Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 21.05.2021  –  SMS  :  Erneut Vandalismus, Zerstörung und Diebstahl am Wildabwehrzaun

* 21.05.2021  –  OLG DD  :  Urteil gegen Abdullah A. wegen des Messerangriffs in Dresden

* 21.05.2021  –  STADD  :  Messerangriff in Dresden

* 21.05.2021  –  LKA  :  Die Online-Liebesfalle

* 21.05.2021  –  LfV  :  Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln* 18.05.2021  –  SMS  :  Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich

* 18.05.2021  –  SMI  :  Innenminister Wöller beauftragt unabhängige Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten beim Landeskriminalamt Sachsen

* 18.05.2021  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

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Ausführliche Pressemitteilungen

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21.05.2021, 14:06 Uhr — Erstveröffentlichung

Erneut Vandalismus, Zerstörung und Diebstahl am Wildabwehrzaun

Ministerin Köpping: »Dieser Zaun verhindert die Ausbreitung der Schweinepest, er muss respektiert werden«

Am Wildabwehrzaun im Landkreis Görlitz, der eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindern soll, sind erneut Fälle von Vandalismus und Diebstahl festgestellt worden. Der Metallzaun soll die Bewegung von Wildschweinen und damit die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in weitere Teile Sachsens verhindern. Um das Seuchengeschehen zu begrenzen wird die als gefährdetes Gebiet festgelegte Restriktionszone komplett eingezäunt. Nun wurden im westlichen Verlauf an mehreren Abschnitten der Zaun zerschnitten und Spannschlösser gestohlen. Am Elektrozaun, der einen zusätzlichen Schutz entlang der Neiße bietet, wurde mehrfach die Stromversorgung samt Batterien gestohlen. Jäger berichten zudem, dass Tore, die an Wegen und unter Brücken die Durchlässigkeit des Wildabwehrzauns für Anlieger und Landwirtschaft gewährleisten, nicht geschlossen werden. Dadurch ist die erforderliche Absperrwirkung des Zauns gegenüber den Wildschweinen nicht gegeben.

Sozialministerin Petra Köpping appelliert: »Dieser Zaun verhindert die Ausbreitung der Schweinepest in Deutschland. Damit soll die Landwirtschaft vor noch größeren Schäden durch die Tierseuche bewahrt werden. Der Zaun muss deshalb unbedingt respektiert werden. Wir werden die Fälle von Zerstörung und Diebstahl zur Anzeige bringen. Dies sind keine Dumme-Jungen-Streiche, weil sie einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können.« Die Ministerin danke allen Beschäftigten des Landkreises Görlitz, des Sachsenforsts, der Landestalsperrenverwaltung, den Jägern und den beteiligten Firmen für die schnelle Reparatur der zerstörten Abschnitte. Minister Köpping erklärt: »Bitte schließen sie auch die Tore am Zaun, wenn sie ihn bei Spaziergängen oder für berufliche Fahrten passieren müssen. Wir dürfen der Tierseuche nicht diese Schlupflöcher zur weiteren Ausbreitung bieten. Wir werden den Zaun schnellstmöglich noch einmal mit Warnschildern versehen, damit seine Funktion allen klar wird.«

Bereits zum Jahresbeginn gab es neben kleineren Schäden, die schnell behoben werden konnten, in der Nähe der Gemeinde Krauschwitz wiederholt die Zerstörung mehrerer hundert Meter langer Zaunabschnitte. In Bad Muskau wurden die Zäunungen ebenfalls mehrfach gezielt zerstört. Auch Stromversorgung und Batterien des Elektrozauns wurden entwendet. Die Landestalsperrenveraltung hat deshalb jetzt 15 Weidezaun-Komplett-Geräte und 20 Batterien nachbestellt, um die entwendete Technik zu ersetzen.

Insgesamt rund 160 km Metallzaun wurden bisher im gefährdeten Gebiet mit einer Gesamtfläche von 989 km² errichtet, davon 60 km an der deutsch-polnischen Grenze zwischen dem Anschluss an Brandenburg im Norden und Görlitz im Süden. Weitere 95 Kilometer Festzaun werden gerade aufgestellt. Der Zaun ist mit einer Höhe von ca. einen Meter so konzipiert, dass er für andere Tiere, wie Rehe und Hirsche, passierbar bleibt. Ergänzend wurden Hotspots mit Elektrozäunen vorläufig gesichert.

Seit dem Indexfall am 31. 10. 2020 wurden insgesamt 194 mit ASP infizierte Tiere oder Kadaver festgestellt. Es gab 281 Fallwildfunde. Davon waren 167 ASP-Positiv. Von 53 bei Unfällen umgekommen Wildschweinen war ein Tier infiziert. Bei 417 Entnahmen waren 25 Tiere ASP-Positiv. Zur Unterstützung der Fallwildsuche wurden inzwischen in insgesamt 68 Einsätzen 8 Kadaverspürhunde aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Mit Unterstützung des Staatsbetriebes Sachsenforst und einer Spezialfirma konnten mittels Drohneneinsatz in unzugänglichen Gebieten des Biosphärenreservates und des Forstbezirkes Oberlausitz bei einer punktuellen Taxierung insgesamt 351 Stück Schwarzwild detektiert werden sowie in einem ersten Projekt mit hochspezialisierten Drohnenpiloten eine drohnengestützte Entnahme von Schwarzwild durchgeführt werden. Die Entnahme der Tiere im gefährdeten Gebiet erfolgt auch über Fallen. 14 dieser Fanganlagen sind derzeit an verschiedenen Standorten im Einsatz. Die Maßnahmen zur Entnahme der Tiere im gefährdeten Gebiet werden durch das Landestierseuchenbekämpfungszentrum koordiniert, das mit dieser Aufgabe eigens einen Mitarbeiter, Herrn Dr. Lars Liebig, betraut hat. Er stimmt die Maßnahmen mit dem operativen Stab des lokalen Krisenzentrums des Landkreises Görlitz und dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum des Freistaates Sachsen ab.

Am 31. 10. 2020 wurde die ASP erstmals im Freistaat Sachsen bei einem erlegten Tier bestätigt. Die ASP ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

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21.05.2021, 13:53 Uhr — Erstveröffentlichung

Urteil gegen Abdullah A. wegen des Messerangriffs in Dresden

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verurteilte heute den Angeklagten Abdullah A. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Geldstrafe zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Nach neun Verhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme sah es der Senat als erwiesen an, dass der mittlerweile 21 Jahre alte Angeklagte am 4. Oktober 2020 gegen 21.26 Uhr in Dresden in der Rosmaringasse/Ecke Schlossstraße zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 55 sowie 53 Jahren, die er zudem als homosexuell identifiziert hatte, mit zwei Messern von hinten angegriffen und jeweils in den Rücken gestochen hat. Ein Geschädigter verstarb aufgrund der Verletzungen kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite schwer verletzte Tatopfer konnte gerettet werden. Nach dem Urteil des Senats wurde die Tat sowohl heimtückisch wie auch aus niedrigen Beweggründen begangen. Der wenige Tage zuvor nach gut dreijähriger Strafhaft entlassene Angeklagte islamischen Glaubens hatte sich bereits zwei Tage vor der Tat die späteren Tatwerkzeuge gekauft, um aus seiner Sicht »Ungläubige« zu töten und so »für die Sache Gottes zu streiten«. Er erhoffte sich dadurch eine Kompensation seines als sündig empfundenen Lebens im Jenseits.

Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, weil sich die Tat gegen zwei Menschen richtete und der Angeklagte zwei Mordmerkmale verwirklicht hat.

Bei der Strafzumessung wendete der Senat Erwachsenenstrafrecht an. Da der Angeklagte im Tatzeitpunkt mit 20 Jahren Heranwachsender war, hatte der Senat zu prüfen, ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens kam der Senat jedoch zu der Überzeugung, dass bei dem Angeklagten weder Reifungsdefizite noch Entwicklungsmöglichkeiten wie bei einem Jugendlichen vorliegen.

Zudem hat der Senat die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OLG Dresden, Urteil vom 21. Mai 2021, Az: 4 St 1/21

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21.05.2021, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Messerangriff in Dresden

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 20-jährigen Syrer wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19.05.2021 gegen 22:40 Uhr einen 33-jährigen Ungarn auf dem Balkon von dessen Wohnung in der Dürerstraße, 01307 Dresden nach einem gemeinsam verbrachten Abend überraschend mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Beschuldigte soll dem Geschädigten mehrere Messerstiche in den Oberkörper versetzt und dabei auch tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte musste in einem Krankenhaus notoperiert werden und befindet sich derzeit noch in intensivmedizinischer Behand-lung.

Der Beschuldigte wurde am 20.05.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.05.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Er ist bislang nicht vorbestraft und hat keine Angaben zum Tatvorwurf ge-macht.

Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen

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21.05.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Die Online-Liebesfalle

Das LKA informiert zum Thema Love-Scamming

Wir wollen mal wieder den Wonnemonat Mai zum Anlass nehmen, vor einer besonders perfiden Anbahnungsmasche zu warnen, mit der Betrüger nicht nur die Gefühle und das Vertrauen ihrer Opfer schamlos ausnutzen. Auch der finanzielle Schaden, den sie anrichten, ist enorm.

Alles beginnt mit einem Flirt im Internet, man ist schnell auf einer Wellenlänge und die Sympathie wächst. Die Online-Beziehung wird ernsthafter. Über Wochen oder Monate werden Mails ausgetauscht, man gibt immer mehr Persönliches preis und meint die große Liebe vor sich zu haben. Der oder die Angebetete ist aufmerksam, gebildet und hat zudem auch noch eine interessante Lebensgeschichte. Fehlt nur noch das ersehnte persönliche Treffen. Doch das reale Kennenlernen wird von einer Geldüberweisung abhängig gemacht, entweder für das Visum oder für den Kauf eines Flugtickets bzw. es gibt eine ad-hoc-Notlage. Ein enger Angehöriger ist erkrankt, nur eine teure Operation kann helfen oder Wertsachen und Pass wurden gestohlen und die Hotelrechnung ist offen.

Wir berichten hier über eine Form des sogenannten Vorschussbetruges, auch Love- oder Romance-Scamming genannt. Es geht den Tätern nur ums Geld, eine persönliche echte Verbindung war und ist nie vorgesehen. Es werden über soziale Netzwerke Kontakte zu den Opfern, in den meisten Fällen sind es Frauen, hergestellt und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Danach wird eine Notlage erfunden, die Mitleid bei den Betroffenen auslöst. Die Opfer überweisen dann vertrauensvoll Geld z.B. via Western Union nach Ghana, Nigeria, den USA, Großbritannien, der Türkei oder auch Russland. Bei Internetbekanntschaften mit Russland handelt es sich um angeblich heiratswillige Frauen, die dann ihre Opfer abzocken.

Eine Recherche des Landeskriminalamtes im polizeilichen Auskunftssystem Sachsen ergab 378 Fälle für das Jahr 2020. Enthalten sind 306 Fälle, die sich im Jahr 2020 ereignet haben sowie 72 Fälle, die bereits 2019 geschehen sind, aber erst im Jahr 2020 angezeigt wurden.

304 von diesen 378 polizeilich registrierten Fällen (80,4 Prozent) wurden vollendet und verursachten einen Gesamtschaden von reichlich 4 Mio Euro. Damit ist die Anzahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2019 (229 vollendete Fälle) gestiegen und auch die Schadenssumme hat sich um 23,7 Prozent erhöht.

76,5 Prozent der Geschädigten sind Frauen, die meisten von Ihnen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren. Insgesamt wurden 77 Tatverdächtige ermittelt.

Die recherchierten Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig, da man von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Viele Opfer schämen sich diesen Betrug anzuzeigen. Das wissen leider auch die Täter. Daher versucht die Polizei immer wieder präventiv zu informieren, Fälle beispielhaft bekannt zu machen – denn ohne entsprechende Anzeigen und Verfahren können die Behörden nicht tätig werden!

Aber wie kann man das sogenannte Love-Scamming erkennen und wie kann man sich davor schützen?

•             Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel.

•             Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen.

•             Oft werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind.

•             Seriös wirkende Mails wecken das Interesse, aber schon nach kurzer Zeit überhäufen die Scammer ihre Opfer mit Liebesschwüren. Sie wollen alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch der Glaube an Gott spielt eine Rolle.

•             Die Täter sprechen dann oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder dem Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südost-asiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben.

•             Die Betrüger bitten ihr Opfer aus unterschiedlichsten Gründen um Geld. Weigert es sich zu zahlen, suchen die Betrüger andere Wege der Bereicherung. Dabei scheuen die Scammer nicht, erpresserische Methoden anzuwenden, sogar mit Selbstmord wird gedroht. Beispielsweise sollen Schecks (die allerdings gefälscht sind) in Deutschland eingezahlt werden oder Briefe bzw. Päckchen sind an dritte Personen zu versenden, die Betrüger bitten um Kopien von Ausweisen und verwenden diese Daten für weitere Betrugshandlungen.

•             Wenn man tatsächlich Zweifel an seiner Internetbekanntschaft hat, sollte man sich einer befreundeten aber neutralen Person anvertrauen und sich über das Thema und die neu gewonnene »Liebe« austauschen und um eine zusätzliche unvoreingenommen Meinung zu bekommen.

•             Außerdem kann eine Suchmaschine in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen, wenn Sie den Namen der Internetbekanntschaft mit dem Zusatz »Scammer« eingeben.

•             Es gibt auch die Möglichkeit, das Foto der Internetbekanntschaft mal in die Google-Bildersuche zu geben. Wenn das Bild oder die Person darauf dann mit den unterschiedlichsten Namen auf verschiedenen Seiten gefunden wird, kann man davon ausgehen, dass dieses Foto missbräuchlich verwendet wird und das Profil gefälscht sein könnte.

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21.05.2021, 10:21 Uhr — Erstveröffentlichung

Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln

Dem LfV Sachsen liegen Erkenntnisse über den Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln in verschiedenen sächsischen Gemeinden vor. Danach werden dort Plakate öffentlich ausgehängt, die einen offiziellen und »amtlichen« Anschein erwecken sollen. Die Plakate werben für ein »Referendum über Siegelrechte«, eine »staatliche Gemeinderatswahl« und die Wahl eines »Verwesers«.

Das LfV Sachsen rechnet die Plakatierungsaktion der Organisation »Königlich sächsischer Gemeindeverbund« zu. Diese Gruppierung gehört zu der Szene der »Reichsbürger und Selbstverwalter«.

Bei der Plakataktion handelt es sich um eine typische Verhaltensweise von Reichsbürgern. Diese gründen Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Gleichzeitig sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten des Staates die Legitimation ab und negieren die geltende Rechtsordnung. Typisch ist dabei die Verwendung scheinbar staatlicher Symbole, wie Flaggen oder Siegel sowie die Durchführung pseudodemokratischer Veranstaltungen.

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18.05.2021, 14:03 Uhr

Die verpflichtenden Tests werden für geimpfte oder genesene Besucher von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens abgeschafft.

Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich

Anpassung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung an die Vorgaben des Bundes

Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021.

Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:

•             Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und –zentren).

•             Ein Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z.B. Friseur).

•             Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht. Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend. Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir hatten bisher in Sachsen eine pragmatische und gute Lösung, um den Testpflichten gerecht zu werden. Dies hatte sich sehr gut eingespielt. Leider müssen wir uns hier den Regelungen des Bundes beugen, was ich sehr bedaure. Was machbar ist, ermöglichen wir.«

Darüber hinaus hat das Kabinett entschieden, die Testpflicht für das Betreten des Außengeländes von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern zu streichen. Hier gilt nun die gleiche Regelung wie bei Kinderkrippen und Kindergärten.

Weiterhin werden die verpflichtenden Tests für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwesens (u.a. Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) abgeschafft. Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeinrichtungen sowie für Gäste von Tagespflegeeinrichtungen bleibt die dreimalige Testung in der Woche bestehen. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testung.

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18.05.2021, 11:33 Uhr — Erstveröffentlichung

Innenminister Wöller beauftragt unabhängige Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten beim Landeskriminalamt Sachsen

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen 17 Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA) wegen u. a. gemeinschaftlich begangenen Diebstahls von 7.000 Schuss Munition und Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller angekündigt, eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des LKA Sachsen einzurichten. Heute hat die Kommission ihre Arbeit aufgenommen.

„Der Vorfall hat deutlich gemacht, dass eine externe Untersuchung der Spezialeinheiten geboten ist. Wirksame Leitung und Dienstaufsicht muss gerade bei Spezialeinheiten in besonderem Maße gegeben sein“, betont Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

In die unabhängige Untersuchungskommission wurden folgende Mitglieder berufen:

Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D. und ehemaliger Staatssekretär im Hessischen Innenministerium (Vorsitzender),

Friedrich Eichele, Präsident der Bundesbereitschaftspolizei a. D. und ehemaliger Kommandeur der GSG 9 sowie

Dr. Manfred Murck, Senatsdirektor a. D. und ehemaliger Leiter der Landesbehörde für Verfassungsschutz Hamburg a. D. sowie ehemaliger Leiter des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften an der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup.

Im Rahmen des Untersuchungsauftrages obliegt der unabhängigen Untersuchungskommission die Klärung, wie es innerhalb des LKA dazu kommen konnte, dass Munition im Umfang von mindestens 7.000 Schuss durch Beamte entwendet werden konnte. Die Mitglieder der Untersuchungskommission sind beauftragt, zu klären, ob und ggf. in welcher Weise Struktur und Organisation der Spezialeinheiten, deren Aus- und Weiterbildung sowie etwaige Defizite bei der Führung und der Dienst- und Fachaufsicht die Straftaten begünstigt haben. Zudem soll geprüft werden, ob es Anhaltspunkte für tatsächliche Bezüge zur „Reichsbürger“- oder „Prepper“-Szene oder zu anderen extremistischen Milieus gibt oder gab.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Ich danke den drei Experten ausdrücklich für die Bereitschaft, kurzfristig diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.“

Mit Ergebnissen und Empfehlungen der Kommission wird im September 2021 gerechnet

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18.05.2021, 10:03 Uhr — Erstveröffentlichung

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

Festnahme des flüchtigen fünften dringend Tatverdächtigen erfolgt

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist der flüchtige fünfte dringend Tatverdächtige festgenommen worden.

Die Festnahme des 22-jährigen Abdul Majed R. konnte gestern Abend gegen 20:15 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin, der Berliner und der Dresdner Polizei und unter Einsatz von Spezialkräften der Bundespolizei sowie des Mobilen Einsatzkommandos des Bundeskriminalamtes in einer Wohnung in Berlin-Neukölln realisiert werden. Im Rahmen der Durchsuchung wurden ein Mobiltelefon und Bekleidungsstücke sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020).

Der Beschuldigte wurde bereits gestern nach Dresden gebracht und soll heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei dringend Tatverdächtige festgenommen werden. Ein vierter dringend Tatverdächtiger konnte am 14. Dezember 2020 in Berlin festgenommen werden (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 15. Dezember 2020). Mit der gestern erfolgten Festnahme von Abdul Majed R. sind die Fahndungen nach allen fünf derzeit dringend Tatverdächtigen erfolgreich abgeschlossen. Im Übrigen dauern die Ermittlungen – auch zum Verbleib der entwendeten Kunstschätze – an. Sie werden aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden.

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