Wichtiger Hinweis zum Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Kürze erhaltet Ihr Eure Bezügemitteilung. Diese basiert auf dem o. a. Gesetz und beinhaltet die rückwirkende Eingruppierung in die Erfahrungsstufen zum 1. September 2006.
Zu diesem Sachverhalt erhielten die Kolleginnen und Kollegen einen Widerspruchsbescheid am Anfang dieses Jahres, gegen den viele klagen.
Jetzt gilt es, erneut zu handeln!
Wer der Bezügemitteilung nicht innerhalb eines Monats widerspricht, erkennt Diese somit an und wird nach dem o. a. Gesetz besoldet. Das erschwert die Klage zur altersdiskriminierenden Bezügezahlung bzw. macht diese Gegenstandslos.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht klagen bzw. diese versäumt haben, besteht die Chance rückwirkend den Anspruch zur Besoldung in der höchsten Dienstaltersstufe auf drei Jahre zu sichern.
Für Rückfragen stehen Euch die Kolleginnen und Kollegen des Vorstandes der Kreisverbände zur
Verfügung.
Euer Landesvorstand
Anlage:
Download für Mitglieder