Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 26.10.2021  –  LKA  :  Brandstiftung an mehreren Kraftfahrzeugen

* 29.10.2021  –  SMI  :  Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst für den Freistaat an

* 29.10.2021  –  OVG  :  Demonstration auf Autobahn bleibt verboten

* 29.10.2021  –  SMS  :  Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahre

* 29.10.2021  –  STADD  :  Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion

* 28.10.2021  –  LfV  :  Das LfV Sachsen warnt vor Grenzgängen rechtsextremistischer Akteure an der sächsisch-polnischen Grenze

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Ausführliche Pressemitteilungen

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26.10.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Brandstiftung an mehreren Kraftfahrzeugen

Zeugenaufruf

Tatzeitraum:      Nacht vom 23.10. auf den 24.10.2021, kurz nach Mitternacht

Tatort: 04277 Leipzig Richard-Lehmann-Straße 120 (Mercedes-Benz)

In der Nacht zum vergangenen Sonntag ereignete sich eine Brandstiftung im Bereich der Richard-Lehmann-Straße 120 in 04277 Leipzig – Standort eines Autohauses für Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz.

Hierbei wurden im Außenbereich des Autohauses mehrere dort abgestellte Pkw in Brand gesetzt. Auch eine sogenannte E-»Tanksäule«, an welcher sich einer der beschädigten PKW (Elektrofahrzeug) zum Tatzeitpunkt zum Laden befand, wurde beschädigt.

Der voraussichtliche Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen insgesamt mindestens 300.000 €.

Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die im Tatzeitraum Mitternacht zum 24. Oktober, sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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29.10.2021, 14:49 Uhr — Erstveröffentlichung

Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst für den Freistaat an

Im Chemnitzer Opernhaus endete für über 100 neue Polizistinnen und Polizisten am heutigen Freitag ihre Ausbildung. Während einer Festveranstaltung feierten sie ihre Ernennung zur Polizeimeisterin bzw. zum und Polizeimeister. Künftig stehen die »frischgebackenen« Polizistinnen und Polizisten im Dienste einer der fünf Polizeidirektionen des Freistaates oder der Bereitschaftspolizei. Ihre Ausbildung haben sie an einer der drei Polizeifachschulen an den Standorten Leipzig, Chemnitz oder Schneeberg absolviert.

Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller richtete sich mit einem Videogruß an die Polizeimeisterinnen und -meister. »Als Polizistinnen und Polizisten sind Sie eine Stütze unseres Landes. Sie gewährleisten die Sicherheit, setzen das Recht durch und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind Vorbilder – insbesondere für junge Menschen. Der Beruf, den Sie ergreifen, ist mehr als nur ein Job: Er ist eine Berufung, die ein hohes Maß an Einsatz, Menschenkenntnis und Verantwortung mit sich bringt.«

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Das Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in ihre Polizei setzen, ist ein hohes, aber auch zerbrechliches Gut. Wir müssen es hüten und pflegen. Als Polizei sind wir allzu oft dort im Einsatz, wo Unrecht geschieht, Gewalt sich Bahn bricht und sich menschliche Abgründe auftun. Sie werden in Ihrem Berufsleben deshalb auch Zweifel haben. Aber verzweifeln Sie nicht. Geben Sie stattdessen Acht auf Ihren inneren Kompass und aufeinander.«

Unter den 113 ernannten Beamtinnen und Beamten sind 74 Männer und 39 Frauen: 35 wechseln zur Bereitschaftspolizei, 26 zur Polizeidirektion Leipzig, 16 zur Polizeidirektion Dresden, 14 zur Polizeidirektion Chemnitz, 12 zur Polizeidirektion Görlitz und 10 zur Polizeidirektion Zwickau.

Im Freistaat Sachsen werden jährlich 700 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt – Auszubildende und Studenten. Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg; das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 5.400 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen.

Weitere Informationen zur Karriere bei der Polizei Sachsen sind unter www.verdächtig-gute-jobs.de abrufbar.

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29.10.2021, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung

Demonstration auf Autobahn bleibt verboten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2021 – 6 L 823/21 – zurückgewiesen.

Für die Partei »Freie Sachsen« wurde gegenüber dem Landkreis Görlitz am 18. Oktober 2021 eine Versammlung unter dem Thema „A4 als Schleuserroute stoppen!“ angezeigt. Als Versammlungsort wurde „Auf der Autobahn A4 in Richtung Dresden, direkt auf der Höhe vom Hauptzollamt (An der Autobahn 1 in 02828 Görlitz)“ bezeichnet. Der Landkreis Görlitz untersagte die auf der Autobahn A4 geplante Versammlung.

Das Verwaltungsgericht hat den gegen das Versammlungsverbot gerichteten Eilantrag abgelehnt. Zu Recht habe die Versammlungsbehörde eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die beabsichtigte Versammlung angenommen und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung Vorrang vor dem Versammlungsrecht der Antragstellerin eingeräumt.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg. Der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zu der Auffassung gelangt, dass die Autobahn für die geplante Versammlung zumindest in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden müsste. Eine aufnahmefähige Ausweichstrecke, die den Umständen am Versammlungstag (erhöhter Pendlerverkehr zum Beginn des Wochenendes, Ende der sächsischen Herbstferien, Feiertag in Polen am Montag, sehr hoher Schwerverkehrsanteil bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 27.700 Fahrzeugen) gerecht werden könnte, sei weder für den betroffenen noch für alternative grenznahe Autobahnabschnitte erkennbar.

Eine Verlegung der Versammlung auf einen Parkplatz an der Bundesautobahn komme angesichts der Bedeutung der Parkplätze für die Sicherheit des Fernverkehrs und angesichts der Verkehrssituation an diesem Freitagabend ebenfalls nicht in Betracht.

Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

SächsOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 – 6 B 399/21 –

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29.10.2021, 14:11 Uhr — Erstveröffentlichung

Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahre

Staatsministerin Köpping: »Impfschutz für den Winter jetzt auffrischen«

Nach der neuesten Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zum 1. November 2021 sind Auffrischungsimpfungen ohne Einschränkung für alle Menschen ab 18 Jahre möglich. Frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung kann demnach eine so genannte Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Neueste Daten belegen demnach eine Risikoreduktion eindrucksvoll für alle Altersgruppen. Für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Ältere und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, gibt es bereits seit längerem eine Empfehlung für eine Booster-Impfung.

Darüber hinaus hat die SIKO vorsorglich ihre Empfehlung bezüglich des Impfstoffes von Moderna (»Spikevax«) angepasst. Dieser wird nun ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen. Zugelassen ist das Vakzin ab 12 Jahre. Hintergrund sind neueste Studien aus dem Oktober, die auf eine etwas größere Zunahme von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hindeuten. Solche Nebenwirkungen, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung auftreten können, sind in Sachsen in der Altersklasse bis 30 Jahre bisher nicht bekannt. Zudem sind diese insgesamt sehr selten. Dies trifft auf beide mRNA-Impfstoffe gleichermaßen zu. Bei den Impfaktionen an Sachsens Schulen werden künftig beide mRNA-Impfstoffe angeboten.

Gesundheitsministerin Petra Köpping. »Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Wir reagieren hier auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und eine daraus folgende Empfehlung der SIKO. Es bleibt dabei: Eine Impfung schützt zuverlässig vor schweren Covid-19-Verläufen. Dies gilt für jeden der zugelassenen Impfstoffe. Gleichzeitig empfiehlt die Sächsische Impfkommission nun eine Booster-Impfung für alle vollständig geimpften Menschen ab 18 Jahre, nicht nur für Ältere und Personen mit Risikoerkrankungen. Für diese Gruppe bleibt die Booster-Impfung aber besonders wichtig. Frischen Sie Ihren Impfschutz für den Winter jetzt auf. So reduzieren Sie ihr Risiko, ernsthaft zu erkranken. Es ist genügend Impfstoff für alle da. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.«

Die neue Empfehlung der SIKO finden Sie hier:

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29.10.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 32 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 22-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen zur Last. Dem 32-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in 30 Fällen zur Last

Am 16.05.2021 waren anlässlich des Fußballspiels SG Dynamo Dresden gegen Türkgücü München zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Rudolf-Harbig-Stadions mehrere tausend Polizeibeamte eingesetzt. In der Zeit von 15:25 Uhr bis 18:30 Uhr kam es in diesem Zusammenhang zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Das Spiel fand ohne Zuschauer statt, weil die an diesem Tag geltenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebes untersagten, ebenso öffentliche Ansammlungen.

Dessen ungeachtet versammelten sich mehrere Tausend Personen im Großen Garten, feierten und missachteten jegliche Infektionsschutzregeln und zündeten gesetzeswidrig Pyrotechnik.

Bei den Ausschreitungen gingen die Täter zum Teil als Gruppe geschlossen, aber auch einzeln handelnd gegen die Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge vor. Zudem wurde eine Journalistin verbal bedroht, an den Kopf geschlagen und ihre am Körper befindliche Kamera durch Faustschläge zerstört.

Polizeibeamte wurden durch Schläge und Tritte gegen den Körper angegriffen. Insgesamt wurden 186 Polizeibeamte verletzt; 163 davon durch Bewurf mit Gegenständen (u. a. Steine und Glasflaschen) und 3 durch den Einsatz von Pyrotechnik.

Die Körperverletzungen führten zu zum Teil erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden, teilweisem Gehörverlust und bis zu zehntägigem Krankenhausaufenthalt.

Daneben wurde eine Vielzahl von Schnittverletzungen und Hämatomen an den Armen und Händen der Polizeibeamten verursacht.

Der durch die Ausschreitungen entstandene Sachschaden, unter anderem an 30 Dienstfahrzeugen, beträgt ca. 30.000 EUR.

Die Beschuldigten sollen sich etwa zwischen 14:30 Uhr und 18:30 im Bereich Großer Garten in der Gruppe von mindestens 10 randalierenden Personen bewegt und die Angriffe auf die Polizei wahrgenommen haben. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens sieben Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und einen Ast) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Dem 32-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens 30 Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und Holzpfähle) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Mit ihren Würfen wollten die Beschuldigten Polizeibeamte verletzten und ihnen Schmerzen zufügen.

Gegen beide Beschuldigte wurden in dieser Sache am 19.07.2021 durch das Amtsgericht Dresden Haftbefehle erlassen. Der 32-jährige Beschuldigte wurde aufgrund dieses Haftbefehls am 22.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 22-jährige Beschuldigte befand sich bereits in anderer Sache in Haft. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde als Überhaft notiert.

Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Sie sind bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft und standen bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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28.10.2021, 14:35 Uhr — Erstveröffentlichung

Das LfV Sachsen warnt vor Grenzgängen rechtsextremistischer Akteure an der sächsisch-polnischen Grenze

LfV-Präsident Dirk-Martin Christian: »Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nicht bei Verfassungsfeinden«

Rechtsextremistische Akteure wie die Parteien »Der Dritte Weg« und die »Freien Sachsen« rufen gegenwärtig im Internet – insbesondere in den sozialen Medien – offen dazu auf, die deutsch-polnische Grenze vor illegal nach Deutschland einreisenden Migranten zu schützen. So hatte der »Stützpunkt Vogtland« der Partei »Der Dritte Weg« ebenfalls für den ersten sogenannten »Grenzgang«, der am 23. Oktober 2021 im Großraum Guben in Brandenburg stattfand, mobilisiert. Die Rechtsextremisten forderten Teilnehmer ihres unter dem Motto »Werde Grenzgänger – Schütze Deine Heimat vor illegal einreisenden Ausländern!« stehenden Aufrufs unter anderem dazu auf, wetterfeste dunkle Kleidung und Schuhe, Stirnlampen, Taschenlampen und Nachtsichtgeräte mitzubringen.

»Dieser noch heute auf der Internetseite der Partei sichtbare Aufruf lässt darauf schließen, dass die Partei ‚Der Dritte Weg‘ als Grenzschützer auftreten, polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, sich sogar als Helfer der Polizei darstellen und der Öffentlichkeit mit dieser Aktion mitteilen will, dass sie sich aktiv für den Grenzschutz einsetzt, während nach ihrer Lesart die Regierungsparteien die illegale Einwanderung über die sogenannte Belarus-Route passiv hinnähmen. Das Gewaltmonopol liegt aber beim Staat und nicht bei Verfassungsfeinden! Als Verfassungsschutz ist es unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit frühzeitig vor extremistischen Aktivitäten, die sich explizit auch an nicht-extremistische Personenkreise richten und staatliches Handeln delegitimieren, zu warnen«, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Dirk-Martin Christian, heute in Dresden.

Aktuell greift die rechtsextremistische Partei »Freie Sachsen« das Thema offensiv auf ihren SocialMedia-Kanälen auf und ruft für morgen Abend zu einer Versammlung unter dem Motto »Sächsischer Grenzschutz: Endstation für Schleuser« auf der Bundesautobahn A 4 auf.

Rechtsextremisten sind bestrebt, an die Mitte der Gesellschaft anschlussfähige Themen für die mitunter subtile Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzungen auszunutzen.

»Diese Strategie verfolgten Rechtsextremisten bereits während der Asylkrise in den Jahren 2015 und 2016 sowie jüngst im Rahmen der Corona-Proteste. Rechtsextremisten besetzen Themen, welche die Gesellschaft bewegen und stellen die Regierungsparteien auf Bundes- und Länderebene sowie staatliche Behörden in genau diesen Themenfeldern als unfähig und untätig dar. Auf diese Weise vermitteln sie den Eindruck, sich als einziger Akteur um die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu kümmern und das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen«, so Christian. »Das LfV Sachsen kann die Gesellschaft nur davor warnen, dieser rechtsextremistischen ‚Kümmerer-Strategie‘, die aktuell erneut angewendet wird, Glauben zu schenken und sich in diese Aktionen einspannen zu lassen. Die gesellschaftliche Mitte darf derartigen Umarmungsversuchen von Rechtsextremisten nicht nachgeben und damit deren Strategien zum Erfolg verhelfen«.

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