Der SBB Beamtenbund und Tarifunion e.V. empfiehlt vorsorglich allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.
Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen durch das 4.Dienstrechtsänderungsgesetz versucht wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen wieder herzustellen und sich dadurch eine neue Situation ergeben hat.
Wie bereits informiert, bestehen aus Sicht des SBB weiter erhebliche Zweifel, ob die getroffenen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. In den Musterwidersprüchen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Anpassungen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nicht ausreichen, um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen sicherzustellen.


Frist 31. Dezember 2023

Bezüglich der Anträge wendet Euch bitte an Eure Kreisvorsitzenden bzw. an die Geschäftsstelle der DPolG Sachsen.

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