Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen und des Sächsischen Richtervereins
Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich in einem ersten Treffen am 9. August 2017 mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, Norbert Bullmann, stellv. Landesvorsitzender des SBB, Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP), Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV) und Dr. Andreas Stadler, Mitglied im Vorstand des SRV, auf einen Zeitplan für weitere gemeinsame Gespräche zur Umsetzung des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung verständigt. Ziel ist es, eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu schaffen.
Die Gespräche werden am 28. August 2017 fortgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017, verkündet am 7. Juli 2017, festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig ist. Es hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.