Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften

Rückwirkend zum 1. April 2026 werden die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht wie folgt angepasst:
  • Anhebung der im Gesetz benannten Dienstbezüge sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile um 2,82 Prozent und
  • Erhöhung der monatlichen Anwärtergrundbeträge um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro.

Die lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. April 2026 wird im Zahltag August 2026 umgesetzt (Auszahlung Ende Juli 2026).

 

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