Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

18.12.2019 – STADD: Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden

18.12.2019 – SMF: Persönliche Erklärung von Staatsminister Dr. Matthias Haß

17.12.2019 – SMF: Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2020

17.12.2019 – STADD: Schwerer Raub bei Dresdner Juwelier

16.12.2019 – SMGI: Integrationsministerin Petra Köpping zum Überfall auf Dresdner Flüchtlingsheim

16.12.2019 – STADD: Schnelles Urteil gegen Hakenkreuzschmierer

13.12.2019 – STAZ: Ladendiebe mit falschen Ausweisen im beschleunigten Verfahren verurteilt

13.12.2019 – STADD: Schlag gegen Diebesbande in Dresden

12.12.2019 – STAZ: Beschleunigtes Verfahren gegen Ladendieb

12.12.2019 – LKA: Angriff auf das Restaurant „Schalom“ am 27.08.2018 in Chemnitz

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        18.12.2019

Gemeinsame Medieninformation

Staatsanwaltschaft Dresden

Bundespolizeiinspektion Dresden

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden

Staatsanwaltschaft und Bundespolizei ermitteln gegen acht Beschuldigte und durchsuchen fünf Objekte

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Dresden ermitteln in einem Großverfahren gegen acht Beschuldigte (23, 23, 24, 25, 25, 26, 29 und 31 Jahre) wegen Sachbeschädigung. Den Beschuldigten liegt zur Last, in insgesamt 78 Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Dresden unerlaubt großflächig Graffiti an Eisenbahnwaggons angebracht und hier-durch einen Gesamtschaden von ca. 220.000,00 EUR verursacht zu haben. Geschädigt wurden hauptsächlich regionale Bahnverkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn AG, die ehemalige Städtebahn Sachsen, die Transdev Mitteldeutschland GmbH, die ITL Eisenbahngesellschaft mbH sowie die DB Cargo AG.

In dem Ermittlungsverfahren wurden am 18.12.2019 fünf richterlich angeordnete Durchsuchungen in Dresden realisiert. Bei den durchsuchten Objekten handelte es sich um Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Dresden. Zur Durchführung der Maßnahmen waren 40 Beamte der Bundespolizei im Einsatz. Bei der Durchsuchung wurden umfangreiche Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt (u. a. Speichermedien, internet-fähige Kommunikationsmittel sowie bei der Tatausführung verwendete Gegenstände).

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

+++ Medien

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden – 2

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden – 3

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden – 4

Schlag gegen Graffiti-Bande in Dresden – 5

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        18.12.2019

+ Persönliche Erklärung von Staatsminister Dr. Matthias Haß

»Am 18. Dezember 2019 liegen zwei Jahre hinter mir, in denen ich als Finanzminister in der Regierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer den Freistaat Sachsen mitgestalten durfte. Es war eine erfolgreiche Zeit: Wir haben den sächsischen Finanzausgleich neu verhandelt, einen soliden Doppelhaushalt aufgestellt, der umfangreiche Zukunftsinvestitionen sichert und die Modernisierung der Verwaltung vorangebracht. Mir persönlich lag zudem die aktive Kommunikation auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteuren im ganzen Land besonders am Herzen.

Jetzt beginnt eine neue Legislaturperiode. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich persönlich entschieden, für eine weitere Amtszeit als Minister nicht zur Verfügung zu stehen. Darüber habe ich den Ministerpräsidenten rechtzeitig informiert, um ihm ausreichend Zeit für die Nachfolgeregelung zu geben.

Ich wünsche dem neuen Kabinett viel Erfolg und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen zwei Jahren.«

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        17.12.2019

+ Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2020

Zum Jahresbeginn treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. So steigen unter anderem der Grund- und der Kinderfreibetrag. Zudem gibt es neue Regeln für Arbeitnehmer und Existenzgründer. Das Wichtigste im

Überblick:

Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9.168 Euro auf 9.408 Euro.

Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.408 Euro verfügt. Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 18.816 Euro. Daneben wird auch die inflationsbedingte kalte Progression für alle Steuerzahler ausgeglichen.

Die Freibeträge für Kinder werden für das Jahr 2020 von derzeit 7.620 Euro auf 7.812 Euro angehoben. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – ebenso wie der Grundfreibetrag – auf 9.408 Euro.

Arbeitnehmer können sich insbesondere über folgende Anpassungen freuen:

Die Verpflegungspauschalen für auswärtige Tätigkeiten werden heraufgesetzt.

Für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage steigt die Pauschale von 12 auf 14 Euro, für Reisetage mit ganztägiger Abwesenheit von 24 auf 28 Euro. In dieser Höhe kann Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. durch den Arbeitnehmer in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für Berufskraftfahrer wird ein neuer Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag für Mehraufwendungen eingeführt, die bei einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers entstehen. Solche Mehraufwendungen sind etwa Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Toiletten sowie

Dusch- oder Waschgelegenheiten) oder Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine. Der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten bleibt möglich.

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen, kann der Arbeitnehmer künftig durch eine noch weitergehende Ermäßigung bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren. Die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung solcher Fahrzeuge bleibt grundsätzlich halbiert, bei bestimmten Elektrofahrzeugen beträgt sie künftig sogar nur ein Viertel. An Stelle von einem Prozent für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist also nur 0,5 oder sogar nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat als Arbeitslohn anzusetzen.

Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern weiterhin bis maximal 44 Euro im Monat steuerfrei gewähren.

Voraussetzung dafür ist künftig, dass diese Zuwendungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und dass die Karten keine

Barauszahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.

Ehegatten/Lebenspartner dürfen ab dem kommenden Jahr mehr als einmal im Kalenderjahr ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Unabhängig vom Vorliegen besonderer Gründe können sie damit unterjährig die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Regelungen optimieren.

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2020 für Existenzgründer:

Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, muss künftig innerhalb eines Monats von sich aus den sogenannten »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften bzw.

Umsätzen an das Finanzamt übermitteln. Der ausgefüllte Fragebogen kann unkompliziert über das Online-Portal »Mein ELSTER« (www.elster.de) elektronisch übermittelt werden. Die bisherige individuelle Aufforderung durch die Finanzämter, die entsprechenden Angaben zu erklären, entfällt.

Noch bis Ende Februar 2020: »Zufrieden..? Ihr Finanzamt fragt nach« Bürgerinnen und Bürger haben bis Ende Februar 2020 unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de die Möglichkeit, anonym ihre Meinung abzugeben. Die Teilnahme an der Befragung ist auch vor Ort in allen sächsischen Finanzämtern möglich.

Bei allgemeinen Fragen zu den Änderungen gibt das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter Auskunft. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis

17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        17.12.2019

Schwerer Raub bei Dresdner Juwelier

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 41-jährigen estnischen Staatsangehörigen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung  erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.03.2017 gegen 10:42 Uhr in einem Juweliergeschäft in der Dresdner Innenstadt gemeinsam mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Mittäter mit Waffengewalt Uhren und Schmuck entwendet zu haben.

Dabei soll der zwischenzeitlich verstorbene Mittäter zwei Angestellte des Juweliergeschäfts mit einer Pistole bedroht und dabei aufgefordert haben, die Hände hochzunehmen. Währenddessen schlug der Beschuldigte eine auch als Schaufenster dienende Glasvitrine ein und entnahm dieser Uhren und Schmuck im Gesamtwert von 304.915,00 EUR. Um die Beute zu sichern und eine reibungslose Flucht zu ermöglichen setzte der zwischenzeitlich verstorbene Mittäter Reizgas im Geschäftsraum frei, wobei er dieses  direkt in Richtung einer Angestellten versprühte. Die beiden Angestellten erlitten infolge des eingesetzten Reizgases Atembeschwerden und Augenreizungen.

Die entwendeten Gegenstände wurden bis heute nicht wieder aufgefunden.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

+++ Medien

Schwerer Raub bei Dresdner Juwelier

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Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration    16.12.2019

+ Integrationsministerin Petra Köpping zum Überfall auf Dresdner Flüchtlingsheim

In Klotzsche haben in der Nacht zum Sonntag vier Maskierte mit Holzknüppeln Scheiben der Unterkunft für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge eingeschlagen. Dazu die Sächsische Integrationsministerin Petra Köpping:

»Wer mit Steinen wehrlose Kinder und Jugendliche angreift, der stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft. Wir müssen uns mit allen Mitteln gegen diesen Hass und Verrohung stellen und gemeinsam den gesellschaftlichen Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken.

Ich möchte auch an dieser Stelle die rasche und erfolgreiche polizeiliche Arbeit der Polizeibeamten würdigen und auf die Beratungsangebote für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt, welche der RAA Sachsen e.V. seit Jahren fachlich versiert und zuverlässig anbietet – hinweisen.«

Hintergrund:

In der Nacht vom 14. auf den 15.12. hatten zunächst Unbekannte mehrere Fensterscheiben eines Wohnheimes für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge an der Karl- Marx- Straße eingeschlagen (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden vom 15.12.2019 – lfd. Nr. 730/19) Die Beamten stellten die Identitäten der drei Deutschen im Alter von 20, 21 und 21 Jahren fest. Im Zuge weiterer Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 20-Jährigen sowie einen seiner 21-jährigen Begleiter, sodass Ermittler im Tagesverlauf deren Wohnungen durchsuchten und Beweismittel sicherstellten. Das Staatsschutzdezernat der Dresdner Polizei hat die Ermittlungen übernommen.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        16.12.2019

Schnelles Urteil gegen Hakenkreuzschmierer

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwei Deutsche (20 und 21 Jahre) am 12.12.2019 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Orga-nisationen und Sachbeschädigung verurteilt. Gegen den 21-jährigen wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen verhängt. Der 20-jährige wurde als Heranwachsender zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 16.11.2019 gegen 15:35 Uhr auf den steinernen Vorplatz der Gläsernen Manufaktur in Dresden, Lennéstraße 1, mit roter und schwarzer Farbe vier einzelne Hakenkreuzdarstellungen in der Größe von jeweils 1 x 1 Meter, eine SS-Rune in der Größe 1 x 0,8 Meter sowie gegen die Polizei gerichtete Parolen in der Größe von 1 x 15 Meter aufgesprüht zu haben.

Die Schmierereien konnten von einer unübersehbaren Zahl von Passanten wahrgenommen werden. Die Beschuldigten verursachten durch ihr Handeln einen Reinigungsaufwand von mindestens 1.600,00 Euro.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

+++ Medien

Schnelles Urteil gegen Hakenkreuzschmierer –

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        13.12.2019

+ Ladendiebe mit falschen Ausweisen im beschleunigten Verfahren verurteilt

Zwickau/Muldenhammer – Zwei Georgier wurden heute, am 13. Dezember 2019 vom Amtsgericht Zwickau im beschleunigten Verfahren zu jeweils 4 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die beiden Männer, 36 und 41 Jahre alt, hatten vor einer Woche in Muldenhammer Ortsteil Schneckenstein in einem Einkaufsmarkt Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs im Wert von 117 Euro gestohlen.

Nachdem sie auf frischer Tat gestellt worden waren, legten sie den Polizeibeamten gefälschte lettische Ausweise vor. Daraufhin erließ das Amtsgericht Zwickau Haftbefehle gegen die beiden, um die heute stattfindende Hauptverhandlung zu sichern. Das Diebesgut wurde an das geschädigte Unternehmen zurück gegeben, die Ausweisfälschungen wurden einbehalten.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        13.12.2019

Gemeinsame Medieninformation

Staatsanwaltschaft Dresden

Bundespolizeiinspektion Dresden

Schlag gegen Diebesbande in Dresden

Staatsanwaltschaft und Bundespolizei nehmen vier Beschuldigte fest

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Dresden haben am 13.12.2019 in einem Verfahren wegen Bandendiebstahls in sechs Fällen fünf richterlich angeordnete Durchsuchungen in Dresden durchgeführt und gegen vier Beschuldigte georgischer Nationalität (drei Männer 33, 34, 45 Jahre sowie eine Frau 40 Jahre) Haftbefehle des Amtsgerichts Dresden vollstreckt.

Dabei waren 60 Beamte der Bundespolizei im Einsatz.

Die Beschuldigten sind Asylbewerber. Ihnen liegt zur Last, als Mitglied einer Bande fortgesetzt Diebstahlshandlungen in Einzelhandelsgeschäften in Dresden und im Umland begangen zu haben und dabei Zigaretten und andere Artikel in großem Umfang entwendet zu haben.

Bei den Durchsuchungen konnten Diebesgut (u.a. sechs Armbanduhren, diverse Schmuckartikel und Werkzeug) sowie umfangreiche weitere Beweismittel sichergestellt werden.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

+++ Medien

Schlag gegen Diebesbande in Dresden

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        12.12.2019

+ Beschleunigtes Verfahren gegen Ladendieb

Zwickau – Am 12.12.2019 wurde ein slowakischer Staatsangehöriger durch das Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte hatte am 11.12.2019 gegen 11:45 Uhr im OBI Bau- und Heimwerkermarkt in Meerane Waren im Wert von 287,91 EUR entwendet. Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat und zu befürchten war, dass er der Hauptverhandlung fernbleibt, wurde er zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen und bereits am nächsten Tag rechtskräftig verurteilt.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         12.12.2019

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Landeskriminalamt Sachsen

12. Dezember 2019

Angriff auf das Restaurant „Schalom“ am 27.08.2018 in Chemnitz – Durchsuchung bei Beschuldigten

In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des Landfriedenbruchs und der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Restaurant „Schalom“ am 27.08.2018 in Chemnitz durchsuchten Polizeibeamte der Soko REX* des Landeskriminalamtes Sachsen, der Polizeidirektion Chemnitz sowie der örtlichen Polizei in einem gemeinsamen Einsatz am 11.12.2019 die Wohnung eines 28 jährigen Tatverdächtigen im Bereich der Polizeiinspektion Stade. Der Beschuldigte wurde bei der Durchsuchung nicht angetroffen.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, am 27.08.2018 gemeinsam mit weiteren, derzeit noch unbekannten Tatverdächtigen das jüdische Restaurant »Schalom« in Chemnitz angegriffen und den Inhaber mit einem Steinwurf verletzt zu haben. Er geriet in den Verdacht aufgrund des Ergebnisses einer DNA-Analyse von Spuren an den Tatmitteln, die am Tatort gesichert worden sind.

Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden neben Mobiltelefonen und einem Tablet-Computer auch Sturmhauben sichergestellt. Die Asservate müssen nun ausgewertet werden. Die Ermittlungen dauern an.

Die Tat steht im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach dem gewaltsamen Tod des Daniel H. in den frühen Morgenstunden des 26.08.2018 in Chemnitz.

Hierbei waren innerhalb kürzester Zeit über soziale Medien bundesweit Personen aus dem rechtsextremen Spektrum mobilisiert worden.

Im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 26. und 27.08.2019 wurden 78 Beschuldigte ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat bislang gegen 19 Beschuldigte Anklage erhoben bzw. Strafbefehle beantragt. Die Beschuldigten wurden zu Geldstrafen, in 4 Fällen aber auch zu Freiheitsstrafen verurteilt.

* Sonderkommission Rechtsextremismus im LKA Sachsen

+++ Medien

Durchsuchung bei Beschuldigten

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