Der SBB Beamtenbund und Tarifunion e.V. empfiehlt vorsorglich allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.
Für das Jahr 2025 empfehlen wir, rein vorsorglich Widerspruch in Sachen
– amtsangemessene Alimentation (allgemein),
Dies ist deshalb erforderlich, da aus den Erfahrungen der Vergangenheit bei Änderungen für zurückliegende Jahre im Zweifel nur diejenigen Beamtinnen und Beamten profitieren, die ihre Ansprüche haushaltsnah geltend gemacht haben und deren Verfahren noch offen sind.
Der mit Spannung erwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist online.
Und auch, wenn hier vordergründig zu Berliner Beamtenbesoldung entschieden wurde, hat das BVerfG doch erneut die Grundsätze zur Alimentation von (allen) Beamten weiterentwickelt.
Der Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18) erläutert auf 67 Seiten, wie das BVerfG die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 bewertet. Zudem werden aber auch Grundsätze für die Amtsangemessenheit der Besoldung aller Beamten dargelegt.
Wir werden den Beschluss nun in gewohnter Gewissenhaftigkeit studieren und die Auswirkung auf die Alimentation sächsischer Beamtinnen, Beamten und Besoldungsempfänger prüfen.
Das braucht natürlich ein bisschen Zeit. Wir sind dran und werden zeitnah Genaueres sagen können.
Den kompletten Beschluss lest ihr auf der Website des BVerfG oder hier.
Frist 31. Dezember 2025
Bezüglich der Anträge wendet Euch bitte an Eure Kreisvorsitzenden bzw. an die Geschäftsstelle der DPolG Sachsen.