Werte Gewerkschaftsmitglieder der DPolG Sachsen,
wie nun mittlerweile alle Ihre Bezügemitteilung für den Monat Dezember 2016 erhalten haben und es dazu unterschiedliche Auffassungen und Kommentare gab, hier nochmals für alle zum Nachlesen der Link zum Landesamt für Steuern und Finanzen .
Und wer dort alles konkret nachliest, versteht auch die Berrechnung der Nachzahlung der Unteralimentation in Bezug auf das gültige Steuerrecht.
Ich möchte hier nochmals betonen, dass es nicht um die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes ging.
Kommentare, welche ich in persönlichen Gesprächen erhalten habe, möchte ich hier nicht wieder geben. Es gab aber auch positive Signale und ein Dankeschön für das Ergebnis. Am Ende kommt es allen zu Gute, da es nunmehr in das Grundgehalt mit einfließt, somit pensionsfähig ist und auch bei normalen Tariferhöhungen mit steigt.
Sind wir aber mal ehrlich, wäre es nicht zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unteralimentation und den Verhandlungen mit dem Finanzministerium gekommen, so hätten alle nur ihr normales Gehalt auf dem Lohnzettel im Dezember. Auch ich persönlich habe einen Steuerabzug von 37 % auf die Nachzahlung.
Aber leider kann man auch hier auch wieder besagte Zitate anführen:
“ Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann “ und ferner
“ Wer´s allen recht will machen, bleibt ein Narr in allen Sachen „.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und einen besinnlichen
ruhigen 2.Advent und allen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ruhige Dienste.
Peter Krebs
Landesbeauftragter Neue Medien