Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 20.01.2021  –  STADD  :  Handel mit Ecstasy I Beschuldigter in Untersuchungshaft

* 20.01.2021  –  SMI  :  Bürger-Portal zur Bekämpfung von Hass im Netz geht online.

 * 15.01.2021  –  STADD  :  Brandstiftung in Freital

* 15.01.2021  –  STADD  :  Sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft

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Ausführliche Pressemitteilungen

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20.01.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Handel mit Ecstasy I Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Vietnamesen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 19.09.2020 im Stadtgebiet von Berlin etwa 7,3 Kilogramm Ecstasy-Tabletten übernommen zu haben, um diese in Prag gewinnbringend weiter zu veräußern. Der Beschuldigte wurde am 19.09.2020 gegen 11:30 Uhr im Zug von Berlin nach Prag in Pirna einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden die mitgeführten Ecstasy-Tabletten sichergestellt. Diese hatten einen Verkaufswert von mindestens 140.000,00 Euro.

Der Beschuldigte wurde am 19.09.2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 20.09.2020 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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20.01.2021, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Bürger-Portal zur Bekämpfung von Hass im Netz geht online.

Der Freistaat Sachsen geht den nächsten Schritt bei der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet und schaltet heute das Bürger-Portal frei. Bürgerinnen und Bürger können nun strafbare Hasskommentare direkt über die Onlinewache der Polizei Sachsen zur Anzeige bringen.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Das Bürger-Portal ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. In unserer offenen Gesellschaft, in unserer Demokratie gibt es keinen Grund, Menschen mit Hass zu begegnen, sie zu beleidigen oder gar zu bedrohen. In unserem Land gibt es keine rechtsfreien Räume. Das Strafrecht gilt auch im Internet. Über das Bürger-Portal können ab sofort Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Institutionen in Sachsen, Hass im Netz auf einem mühelos auffindbaren und leicht zu bedienenden Meldeweg anzeigen.«

Justizministerin Katja Meier: »Wir müssen dem Hass im Internet entschieden entgegen treten. Es ist wichtig, die digitalen Beweise rasch zu sichern und Täterinnen und Täter schnell zu identifizieren. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten hier von Anfang an eng zusammen. Es ist an der Zeit auch die Bürgerinnen und Bürger mit an Bord zu nehmen. Schauen Sie bei Hass und Hetze im Netz nicht weg, melden Sie strafbare Inhalte über das Bürger-Portal.«

Zur Sicherstellung einer effizienten Strafverfolgung ist im Landeskriminalamt Sachsen eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet, kurz ZMI, für das Bürger-Portal und das am 1. Oktober 2020 gestartete Medien-Portal eingerichtet worden.

Die ZMI nimmt die Anzeigen zur Hasskriminalität zentral entgegen und veranlasst notwendige Erstmaßnahmen, wie die Ermittlung der IP-Adresse bei dem Telemediendiensteanbieter sowie das Zusammentragen ermittlungsrelevanter Informationen.

Erweist sich ein Sachverhalt als ermittlungswürdig und ermittlungsfähig erfolgt die weitere Bearbeitung durch eine Polizeidirektion bzw. das Landeskriminalamt in Abhängigkeit der Schwere der Straftat.

Darüber hinaus gibt die ZMI Hinweise zu weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten im Zusammenhang mit Hass im Netz, um Betroffene zu unterstützen.

In der ZMI Sachsen sind fünf Mitarbeiter des Landeskriminalamtes eingesetzt, die eng mit einer Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammenarbeiten.

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15.01.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Brandstiftung in Freital

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.01.2021 einen Haftbefehl gegen einen 38-jährigen Deutschen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt u.a. vorsätzliche Brandstiftung zur Last.

Er ist dringend verdächtig, am 03.01.2021 gegen 23:45 Uhr durch ein von ihm eingeschlagenes Fenster in das Gebäude Dresdner Straße 166, 01705 Freital eingedrungen zu sein und versucht zu haben, ein Klavier zu entzünden, was ihm nicht gelang. Anschließend soll der Beschuldigte das Gebäude verlassen, von außen ein weiteres Fenster eingeschlagen und den Proben-raum einer Band in Brand gesetzt haben, indem er die hinter dem Fenster angebrachte Dämmung anzündete.

Durch das vom Beschuldigten verursachte Feuer wurden das rechte Fenster zum Probenraum samt Fensterrahmen komplett und das linke Fenster teilweise zerstört. Am Inventar entstand ein geschätzter Schaden von 10.000,00 Euro. Der Gebäudeschaden ist noch nicht bekannt.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und steht unter Bewährung.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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15.01.2021, 10:00 Uhr

Sexueller Missbrauch von Kindern – Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 55-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in vier Fällen und Eigenbesitzverschaffung kinderpornographischen Materials in acht Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen August 2015 und September 2019 in zehn Fällen an einem zu den Tatzeiten 10 – 14-jährigen Jungen in Dresden sexuelle Handlungen vorgenommen oder diesem Zugang zu pornographischem Material eröffnet, zu eigenen sexuellen Handlungen motiviert und dabei heimlich gefilmt zu haben.

Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen Januar und April 2019 in vier Fällen sexuelle Handlungen in zuvor angemieteten Ferienwohnungen in Pirna und Klipphausen an einem 9-jährigen Jungen vorgenommen zu haben, wobei er die Taten in zwei Fällen gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten und unter Verwendung bewusstseinstrübender Medikamente begangen haben soll.

Darüber hinaus liegt dem Beschuldigten zur Last, den gesondert Verfolgten im Januar und Februar 2019 in vier Fällen über das Darknet veranlasst zu haben, vorab vom Beschuldigten festgelegte sexuelle Handlungen an einem 9-jährigen Jungen vorzunehmen, diese zu filmen und das so erstellte Material dem Beschuldigten über das Darknet zur Verfügung zu stellen.

Dem Beschuldigten liegt ferner zur Last, sich im Zeitraum Januar bis April 2019 in acht Fällen in den Besitz von kinderpornographischem Material gebracht zu haben, in dem reale Missbrauchshandlungen zum Nachteil eines 9-jährigen Jungen dargestellt waren.

Das Verfahren stammt aus einem größeren Verfahrenskomplex (Ermittlungskomplex Rose) der Staatsanwaltschaft Münster.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich seit 26.08.2020 in Untersuchungshaft.

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