Die lineare Anpassung der 2,8% soll rückwirkend zum 1.12.22 im März 2023 ausgezahlt werden, ebenso die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50,-€. Jeweils mit dem Hinweis unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Das entsprechende Schreiben des Finanzministeriums könnt Ihr hier nachlesen.