Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
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* 09.12.2020 – SMI : Korruption ist kein Kavaliersdelikt
* 09.12.2020 – AG C : Medieninformation XI 2020
* 08.12.2020 – STADD : Tötungsdelikt in Großenhain
* 06.12.2020 – PolFH : 154 Studierende der Polizei Sachsen vereidigt
* 04.12.2020 – LKA : Brandstiftung an Pkw in Leipzig – Soko LinX ermittelt
* 04.12.2020 – STADD : Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornographie
* 04.12.2020 – LKA : Reich werden ist ganz einfach,…
* 03.12.2020 – STADD : Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
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09.12.2020, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung
Ausführliche Pressemitteilungen
Korruption ist kein Kavaliersdelikt
Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstages der Vereinten Nationen veröffentlicht das SMI erstmals Zahlen
306 neue Korruptionsverfahren wurden im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr 2019 verzeichnet. Das sind 285 mehr als noch im Jahr 2018. Nach Einschätzung der Polizei betrug der entstandene Schaden 459.878 Euro. Dass sind im Vergleich zu 2018 9.367 Euro weniger. Zielbereiche waren dabei Verwaltung und Wirtschaft.
Der Anteil der öffentlichen Verwaltung an den Delikten beläuft sich auf 50 Prozent, der Anteil der Wirtschaft liegt bei 40 Prozent. Im Bereich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden hat die Korruption mit rund 7 Prozent den geringsten anteiligen Wert. Die Politik war kein Zielbereich.
Ursächlich für den starken Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2019 ist ein Ermittlungsverfahren des LKA Sachsen gegen mehrere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Anstiftung zur Bestechung, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt. Eine Vielzahl von Fahrzeughaltern, Werkstattbetreibern und sonstige Personen aus der Automobilbranche begehrten bei den Beschuldigten die Erstellung von falschen Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen für Kraftfahrzeuge, ohne dass diese dem amtlich anerkannten Prüfer einer Prüforganisation tatsächlich vorgestellt wurden. In der Regel war dafür der jeweils doppelte Preis zu zahlen.
Die beiden Hauptvorteile, die sich die „Geber“ durch ihre korrupten Handlungen zumeist sichern möchten, sind die Erlangung von behördlichen Genehmigungen und von Aufträgen. Bei den Gebern waren Beschuldigte aus der Automobil-, Medizin-/Pharma- und Immobilienbranche vertreten. Die Nehmer kamen aus der Kommunal- und Landesverwaltung, Polizei und Justiz/JVA sowie der Medizin- und Wirtschaftsbranche.
Der sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller: »Durch korruptes Verhalten wird die Volkswirtschaft und die Gesellschaft geschädigt. Durch Korruption werden öffentliche Gelder verschwendet und zum Nachteil der Allgemeinheit private Interessen durchgesetzt. Sie schadet allen und ist auch in der öffentlichen Verwaltung ein Thema. Dort untergräbt sie nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden sowie ihrer Bediensteten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.«
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Auch eine entsprechende Handlung mit Vorteil für Dritte ist davon erfasst. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich.
Der seit dem Jahr 2003 jährlich stattfindende Welt-Anti-Korruptions-Tag der Vereinten Nationen wird am 9. Dezember begangen, mit dem Ziel, das Bewusstsein für Korruption und damit zusammenhängende Fragen zu verstärken, und die Menschen, die Korruption in ihren Gemeinden und Regierungen bekämpfen, aufzuzeigen.
Der Freistaat Sachsen wirkt Korruption entgegen. Die Regeln zur Bekämpfung der Korruption sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Seit 2015 ist die Landesrichtlinie Anti-Korruption gültig (VwV Anti-Korruption vom 11. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1847), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 334)). Danach haben die Behörden eine Risikobewertung durchzuführen, an welchen Punkten sie für Korruption besonders anfällig sind, und die betroffenen Mitarbeiter darüber zu informieren.
Die Verfolgung und Aufklärung von Korruptionsstraftaten liegt in den Händen von Polizei und Staatsanwaltschaft. In den sächsischen Staatsministerien und in den nachgeordneten jeweiligen Geschäftsbereichen sind Ansprechpartner für Anti-Korruption bestellt, die mit ihren Hinweisen Korruptionsgefahren in den jeweiligen Ressorts eindämmen sollen und zugleich Ansprechpartner für die Bürger sind. Im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) nimmt die Stabsstelle Innenrevision für das SMI unter anderem Aufgaben der Korruptionsprävention wahr.
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09.12.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Medieninformation XI 2020
Gläubigerversammlung bestätigt Insolvenzplan des CFC e.V.
In dem heute vom Insolvenzgericht Chemnitz durchgeführten Erörterungs- und Abstimmungstermin hat die Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt. Der Schuldner hatte am 16.10.2020 durch Rechtsanwalt Oliver Junghänel einen Plan vorgelegt, der das nunmehr zwei Jahre dauernde Insolvenzverfahren beenden sollte. Das Insolvenzgericht hat nach dem Erreichen der Kopf- und Summenmehrheit der Gläubigerstimmen die Bestätigung des Planes durch Beschluss verkündet. Der Insolvenzplan sieht eine Quote von 5 Prozent vor, die an die Gläubiger auszugleichen ist.
Um die Durchführung des Termins infolge der Coronapandemie zu gewährleisten wurde die Stimmabgabe auf mehrere Bevollmächtigte übertragen Mit der so anwesenden Personenanzahl konnte den Abstands- und Hygienegeboten Rechnung getragen werden. Auch während der Verhandlung war für die Beteiligten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes angeordnet.
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08.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Tötungsdelikt in Großenhain
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – gegen vier Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen vier deutsche Beschuldigte erhoben. Drei Beschuldigten, zwei Männern (28 und 51 Jahre) und einer Frau (31 Jahre), liegt u.a. versuchter Mord und gemeinschaftlicher Mord zur Last. Einer weiteren 51-jährigen Beschuldigten liegt u.a. Beihilfe zum versuchten Mord zur Last.
Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 38-jährigen Geschädigten am 13.06.2020 gegen 19:30 Uhr in Großenhain mit dem Ziel, ihn schwer zu verletzen und später zu töten, in ihre Gewalt gebracht, in einen Pkw gedrängt und gegen seinen Willen unter mehrfachen Schlägen in ein einsames Waldstück bei Priestewitz verbracht zu haben. Dort soll der Geschädigte gegen 20:30 Uhr aus dem Auto gezerrt und von den beiden Männern mit einem Tischbein gegen den Oberkörper geschlagen und mit den Füßen in die Rippen getreten worden sein. Die Beschuldigten ließen den bereits schwer verletzten Geschädigten am Tatort zurück.
Den beiden Männern und der 31-jährigen Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, in der Folge zwischen dem späten Abend des 13.06.2020 und dem 16.06.2020 noch mehrfach heftige Gewalt gegen den schwer verletzt im Wald liegenden, aber noch lebenden Geschädigten verübt zu haben, um ihn zu töten. Bei diesen Handlungen war die 51-jährige Beschuldigte nicht mehr mit dabei.
Der Geschädigte erlitt aufgrund der von den drei Beschuldigten verübten Gewalt schwerste Verletzungen, u.a. mehrere Knochenbrüche und ein Polytrauma, in deren Folge er wahrscheinlich zwischen dem 15.06.2020 und dem 16.06.2020 verstarb. Der Leichnam des Geschädigten wurde am 19.06.2020 von der Polizei gefunden. Bei dem Geschädigten handelt es sich um den Ehemann der 31-jährigen Beschuldigten. Die Eheleute lebten zur Tatzeit in Trennung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten auch aus Habgier handelten, um den Erlös aus einer Sterbegeldversicherung des Geschädigten zu erlangen.
Die Beschuldigten wurden am 19.06.2020 vorläufig festgenommen und befinden sich seit 20.06.2020 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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06.12.2020, 10:45 Uhr
154 Studierende der Polizei Sachsen vereidigt
Die Studierenden des 28. Bachelorjahrgangs und Anwärter des 6. Vorbereitungsdienstes Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) der Polizei Sachsen haben ihren Diensteid geleistet. Der förmliche Akt fand am Freitag, den 4. Dezember 2020, unter Beachtung der Pandemiebedingungen in der Aula der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am Campus Bautzen statt.
Rektor Carsten Kaempf beglückwünschte die 154 jungen Polizistinnen und Polizisten. Er schrieb ihnen ins Aufgabenheft:
Führen Sie Ihr Amt nach bestem Wissen und Können, achten Sie die Verfassung sowie das Recht und verteidigen Sie beides mit all Ihrer Kraft. Üben Sie Gerechtigkeit gegenüber jedem. Dies sollen die Grundpfeiler ihres täglichen Wirkens sein, um den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen dienen zu dürfen.
Die vereidigten Kommissarsanwärterinnen und -anwärter der Polizei Sachsen haben zum
1. Oktober 2020 ihren Dienst angetreten. 151 von ihnen gehören dem
28. Bachelorstudiengang an, der am Campus Bautzen das erste von insgesamt drei Studien-jahren absolviert. Nach erfolgreichem Abschluss des polizeiwissenschaftlichen Bachelorstudiums werden sie zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ernannt und sollen ab dem 1. Oktober 2023 in den Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen zum Einsatz kommen.
Drei Anwärter nehmen an einem spezialisierten Vorbereitungsdienst für eine IT-gestützte Verwendung in der Polizei Sachsen teil. Die sogenannten »Cybercops« des Computer- und Internetkriminalitätsdienstes (CuIKD) kommen bereits mit einem IT-Studienabschluss zur sächsischen Polizei. Sie werden binnen zwölf Monaten an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) auf ihre Tätigkeit im Landeskriminalamt oder in den Kriminalpolizeiinspektionen der fünf Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen vorbereitet.
Hintergrundinformationen:
* Der Diensteid angehender Polizisten im Freistaat Sachsen ist im Paragraf 63 des Sächsischen Beamtengesetzes normiert.
* Der 28. Bachelorjahrgang umfasst gegenwärtig 157 Studirende. 151 von ihnen haben an der Vereidigung teilgenommen, sechs fehlten krankheitsbedingt.
* An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) studieren parallel drei Bachelorjahrgänge mit in Summe rund 600 Kommissarsanwärterinnen und -anwärtern.
* Ergänzend zum Bachelorstudium stellt die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) das erste Studienjahr angehender Führungskräfte des sogenannten höheren Dienstes der sächsischen und thüringischen Polizei (Laufbahngruppe 2.2, Fachrichtung Polizei) sowie den Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) und die zentrale Fortbildung aller Bediensteten der Polizei Sachsen sicher.
* Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist an den Campussen in Rothenburg/O.L. und Bautzen disloziert.
* Das erste Studienjahr (Grundstudium) findet am Campus Bautzen, das zweite und dritte Studienjahr (Hauptstudium) am Campus Rothenburg statt.
* Das polizeiwissenschaftliche Bachelorstudium umfasst 14 Module mit einem Workload von insgesamt 5.400 Stunden bzw. 180 ECTS (European Credit Transfer System).
* Die nächste Vereidigung von Studierenden der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), dann der Studierenden des 29. Bachelorjahrganges, wird im 4. Quartal 2021 stattfinden.
* Weiterführende Informationen zum Bachelorstudium der Polizei Sachsen finden Sie beispielsweise auf unserer Homepage der Hochschule der Sächsischen Polizei.
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04.12.2020, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandstiftung an Pkw in Leipzig – Soko LinX ermittelt
Zeugenaufruf
Tatort: 04229 Leipzig, Ruststraße 5
Tatzeit: 03.12.2020, gegen 23:35 Uhr
Unbekannte Täter haben in der Nacht vom 3. Dezember 2020 auf den 4. Dezember 2020 einen Pkw Transporter Renault Kangoo auf unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Durch diesen Brand sind das betroffene Fahrzeug sowie das dahinter und das davor befindliche Fahrzeug komplett ausgebrannt. Ein viertes Fahrzeug wurde stark beschädigt. Weiterhin kam es zu Schäden an der am Brandort befindlichen Physiotherapiepraxis.
Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt übernommen. Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 3. Dezember 2020 auf den 4. Dezember 2020 im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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04.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornographie
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen bandenmäßigen Verbreitens kinderpornographischer Schriften und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, von 2010 bis Ende 2014 mit weiteren Bandenmitgliedern ein eigenes kinderpornographisches Forum im Darknet betrieben zu haben. Ziel des Forums war die Schaffung einer globalen Plattform für den intensiven und längerfristigen Austausch von kinder- und jugendpornographischen Inhalten, wobei diese über das Darknet dem Zugriff der Ermittler entzogen sein sollte.
Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen April 2013 und April 2020 in 18 Fällen in einem Ort bei Meißen und auf der Insel Usedom an zwei zu den Tatzeiten sieben und acht Jahre alten Mädchen und zwei weiblichen Babys aus seinem Bekannten- und Freundeskreis sexuelle Handlungen vorgenommen, diese gefilmt und sodann auf verschiedenen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.
Der Beschuldigte, der im Darknet verschiedene Nicknames verwendete, konnte nach jahrelangen Ermittlungen im April 2020 identifiziert und in der Folge am 19. Mai 2020 festgenommen werden. In die umfangreichen und sehr aufwändigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes war auch die europäische Polizeibehörde Europol eingebunden. Diese hat insbesondere den europaweiten polizeilichen Informationsaustausch intensiv unterstützt und maßgeblich zur Identifizierung des Beschuldigten beigetragen. Durch die Festnahme ist es gelungen, eine bis dahin unbekannte, seit Februar 2020 laufende Missbrauchsserie zum Nachteil eines 8-jährigen Mädchens zu beenden.
Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen vollumfänglich geständig eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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04.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Reich werden ist ganz einfach,…
…auf Betrüger reinzufallen leider auch.
In den Ergebnislisten der Suchmaschinen, auf Werbebannern oder in den Sozialen Netzwerken findet man zunehmend Angebote, welche das »schnelle Geld«, hohe Gewinne und beste Perspektiven versprechen. Als kompetente Referenzen werden bekannte Unternehmer, Medienstars, Künstler und andere Persönlichkeiten von öffentlicher Bedeutung zitiert.
Natürlich benötigen die »Anbieter« im ersten Schritt auch ein paar persönliche Angaben, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Den Gewinn oder versprochenen Profit vor Augen, überlassen die späteren Opfer bereitwillig ihre Daten.
Das Problem beginnt mit der Betätigung des »Absende-Button«. Jetzt wird im Hintergrund eine Maschinerie in Gang gesetzt, deren einziger Zweck darin besteht, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ihre Daten werden an verschiedene »Anbieter« verkauft und Sie werden irgendwann telefonisch (häufig in perfektem Hochdeutsch) oder per E-Mail kontaktiert.
Die kommunikativ gut geschulten Callcenter-Mitarbeiter bringen Sie dazu, Ihre kompletten Personalien und Kreditkartendaten anzugeben und ggf. eine Kopie Ihres Ausweises, Führerscheins o.Ä. per E-Mail an sie zu schicken. Häufig werden Sie aufgefordert einen Account auf einer Internetseite (Trading-Plattform) anzulegen, oder ganz kundenfreundlich anlegen zu lassen.
Das Startkapital beträgt meist 250,- Euro, eine Summe bei der die meisten von uns keine Bauchschmerzen verspüren. Und das wissen auch die Täter! Ab sofort wird Ihnen suggeriert, dass Sie Wetten auf Kursentwicklungen an der Börse (sog. Binäre Optionen oder Differenzgeschäfte) abschließen oder in irgendwelche Anlageprodukte investiert haben. In der nachfolgenden Zeit kann das Opfer dann beobachten, wie sich das Geld sichtlich vermehrt. Es folgt ein weiterer Anruf des netten Callcenter-Mitarbeiters, welcher das Opfer nochmals davon überzeugt jetzt zu investieren. Aus 500,- Euro werden 1000,- Euro, aus 1000,- Euro werden 5000,- Euro und so weiter.
Wenn Sie anfangs, zur Überprüfung des Ganzen, eine Auszahlung fordern, wird diese auch getätigt. Sie sind beruhigt und investieren – überzeugt von der Seriosität des Anbieters – immer mehr Geld in das Anlageprodukt. Und da Sie so ein toller Kunde sind, werden Sie nun auch vom »Seniorbroker« persönlich angerufen. Das ist schon sehr beeindruckend und schmeichelt dem persönlichen Ego ungemein.
Doch die Stunde der Wahrheit kommt! Sie wollen einen Teil des Gewinns ausgezahlt bekommen! Hierzu gibt es auf vielen Websites einen tollen »Guthaben auszahlen«- Button. Doch das einzige was der Klick auf diesen Button bewirkt, ist ein Kontaktverlust zu Ihrem »Broker« oder »Account-Manager«. Die Ausreden: »er hat die Bank gewechselt«, »ist im Urlaub« usw. Ein neuer »Broker« wird zu Ihrem persönlichen Betreuer. Dieser erklärt, dass Sie erst einmal noch Geld in Form von Auszahlungsgebühren, Steuerforderungen u.a. investieren müssen, um an Ihr Guthaben zu kommen. Der vormals freundliche, ja schon freundschaftliche Umgang, den Sie mit Ihrem bisherigen Ansprechpartner pflegten, wandelt sich. Der neue »Broker« setzt Sie in einem ernsten und fordernden Ton ordentlich unter Druck und sie investieren diese »letzte Summe« letztlich doch noch.
Jetzt kommt der Verdacht hoch, dass Sie betrogen worden sein könnten. Sie sind gewillt Ihr Geld wieder zurück zu holen und suchen nach Hilfe, z.B. im Internet. Es gibt Kriminelle, die die Verzweiflung und Hilflosigkeit der Geschädigten ausnutzen und unter dem Deckmantel von »Privatdetektiven«, »Anwälten« oder ähnlichem, versprechen, Ihr Geld zurück zu holen. Dazu müssen Sie aber vorerst ein paar Tausend Euro investieren!
Das auch dieses Geld am Ende einfach nur weg ist, kann an dieser Stelle wahrscheinlich unerwähnt bleiben. Es gibt keinen Gewinn! Es gibt keine Wetten und keine Anlageprodukte! Es gibt lediglich ein Computerprogramm, das diese Kursentwicklungen vortäuscht!
Hinter dieser Masche steckt ein Netzwerk von Kriminellen, welches international agiert. Der hochdeutsch-sprechende Callcenter-Mitarbeiter sitzt z.B. im Baltikum, in Spanien oder der Türkei. Die Webseiten werden in z.B. in Israel oder anderen Ländern programmiert und Ihr Geld landet in Litauen, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Ländern.
Fazit: Potentielle Anlageprodukte sollte man genau unter die Lupe nehmen! Die Polizei rät, Geldanlagen möglichst nicht über Anlagevermittler oder –gesellschaften zu tätigen, welche mit unrealistisch hohen Renditechancen in kürzesten Anlagezeiträumen werben. Prominente Befürworter oder Werbefiguren sind kein Garant für Seriosität!
Banken und seriöse Finanzdienstleister sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Kunden über die Risiken der empfohlenen Produkte aufzuklären. Außerdem ist dem Kunden ein Protokoll über den Inhalt der Anlageberatungen auszuhändigen.
Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über den jeweiligen Finanzanbieter bei Verbraucherzentralen oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
Und sollten Sie auf einen Anlagebetrüger hereingefallen sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
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03.12.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
600 Gramm Crystal sichergestellt I Haftbefehle gegen sieben Beschuldigte beantragt
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 41-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, gegen drei Iraker (19, 22 und 22 Jahre) und einen Syrer (26 Jahre) wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie gegen einen Deutschen (42 Jahre) und einen Tunesier (24 Jahre) wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Den fünf Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, in Gewinnerzielungsabsicht am 02.12.2020 zwischen 13:30 Uhr und 18:30 Uhr in Dresden-Gorbitz insgesamt 600 Gramm Crystal in zwei Teilmengen zu 100 Gramm und 500 Gramm übergeben zu haben, wobei hierfür ein Preis von insgesamt 23.500,00 EUR vereinbart worden war. Unmittelbar nach der Übergabe der Teilmenge von 500 Gramm erfolgte der polizeiliche Zugriff, bei dem alle sieben Beschuldigten festgenommen wurden.
Den beiden als Gehilfen verfolgten Beschuldigten liegt zur Last, die Taten der fünf Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben.
Der 41-jährige Deutsche soll in seiner Wohnung eine zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Nagelkeule griffbereit aufbewahrt haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen alle sieben Beschuldigten gestellt.
Die Beschuldigten sollen noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.