Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          29.08.2018

+ Ermittlungen zum veröffentlichten Dokument in den sozialen Medien eingeleitet

Dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz ist bekannt, dass in den sozialen Medien ein Dokument veröffentlicht wurde, bei dem es sich um den Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten in dem Verfahren wegen eines Tötungsdelikts am vergangenen Wochenende in Chemnitz handeln soll. Der Sachverhalt muss nun schnellstens aufgeklärt und  die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat deshalb bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zur Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit vorgelegt. Der Generalstaatsanwalt hat daraufhin die Staatsanwaltschaft Dresden mit den Ermittlungen betraut.

Für weitergehende Informationen kann die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dresden (Pressesprecher: Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Tel. 0351 /446-2600)   kontaktiert werden. _______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         29.08.2018

+ Gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizeidirektion und LKA zu den Ausschreitungen in Chemnitz gebildet

++ Onlineportal und Telefonhotline für Hinweise eingerichtet

Nach dem Tötungsdelikt in Chemnitz und den darauffolgenden Ausschreitungen arbeiten die zuständigen Behörden weiterhin mit Hochdruck an der Aufklärung der Vorfälle. Während zum Tötungsdelikt bereits zwei Haftbefehle vollstreckt wurden, werden zu den Ausschreitungen die bislang bekanntgewordenen Sachverhalte und Hinweise sowie vorliegenden Beweismittel ausgewertet und bewertet – mit dem Ziel, alle Straftäter schnell zu überführen.

In diesem Zusammenhang haben das Landeskriminalamt Sachsen/PTAZ und die Polizeidirektion Chemnitz heute die gemeinsame Ermittlungsgruppe „C-entrum“ gebildet.

Sitz der Ermittlungsgruppe ist die Stadt Chemnitz. Die Gruppe wird anlassbezogen durch andere Dienststellen unterstützt.

Die Polizei Sachsen bittet zudem die Bevölkerung um Unterstützung und Hinweise zur weiteren Aufklärung. Zu diesem Zweck wurde ein entsprechendes Hinweisportal eingerichtet, auf dem relevante Bild- und Videoaufnahmen hochgeladen beziehungsweise zugänglich gemacht werden können.

Das Hinweisportal ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://sn.hinweisportal.de/

Telefonische Hinweise werden unter 0800 855 2055 entgegengenommen.

Das LKA Sachsen bedankt sich für die Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung.

+++ Medien

Gründung GEG C-entrum – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118062

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          29.08.2018

+ Sachsen schiebt zwölf straffällige Tunesier ab

++ Wöller: „Geltendes Recht konsequent durchsetzen“

Sachsen hat heute erneut ausreisepflichtige Tunesier in ihre Heimat abgeschoben. Das Flugzeug mit insgesamt 17 abgelehnten Asylbewerbern an Bord, startete am frühen Nachmittag vom Flughafen Halle/Leipzig aus nach Enfidha. 16 Personen kamen aus Sachsen. Davon verbüßten zwölf Nordafrikaner eine Haftstrafe und wurden direkt aus den Justizvollzugsanstalten zum Flughafen gebracht. Ein weiterer Haftfall kam aus Nordrhein-Westfalen und wurde ebenfalls von Leipzig aus abgeschoben.

„Wir werden auch weiterhin geltendes Recht durchsetzen. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Das gilt insbesondere für die Personen, die bei uns als Straftäter in Erscheinung treten. Daran werden die sächsischen Behörden auch weiterhin konsequent arbeiten“, sagte Innenminister Prof. Dr.

Roland Wöller.

Der heutige Flug war bereits der 7. sächsische Sammelcharter nach Tunesien in diesem Jahr. Damit wurden 2018 insgesamt 151 Personen aus diesem nordafrikanischen Land vom Flughafen Halle/Leipzig abgeschoben. 91 davon kamen direkt aus dem Freistaat. Zum Stichtag 31. Juli 2018 lebten in Sachsen insgesamt 609 ausreisepflichtige Tunesier.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          27.08.2018

+ Statement von Innenminister Wöller zu den Ereignissen in Chemnitz

Zu den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende erklärt Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„In den vergangenen 36 Stunden wurde der sächsischen Polizei in Chemnitz bei mehreren Einsätzen viel abverlangt.

Die Polizei hatte zunächst die Absicherung eines zunächst friedlichen Stadtfestes zu gewährleisten. Dass es in der Nacht zum Sonntag zu einem Tötungsdelikt in der Innenstadt kam, hat zu einer deutlichen Ausweitung des Einsatzes, ja zu einer Eskalation und auch zu einer erheblichen Belastung der Polizei geführt.

Wir sind mit Hochdruck dabei, umfangreiche Ermittlungen und Tatortarbeit unter schwierigen Bedingungen im öffentlichen Raum durchzuführen. Es gilt, die Tat auch nach der Inhaftierung weiter aufzuklären und damit die Voraussetzungen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu schaffen.

Ich verstehe das große öffentliche Interesse angesichts eines solch schlimmen Ereignisses und auch die Ungeduld, denn Aufklärung erfordert Zeit, weil sie gewissenhaft erledigt werden muss.

Umso dankbarer sind wir, dass es der Polizei gelungen ist, zwei Tatverdächtige des Tötungsdeliktes schnell zu ermitteln. Und dass das Gericht Haftbefehle erlassen hat, werte ich als Beleg für die professionelle Arbeit der Polizei.

Ich will aber auch klare und unmissverständliche Worte an die richten, die, offensichtlich motiviert durch das Tötungsdelikt, am gestrigen Nachmittag in Chemnitz mit Gewalt versucht haben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, auf Selbstjustiz zu setzen und das Verbrechen der Nacht zum Sonntag politisch zu instrumentalisieren.

In Chemnitz gilt so wie überall in Sachsen: Wer gewaltsam versucht, gegen Mitmenschen oder die staatliche Ordnung vorzugehen, muss und wird scheitern und zur Verantwortung gezogen. Es ist die ureigenste Aufgabe der Polizei und von sonst niemandem, Sicherheit und Ordnung in unserer freiheitlichen Demokratie zu schützen. Dieser Aufgabe wird die sächsische Polizei mit Entschlossenheit nachkommen.

Ich rufe all jenen, die versuchen, die Ereignisse für ihre politischen Ziele zu missbrauchen, zu:

Wir werden nicht zulassen, dass sie das Bild unseres Bundeslandes und dieser Stadt beschädigen.

Wir werden nicht zulassen, dass mit Gerüchten, Halbwahrheiten und Lügen Stimmung gemacht wird.

Wir werden auch nicht zusehen, wenn versucht wird, mit martialischem Auftreten die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mundtot zu machen.

Ich bin vielmehr sicher, dass die übergroße Mehrheit der Chemnitzerinnen und Chemnitzer gemeinsam mit der überwiegend großen Mehrheit der Sachsen mit bürgerlicher Überzeugung Gewalttätern und Aufwieglern widersteht.

Mein Dank gilt in diesen schwierigen Tagen den Einsatzkräften der sächsischen Polizei, die einen verdammt schweren Job zu erledigen haben und denen wir den Rücken stärken müssen.“

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          27.08.2018

+ Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Ausschreitungen in Chemnitz

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Hans Strobl, hat am heutigen Nachmittag die Ermittlungen im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des Stadtfestes in Chemnitz an sich gezogen.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft seit dem 1. Dezember 2017 eingerichtete Sondereinheit „Zentralstelle Extremismus Sachsen“ (ZESA) wird die weiteren Ermittlungen führen.

Wegen der für den heutigen Abend angekündigten Demonstrationen hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz einen erweiterten Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Generalstaatsanwalt Hans Strobl: „Wir wollen die Ermittlungen konzentriert und beschleunigt führen, damit die mutmaßlichen Täter schnellstmöglich vor Gericht gestellt werden können.“ Justizminister Sebastian Gemkow: „Die zügige Arbeit der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Polizei hat in den Ermittlungen wegen der Schwerverletzten und des Getöteten in Chemnitz schnell zur ersten Ergebnissen geführt. Diese Taten müssen weiter zügig aufgeklärt werden. Aber mit der gleichen Entschlossenheit werden wir die Ermittlungen wegen der anschließenden Ausschreitungen vorantreiben. Es ist richtig, dass Generalstaatsanwalt Strobl die Ermittlungen in diesem Komplex übernommen hat. Unter anderem für solche Verfahren haben wir die Sondereinheit „Zentralstelle Extremismus Sachsen“ eingerichtet. Das Gewaltmonopol liegt einzig und allein beim Staat und wir werden gegen diejenigen, die das nicht akzeptieren, konsequent vorgehen.“ ______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         28.08.2018

+ PTAZ* des LKA Sachsen übernimmt Ermittlungen zu Ausschreitungen in Chemnitz

Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen übernimmt mit dem heutigen Tag die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Chemnitz, welche im Zusammenhang mit dem demonstrativen Geschehen der letzten Tage stehen.

Das Landeskriminalamt wird dabei von den Kollegen der Polizeidirektion Chemnitz und weiteren Polizeidienststellen unterstützt.

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen:

„Jetzt gilt es zügig, umfassend und entschlossen zu ermitteln. Zusammen mit der verfahrensführenden Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen wird eine konsequente Strafverfolgung in alle Ermittlungsrichtungen gewährleistet.“

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

+++ Medien

PTAZ* des LKA Sachsen übernimmt Ermittlungen zu Ausschreitungen in Chemnitz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118041

Medienservice Sachsen.

http://www.medienservice.sachsen.de/

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