Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 03.03.2021  –  LKA  :  Sachbeschädigung an Dresdner Hotelneubau

* 03.03.2021  –  LKA  :  Ausschreitungen in Leipzig – Connewitz

* 02.03.2021  –  LKA  :  Brand eines PKW in Leipzig

* 01.03.2021  –  SSK  :  Sachsen und Bayern schließen COVID-19-Allianz

* 25.02.2021  –  STADD  :  Drogenhandel in Sebnitz

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Ausführliche Pressemitteilungen

03.03.2021, 15:32 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachbeschädigung an Dresdner Hotelneubau

Gebäude entglast und mit Farbe beworfen – Das Landeskriminalamt Sachsen sucht Zeugen

Tatzeitpunkt: 2./ 3. März 2021

Tatort: Dresden, Leipziger Straße

Wie am Morgen festgestellt wurde, haben bislang unbekannte Täter den Hotelneubau auf der Leipziger Straße in der letzten Nacht mit Farbbeuteln beworfen und das Gebäude teilweise entglast. Erste Schätzungen gehen von einem Schaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro aus.

Ein genauer Tatzeitpunkt ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung des oben genannten Sachverhalts übernommen. Entsprechende Zusammenhänge mit vergleichbaren Vorfällen werden geprüft, können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder bestätigt noch dementiert werden.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat im benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und / oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt. Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

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03.03.2021, 14:47 Uhr — Erstveröffentlichung

Ausschreitungen in Leipzig – Connewitz

Erneuter Angriff auf Polizeistandort – Zeugenaufruf

Tatort: 04277 Leipzig OT Connewitz, Bereich Biedermannstraße, Basedowstraße und Bornaische Straße

Tatzeit: 2. März 2021, 20:11 Uhr

Aus einer größeren Gruppierung heraus wurden durch bislang unbekannte Täter der Polizeistandort in der Wiedebach-Passage sowie weitere Objekte mit Steinen beworfen.

Während des Angriffs befanden sich Beamte im Polizeiobjekt. Diese wurden bei dem Angriff nicht verletzt. Die Höhe des Schadens kann noch nicht beziffert werden.

Die unbekannten Täter flüchteten zu Fuß vom Tatort. Fahndungsmaßnahmen im Umfeld des Tatortes wurden unmittelbar durch die Kräfte der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet. Dabei wurde eine männliche Person (40, deutsch) festgestellt, welche eine Flasche gegen ein Dienstfahrzeug der Bereitschaftspolizei geworfen haben soll. Am Dienst-Kfz entstand dabei Sachschaden. Die männliche Person konnte gestellt werden, wobei sie sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzte. Inwieweit diese Person auch an den vorherigen Angriffen beteiligt war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung übernommen. Es wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Ein im Internet veröffentlichtes Selbstbezichtigungsschreiben zu den Angriffen auf die Objekte fließt in die Ermittlungen mit ein.

Es werden Zeugen gesucht, die am Abend des 2. März 2021, um 20:11 Uhr am Tatort in 04277 Leipzig – OT Connewitz, im Bereich Biedermannstraße, Basedowstraße und Bornaische Straße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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02.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Brand eines PKW in Leipzig

Zeugenaufruf

Tatort:                 04103 Leipzig Zentrum Ost, Chopinstraße 18

Tatzeit: 27. Februar 2021, gegen 00:35 Uhr

Am 27. Februar 2021, gegen 00:35 Uhr, wurde bekannt, dass ein auf eine Immobilienverwaltungsfirma zugelassener PKW Citroen C1 mit Leipziger Kennzeichen in der Chopinstraße/Ecke Hans-Poeche-Straße brennt. Nach ersten Erkenntnissen muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden. Der PKW brannte vollständig aus. Die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bekannt.

Die unmittelbar nach der Tat eingeleiteten Ermittlungen führten bis dato nicht zur Ergreifung von Tätern. Es liegen Hinweise vor, wonach im Umfeld des Tatortes vier dunkel bekleidete bisher unbekannte Radfahrer gesehen worden sind, die sich nach der Tat in östlicher Richtung entfernt haben sollen.

Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen.

Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht des 27. Februar 2021 gegen 00.30 Uhr am Tatort auf der Chopinstraße/Ecke Hans-Poeche-Straße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Insbesondere werden Hinweise zu einer Gruppe von mutmaßlich vier dunkel gekleideten Radfahrern erbeten, die sich im Tatzeitraum im Bereich Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße aufgehalten haben und dann nach der Tat in Richtung Ludwig-Erhard-Straße weggefahren sein sollen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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01.03.2021, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachsen und Bayern schließen COVID-19-Allianz

Dresden (1. März 2021) – Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder haben heute (1. März 2021) über eine COVID-19-Allianz zwischen Sachsen und Bayern informiert.

Der bayerisch-sächsische Lebens- und Wirtschaftsraum gehört zusammen. COVID-19 darf nicht trennen, was in den vergangenen Jahrzenten zum Nutzen aller Seiten entstanden ist. Das kann nur gelingen, wenn auch beim Infektionsschutz eng zusammen gearbeitet wird.

Deshalb intensivieren die beiden Bundesländer auf allen Ebenen länderübergreifend ihre Abstimmungen und informieren breit über die Maßnahmen.

Sachsen und Bayern schließen eine »COVID-19-Allianz« und vereinbaren folgendes Maßnahmenpaket:

1.           Grenzkontrollen

•             Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sichern die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und schützen vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten.

•             Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten.

•             Klar ist: Einreise nur mit negativem Testergebnis.

2.           Testkonzepte

•             Wir wissen, wer wo getestet wird: Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sichern ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten. Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig.

•             Wir unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests. Bürgerinnen und Bürger können sich so »schnell testen«.

•             Wir unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen.

3.           »Pendlerquarantäne« für Grenzgänger und -pendler

•             Wir stimmen uns ab bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

•             In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler sog. Pendlerquarantäne an. D. h. kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die          Wohnung nur aus triftigen Gründen.

•             Stichprobenartige Kontrollen unterstützen dies.

4.           Sequenzierung – Virusvarianten

•             Wir brauchen ein einheitliches Lagebild zu Mutationen. Hierzu dient die Sequenzierung aller positiven PCR-Tests.

•             Wir weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC            (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund ist aufgerufen, hier finanziell zu unterstützen.

•             Gemeinsames »Virusvarianten-Monitoring«: Austausch aller Untersuchungs-ergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für »Ausbruchs-Cluster«.

5.           Sicheres Arbeiten

•             In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen             Grenzraum.

•             Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.

•             Schnelltests am Arbeitsplatz: Wir ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, z.B. durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.

•             Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.

•             »Pakt für sichere Unterbringung«: Wir unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Wir achten dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.

•             Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.

•             Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden »Pandemie-Boards« als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

6.           Hot-Spot Regelungen

•             Wir sind uns einig, in Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen.

•             Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen.

•             Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.

7.           Kontaktnachverfolgung

•             Wir informieren Kontaktpersonen und Infizierte schnell und zuverlässig, insbesondere in Mutationsgebieten.

•             Wir begleiten die Betroffenen eng (z.B. häufige Kontaktaufnahme).

•             Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

8.           Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

•             Konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. Wir kontrollieren die Einhaltung der Quarantäneanordnungen verstärkt.

•             In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften.

9.           Krankenhausversorgung / Lagebild

•             Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf.

•             Wir unterstützen uns im Bedarfsfall gegenseitig.

•             Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, im Grenzraum hilft, drohende Probleme frühzeitig zu erkennend und gemeinsam zu lösen.

10.         Impfen

•             Wir tauschen uns bzgl. der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus.

•             Wir stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.

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25.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Drogenhandel in Sebnitz

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 42-jährigen Pakistani wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gegen eine 26-jährige Afghanin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Dem 42-jährigen Beschuldigten liegt u.a. zur Last, am 23.02.2021 in der Wohnung seiner Freundin, der 26-jährigen Mitbeschuldigten, in Sebnitz 1.600 Gramm Marihuana und 240 Gramm Crystal aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen.

Der 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 42-jährigen ihre Wohnung in Kenntnis aller Tatumstände zur Lagerung der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt zu haben.

Neben den Betäubungsmitteln wurden bei der Durchsuchung über 20.000 Euro Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um Einnahmen aus Drogengeschäften handelt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 42-jährige Beschuldige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der gegen die 26-jährige Beschuldigte erlassene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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