DU HAST VERGLICHEN? DANN LERN UNS KENNEN.

Mit #VergleichUns haben wir euch zuerst eine Frage gestellt:

Was erwartet ihr eigentlich von eurer Gewerkschaft?

Wir haben gezeigt, was für uns dazugehört: zuhören, Interessen vertreten, Klartext reden und die Themen auf den Tisch bringen, die unsere Kolleginnen und Kollegen im täglichen Dienst tatsächlich beschäftigen.

Aber am Ende bringt der beste Social-Media-Beitrag nichts, wenn ihr euch nicht selbst ein Bild machen könnt.

Deshalb lautet unsere Einladung heute ganz einfach:

Sprich mit uns.

Vergleich uns.

Entscheide selbst.

Du bist bereits Mitglied einer anderen Gewerkschaft und fragst dich, ob sie noch zu dir passt?

Dann musst du nicht aufgrund eines Posts entscheiden, ob du deine Gewerkschaft wechselst.

Lern uns erst einmal kennen.

Frag uns, wofür wir stehen. Welche Themen wir verfolgen. Was wir anders machen. Was wir für unsere Mitglieder tun – und auch, wo unsere Möglichkeiten und Grenzen liegen.

Vergleich uns nicht nur anhand unserer Werbung. Vergleich uns anhand unserer Arbeit und unserer Antworten.

Schreib uns eine Nachricht oder sprich einen unserer Ansprechpartner persönlich an.

DPolG Sachsen

Wir hören zu. Wir vertreten. Wir handeln.

Neu bei der sächsischen Polizei?

Dann liegen wahrscheinlich spannende erste Tage hinter euch – und gleichzeitig begegnen euch plötzlich jede Menge Begriffe und Themen:

Pflegepflichtversicherung? Anwartschaft? Diensthaftpflicht? Rechtsschutz?

Was davon ist wichtig? Was braucht ihr wirklich? Und was steckt eigentlich dahinter?

Genau darum geht es in unserer neuen Reihe „Neu bei der Polizei? – DPolG Sachsen erklärt’s“.

Wir wollen euch in den kommenden Wochen kurz und verständlich durch Themen begleiten, die gerade zum Start in den Polizeiberuf wichtig sind.

Und jetzt seid ihr gefragt:

Welches Thema sollen wir erklären? Welche Frage ist bei euch in den ersten Tagen aufgekommen?

Pflegepflichtversicherung trotz Heilfürsorge – brauche ich die wirklich?

Gerade zum Start bei der sächsischen Polizei begegnen einem viele neue Begriffe und Fragen.

Eine davon: Wenn ich Heilfürsorge bekomme, muss ich mich dann überhaupt noch um eine Pflegepflichtversicherung kümmern?

Die kurze Antwort: Ja.

Warum das so ist, erklären wir in der neuen Folge von „DPolG Sachsen erklärt’s“ – kurz und verständlich.

In der nächsten Folge geht es weiter mit der Frage: Was ist eigentlich eine Anwartschaft?

Welche Themen sollen wir noch erklären? Schreibt uns eure Fragen in die Kommentare oder per Nachricht.

Bei Fragen zur persönlichen Absicherung können DPolG-Mitglieder auch die Beratungsmöglichkeiten unseres Kooperationspartners Swiss Life Select nutzen. Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

Kurz. Klar. Für dich.

Anwartschaft? Noch so ein Begriff, der einem zum Start bei der Polizei begegnet.

Aber was steckt eigentlich dahinter?

Wer Heilfürsorge bekommt, sollte sich trotzdem frühzeitig Gedanken darüber machen, was später einmal passiert, wenn sich die eigene Absicherung ändert.

Eine Anwartschaft kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

In der neuen Folge von „DPolG Sachsen erklärt’s“ erklären wir kurz und verständlich, was eine Anwartschaft grundsätzlich bedeutet und warum du dich mit dem Thema beschäftigen solltest.

Als Nächstes:

Kleine oder große Anwartschaft – wo liegt der Unterschied?

Ihr habt Fragen zu Ausbildung, Absicherung oder Polizeialltag? Schreibt sie uns in die Kommentare. Wir greifen eure Themen in den nächsten Folgen auf.

Für Fragen zur persönlichen Absicherung können DPolG-Mitglieder auch die Beratungsmöglichkeiten unseres Kooperationspartners Swiss Life Select nutzen. Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

Kurz. Klar. Für dich.

Kleine oder große Anwartschaft – wo liegt eigentlich der Unterschied?

Wer neu bei der Polizei ist und Heilfürsorge bekommt, stößt schnell auf beide Begriffe.
Bei beiden Varianten geht es darum, Rechte für einen späteren privaten Krankenversicherungsschutz zu sichern. Bei der großen Anwartschaft kommen zusätzliche Aspekte wie Alterungsrückstellungen und die Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters hinzu.
Aber: Gerade während der Ausbildung ist die große Anwartschaft nicht automatisch die bessere Wahl.
Im neuen Reel von „DPolG Sachsen erklärt’s“ erklären wir die wichtigsten Unterschiede kurz und verständlich.
👉 Welche Variante zur persönlichen Situation passt, sollte individuell geklärt werden.

Rechtsschutz?

Den brauchst du doch erst irgendwann im späteren Berufsleben. Oder?

Nein. Auch während der Ausbildung können Situationen entstehen, in denen rechtliche Unterstützung wichtig wird – beispielsweise im Zusammenhang mit einem Einsatz oder Praktikum.

Mitglieder der DPolG Sachsen können bei dienstbezogenen rechtlichen Problemen auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz und – je nach Fall – zusätzlichen Versicherungsschutz zurückgreifen.

Das kann unter anderem bei dienstrechtlichen Streitigkeiten, Straf- und Disziplinarverfahren sowie Schadenersatz- und Regressfragen relevant werden.

Im neuen Teil von „DPolG Sachsen erklärt’s – Neu bei der Polizei?“ zeigen wir, warum du dich mit dem Thema nicht erst nach deiner Ausbildung beschäftigen solltest.

Bei einem rechtlichen Problem im Zusammenhang mit deinem Dienst: frühzeitig bei deiner DPolG melden.

Dienstunfähig während der Polizeiausbildung – was bedeutet das eigentlich?

Wer neu bei der Polizei ist, beschäftigt sich verständlicherweise erst einmal mit Ausbildung, Studium und dem zukünftigen Beruf. Trotzdem gibt es Themen, die man frühzeitig kennen sollte.

Eines davon ist die Polizeidienstunfähigkeit.

Als Anwärter bist du Beamter auf Widerruf. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit wirst du deshalb nicht einfach wie ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt und erhältst automatisch ein Ruhegehalt.

Und auch wenn die Begriffe ähnlich klingen: Berufsunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit sind nicht dasselbe.

Im Reel erklären wir dir die wichtigsten Grundlagen.

Und im nächsten Teil schauen wir uns an, was das für deine finanzielle Absicherung bedeutet und worauf Polizeianwärter dabei achten sollten.

Kurz. Klar. Für dich — Deine DPolG Sachsen

Versicherung abgeschlossen – Thema erledigt?

Gerade als Polizeianwärter solltest du genauer hinschauen. 👮‍♂️
 
Entscheidend ist nämlich nicht allein, ob du eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast.
 
Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen sie tatsächlich leistet.
 
Das wird besonders beim Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit wichtig.
Eine festgestellte Polizeidienstunfähigkeit führt nicht automatisch dazu, dass auch die Leistungsvoraussetzungen deiner BU erfüllt sind.
Deshalb solltest du wissen, was in deinem Vertrag geregelt ist: Gibt es eine passende Dienstunfähigkeitsklausel? Wird dein Status als Beamter auf Widerruf berücksichtigt? Und passt die Regelung zum Polizeivollzugsdienst?
Genau darum geht es im neuen Teil von „DPolG Sachsen erklärt’s – Neu bei der Polizei?“
Du bist dir bei deiner eigenen Absicherung nicht sicher? Dann melde dich bei uns oder unserer Geschäftsstelle. Bei individuellen Fragen stellen wir gern den Kontakt zu unserem Kooperationspartner Swiss Life Select⁠ her, damit deine persönliche Situation und deine Vertragsbedingungen genauer betrachtet werden können.
Denn die entscheidende Frage ist nicht nur: „Bin ich versichert?“ – sondern: „Wann leistet meine Versicherung?“
 

Prüfung nicht bestanden – und jetzt? 👀

Einmal durchgefallen bedeutet in der sächsischen Polizeiausbildung bzw. im Polizeistudium nicht automatisch das Ende.
Grundsätzlich kann eine nicht bestandene Prüfung einmal wiederholt werden. Für Studierende gibt es darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen im zweiten oder dritten Studienjahr eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit.
Was das konkret bedeutet und welche Ausnahmen es gibt, erklären wir kurz im neuen Teil unserer Reihe „Neu bei der Polizei?“.
Und unser nicht ganz ernst gemeinter Tipp zum Schluss: Am einfachsten ist es natürlich, gleich beim ersten Mal zu bestehen. 😉
📌 Hinweis zum Rechtsstand: Der Beitrag stellt die Regelungen der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei (SächsAPOPol) vereinfacht dar. Rechtsstand: 1. September 2026. Für einzelne Jahrgänge können Übergangsregelungen gelten. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Entscheidung der zuständigen Prüfungsbehörde.
 

Darf ich als Polizeianwärter eigentlich einen Nebenjob haben?

Eine Frage, die gerade während Ausbildung oder Studium durchaus eine Rolle spielen kann.
Die kurze Antwort: Grundsätzlich ja. Trotzdem sollte man nicht einfach einen Nebenjob aufnehmen, ohne sich vorher mit den geltenden Regeln zu beschäftigen. Nebentätigkeiten können anzeigepflichtig sein und dürfen die dienstlichen Interessen nicht beeinträchtigen.
Und wie sieht es mit dem Verdienst aus? Eine pauschale Nebenverdienstgrenze gibt es so nicht. Bei Anwärtern kann aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung auf die Anwärterbezüge relevant werden.
Was dahintersteckt, erklären wir kurz und verständlich in Teil 9 unserer Reihe „Neu bei der Polizei?“.
Und die nächste Frage liegt eigentlich schon auf der Hand: Was gilt, wenn mit Instagram, TikTok oder YouTube Geld verdient wird? Das schauen wir uns in Teil 10 an.
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.10.2026. Grundlage insbesondere §§ 103 ff. SächsBG und § 72 SächsBesG.

Darf man als Polizeianwärter eigentlich mit Instagram oder TikTok Geld verdienen?

Die Frage ist gar nicht so abwegig. Viele junge Menschen nutzen soziale Medien längst nicht mehr nur privat. Manche verdienen mit Werbung, Kooperationen oder eigenen Inhalten nebenbei Geld.
Auch während der Polizeiausbildung ist das nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften für Nebentätigkeiten. Und dabei können sogar kostenlose Produkte eine Rolle spielen.
In Teil 10 unserer Reihe „Neu bei der Polizei?“ erklären wir, worauf Polizeianwärter in Sachsen achten sollten.
Habt ihr Fragen dazu oder Erfahrungen mit dem Thema?

Im Archiv stöbern