Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

13.03.2019 – STAZ: Schnelles Urteil wegen Diebstahls beim Arbeiter-Samariter-Bund

13.03.2019 – SSK: „Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung“

07.03.2019 – LKA: Gewalttätiger Übergriff in Leipzig

07.03.2019 – SMGI: Rechtsmotivierte Gewalt in Sachsen steigt innerhalb eine
Jahres um 38 Prozent

8.03.2019 – LKA: Ergebnisse der Exekutivmaßnahmen in Online-Versandhandel

11.03.2019 – SMI: Verfassungsfeindliche Aktivitäten und politisch motivierte Kriminalität wirksam bekämpfen

11.03.2019 – STADD: Tötungsdelikt in Dresden

08.03.2019 – SMI: 313 neue Polizistinnen und Polizisten für Sachsen

08.03.2019 – STAC: Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke eingestellt

11.03.2019 – STADD: Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige Freundin

12.03.2019 – LKA: Angriff auf Polizeibeamte während des            Demonstrationsgeschehens Ende August 2018 in Chemnitz aufgeklärt

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        13.03.2019

+ Schnelles Urteil wegen Diebstahls beim Arbeiter-Samariter-Bund

Zwickau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute eine 35jährige Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Täterin hat gestanden, gestern zusammen mit ihrem Lebensgefährten aus den Geschäftsräumen des Arbeiter-Samariter-Bundes in Zwickau-Neuplanitz eine Geldbörse mit 717 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon gestohlen zu haben. Die geschädigte Mitarbeiterin des ASB hatte ihren Arbeitsplatz für kurze Zeit verlassen. Diese Gelegenheit nutzten die Täter, die sich zufällig in der Nähe aufgehalten hatten. Aufmerksamen Zeugen war es gelungen, beide zu verfolgen und zu stellen. Ein Großteil des Geldes und das Telefon konnten sichergestellt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Lebensgefährte der Verurteilten befindet sich wegen der Tat in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird ein reguläres Strafverfahren geführt. Eine beschleunigte Aburteilung kommt wegen des strafrechtlichen Vorlebens des 33jährigen Deutschen nicht in Frage.

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Sächsische Staatskanzlei                                          13.03.2019

+ „Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung“

++ Ministerpräsident Kretschmer begrüßt schärfere Strafverfolgungspraxis ++ in Sachsen – Aktuelle Debatte im Landtag

Dresden (13. März 2019) – Ministerpräsident Michael Kretschmer hat die schärfere Strafverfolgungspraxis im Freistaat ausdrücklich begrüßt.

In einer Aktuellen Debatte im Landtag betonte er am Mittwoch in Dresden:

„Wir stehen in der Pflicht, den Rechtsstaat durchzusetzen. Dafür braucht es eine starke Polizei, eine starke Justiz und die passenden Instrumente. Wir stehen dafür, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Es ist unsere erste Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen. Die anständigen Leute stehen im Mittelpunkt unserer Politik und um die kümmern wir uns.“ Der Ministerpräsident verwies in dem Zusammenhang auch auf den personellen Aufwuchs bei Polizei und Justiz in Sachsen. Genau dies führe zu einem Zuwachs an Sicherheit.

„Die konsequente Strafverfolgung ohne Rabatt ist das Ziel der Staatsregierung. Dazu zählt die Rundverfügung ebenso wie das neue Polizeigesetz. Wir wollen an der Wurzel ansetzen gemeinsam mit der Polizei, der Justiz, aber auch mit den Bürgermeistern, mit den Vereinen und den Gewerkschaften. Sachsen soll ein sicheres Land sein. Dazu dient auch die Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes.“ Die neue Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwaltes ist Anfang des Monats in Kraft getreten. Damit wird die Strafverfolgungspraxis im Freistaat insgesamt verschärft. Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, auch wenn es sich um sogenannte Bagatelldelikte handelt. Verschärft werden sollen auch die Strafzumessungsvorgaben im Bereich der Drogendelikte.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         07.03.2019

+ Gewalttätiger Übergriff in Leipzig

++ Zeugenaufruf

Ort: in Leipzig, im Bereich der Haltestelle Augustusplatz und in der

Straßenbahnlinie 15

Zeit: am 2. März 2019, gegen 16:10 Uhr

Am Samstagnachmittag, dem 2. März 2019, kam es gegen 16:10 Uhr an der Straßen-bahnhaltestelle am Augustusplatz in Leipzig zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei welcher ein 22-jähriger Mann verletzt wurde. Die Auseinandersetzung hatte nach den bisherigen Feststellungen bereits zuvor in einer Straßenbahn der Linie 15 begonnen, welche in Richtung Hauptbahnhof fuhr. Als der aus Westafrika stammende 22-Jährige an der Haltstelle Ostplatz einstieg, sollen aus einer Gruppe heraus einige Fahrgäste an-gefangen haben, ihn mit ausländerfeindlichen Worten zu beleidigen. An der Haltestelle Augustusplatz sollen diese ihn dann aus der Straßenbahn gedrängt haben und mit ihm ausgestiegen sein. Nach den bisherigen Feststellungen eskalierte die Auseinandersetzung im Haltestellenbereich. Der 22-Jährige soll in der Folge durch die ihm aus der Straßenbahn nachfolgenden Männer geschlagen worden sein. Der Geschädigte wurde hierdurch verletzt. Durch Polizeibeamte konnten die körperlichen Übergriffe auf den 22-Jährigen beendet werden. Es wurden insgesamt acht Männer im Alter von 23 bis 40 Jahren als Tatverdächtige namentlich bekannt gemacht. Der 22-jährige Geschädigte wurde zur ambulanten Behandlung in ein Leipziger Krankenhaus gebracht.

Das PTAZ* des LKA Sachsen hat die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt übernommen.

Die Polizei hat gegen die acht Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung eingeleitet. Alle Be-schuldigten wurden erkennungsdienstlich behandelt. Im Ergebnis durchgeführter Atemalkoholkontrollen mit Werten zwischen 1,1 und

1,7 Promille waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt nicht unerheblich alkoholisiert.

Die Polizei ist für die weitere Aufklärung des Sachverhalts auf die Beobachtungen von Zeugen in der Straßenbahn und im Haltestellenbereich am Augustusplatz angewiesen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, wer-den gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen

+++ Medien

Gewalttätiger Übergriff in Leipzig – Zeugenaufruf – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120505

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Landeskriminalamt Sachsen                                         07.03.2019

+ Exekutivmaßnahmen bei Online-Versandhandel

++ Staatsanwaltschaft Dresden und PTAZ im Einsatz

Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes Sachsen durchsuchen heute, am 7. März 2019, Wohn- und Geschäftsräume eines Beschuldigten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der Geschäftsmann betreibt einen Online-Versandhandel.

Grund dieser Maßnahmen ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, Gründe für eine Inhaftierung liegen nicht vor.

Die Ermittlungen dauern an.

Exekutivmaßnahmen bei Online-Versandhandel – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120513

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Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration    07.03.2019

+ Rechtsmotivierte Gewalt in Sachsen steigt innerhalb eines Jahres um 38  Prozent

++ Staatsministerin Petra Köpping: „Rechte und rassistische Gewalt gehören
zur Lebensrealität in Sachsen – für die Opfer rechtsmotivierter Gewalt
stellen wir ein breites Angebot an professioneller Beratung zur
Verfügung“

(Dresden, den 6. März) Gewalt, Drohungen und Einschüchterungsversuche von rechts gehörten auch 2018 in Sachsen zum Alltag. Laut der Statistik, die das Projekt „Opferberatung Support“ des Vereins RAA Sachsen e.V. erstellt hat, ist ein Anstieg von 229 Gewalttaten im Jahr 2017 auf 317 Gewalttaten im Jahr

2018 zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg um 38 Prozent. Am deutlichsten fällt der Zuwachs in Chemnitz aus: von 20 auf 79 Gewalttaten. Dies ist in erster Linie im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz im August/September 2018 zu begründen. Ein ebenfalls großer Anstieg ist im Landkreis Nordsachsen zu verzeichnen, die Zahl erhöhte sich von 7 auf 23 Taten.

Dazu die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „So bitter es auch ist, in Sachsen gehören rechte und rassistische Gewalt zur Lebensrealität. Es gibt keinen Grund, dies zu beschönigen. Die Kräfte und Strukturen von rechts bedrohen den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Demokratinnen und Demokraten in Sachsen eng zusammenstehen und sich für ein solidarisches und friedliches Zusammenleben einsetzen. Diese Bemühungen unterstützen wir aktiv mit unserem Demokratie-Zentrum Sachsen, zu dem der Träger die Opferberatung, die RAA Sachsen ebenso zählt, wie die Träger der Mobilen Beratung, der mobilen Schulberatung sowie die Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA). Weitere Unterstützung stellen wir mit dem Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz‘ seit Jahren zur Verfügung.“ Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS) des Freistaates Sachsen fördert das zivilgesellschaftliche Engagement für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Mit Hilfe des WOS können Projekte für Demokratie und Toleranz im Freistaat finanziell gefördert, beratend begleitet und miteinander vernetzt werden. Schwerpunkt des Programms sind Maßnahmen und Projekte, die im Sinne von Toleranz, Weltoffenheit und einer demokratischen Kultur wirken.

Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) ist ein Vorhaben der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsminister des Innern und dem Sächsischen Staatsminister der Justiz. Die Beratungsstelle bietet Prävention und Intervention im Phänomenbereich islamistischer Radikalisierung. Die KORA bietet Maßnahmen der einzelfallbezogenen Intervention an und hilft Betroffenen islamistischer Radikalisierung und deren Umfeld gemeinsam mit dem Violence Prevention Network und dem Aussteigerprogramm Sachsen.

Die Statistik der „Opferberatung Support“ wurde durch den RAA Sachsen e. V.

erstellt und durch die Landeskoordinierungsstelle des Demokratie-Zentrums Sachsen im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration aus Mitteln des Freistaates Sachsen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert.

Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          11.03.2019

+ Verfassungsfeindliche Aktivitäten und politisch motivierte
Kriminalität wirksam bekämpfen

++ 2. Mitteldeutsche Sicherheitskonferenz in Erfurt

Gemeinsam mit den beiden Innenministern aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, Georg Maier und Holger Stahlknecht, hat sich heute Sachsens Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider in Erfurt zur zweiten Mitteldeutschen Sicherheitskonferenz getroffen.  An dem Treffen hat außerdem der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang teilgenommen.

Nachdem zu Beginn der Verfassungsschutzpräsident eine Lageeinschätzung hinsichtlich rechtsextremistischer Strukturen in Deutschland gab, tauschten sich die Sicherheitschefs der Länder unter anderem über die neue, sehr mobile Form von Versammlungslagen, sogenannten „Smart-Mobs“ aus. Vorfälle wie in Chemnitz, Köthen und Apolda haben gezeigt, dass sich gewaltbereite Rechtsextremisten binnen kurzer Zeit über soziale Medien bundesweit in einem bisher nicht gekannten Ausmaß verabreden können.

Für die Sicherheitsbehörden ist es für die Beurteilung der Lage und die Planung ihrer Maßnahmen entscheidend, frühzeitig derartige Mobilisierungsaktivitäten zu erkennen. „Solche ad-hoc-Veranstaltungen binden enorme Polizeikräfte. Chemnitz, Köthen und Apolda gaben letztlich den entscheidenden Impuls für diese mitteldeutsche Sicherheitskonferenz“, betonte Thüringens Innenminister Maier.

Auf Grundlage einer Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen befasste sich die bereits die Innenministerkonferenz im November vergangenen Jahres mit dem Thema. Sie beauftragte Polizei und Verfassungsschutz mit der Prüfung, wie künftig präzisere Vorhersagen über virale Mobilisierungen im Netz und deren Auswirkungen in der Realwelt getroffen werden können. Bis zu ihrer Frühjahrssitzung 2019 soll der IMK ein entsprechendes Maßnahmenpapier vorliegen.

Auf der ersten Mitteldeutschen Sicherheitskonferenz vor vier Monaten in Leipzig haben die Landeskriminalämter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Frühwarnsystem zum besseren Erkennen rechtsextremistischer Radikalisierungstendenzen unter den polizeibekannten rechts motivierten Straftätern – das sogenannte Radikalisierungs-Radar-Rechtsextremismus (3R) – entwickelt.

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider: „Mittels eines einheitlichen Scoring- bzw. Rankingsystems sollen potenzielle terroristische Gewalttäter herausgefiltert werden, um diese dann einer konzentrierten Bearbeitung zuzuführen. Damit soll eine Radikalisierungsspirale frühzeitig unterbrochen und schwerste Straftaten verhindert werden.“ Das Konzept soll in den nächsten Monaten intensiv getestet werden.

Die Einbindung der kommunalen Ebene in die Kriminalprävention und damit eine Verzahnung von Kommune, Landesebene, Freistaat, Polizei und Gesellschaft ist ein wesentlicher Aspekt für mehr Sicherheit und Ordnung vor Ort. Hierzu wurden aktuelle Konzepte, die auf eine Verknüpfung von bewährten Elementen wie Schulsozialarbeit, Demokratiestärkung oder Extremismusprävention abzielen, vorgestellt und Entwicklungen in den Ländern besprochen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sind gemeinsame Anstrengungen notwendig. Über aktuelle Herausforderungen haben wir uns heute in Erfurt ausgetauscht. Ein wichtiger Baustein ist die Kriminalprävention. Dazu gehören beispielsweise mit den Kommunen geschlossene Sicherheitspartnerschaften, mit denen wir in Sachsen-Anhalt bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Durch die Bündelung von Kräften sind vor Ort schlagkräftige neue Netzwerke entstanden, was mich freut.“ Innenminister Georg Maier abschließend: „Ich freue mich, dass wir mit Thomas Haldenwang, den obersten Verfassungsschützer Deutschlands, für unsere Beratungen gewinnen konnten. Unsere Demokratie wird von zahlreichen Seiten angegriffen, umso wichtiger ist es, dass Bund und Länder gemeinsam dagegen vorgehen. Insbesondere dem Rechtsextremismus werden wir weiterhin die Stirn bieten.“

+++ Medien

Teilnehmer 2. Mitteldeutsche Sicherheitskonferenz in Erfurt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120526

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        11.03.2019

+ Tötungsdelikt in Dresden

++ Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und der
Polizeidirketion Dresden

Medieninformation

143/2019 (Polizeidirektion Dresden)

Staatsanwaltschaft Dresden

Polizeidirektion Dresden

Landeshauptstadt Dresden

Tötungsdelikt in Dresden

Zeit:     10.03.2019, 20.00 Uhr

Ort:      Dresden-Prohlis

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln aktuell gegen einen Tunesier (38) wegen eines Tötungsdeliktes.

Bisherigen Ermittlungen zufolge geriet der 38-jährige Beschuldigte mit einem Marokkaner (28) an der Lübbenauer Straße aneinander. Der Beschuldigte brachte seinem Kontrahenten eine Stichverletzung bei. Der 28-Jährige verstarb trotz medizinischer Versorgung wenig später.

Alarmierte Polizeibeamte nahmen den Tatverdächtigen noch in der Nacht in einer Wohnung in der Nähe des Tatortes fest.

Der 38-Jährige befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll er im Verlauf des heutigen Tages einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehles vorgeführt werden.

Der genaue Tatablauf und das Motiv der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. (ml) ____________________________________________________________________________

Sächsisches Staatsministerium des Innern                          08.03.2019

+ 313 neue Polizistinnen und Polizisten für Sachsen

++ Amtschef Rechentin: „Investition in Sicherheit unseres Landes“

In Gegenwart von zahlreichen Politikern und Behördenvertretern haben heute im Gewandhaus Leipzig insgesamt 313 Polizistinnen und Polizisten ihre Ernennung gefeiert. Nach 30 Monaten erfolgreicher Ausbildung an einer der drei Polizeifachschulen tragen sie die Amtsbezeichnung „Polizeimeisterin“ oder „Polizeimeister“. Künftig stehen die frischgebackenen Polizistinnen und Polizisten im Dienste der Bereitschaftspolizei oder einer der fünf Polizeidirektionen des Freistaates.

Der Amtschef im Innenministerium Thomas Rechentin betonte während der

Festveranstaltung: „Ich heiße die neuen Kolleginnen und Kollegen in den Reihen der Polizei Sachsen herzlich willkommen. Sie erwartet ein verlässliches Team aber auch eine anspruchsvolle Aufgabe. Ihre erfolgreiche Arbeit ist eine Investition in die Sicherheit unseres Landes.“ Unter den 313 ernannten Beamten sind 245 Männer und 68 Frauen. 142 wechseln zur Bereitschaftspolizei, 30 zur Polizeidirektion Chemnitz, 42 zur Polizeidirektion Dresden, 22 zur Polizeidirektion Görlitz, 62 zur Polizeidirektion Leipzig und 15 zur Polizeidirektion Zwickau.

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen werden jährlich 700 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt. Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig beziehungsweise Schneeberg. Das Bachelor-Studium wird an der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg in der Oberlausitz durchgeführt. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 5.400 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen.

Weitere Informationen zur Karriere bei der Polizei Sachsen:

www.verdächtig-gute-jobs.de

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Staatsanwaltschaft Chemnitz                                       08.03.2019

+ Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke eingestellt

Am 1.9.2018 fand in Chemnitz ein Aufzug unter dem Motto „Schweigemarsch für Gewaltopfer“ im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Daniel H. statt.

Teilnehmer des Aufzuges zeigten unter anderem auch das großformatige Foto einer durch einen marokkanischen LKW-Fahrer gewaltsam ums Leben gekommenen jungen Frau.

Deren Eltern erstatteten am 28.9.2018 Anzeige gegen Björn Höcke.

Er habe als Veranstalter und Verantwortlicher des Aufzuges das Foto bewusst verwendet, um damit zu suggerieren, dass ihre Tochter ebenfalls ein Opfer der „Messer-Migration“ sei.

Dadurch sollte Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht werden.

Wegen einer Einwilligung zur Verwendung des Bildes gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz sei bei den Eltern als nächste Angehörige nicht nachgefragt worden.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Ermittlungsverfahren wegen der widerrechtlichen Zurschaustellung des Bildes eingestellt.

Der Beschuldigte Höcke befand sich zwar an der Spitze des Aufzuges und kündigte am Ende den AfD-Landesvorsitzenden als Sprecher an.

Ausweislich der beigezogenen Unterlagen  des Ordnungsamtes der Stadt Chemnitz war der Beschuldigte Höcke jedoch weder Anmelder des Aufzuges noch Versammlungsleiter.

Auch nach Sichtung der mehrstündigen Videoaufnahmen des Aufzugs gibt es keine Hinweise für seine Beteiligung an der Organisation des Aufzuges, der Herstellung und Verwendung der Bilder und dem Einsatz der Bildträger.

Eine Strafbarkeit wegen der Verwendung des Bildes der jungen Frau auf der Facebook-Seite des Beschuldigten Höcke scheidet ebenfalls aus.

Bei dem dort abgebildeten „Trauermarsch“ handelt es sich angesichts der bundeweiten Berichterstattung zweifelsfrei um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen derartige Bilder auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen  oder deren  Angehörigen verbreitet werden, soweit die Persönlichkeitsinteressen nicht verletzt werden.

Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsinteresse der Abgebildeten  war insbesondere zu berücksichtigen, dass das Portraitbild der jungen Frau nur ganz am Rand und kleinformatig zu sehen ist. Zudem handelt es sich um ein Foto, das bereits vorher in den Medien im Rahmen der Suche nach der vermissten Frau verwendet worden war.

Durch die Verbreitung des Fotos werden auch keine berechtigten Interessen der Frau oder ihrer Angehörigen verletzt.

Zwar entsprach das mit der Demonstration verfolgte Ziel der Stimmungsmache gegen ausländische Personen nicht den Idealen und Vorstellungen der jungen Frau.

Die politische Vereinnahmung  der abgebildeten Person für Ziele, die sie nie verfolgt hätte, ist jedoch zulässig, solange keine Verschmähung der abgebildeten Person eintritt oder unwahre Aussagen vermittelt werden.

Durch das hier relevante Bild wird jedoch  nur die Aussage vermittelt, dass die Frau durch die Straftat eines Ausländers ums Leben gekommen ist, was den Tatsachen entspricht.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        11.03.2019

+ Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige
Freundin

++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden

Medieninformation

Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine
31-jährige Freundin Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Mann und dessen 31-jährige Freundin Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von zwei Kleinkindern erhoben.

Dem 34-jährigen Beschuldigten liegt Entziehung Minderjähriger und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in sieben tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, die zur Tatzeit im September / Oktober 2018 1-jährige Tochter seiner Freundin und Mitbeschuldigten in zwei Fällen in der Wohnung der Mitbeschuldigten in Dresden sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Ihm liegt weiterhin zur Last, die beiden zur Tatzeit 1 und 4-jährigen Töchter seiner Freundin mit deren Einverständnis – aber ohne Zustimmung der Väter der Kinder – nach Ungarn und Rumänien verbracht zu haben und die zur Tatzeit 4-jährige Tochter seiner Freundin im Anschluss im Oktober 2018 in einem Fall in einer Pension in Ungarn und in 4 Fällen in einem Hotelzimmer in Rumänien sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Der 31-jährigen Beschuldigten liegt ebenfalls Entziehung Minderjähriger sowie Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last. Ihr wird vorgeworfen, die Taten ihres Freundes zum Nachteil ihrer Töchter unterstützt zu haben.

Der 34-jährige Beschuldigte wurde nach seiner Rückkehr aus Rumänien in Malchow festgenommen und befindet sich seit 27.10.2018 in Untersuchungshaft.

Den gegen die 31-jährige Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls erwirkten Untersuchungshaftbefehl hat das Amtsgericht Dresden am
01.11.2018 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         12.03.2019

+ Angriff auf Polizeibeamte während des Demonstrationsgeschehens Ende
August 2018 in Chemnitz aufgeklärt

++ Festnahme und Durchsuchung bei Tatverdächtigem

Einsatzkräfte des PTAZ  durchsuchten am 11. März 2019 in Chemnitz die Wohnräume einen 37-Jährigen Deutschen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen unerlaubten Führens von Schutzwaffen (Schlagschutzhandschuhe).

Der Beschuldigte steht im Verdacht, an den gewalttätigen Ausschreitungen  im Rahmen der Demonstrationen am 26. und 27. August 2018 in Chemnitz maßgeblich beteiligt gewesen zu sein und mehrere Polizeibeamte und einen anderen Demonstrationsteilnehmer verletzt zu haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnte umfangreiches Beweismaterial, u.a. Mobiltelefone, Computer, Speichermedien, verbotene Stichwaffen, diverse Devotionalien der rechten Szene, sichergestellt werden.

Diese Asservate müssen nun ausgewertet werden.

Das Landgericht Chemnitz erließ einen Haftbefehl gegen den Verfolgten, setzte diesen jedoch nach teilgeständiger Einlassung am 11. März 2019 gegen Auflagen außer Vollzug.

Die Ermittlungen dauern an.

+++ Medien

Einsatzkräfte des PTAZ  durchsuchten am 11. März 2019 in Chemnitz die Wohnräume einen 37-Jährigen Deutschen. – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120545

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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