Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

04.03.2020 – LKA: Exekutivmaßnahmen der Soko LinX wegen Angriffen auf Journalisten in Leipzig

03.03.2020 – STADD: Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes Sachsen gehen gegen Hasspostings vor

03.03.2020 -LKA: Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes Sachsen gehen gegen Hasspostings vor

03.03.2020 – SMI: Bayern und Sachsen intensivieren Zusammenarbeit bei der Extremismusbekämpfung

03.03.2020 – LKA: Verdacht der Brandstiftung an einem PKW – Die Polizei sucht Zeugen

03.03.2020 – STADD: Serienstraftaten in Riesa

28.02.2020 – SMI: 218 neue Polizistinnen und Polizisten für Sachsen

28.02.2020 – STADD: Bandenbetrug durch falsche Polizisten ____________________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                    04.03.2020

+ Exekutivmaßnahmen der Soko LinX wegen Angriffen auf Journalisten in Leipzig

++ Beamte des Landeskriminalamtes durchsuchten eine Wohnung in Leipzig

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Nötigung und der vorsätzlichen Körperverletzung erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig einen Durchsuchungsbeschluss, welcher am heutigen Tag vollstreckt wurde.

Im Stadtteil Plagwitz wurde die Wohnung des Beschuldigten, eines 36-jährigen Mannes, durchsucht. Dabei konnten die eingesetzten Beamten Beweismittel sicherstellen, welche im Zusammenhang mit der Tatbegehung stehen.

Was war geschehen?

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Onlineplattform „linksunten.indymedia.org“ fand am 25.01.2020 in Leipzig eine Demonstration der Initiative für Pressefreiheit unter dem Motto „Gemeinsam gegen das Verbot der Plattform linksunten.indymedia: Gemeint sind wir alle. Gemeint ist die Pressefreiheit“ mit ca. 1.500 Personen statt. Die Demonstrationsteilnehmer versammelten sich zunächst gegen 18:00 Uhr auf dem Simsonplatz und zogen dann über die Karl-Liebknecht-Straße in Richtung Herderplatz. Der Beschuldigte war Teilnehmer des Aufzugs.

Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte gegenüber einer Pressevertreterin, welche Bildaufnahmen des Demonstrationszuges, aus dem heraus es zu Vermummungen von Aufzugsteilnehmern sowie zur Verwendung von Pyrotechnik sowie zu Sachbeschädigungen kam, fertigte, sinngemäß geäußert haben, dass er ihr das Handy wegnehme, wenn sie noch ein Foto mache. Die Pressevertreterin berief sich auf die Pressefreiheit, woraufhin der Beschuldigte ihr nunmehr für den Fall, dass sie noch ein Foto mache, Schläge sowie die Wegnahme des Handys angedroht haben soll. Wie von dem Beschuldigten beabsichtigt, verzichtete die so angegangene Journalistin unter dem Eindruck dieser Äußerungen darauf, weitere Aufnahmen vom Demonstrationszug zu machen. Im Anschluss soll sich der Beschuldigte zu einem Kameramann, welcher ebenfalls Filmaufnahmen des Demonstrationszuges fertigte, begeben und diesen umgestoßen haben. Der Kameramann kam hierdurch  zu Fall  und verletzte sich dabei, was der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm.

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes:

»Die Wahrung der Möglichkeit einer freien Berichterstattung ist ein hohes Gut, dessen Schutz vor jeglicher politisch motivierten Täterschaft besonderes Augenmerk verdient.«

Beamte des Landeskriminalamtes durchsuchten eine Wohnung in Leipzig –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         03.03.2020

Landeskriminalamt Sachsen

Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes Sachsen gehen gegen Hasspostings vor

In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, erfolgte am 3. März 2020 auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden die Durchsuchung einer Wohnung in Dresden-Leuben.

Mehrere Beamte der Soko Rex des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums durchsuchten die Wohnung eines 64-jährigen Dresdners.

Ihm wird vorgeworfen, strafrechtlich relevante Posts, die sich unter anderem gegen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel richteten, verfasst zu haben.

Diese Hasspostings hatte er im Januar 2020 auf seinem Profil im sozialen Netzwerk „Facebook“ veröffentlicht.

Bei einer im Rahmen des Einsatzes durchgeführten Vernehmung räumte der Beschuldigte die Straftaten ein.

Bei der Durchsuchung wurden unter anderem ein PC, Mobiltelefone sowie mehrere Speichermedien beschlagnahmt.

Aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen wurden zudem drei erlaubnisfreie Revolver und eine Luftdruckpistole sichergestellt.

Die Ermittlungen dauern an und werden, insbesondere aufgrund der erforderlichen Auswertung der sichergestellten Asservate, noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

*»Soko Rex«…Sonderkommission Rechtsextremismus

Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes Sachsen gehen gegen Hasspostings vor –

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                           03.03.2020

+ Bayern und Sachsen intensivieren Zusammenarbeit bei der Extremismusbekämpfung

++ Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Netz sowie Entwaffnung von Extremisten bilden Schwerpunkt

Bayern und Sachsen werden weiterhin entschlossen gegen Extremismus jeglicher Art vorgehen und dabei ihre Zusammenarbeit intensivieren. Das haben Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Sachsens Innenminister Prof. Roland Wöller heute bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung im oberfränkischen Hof vereinbart. „Für Bayern und Sachsen hat die Bekämpfung von Extremismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit höchste Priorität. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz und der konsequenten Entwaffnung von Extremisten“, sagte Herrmann. Sachsens Innenminister ergänzt: „Der gemeinsame Kampf gegen den Extremismus ist unser Einsatz für den Schutz und die Stärkung unserer Demokratie – auch im Netz.

Sachsen und Bayern wollen mit Präventivmaßnahmen gegen den digitalen Hass vorgehen und damit ein ziviles Miteinander im Netz sowie in unserer Gesellschaft fördern“, so Wöller.

Die Minister gedachten auch der Opfer von Hanau und bekundeten den Hinterbliebenen ihr Beileid. „Wir verurteilen den entsetzlichen rechtsterroristischen, ausländerfeindlichen und rassistischen Anschlag aufs Schärfste“, betonte Herrmann. Staat und Gesellschaft seien gleichermaßen gefordert, demokratische Werte zu stärken und jeglicher Form von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegenzutreten. „Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Anschläge das gesellschaftliche Klima trüben und das friedliche Miteinander in unserem Land gefährden«, sagte Innenminister Wöller. Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehördenbehörden werden alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen ergreifen, um extremistische Bestrebungen und Einzelpersonen zu bekämpfen.

Die Bayerische und die Sächsische Staatsregierung stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden und der jüdischen Bürgerinnen und Bürger. „Der Kampf gegen Extremismus und Fanatismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchstem Rang“, so der sächsische Innenminister. „Der antisemitische Anschlag auf die Synagoge in Halle war ein Angriff auf die freiheitliche Demokratie. Bayern und Sachsen treffen weiterhin umfangreiche Präventionsmaßnahmen, damit in Deutschland jeder seine Religion ausleben kann, wann und wo er möchte“, sagte Joachim Herrmann.

Herrmann und Wöller stimmten überein, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des Extremismus fortgesetzt werden muss. Dies gelte insbesondere für die Verhinderung der grenzüberschreitenden Organisation und Durchführung von extremistischen, verfassungsfeindlichen Veranstaltungen mit kulturellem oder sportlichem Anschein.

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Landeskriminalamt Sachsen                                          03.03.2020

+ Verdacht der Brandstiftung an einem PKW – Die Polizei sucht Zeugen

In der Nacht des 1. März 2020 brannte ein Pkw VW in der Ortslage Gablenz.

Die örtliche Feuerwehr löschte den Brand und konnte eine Ausbreitung der Flammen verhindern. Am Fahrzeug selbst entstand Totalschaden.

Der Fahrzeughalter ist ein Mitglied des Bundestags. Er bemerkte den Brand und unternahm noch vor Eintreffen der Feuerwehr erste Löschversuche. In der Folge musste sich der Geschädigte wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus unterziehen. Die ersten polizeilichen Maßnahmen vor Ort begründen den Verdacht einer Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch eingeleitet.

Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die polizeilichen Ermittlungen übernommen. Die kriminaltechnischen Untersuchungen dauern an.

Die Ermittler suchen Zeugen.

Wer hat am 1. März 2020, gegen 23:20 Uhr, in 02953 OT Gablenz Beobachtungen gemacht, Personen oder Fahrzeuge gesehen bzw. andere relevante Informationen zur Verfügung, welche zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen können?

Personen mit sachdienlichen Hinweisen melden sich bitte beim LKA Sachsen, Tel. (0800) 855 2055, oder jeder anderen Polizeidienststelle.

*PTAZ…Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

Verdacht der Brandstiftung an einem PKW – Die Polizei sucht Zeugen –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         03.03.2020

Serienstraftaten in Riesa

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen An-klage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Diebstahls in neun Fällen, Computerbetrugs in zwei Fällen, Betrugs in 12 Fällen, versuchten Betrugs in neun Fällen sowie Urkundenfälschung in 21 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vor dem 11.09.2019 entschlossen zu haben, sich durch Diebstähle von EC-Karten und die sich anschließende missbräuchliche Verwendung der EC-Karten oder der Kontodaten eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen. In Umsetzung dieser Absicht entwendete der Beschuldigte zwischen dem 11.09.2019 und dem 18.10.2019 mehrere EC-Karten von Geschädigten, u. a. aus einem Krankenhaus in Riesa und aus geparkten Fahrzeugen in Riesa.

Unter missbräuchlicher Verwendung der zu den jeweiligen EC-Karten gehörenden, dem Beschuldigten bekannt gewordenen PIN-Codes hob der Beschuldigte in zwei Fällen Bargeld ab, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstand.

Darüber hinaus füllte der Beschuldigte in 21 Fällen unter Verwendung der aus den Diebstählen erlangten Kontodaten Überweisungsträger aus, die er mit dem Namen der jeweiligen Kontoinhaber unterschrieb und in denen er die Überweisung eines angegebenen Geldbetrages auf sein eigenes oder das Konto seines Sohnes veranlassen wollte, was ihm in zwölf Fällen gelang. Hierdurch entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 11.000,00 EUR.

Der Beschuldigte wurde am 04.11.2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Serienstraftaten in Riesa –

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                           28.02.2020

+ 218 neue Polizistinnen und Polizisten für Sachsen

++ Wöller: »Sicherheit schafft Freiheit!«

In Gegenwart von zahlreichen Politikern und Behördenvertretern haben heute im Konzert- und Ballhaus Neue Welt in Zwickau insgesamt 218 Polizistinnen und Polizisten ihre Ernennung gefeiert. Nach 30 Monaten erfolgreicher Ausbildung an einer der drei Polizeifachschulen tragen sie die Amtsbezeichnung »Polizeimeisterin« oder »Polizeimeister«. Künftig stehen die frischgebackenen Polizistinnen und Polizisten im Dienste der Bereitschaftspolizei oder einer der fünf Polizeidirektionen des Freistaates.

»Eine starke Polizei ist das Rückgrat, um Recht und Ordnung zu gewährleisten. Sicherheit schafft Freiheit. Für eine starke Polizei brauchen wir ausreichend und gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, die für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar den Rechtsstaat durchsetzen. Ich freue mich deshalb umso mehr, heute die neuen Kolleginnen und Kollegen in den Reihen der Polizei Sachsen herzlich willkommen zu heißen.« so Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

Unter den 218 ernannten Beamten sind 169 Männer und 49 Frauen. 101 wechseln zur Bereitschaftspolizei, 18 zur Polizeidirektion Chemnitz, 25 zur Polizeidirektion Dresden, 19 zur Polizeidirektion Görlitz, 37 zur Polizeidirektion Leipzig und 18 zur Polizeidirektion Zwickau.

Hintergrund:

Derzeit sind bei der Polizei Sachsen rund 13.700 Personen beschäftigt, darunter rund 11.200 Polizeibeamte. Bis Mitte der 2020er Jahre werden 1.000 zusätzliche Polizeibeamte im Dienst der Sächsischen Polizei stehen. Dazu wurde die Zahl der jährlichen Neueinstellungen in den Polizeivollzugsdienst auf 700 erhöht.

Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig beziehungsweise Schneeberg. Das Bachelor-Studium wird an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg in der Oberlausitz durchgeführt. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 5.400 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen.

Weitere Informationen zur Karriere bei der Polizei Sachsen:

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         28.02.2020

Bandenbetrug durch falsche Polizisten

Staatsanwaltschaft Dresden klagt vier Beteiligte zur Großen Strafkammer an

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Türken, und drei Deutsche (52, 53 und 64 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 46-jährigen Türken liegt Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in drei Fällen und Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrug in vier Fällen zur Last. Den drei Deutschen liegt u. a. vorsätzliche Geldwäsche und leichtfertige Geldwäsche in bis zu vier Fällen zur Last.

Dem 46-jährigen Türken wird vorgeworfen, sich vor dem 21.01.2019 mit einem gesondert verfolgten türkischen Haupttäter und mindestens drei weiteren Tatbeteiligten entschlossen zu haben, Personen in Deutschland mit einer gefälschten Telefonnummer zu kontaktieren („Spoofing“) und sie durch falsche Angaben und durch Inaussichtstellen eines künftigen Übels dazu zu veranlassen, Geldbeträge auf vermeintliche Treuhandkonten zu übertragen, die anschließend abgehoben und in die Türkei verbracht werden sollten.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses kontaktierten der gesondert verfolgte türkische Haupttäter oder ein anderer gesondert verfolgter Mittäter zwischen dem 21.01.2019 und dem 08.04.2019 in sieben Fällen ältere Geschädigte im gesamten Bundesgebiet, u. a. in Dresden, Hamburg, Frankfurt/Oder und Bielefeld und behaupteten bewusst wahrheitswidrig, Polizeibeamte zu sein und dass sie wüssten, dass der Geschädigte wegen eines bestehenden Haftbefehls in die Türkei ausgeliefert werden solle. Die Vollstreckung dieses Haftbefehls könne nur abgewendet werden, wenn zeitnah ein Geldbetrag auf ein Treuhandkonto überwiesen werden würde. So getäuscht überwies ein Geschädigter Geldbeträge in Höhe von 42.000,00 EUR und 70.500,00 EUR, ein weiterer Geschädigter einen Geldbetrag in Höhe von 12.500,00 EUR.

In vier Fällen versuchte der gesondert verfolgte Haupttäter Beträge in Höhe von 42.000,00 EUR, 38.000,00 EUR, 27.000,00 EUR und 22.000,00 EUR zu erlangen, was ihm jedoch nicht gelang, da die Geschädigten misstrauisch wurden und den Geldbetrag nicht zahlten.

Der 46-jährige türkische Beschuldigte hatte Kenntnis von allen Tatumständen und organisierte den Empfang der Geldbeträge sowie deren Verbringung in die Türkei.

Der 52-jährige deutsche Beschuldigte stellte als Finanzagent in grob fahrlässiger Verkennung der Tatumstände sein Konto für den Empfang der Gelder zur Verfügung, hob diese ab und übergab sie dem 64-jährigen Deutschen, der sie wiederum zum 46-jährigen Türken verbrachte. Der 53-jährige Deutsche betrieb Anstrengungen, die Herkunft der Gelder und deren Verwendung zu verschleiern.

In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen und in Zusammenarbeit mit der türkischen Polizei umfangreiche Ermittlungen geführt.

Der 46-jährige Türke und der 53-jährige Deutsche befinden sich in Untersuchungshaft. Gegen die beiden anderen deutschen Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden keine Untersuchungshaft beantragt, da keine Haftgründe vorlagen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der türkische Haupttäter und drei weitere Tatbeteiligte befinden sich in der Türkei in Untersuchungshaft. Gegen sie werden die Ermittlungen von den türkischen Behörden in der Türkei geführt.

Bandenbetrug durch falsche Polizisten –

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