zum Widerspruchsbescheid Dienstalter.
Jetzt muss es schnell gehen, da die Klagen bis zum 2. Februar 2014 bzw. einen Monat nach Eingang, für die die ihn später erhalten haben, am Verwaltungsgericht eingegangen sein müssen.
Ihr habt zwei Möglichkeiten:
1.) Selbst Klage einzureichen, hierzu findet Ihr im Anhang eine Musterklage oder
2.) Über einen Anwalt, durch Ausfüllen eines Rechtsschutzsantrages.
Die Funktionäre Eurer Kreisverbände helfen Euch weiter. Bedenkt bitte, dass der Anwalt auch etwas Zeit zur Klageformulierung benötigt und Ihr alle benötigten Unterlagen (Besoldungswiderspruch, Widerspruchsbescheid) in Kopie an den Rechtsschutzantrag und für den Anwalt benötigt.
Der Landesvorstand
mehr dazu im Mitgliederbereich!!