SBB Pressemitteilung vom 20. September 2017
Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich am 19. September 2017 mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), Hans-Ulrich Benra, stellv. dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, Norbert Bullmann, stellv. Landesvorsitzender SBB, Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB) und Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV), auf die Modalitäten der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 verständigt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung der Besoldungsgruppen A 10 und höher als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen A 10 und höher in Sachsen verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.
Die Vereinbarung sieht daher vor, dass alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W, die von der verzögerten Ost-West-Anpassung in den Jahren 2008 und 2009 betroffen gewesen sind, eine Nachzahlung erhalten. Weiter wurde vereinbart, dass für alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W für die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 ebenfalls eine Nachzahlung gewährt wird. Insgesamt sind mit der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2017 zusätzliche Ausgaben für den Freistaat Sachsen in Höhe von ca. 85 Mio. Euro verbunden.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird den Inhalt der Vereinbarung in einen Gesetzentwurf fassen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett dem Sächsischen Landtag als Gesetzgeber vorlegen.