Hiermit möchten wir Euch mitteilen, dass der Freistaat Sachsen rückwirkend zum 01.Februar 2019 die Beihilfeverordnung geändert hat. U.a. geht es dabei zm die Vergütung von ambulanten Reha-Maßnahmen sowie der Physiotherapie. Nunmehr übernimmt der Freistaat Sachsen die Kosten wie bereits vom Bund längere Zeit praktiziert.
Die entsprechenden Anlagen könnt hier nachlesen.