4. Fahrer – Rechtsschutz
für das Lenken fremder, nicht auf das Mitglied zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
4. Fahrer – Rechtsschutz
für das Lenken fremder, nicht auf das Mitglied zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.