Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 09.03.2022  –  SMJusDEG  :  Kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete

* 08.03.2022  –  PolFH  :  Jahresbericht 2020/2021 der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vorgestellt

* 04.03.2022  –  SMI  :  Hilfeleistungsportal für Ukraine-Geflüchtete geht online

* 04.03.2022  –  STADD  :  Stromausfall im Großraum Dresden am 13.09.2021

* 04.03.2022  –  LfV  :  Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ will in Sachsen „Gemeinwohldörfer“ errichten

* 04.03.2022  –  SAENA  :  Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still?

* 02.03.2022  –  STAC  :  Tötungsdelikt in Ostrau am 16.1.2022

* 01.03.2022  –  SMI  :  In den Polizeidirektionen und bei der Bereitschaftspolizei: 282 Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst an

* 22.02.2022  –  SMS  :  Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

* 22.02.2022  –  PD C  :  Tote Frau aufgefunden

* 18.02.2022  –  SMS  :  Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte

* 18.02.2022  –  LDS  :  Sachsen verzeichnet für 2021 trotz Pandemie insgesamt 1145 Rückführungen von Ausländern

* 12.02.2022  –  SMJusDEG  :  Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege

* 11.02.2022  –  LKA  :  PKW einer Baufirma in Dresden angezündet

* 10.02.2022  –  STADD  :  Fund einer Säuglingsleiche in Dresden

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Ausführliche Pressemitteilungen

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09.03.2022, 16:05 Uhr — Erstveröffentlichung

Kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert die Refugee Law Clinic

Die Refugee Law Clinic Dresden, eine studentische Initiative, wird vom Zentrum für Integrationsstudien und dem Zentrum für Internationale Studien (beide TU Dresden) getragen. Sie bietet kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete an. Das Angebot steht für alle Geflüchteten offen, derzeit insbesondere auch für Menschen aus der Ukraine. Gefördert wird die Refugee Law Clinic bereits seit Herbst 2021 durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG). Das Modellprojekt läuft noch bis Ende 2022. Eine Fortführung ist fest geplant.

Die Refugee Law Clinic Dresden bildet jedes Jahr 30 bis 40 Studierende aller Dresdner Hochschulen in der ehrenamtlichen Rechtsberatung aus. In einer einjährigen Schulung eignen sich die Studierenden verschiedener Fachrichtungen Kenntnisse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht an. Dieses Wissen kommt dann Geflüchteten, aber auch internationalen Studierenden und ausländischen Fachkräften zugute.

Justizministerin Katja Meier: »Ein niedrigschwelliger Zugang zu juristischer Beratung ist eine zentrale Voraussetzung für echte Teilhabe am Rechtsstaat. Die ehrenamtliche, professionell angeleitete Rechtsberatung der Refugee Law Clinic Dresden leistet hier einen wichtigen Beitrag, der gerade in der aktuellen Lage dringend benötigt wird. Darüber hinaus ist die Refugee Law Clinic ein gutes Bespiel dafür, wie anwendungsorientierte Forschung und Lehre mit ehrenamtlichem Engagement so verbunden werden können, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Demokratie gestärkt wird.“

Prof. Dr. Dominik Steiger (TU Dresden) macht auch auf die Bedeutung des Beratungsangebots angesichts steigender Zahlen Geflüchteter in der Ukraine aufmerksam. »Es ist gut, dass wir mit der Refugee Law Clinic Dresden eine starke studentische Initiative haben, die auch in Notsituationen wie der jetzigen zuverlässig und niederschwellig Rechtsberatung anbieten kann. Geflüchtete aus der ganzen Welt, und nach der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands natürlich insbesondere aus der Ukraine, sind herzlich eingeladen, dieses Angebot anzunehmen. Sie können sich dabei auf die Hilfsbereitschaft und die Kompetenz der Beratenden verlassen. Die Arbeit der Refugee Law Clinic Dresden zeigt einmal mehr, wie wichtig Einhaltung und Garantie von (menschen-)rechtlichen Regeln sind.«

Die Arbeit in der ehrenamtlichen Beratung wird durch eine Supervision durch die langjährige Migrationsrechtsanwältin Elena Bogdanzaliew unterstützt. Die Refugee Law Clinic Dresden berät in sechs Beratungsstellen in ganz Dresden und bietet zudem eine Online-Beratung über Zoom an. Die Beratungsangebote zum Asyl- und Aufenthaltsrecht stehen allen Geflüchteten offen.

In Zukunft will die Initiative noch stärker mit anderen Trägern der Flüchtlings- und Migrationsberatung zusammenarbeiten. Eine intensive Kooperation mit dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen e.V. und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Sachsen e.V. ist im vergangenen Jahr bereits angelaufen. Insbesondere können Mitarbeitende der Diakonie und der Arbeiterwohlfahrt an den Lehrveranstaltungen der Law Clinic teilnehmen oder in Rechtsfragen an die Refugee Law Clinic vermitteln.

Die Diakonie Sachsen sieht in der Kooperation mit der Refugee Law Clinic eine sinnvolle Ergänzung zu ihren Flüchtlings- und Migrationsberatungsangeboten. »Wir unterstützen das kostenfreie und unabhängige Beratungsangebot und bieten den Studierenden Praktika in unseren Mitgliedseinrichtungen, die geflüchtete Menschen betreuen und beraten, an. Vom Austausch praktischer Erfahrungen und juristischem Fachwissen profitieren alle Beteiligten«, so Kerstin Böttger, Referentin Migration der Diakonie Sachsen.

Ilko Kessler, Referent bei der Arbeiterwohlfahrt Sachsen, ergänzt: »Die AWO verfügt in Sachsen über eine flächendeckende Struktur von Migrationsfachdiensten und Aufnahmeeinrichtungen. Wir sind froh, mit der TU Dresden und dem Projekt der Refugee Law Clinic Dresden einen kompetenten Partner gefunden zu haben.«

Projektleitung:

Prof. Dr. Dominik Steiger, Dr. Karoline Oehme-Jüngling

Informationen für Journalisten:

Karoline Oehme-Jüngling I Zentrum für Integrationsstudien

Tel.: +49 351 463-40628

Email: karoline.oehme-juengling@tu-dresden.de

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08.03.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Jahresbericht 2020/2021 der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vorgestellt

Mit welchen Themen befasst sich eigentlich die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)? Diese Frage beantwortet beispielsweise ein Blick in den aktuellen Jahresbericht der Hochschule. Er beleuchtet den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und stellt auf 24 Seiten die Fortentwicklung der polizeiinternen Bildungseinrichtung vor.

Der Berichtszyklus stand wie in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Verschiedene Kraftanstrengungen waren erforderlich, um den Lehrbetrieb aufrechterhalten zu können. Dazu zählte beispielsweise die kurzfristige Umstellung von Präsenzvorlesungen hin zu onlinebasierten Formaten.

Kommissarischer Prorektor Mirko Göhler zieht eine positive Bilanz:

Für die Sicherstellung der Lehre unter dem Eindruck sich pandemie-bedingt stets ändernder Parameter gab es keine Blaupause. Prozesse waren gänzlich neu zu durchdenken. Es bedurfte schneller und doch nachhaltiger Lösungen. Das Ergebnis gibt uns recht: Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat den Studierenden und Teilnehmern an polizeilichen Fortbildungen eine hohe Qualität von Forschung und Lehre bieten können.

Zu den Meilensteinen im Berichtszeitraum zählen unter anderem:

* Erfolgreicher Abschluss der Studierenden des 26. Bachelorjahrganges, der Kriminalkommissarinnen und -kommissare im 6. Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie der Studierenden des 14. Masterstudienganges

* Baubeginn der neuen Mensa und der neuen Pforte am Campus Bautzen, Baufreiheit zur Erweiterung der Liegenschaften wurde am Campus Rothenburg geschaffen

* Umfangreiche Vorbereitungen für die Einnahme der Neuorganisation der Aus- und Fortbildungslandschaft der sächsischen Polizei, welche am 1. März 2022 vollzogen wurde

* Einführung des Projektes »Campus 4.0«, in dessen Rahmen umfangreiche Prozesse zur Digitalisierung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) gebündelt werden.

Der Jahresbericht bildet alle Organisationsbereiche der Hochschule ab und gibt einen Einblick in Lehre und Verwaltung. Sie finden ihn dieser Medieninformation als digitales Dokument angeschlossen sowie auf der Internetpräsenz der Hochschule der

Sächsischen Polizei (FH) zum Download.

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04.03.2022, 14:02 Uhr — Erstveröffentlichung

Hilfeleistungsportal für Ukraine-Geflüchtete geht online

Der Krieg in der Ukraine hat zu einer anhaltenden Flucht von ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Sie mussten ihre Heimat vielfach überstürzt verlassen. »Vor allem das menschliche Leid, das durch den Krieg verursacht wird, bewegt die Menschen im Freistaat sehr«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Wir können und werden den Kriegsflüchtlingen schnell und unkompliziert helfen. Hierzu haben wir heute auch ein Portal zur Koordinierung der Hilfeleistungen freigeschalten.«

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich für die Ankommenden engagieren. »Ein Lichtblick in dieser düsteren Zeit ist die überwältigende Hilfsbereitschaft der Sachsen.« sagt Innenminister Wöller weiter. Die sehr wertvolle Unterstützung wird ab heute in Form des »Hilfeleistungsportals Ukraine« gebündelt und die Angebote an die Hilfesuchenden und Unterstützer gesteuert. Dazu können ab sofort alle Hilfsangebote auf folgendem Portal angemeldet werden: https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine

»Mit der Plattform des Sächsischen Beteiligungsportals haben wir ein verlässliches und sicheres Online-Angebot unterbreitet«, so der Staatssekretär in der Sächsischen Staatskanzlei Thomas Popp. »Wir wollen helfen, das Engagement aus der Zivilgesellschaft in die richtigen Bahnen zu lenken.«

Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z.B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.

Das »Hilfeleistungsportal Ukraine« ergänzt die schon vielfach entstandenen privaten oder auch kommunalen Initiativen.

Zusatzinformationen:

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin an bestehende Hilfsorganisationen wenden.

Geldspenden können beispielsweise an die Spendenkonten der Aktion Deutschland hilft erfolgen unter: Nothilfe Ukraine: Jetzt spenden! |… Aktion Deutschland Hilft (aktion-deutschland-hilft.de) oder des Deutschen Roten Kreuzes unter: Ukraine: Hilfe in der Krise – DRK e.V.

Hintergrund:

Derzeit sind in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen 661 Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, untergebracht.

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04.03.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Stromausfall im Großraum Dresden am 13.09.2021

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein

Am 13.09.2021 kam es gegen 13:53 Uhr zu einem Defekt im Umspannwerk Dresden-Süd. Beim Versuch das Stromnetz wiederaufzubauen, kam es dann zu einem großflächigen Stromausfall, welcher sich auf das Gebiet zwischen Großenhain und Altenberg bezog.

Aufgrund dieses Vorfalls hat die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts der Störung öffentlicher Betriebe geführt.

Auf dem Gebiet des Umspannwerks wurden Überreste eines verkohlten Ballons im Bereich der Umspanntechnik gefunden, der möglicherweise einen Kurzschluss verursacht hat.

Im Ergebnis der umfangreichen durchgeführten Ermittlungen konnte die Person, die den Ballon hat aufsteigen lassen, nicht ermittelt werden. Die durchgeführten daktyloskopischen und molekulargenetischen Untersuchungen der Ballonreste verliefen ergebnislos.

Zeugenhinweise erbrachten ebenfalls keinen Hinweis zu einem möglichen Tatverdächtigen.

Die Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass der Ballon vorsätzlich in das Umspannwerk eingebracht wurde, so dass im Ergebnis der Ermittlungen nicht mehr anzunehmen ist, dass ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorgelegen haben könnte.

Die auf dem Gebiet des Umspannwerks sichergestellten Ballonreste wurden dem Dresdner Polizeimuseum zur Verfügung gestellt.

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04.03.2022, 11:22 Uhr — Erstveröffentlichung

Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ will in Sachsen „Gemeinwohldörfer“ errichten

LfV-Präsident Christian: „Das LfV Sachsen warnt Kommunen und Bürger vor Immobilienerwerben des ‚Königreichs Deutschland‘“

Die verfassungsfeindliche Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ plant offenbar gezielt den Ausbau seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten im Freistaat Sachsen. So sucht der selbsternannte „König“ dieses „Königreichs“, Peter Fitzek, für die Errichtung sogenannter „Gemeinwohldörfer“ gegenwärtig geeignete Immobilien im Freistaat Sachsen. Hierüber hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen die Kommunen im Rahmen seiner Funktion als „Frühwarnsystem“ informiert. Dem LfV sind bereits derartige konkrete Immobilienerwerbe im Erzgebirgskreis und im Landkreis Görlitz bekannt geworden.

„Das ‚Königreich Deutschland‘ sucht für seine extremistischen Aktivitäten speziell Grundstücke ab einer Größe von fünf Hektar mit Wald und Freiflächen für Landwirtschaft sowie Wasserzuläufen«, so LfV-Präsident Dirk-Martin Christian in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister, die Landesdirektion Sachsen, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag. Vor dem Hintergrund, dass das ‚Königreich Deutschland‘ solche Grundstücke zumeist von Privatpersonen erwirbt, dabei aber den wahren Käufer durch die Einschaltung von Strohmännern verschleiert, richtet sich die Warnung des Verfassungsschutzes auch an private Grundstücksverkäufer.

»In den ‚Gemeinwohldörfern‘ soll den Mitgliedern des ‚Königreichs‘ perspektivisch eine weitgehende Selbstversorgung abseits des nach ihrer Lesart ‚destruktiven Systems der Bundesrepublik Deutschland‘ ermöglicht werden. Perspektivisch sollen sie dort nicht nur wohnen, sondern auch arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Mithilfe der neu errichteten ‚Gemeinwohldörfer‘ sollen das ‚Staatsgebiet‘ des sogenannten ‚Königreichs‘ erweitert und dessen Strukturen weiter ausgebaut werden. Dies dient nicht nur der Anwerbung neuer Interessenten. Es besteht auch die Gefahr, dass sich weitere extremistische, sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften herausbilden“, so Christian.

Auch die Errichtung weiterer „Gemeinwohlkassen“ in den erworbenen Objekten kann nicht ausgeschlossen werden. Im Freistaat Sachsen trat das „Königreich Deutschland“ erstmals im April 2021 mit der Errichtung einer solchen Reichsbürgerbank in einer Dresdner Bäckereifiliale auf.

„Das ‚Königreich Deutschland‘ leugnet die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es will pseudo-legitimierte Parallelstrukturen zu real existierenden staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen wie beispielsweise dem Steuer- und Finanzwesen sowie dem sozialen Sicherungssystem aufbauen. Peter Fitzek ist zur Erreichung seiner Ziele auf die Ersparnisse bzw. Finanzeinlagen seiner ‚Bewohner‘ zwingend angewiesen“, so Christian. «Bürgern, die sich von den Angeboten des ‚Königreichs Deutschland‘ angezogen fühlen, droht womöglich der Verlust ihrer Ersparnisse, sollten sie in diese Parallelstrukturen investieren«, sagte Christian.

„Die Corona-Pandemie hat Verschwörungstheoretikern und damit auch Reichsbürgern einen ergiebigen Rahmen für das Ausleben ihrer kruden Theorien geboten. So verzeichneten wir im Jahr 2021 rund 1.900 Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen – 850 mehr als im Jahr 2020. Offenbar sieht Peter Fitzek hierzulande einen erfolgversprechenden Nährboden für die Verbreitung seiner verfassungsfeindlichen Agenda. Diese Entwicklung beobachten wir sehr aufmerksam und sehen es als unsere Pflicht an, die Öffentlichkeit hierüber frühzeitig zu informieren«, betonte der LfV-Präsident.

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04.03.2022, 08:06 Uhr — Erstveröffentlichung

Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still?

SAENA gibt Antworten zu häufigen Fragen in Sachen Windenergie

Auf Grund ihrer Größe sind die weißen, 3-blättrigen Windenergieanlagen (WEA), besser bekannt als Windräder, weithin sichtbar. Aber an manchen Tagen stehen diese still, obwohl doch offensichtlich ausreichend starker Wind weht. Annahmen, die von Wartungsgründen über Stromnetzbeschaffenheit und Speicherkapazität reichen, gibt es viele. Die SAENA gibt Antworten, welche vielfältigen Gründe es tatsächlich gibt, weswegen sich die Rotoren nicht bewegen.

Die nächsten Wochen geben wir Einblicke in verschiedene Fragen rund um die Windenergie und setzen uns unter anderen mit technischen Aspekten, dem Genehmigungsverfahren, Anwohnerschutz sowie Teilhabemöglichkeiten auseinander.

Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still?

Artenschutzrechtliche Gründe

Im Genehmigungsverfahren werden artenschutzrechtliche Aspekte geprüft. Häufig wird eine Genehmigung nur unter bestimmten Auflagen erteilt, wie etwa die Abschaltung der Anlage während Mahd- oder Feldumbruchsarbeiten. Diese Ereignisse ziehen eine Vielzahl verschiedener Vogelarten an, sodass das Kollisionsrisko steigt. Auch zu Zeiten mit einer hohen Fledermausaktivität ist eine Abschaltung üblich.

Überschreitung des zulässigen Schattenwurfs

WEA erzeugen einen beweglichen Schattenwurf. Gesetzlich ist klar geregelt, wie lange dieser die umliegenden Wohngebäude treffen darf. Werden diese Grenzwerte überschritten, wird die Anlage durch die integrierte Abschaltautomatik abgeschaltet.

Eiswurf

Unter bestimmten Witterungsbedingungen kann es zu einer Eisbildung an den Rotorblättern kommen. Um einen Abwurf des Eises zu verhindern, sind die Anlagen teilweise mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet, welches die WEA abschaltet.

Windgeschwindigkeit

In Abhängigkeit vom Anlagentyp, wird eine gewisse Anlaufwindgeschwindigkeit benötigt, um Energie zu erzeugen. Ist die Windgeschwindigkeit zu gering, trudelt der Rotor nur leicht im Wind. Ist die Windgeschwindigkeit auf der anderen Seite zu hoch, werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht, um Schäden an der Anlage zu vermeiden.

Windparkmanagement

Häufig stehen mehrere Anlagen in einem Windpark. Die Anlagen beeinflussen sich dabei gegenseitig, da der Wind im Nachlauf zu einer vorgelagerten WEA schwächer und turbulenter ist. Um zu vermeiden, dass die Anlagen sich gegenseitig stören, kann bei bestimmten Windrichtungen die Abschaltung einzelner Anlagen erfolgen.

Wartungsarbeiten

Von Zeit zu Zeit sind Wartungsarbeiten an der WEA notwendig. Aus Sicherheitsgründen wird auch in diesen Zeiträumen die Anlage abgeschaltet.

Netzmanagement

WEA werden auch abgeschaltet, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Vorher wird jedoch versucht, über parallel verlaufende Netze zu überbrücken oder fossile Kraftwerke zu drosseln bzw. abzuschalten. Erst wenn dies nicht möglich bzw. ausreichend ist, werden EE-Anlagen abgeschaltet. In Deutschland gehen dadurch jedes Jahr rund 3 % des möglichen Ertrags aus WEA verloren. In Sachsen spielen Abschaltungen auf Grund von Netzüberlastungen derzeit im Prinzip keine Rolle. Der Anteil Sachsens an diesen 3 % lag im Jahr 2020 bei lediglich rund 0,03%.

»In unserer täglichen Arbeit kommen wir immer wieder mit verschiedenen Sorgen von Anwohnenden in Bezug auf WEA in Kontakt. Oft können wir diesen begegnen, indem wir ihnen Zusammenhänge beschreiben und mit Sachinformationen unterstützen. Mit der Dialog- und Servicestelle für erneuerbare Energien hat Sachsen eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Einsatz und technischen Belangen von EE-Anlagen.« sagt Dr. Tilman Werner, Geschäftsführer der SAENA.

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Seit 2021 ist dort die Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien angesiedelt, deren Ziel es ist, Akzeptanz bei entsprechenden EE-Projekten zu erhöhen, die Bürgerschaft und Kommunen zu informieren und zu beraten sowie bei der Bearbeitung von Konflikten zu unterstützen. Gesellschafter der SAENA sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Ansprechpartner:

Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH

Sebastian Breitlauch

Telefon: 0351 4910-3171

E-Mail: sebastian.breitlauch@saena.de

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02.03.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Tötungsdelikt in Ostrau am 16.1.2022

Zur Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 26 (181) vom 16.1.2022

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insbesondere auch den Angaben mehrerer Zeugen, deren Vernehmung erst im Februar realisiert werden konnte, sowie den damit im wesentlichen übereinstimmenden Angaben des Beschuldigten, hat sich der dringende Tatverdacht des Totschlags bestätigt.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand waren sowohl der 25-jährige rumänische Beschuldigte als auch sein 21-jähriger Landsmann als Kurierfahrer tätig und nächtigten in dem Mehrfamilienhaus in Ostrau.

In der Nacht zum 16.1.2022 kam es zwischen den Beteiligten zum Streit, worauf der Beschuldigte einmal mit einem Messer in den Brustkorb des Geschädigten stach.

Der Stich durchbohrte das Herz des Geschädigten und dieser verstarb noch am Tatort infolge des hohen Blutverlustes.

Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte, stellte sich jedoch noch am selben Tag auf einer Polizeidienststelle in Freilassing und wurde anschließend nach Chemnitz überführt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Chemnitz am 17.1.2022 einen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen dauern an.

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01.03.2022, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung

In den Polizeidirektionen und bei der Bereitschaftspolizei: 282 Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst an

Gestern und heute wurden in den Polizeidirektionen Sachsens und bei der Bereitschaftspolizei insgesamt 282 Anwärterinnen und Anwärter zu Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern ernannt. Damit haben sie auch ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Polizeifachschulen Schneeberg, Chemnitz und Leipzig sind ab sofort in den fünf Polizeidirektionen Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz und Zwickau sowie für die Bereitschaftspolizei im Einsatz. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben sie ihre Urkunden und die neuen Schulterstücke dezentral in ihren Dienststellen vor Ort erhalten – in Chemnitz und Leipzig heute, bei den übrigen Dienststellen bereits gestern.

»Ich danke Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie sich für den Dienst an unserem Land entschieden haben«, richtete Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller seine Worte in einem Videogruß an die »frischgebackenen« Polizeimeisterinnen und -meister. Und weiter: »Jede und jeder von Ihnen vertritt im Dienst den Freistaat. Das ist eine hohe Verantwortung. Sie gewährleisten die Sicherheit, setzen das Recht durch und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.« Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen gab der Staatsminister dem Polizei-Nachwuchs mit auf den Weg: »Es ist nicht immer wichtig, wie wir ankommen. Entscheidend ist, worauf es ankommt. Und es kommt auf Charakter und Haltung an.«

Vor dem Hintergrund der zwei ermordeten Polizisten in Rheinland-Pfalz sensibilisierte der Staatsminister die jungen Beamtinnen und Beamten auch für die Gefahren des Berufs.

Unter den 282 ernannten Beamtinnen und Beamten sind 198 Männer und 84 Frauen. 113 von ihnen gehen zur Bereitschaftspolizei, 59 zur Polizeidirektion Leipzig, 34 zur Polizeidirektion Görlitz, 33 zur Polizeidirektion Dresden, 22 zur Polizeidirektion Chemnitz und 21 zur Polizeidirektion Zwickau.

Hintergrund: Im Freistaat Sachsen werden jährlich 600 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt – Auszubildende und Studierende. Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg; das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 4.500 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen.

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22.02.2022, 18:05 Uhr — Erstveröffentlichung

Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

Das Kabinett hat heute – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

* Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.

* 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)

* 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

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22.02.2022, 11:09 Uhr — Erstveröffentlichung

Tote Frau aufgefunden – Ermittlungen aufgenommen

Zeit: 21.02.2022, 19:15 Uhr polizeibekannt

Ort: Döbeln, OT Großsteinbach

(572) Montagabend kam es im Döbelner Ortsteil Großsteinbach zu einem Polizeieinsatz. Mit Unterstützungskräften des Landeskriminalamtes Sachsen wurde ein Einfamilienhaus betreten und durchsucht. Hierbei wurden eine leblose Frau (63) und ein schwer verletzter Mann (63) in den Räumlichkeiten gefunden. Durch einen Notarzt konnte nur noch der Tod der Frau festgestellt werden.

Der 63-jährige Deutsche wurde vor Ort erstversorgt. Anschließend wurde der Mann in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt.

Zudem wurde ihm die vorläufige Festnahme ausgesprochen.

Noch am Abend wurden durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz sowie Polizeibeamte des zuständigen Polizeireviers die Ermittlungen vor Ort aufgenommen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand hat mutmaßlich der 63-Jährige der Frau die tödlichen Verletzungen beigebracht.

Derweil werden die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts fortgeführt. Des Weiteren wird am heutigen Tag eine Sektion der Verstorbenen erfolgen, um die Todesursache zu klären. (PR)

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18.02.2022, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte

Versorgungssicherheit hat oberste Priorität

Um in Sachsen eine möglichst einheitliche Umsetzung der vom Bundestag im Dezember 2021 beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu gewährleisten, hat das Sozialministerium heute ermessensleitende Vollzugshinweise zur Anhörung an die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte versendet. Weitere Hinweise des Bundes werden sukzessive eingearbeitet. Im Wesentlichen ist die Umsetzung – die den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städten obliegt – vom Bundesgesetzgeber vorgegeben. Mit der kommunalen Ebene wurden gemeinsam Möglichkeiten abgestimmt, Handlungsspielräume auszuloten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In die Vollzugshinweise eingeflossen sind auch die Ergebnisse landesinterner Arbeitsgruppen sowie von Bund-Länder-Beratungen. Die konkretisierenden Hinweise dienen zur Unterstützung der kommunalen Ebene. Sie informieren unter anderem zur Definition der betroffenen Einrichtungen und Personengruppen, Fristen, Verfahren und Meldepflichten. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen sind aktuell 70,7 Prozent der Beschäftigten grundimmunisiert. Damit ist die Quote höher als in der Gesamtbevölkerung Sachsens (aktuell 63,7 Prozent).

Einrichtungen / Personengruppen

Alle Personen, die unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, fallen unter die Impfpflicht. Damit eine Einrichtung von der Impfpflicht betroffen ist, muss sie ihrem Schwerpunkt nach als solche zu qualifizieren sein. Davon ist auszugehen, wenn mehr als 50 Prozent der von ihr vorgehaltenen Angebote unter §20a Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zu fassen sind. Demzufolge ist beispielsweise auch Verwaltungspersonal betroffen, soweit es Kontakte zu Patienten oder Betreuten hat, ebenso Berufsschüler, Ehrenamtliche oder Beschäftigte von Fremdfirmen. Personen müssen aber regelmäßig – und nicht nur wenige Tage bzw. wenige Minuten – dort tätig sein, um von der Impflicht betroffen zu sein. Werden private (Dienst)leistungen im Auftrag von sowie für einzelne Bewohner ausgeübt (z.B. rechtlicher Betreuer), besteht keine Nachweispflicht – auch wenn für die Ausübung die Einrichtung betreten wird.

Verfahren und Fristen

Beschäftigte müssen den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein Attest, wonach sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihren Einrichtungen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich, binnen maximal zwei Wochen, das Gesundheitsamt informieren. Dies geschieht vorzugsweise über ein elektronisches Meldeportal. Es handelt sich um ein Modul der bereits von den Gesundheitsämtern genutzten Software. Wer seine Tätigkeit zum 16. März 2022 neu antritt, muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Das Gesundheitsamt fordert nach Eingang der Meldungen aus den Einrichtungen und Unternehmen Personen ohne ausreichenden Nachweis auf, dies nachzuholen. Dafür ist eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Sollten noch zwei Impfungen erforderlich sein, so ist der Nachweis für die erste Impfung bereits innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Der Nachweis über die zweite Impfung ist spätestens nach zwei Monaten vorzulegen. Fehlt nur noch eine Impfung zur Grundimmunisierung, ist diese Impfung innerhalb dieser vier Wochen nachzuweisen.

Wenn trotz Anforderung kein Nachweis innerhalb der genannten Fristen vorliegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dies ist risikoadaptiert und der Versorgungssicherheit entsprechend vorzunehmen. Im Ermessen des Gesundheitsamtes ist zu prüfen, welches Infektionsrisiko für vulnerable Personen bei einer fortgeführten Tätigkeit bestehen würde und ob Hinweise auf wesentliche Beeinträchtigungen der Versorgung der Patienten oder Pflegebedürftigen als Folge der Umsetzung des Verbots vorliegen. Dazu ist die Einrichtung anzuhören. Sie kann z. B. darlegen, ob gesetzliche Verpflichtungen noch eingehalten werden können oder ob Kindeswohlgefährdung droht. Das Gesundheitsamt prüft u.a. anhand der vorgelegten Glaubhaftmachung unter Einbeziehung der Impfquote, der bekannten Hygienekonzepte und deren Einhaltung, ob und welche Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können. Der Ermessensspielraum ist so zu nutzen, dass die Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtung nicht gefährdet wird.

Gesundheitsministerin Köpping: »Ich appelliere erneut insbesondere an das medizinische Fachpersonal, sich impfen zu lassen. Eine Impfung ist kurzfristig überall möglich, in Kürze auch mit dem neuen Impfstoff von Novavax. Dieser wird zunächst prioritär den Menschen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff vergrößert das Angebot verfügbarer Impfstoffe und ist hoffentlich für viele Betroffene eine Option, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Damit schützen sie auch Patienten und Pflegebedürftige.«

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18.02.2022, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachsen verzeichnet für 2021 trotz Pandemie insgesamt 1145 Rückführungen von Ausländern

Im Jahr 2021 hat der Freistaat Sachsen trotz erheblicher pandemiebedingter Einschränkungen sowohl in Sachsen selbst als auch in den Zielländern insgesamt 605 ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben. Schwerpunkte der Rückführungen bildeten dabei die Herkunftsländer Georgien (306 Personen), Tunesien (121 Personen) und die Russische Föderation (41 Personen). 110 dieser Personen wurden direkt aus der Strafhaft abgeschoben. 58 der im Jahr 2021 abgeschobenen Personen waren als Mehrfach- und Intensivstraftäter registriert.

Die Zahl der abschließend vorbereiteten Abschiebungen war mit 1223 jedoch doppelt so hoch. 618 der vorbereiteten Abschiebungen scheiterten, weil die betreffenden Personen von der Polizei nicht angetroffen wurden oder die Rückführung aus humanitären Gründen abgebrochen wurde.

Zusätzlich zu den Abschiebungen konnten 540 überwachte Ausreisen realisiert werden. Somit konnte 2021 von Sachsen aus der unrechtmäßige Aufenthalt von insgesamt 1.145 Personen beendet werden. Im Jahr 2020 waren es 834 Personen gewesen (472 Abschiebungen und 362 überwachte Ausreisen).

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12.02.2022, 07:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege

Achtung Sperrfrist: 12.02.2022, 07:00 Uhr

Justizministerin Katja Meier stellt Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

Der frühere Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier (AfD) wird ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen. Damit wird sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Gleichzeitig stellt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er in den Ruhestand versetzt werden.

Der Antrag auf die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte (§§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz) und die Versetzung in den Ruhestand werden gestützt auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und dienen dem Schutz der Rechtspflege. Unter anderem ist hier die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung. Die damit einhergehende gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz hat sich in der Öffentlichkeit vielfach manifestiert. Dies ist nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion der letzten Wochen und die Äußerungen von Institutionen wie dem Zentralrat der Juden oder dem Internationalen Auschwitz Komitee belegt.

Justizministerin Katja Meier: »Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass in der sächsischen Justiz die Einhaltung der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet ist. Mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte reagieren wir mit rechtsstaatlichen Mitteln, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen. Denn ich meine: Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend.«

Das Recht auf die Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis nach dem Abgeordnetengesetz besteht unabhängig von dem eingereichten Antrag nach dem Deutschen Richtergesetz. Über den Rückkehrantrag hat das SMJusDEG gesondert entschieden.

Hier führt Katja Meier aus: »Gemäß Abgeordnetengesetz sind eine Richterin oder ein Richter auf Antrag spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ist geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos. Vielmehr müssen wir zum Schutz der Rechtspflege alle bestehende Handlungsmöglichkeiten umfassend ausschöpfen und die unverrückbaren Prinzipien des Rechtsstaates bewahren.«

Jens Maier, der für die Wahlperiode 2017-2021 im Bundestag als Abgeordneter der Partei »Alternative für Deutschland (AfD)« gewählt wurde, hatte seinen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis fristgerecht beim SMJusDEG eingereicht.

Die Entscheidung über die Zuweisung zum Amtsgericht Dippoldiswalde fiel unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen personalwirtschaftlichen Kriterien. Nach dem Abgeordnetengesetz hat die Rückführung in das frühere Dienstverhältnis als Richter zu erfolgen. Das zu übertragene Amt muss dabei derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein.

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11.02.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung

PKW einer Baufirma in Dresden angezündet

Zeugenaufruf

Tatzeit: 10. Februar 2022, 22:58 Uhr (Feststellung des Brandes)

Tatort:  01159 Dresden, Werner Straße 18

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung.

Bisher unbekannte Täter legten am 10. Februar 2022 gegen 22:58 Uhr in Dresden, auf der Werner Straße in Höhe der Hausnummer 18 am PKW Skoda Octavia einer Baufirma einen Brand. Dadurch geriet das Fahrzeug in Brand und wurde erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Nur durch das schnelle Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand unterbunden werden.

Die betroffene Firma war bereits mehrfach Opfer von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen.

Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache kann wahrscheinlich ausgeschlossen werden.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat in den Abendstunden des 10. Februar 2022 im Bereich der Werner Straße in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können?

Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen in 01129 Dresden, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum

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10.02.2022, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung

Landeshauptstadt Dresden

Fund einer Säuglingsleiche in Dresden

Im Zusammenhang mit der am Montag aufgefundenen Säuglingsleiche ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden sowie die Polizeidirektion Dresden inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes.

Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung handelt es sich bei der Leiche um ein neugeborenes Mädchen, welches nach der Geburt gelebt hat. Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass das Baby kurz nach der Geburt in dem Waldstück abgelegt wurde.

Am Fundort stellten die Kriminalisten zwei Einkaufsbeutel aus Stoff sicher (Beispielfotos in der Anlage), die mit Werbeaufdrucken von »ALDI« und »EDEKA« versehen waren.

Die Ermittler fragen: Wer hat Personen beobachtet, insbesondere die mit den beschriebenen Stoffbeuteln oder größeren Behältnissen im Waldstück nördlich des Rosenschulweges zwischen Samstag und Montag unterwegs waren? Wer hat andere verdächtige Personen in der Nähe des Fundortes bemerkt? Wer kann Angaben zu Frauen machen, die zuletzt hochschwanger waren und nun dennoch kein Kind betreuen?

Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.

Am 07.02.2022, gegen 14:15 Uhr hatte ein Passant in einem Waldstück am Rosenschulweg in Dresden-Leuben die Leiche eines Säuglings entdeckt (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 079/22). Die Polizei sperrte den Fundort ab und sicherte Spuren. (ml)

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Anhänge

* Foto: 20220210_087_Beutel_ALDI_Beispielbild 

* Foto: 20220210_087_Beutel_EDEKA_Beispielbild 

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