Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
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* 09.06.2021 – SMI : Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig
* 08.06.2021 – LKA : Schlag gegen die Organisierte Kriminalität und genutzte Kryptonetzwerke
* 08.06.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone
* 04.06.2021 – LKA : Sachbeschädigung an Gebäuden durch Graffiti
* 04.06.2021 – SMS : Nur 53 Grippeerkrankungen im zurückliegenden Winter in ganz Sachsen
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Ausführliche Pressemitteilungen
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09.06.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung
Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig
Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium des Innern und der Stadt Leipzig
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller zog heute gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung Bilanz zur ersten Waffenverbotszone im Freistaat Sachsen. Grundlage bildete der Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone, der heute öffentlich vorgestellt wurde.
Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass die Waffenverbotszone als zusätzliches Instrument zur Senkung, vor allem bei bewaffneten, in der Öffentlichkeit begangenen Angriffen, beigetragen hat. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Waffenverbotszone kaum positive Auswirkungen auf das übrige Kriminalitätsgeschehen hat.
Darüber hinaus umfasste ein Teil der Studie eine Befragung der Bevölkerung. Aus dieser geht unter anderem der Wunsch nach einer ansprechbaren Präsenz der Polizei und der Ordnungsbehörde vor Ort hervor. Um zielstrebig und zeitnah die gewonnenen Erkenntnisse der Evaluierung in einem lokalen Handlungsrahmen umsetzen zu können, soll ein gemeinsamer Maßnahmenplan zwischen Polizei und Ordnungsamt gefasst und rasch umgesetzt werden.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die Ergebnisse der Evaluierung der Waffenverbotszone zeigen uns, dass es keinen Schalter gibt, den wir umlegen können, damit Kriminalität abnimmt. Deshalb lautet die Frage nicht in allererster Linie, ob die Waffenverbotszone bestehen bleiben oder abgeschafft werden soll, sondern wie die Sicherheit in dem Quartier erhöht werden kann. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig gilt es jetzt weitere Schritte zu gehen und gemeinsam Kräfte zu bündeln. Daher ist geplant, die Präsenz von Einsatzkräften der Polizei zu erhöhen, einen gemeinsamen Standort von Polizei und Stadt einzurichten und vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen.«
Oberbürgermeister Burkhard Jung: »Die begleitende Befragung zur Waffenverbotszone hat uns einen tiefen Blick in das Quartier ermöglicht. Die beste Erkenntnis für mich ist: Bewohnerinnen und Bewohner dort haben dieselben Fragen und Probleme wie in vielen anderen Stadtteilen auch. Sie wollen sichtbare Polizei, Zurückdrängung der Alltagskriminalität und ein sauberes Wohnumfeld. Die Menschen haben sehr genau aufgezeigt, wo sie mehr von Stadt und Polizei erwarten – und das wollen wir ihnen jetzt auch gemeinsam bieten: mehr gemeinsame Streifen, einen neuen Polizeiposten, konsequentere Müllberäumung.«
Hintergrund:
Die Waffenverbotszone wurde Ende 2018 per Verordnung eingerichtet, um die allgemeine Sicherheit im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße zu erhöhen und den dortigen Kriminalitätsschwerpunkt einzudämmen. Seither galt in diesem Quartier ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten sowie anderen gefährlichen Gegenständen, wie Elektroschockgeräten oder Baseballschlägern. Am 24. März 2021 erklärte das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände als unwirksam.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei verantwortete unter Federführung von Prof. Dr. Marcel Schöne, Direktor des Sächsischen Institutes für Polizei- und Sicherheitsforschung, die Evaluierung der Waffenverbotszone. Die Durchführung der Evaluierung erfolgte durch Prof. Dr. Kurt Mühler von der Universität Leipzig Mitte 2020 nach einer öffentlichen Ausschreibung.
Der ausführliche Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig steht zum Download zur Verfügung.
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08.06.2021, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung
Schlag gegen die Organisierte Kriminalität und genutzte Kryptonetzwerke
Erfolgreiche Exekutivmaßnahmen in Sachsen
Das Landeskriminalamt hat im Rahmen einer bundesweit und international durchgeführten konzertierten Aktion am gestrigen Montag, den 7. Juni 2021, fünf Haftbefehle vollstreckt und Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 13 Objekte im Stadtgebiet Chemnitz (12) sowie in Limbach-Oberfrohna (1) realisiert.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei deutsche, einen russischen, einen moldauischen und einen türkischen Staatsbürger. Die jungen Männer sind im Alter von 19 bis 25 Jahren.
Bei den Durchsuchungen wurden mehr als 20.000 Euro Bargeld sichergestellt, mehrere Kilo Betäubungsmittel (5 kg Marihuana, 1 kg Methamphetamin), Datenträger und PC-Technik, 10 Handys (davon fünf Krypto-Handys) sowie zwei Kraftfahrzeuge (Audi Q7, VW Tiguan).
Das Landeskriminalamt Sachsen war insgesamt mit über 300 eigenen und unterstellten Kräften im Einsatz.
Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und des Bundeskriminalamts (BKA).
Gegenstand dieses Ermittlungskomplexes sind Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu möglichen Straftaten von deutschen Nutzern, die im Rahmen eines dort seit Oktober 2018 geführten Verfahrens erhoben und im Wege eines internationalen Rechtshilfeverfahrens der ZIT seit Mai 2021 zur Verfügung gestellt worden sind. Durch Europol wurde bereits Mitte März 2021 eine sogenannte Operational Task Force (OTF) eingerichtet. Die OTF koordiniert das internationale polizeiliche Vorgehen.
Die Beschuldigten stehen insbesondere im Verdacht, Straftaten unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken (sogenannten Kryptonetzwerken) und Endgeräten (sogenannten Kryptohandys) betrieben zu haben.
Bei Kryptohandys handelt es sich um zumeist speziell präparierte Smartphones, auf denen ausschließlich eine spezielle App zur verschlüsselten Kommunikation mit anderen Kryptohandys des gleichen Anbieters installiert ist, u.a. um die entsprechende Kommunikation abhörsicher zu machen und damit einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen.
Die Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden durch ZIT und BKA dauern noch an. Nach der Identifizierung von Tatverdächtigen werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren durch die ZIT zur weiteren Bearbeitung an die örtlichen zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben.
Am gestrigen Montag konnten in diesen Verfahren über 150 Objekte durchsucht und mehr als 70 Personen festgenommen werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag dabei in Hessen. Mehr Informationen finden Sie auf der Startseite des BKA unter Aktuellen Informationen/Aktuelle Meldungen/Pressemitteilungen des BKA
Alle hier beschriebenen Maßnahmen waren Teil eines von Europol international koordinierten Vorgehens von Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 15 Ländern. Informationen von Europol sind abrufbar unter: https://www.europol.europa.eu
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08.06.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (24 und 30 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zur Last.
Die Beschuldigten sollen kurz vor dem 01.04.2020 beschlossen haben, sich durch den unerlaubten Ankauf und gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, die zumindest teilweise zur Finanzierung ihres Lebensbedarfs bestimmt war. Durch den Weiterverkauf der Betäubungsmittel sollen die Beschuldigten beabsichtigt haben, Gewinne in nicht näher bekannter Höhe zu erzielen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei einem nicht bekannten, in Berlin wohnhaften Lieferanten am 01.04.2020 zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 47.000,00 Euro, am 01.05.2020 oder kurz davor mindestens weitere sechs Kilogramm Marihuana zum Preis von mindestens 27.650,00 Euro sowie am 14.05.2020 oder kurz davor weitere sieben Kilogramm Marihuana zum Preis von 32.200,00 Euro bestellt zu haben. Die Betäubungsmittel sollen kurz nach den Bestellungen vereinbarungsgemäß geliefert und von den Beschuldigten bar bezahlt worden sein. Die Beschuldigten sollen die Drogen jeweils kurz nach dem Erwerb zu nicht bekannten Preisen an unbekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Dresden weiterveräußert und sich den erzielten Gewinn hälftig geteilt haben.
Die Beschuldigten kommunizierten über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EnrcoChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 02.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen, die am 10.02.2021 vollzogen werden konnten. Die bereits mehrfach vorbestraften Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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04.06.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Sachbeschädigung an Gebäuden durch Graffiti
Zeugenaufruf
Tatzeitraum: zwischen 2. Juni 2021, ab ca. 20:00 Uhr und 3. Juni 2021, 10:00 Uhr
Tatort: 04275 Leipzig, Schenkendorfstraße 2 bis 20
Im Zeitraum vom 2. Juni 2021 20:00 Uhr bis 3. Juni 2021 10:00 Uhr beschmierten unbekannte Täter im Bereich der Hausgrundstücke 2 bis 20 der Schenkendorfstraße in Leipzig zahlreiche Fassaden mit diversen Schriftzügen und Symbolen. Der dadurch entstandene Sachschaden liegt nach ersten Erkenntnissen im mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Aufgrund des Inhalts der angebrachten Schriftzüge bzw. der angebrachten Symbolik kann eine politische Motivation gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden. Die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Es werden Zeugen gesucht, die im oben benannten Zeitraum im Bereich der Schenkendorfstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Hinweise aus dem Internet oder den Sozialen Medien können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Feststellungen zu im näheren Tatortbereich aufgefunden Farbsprühflaschen oder anderen für die Fertigung von Graffiti üblichen Materialien sind für die Ermittler ebenfalls von Interesse.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der vorliegenden Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666, oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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04.06.2021, 10:29 Uhr — Erstveröffentlichung
Nur 53 Grippeerkrankungen im zurückliegenden Winter in ganz Sachsen
Gesundheitsministerin Köpping: »Hygieneregeln der Coronapandemie sorgen für extremen Rückgang der Grippefälle«
In der zurückliegenden Grippesaison wurden in Sachsen nur 53 Influenzaerkrankungen gemeldet. Darunter war ein Todesfall. In den drei Jahren zuvor waren dagegen über 20.000 und in der Saison 2017/2018 sogar rund 50.000 Fälle gemeldet worden. Die Zahl der übermittelten Influenza-Todesfälle lag in den Vorjahren zwischen 59 und 168. Bei den bis einschließlich der 17. Kalenderwoche 2021 gemeldeten 53 Influenzaerkrankungen (Influenza A und Influenza B traten nahezu paritätisch auf) waren bis auf drei (5,7 %) alle Betroffenen nicht geimpft. 20 Patienten (38 %) mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Der extreme Rückgang der Grippefälle ist ein positiver Nebeneffekt der Coronapandemie. Die Hygieneregeln mit Masken- und Abstandspflicht hatten einen positiven Einfluss auf die diesjährige Grippewelle und es konnte in diesem Zusammenhang zum Glück auch nur eine Grippetoter verzeichnet werden. Dies bestätigt uns, dass viele Erkältungskrankheiten am besten mit einfachen Mitteln zu verhindern sind – Abstand, gegenseitige Rücksicht und Nießetikette. Die extreme Coronapandemie verursachte die schwächste jemals registrierte Grippewelle.«
Nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland und Europa wurden in der Saison 2020/2021 nur einige wenige Influenza-Infektionen nachgewiesen. Weder innerhalb des sächsischen Influenza-Sentinels noch im bundesweiten Sentinel der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Nationalen Referenzzentrum erfolgte aus einer der während der gesamten Saison eingegangenen Proben der Nachweis von Influenzaviren. In lediglich 41 der an die 38.000 innerhalb europäischer Sentinelsysteme untersuchten Proben wurden Influenzaviren detektiert.
Für den Freistaat Sachsen kann auf der Basis der Influenzaüberwachung durch das epidemiologische und mikrobiologische Influenza-Sentinel in der vergangenen Influenzasaison von der schwächsten jemals registrierten Influenzawelle gesprochen werden. Die Aktivität der akuten respiratorischen Erkrankungen befand sich durchgängig auf einem in den früheren Wintermonaten nie erreichten, niedrigen Niveau. Die registrierten akuten Atemwegserkrankungen wurden in dieser Saison hauptsächlich durch Rhinoviren, humane saisonale Coronaviren und vor allem SARS-CoV-2 bestimmt. Influenzaviren spielten faktisch keine Rolle.
Sicherlich haben Hygieneregeln wie Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Händehygiene maßgeblich dazu beigetragen, dass die Influenza in der Saison 2020/2021 nicht weiterverbreitet wurde. Weitere Faktoren sind die Kontaktbeschränkungen bzw. -verbote, die Schließung von Schulen und Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel sowie die Ausweitung der Tätigkeiten im Homeoffice. Sämtliche Maßnahmen, die zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie getroffen wurden, haben auch Einfluss auf die Verbreitung aller anderen, auf den gleichen Wegen übertragbaren Infektionskrankheiten wie z. B. Masern, Keuchhusten und so auch Influenza. Es ist bekannt, dass, wenn bestimmte Infektionserreger dominieren, andere »verdrängt« werden und deutlich weniger häufig auftreten. Auch dies ist während der SARS-CoV-2-Pandemie der Fall.
Aber es gab zuvor bereits Influenza-Saisons, die ein niedriges Infektionsgeschehen aufwiesen. So wurden in Sachsen z. B. in der Saison 2013/2014 nur 375 (darunter ein Todesfall) und in der Saison 2011/2012 520 Influenzafälle (darunter ein Todesfall) gemeldet, ohne dass in diesen Jahren Maßnahmen und Hygieneregeln wie bei der Corona Pandemiegalten.
Trotz der nur sehr wenigen Fälle in der Saison 2020/2021 gilt weiter, dass Influenza keine harmlose Erkrankung ist und man sich durch eine Impfung schützen sollte. Gerade nach einer milden Saison ist im kommenden Winter mit einer stärkeren Welle zu rechnen. Dies auch deshalb, weil die Influenzaviren dann auf eine empfänglichere Bevölkerung treffen, die weniger Immunschutz aufweist als in Vorjahren mit starker Influenza-Ausbreitung, weil sie sich längere Zeit nicht mit dem Erreger auseinandersetzen musste.
Da Influenza-Viren hauptsächlich über direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen werden, haben vor allem Personen die (z. B. berufsbedingt) viel Kontakt mit anderen Menschen haben, ein erhöhtes Infektionsrisiko. Außerdem ist die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs für Schwangere sowie für Menschen mit chronischen Grunderkrankungen wie Herz-, Atemwegs-, Leber-, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus oder Immundefekten deutlich größer. Für die genannten Personengruppen ist daher eine Impfung gegen Influenza besonders wichtig. Grundsätzlich wird sie seitens der Sächsischen Impfkommission als Standardimpfung für alle Personen ab dem 7. Lebensmonat empfohlen.
Die Influenza-Schutzimpfung ist sicher und sehr gut verträglich. Die Influenzawelle breitet sich mit unterschiedlicher Intensität Jahr für Jahr, beginnend meist in den ersten Januarwochen, aus. Da es ca. 10 bis 14 Tage dauert, bis nach der Impfung ein entsprechender Schutz aufgebaut ist, sollte eine Schutzimpfung möglichst ab Herbst bis Jahresende vorgenommen werden.
Die Ständige Impfkommission weist darauf hin, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird die geimpfte Person vor Infektionen geschützt, die sie auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können. Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen).