Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

11.03.2020 – STADD: Messerstich in Dresdner Straßenbahn

11.03.2020 – LDS: Quarantäne wegen des Corona-Virus?

06.03.2020 – LKA: Radioaktive Strahlung aus Postsendung

05.03.2020 – STADD: Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe ____________________________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Dresden                                         11.03.2020

+ Messerstich in Dresdner Straßenbahn

++ Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 10. März 2020 einen Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Deutschen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft ange-ordnet. Dem Beschuldigten liegt gefährliche Körperverletzung zur Last.

Er ist dringend verdächtig, am 9. März 2020 gegen 14:00 Uhr an der Haltestelle Straßburger Platz in der Straßenbahn Linie 13 einem Libyer mit einem Messer in den Hals gestochen zu haben. Der Beschuldigte soll über den Versuch des Geschädigten, eine bereits körperlich geführte Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und zwei Syrern zu schlichten, in Wut geraten sein und zugleich aus Hass über die ethnische Herkunft des Geschädigten gehandelt haben.

Der Geschädigte erlitt eine ca. 10 cm lange und ca. 1,5 cm tiefe Schnittwun-de an der linken Halsseite, wobei die Halsschlagader nur knapp verfehlt wurde. Die Verletzung hätte in sehr kurzer Zeit zum Verbluten des Geschä-digten führen können.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Landesdirektion Sachsen                                            11.03.2020

+ Quarantäne wegen des Corona-Virus?

++ Landesdirektion Sachsen regelt Entschädigungszahlungen bei Verdienstausfall

Wer auf Grund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen.

»Mit den entsprechenden Entschädigungen können sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler wirksam unterstützt werden. Sie sollen auch mit den möglichen finanziellen Folgen der neuen Viruserkrankung nicht alleingelassen werden«, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Danach bemisst sich die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Vom Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes.

Sind Arbeitnehmer allerdings arbeitsunfähig – also vom Arzt krankgeschrieben –, treten die Leistungen des Arbeitgebers und der Krankenversicherung vorrangig ein. Für die Zeit einer Krankschreibung besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung.

Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid.

Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge sind unter dem angegebenen Link abrufbar.

Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes –

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Landeskriminalamt Sachsen                                          06.03.2020

+ Radioaktive Strahlung aus Postsendung

++ LKA Sachsen übernimmt Ermittlungen

Am Vormittag des 5. März 2020 wurde bei der Deutsche Post AG in der Niederlassung Bereich Leipzig/ Internationale Frachtstation Radefeld eine Postsendung (Paket) festgestellt, welche mittels Piktogramm »Radioaktive Strahlung« gekennzeichnet war.

Das Paket wurde durch den Messdienst der Feuerwehr überprüft, wobei eine leicht erhöhte radioaktive Strahlung festgestellt wurde. Der ermittelte Wert liegt oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung. Das Paket wurde zunächst entsprechend verpackt und gesichert. Kräfte des Landeskriminalamtes befinden sich vor Ort und realisieren die weiteren Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Strahlenschutzbehörde in Sachsen, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Eine Gefährdung für die Umwelt oder die Bevölkerung bestand der Strahlenschutzbehörde zufolge zu keinem Zeitpunkt. Eine Schädigung von Sachen oder Personen ist nicht eingetreten. Um jeglichen Spekulationen vorzubeugen wird zum Sachverhalt hiermit entsprechend informiert.

Das Landeskriminalamt ermittelt nun wegen §328 StGB – Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern.

LKA Sachsen übernimmt Ermittlungen –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         05.03.2020

Staatsanwaltschaft Dresden

Polizeidirektion Dresden

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

Öffentlichkeitsfahndung

Phantombild eines möglichen Tatbeteiligten erstellt

Neue Erkenntnisse zum Fluchtfahrzeug

Ermittler gehen von mindestens sieben Tätern aus

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Sonderkommission „Epaulette“ haben die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe weiter vorangetrieben.

Die Ermittler konnten zwischenzeitlich neue Erkenntnisse rund um das Tatfahrzeug herausarbeiten. Die Täter hatten einen Audi S6 (Sportversion des Audi A6) bei ihrer Flucht zunächst genutzt und später in einer Tiefgarage an der Kötzschenbroder Straße in Brand gesetzt. Anders als der Audi A6 hat der Audi S6 u. a. einen Kühlergrill mit vertikalen Chromstreben, eine Auspuffanlage mit vier Endrohren, Außenspiegel mit silberfarbenen Gehäuse und ein LED Tagfahrlicht in der Stoßstange.

Demnach ist der Audi S6 (Baujahr 2006) 2017 abgemeldet und im August 2019 von einer Privatperson an einen Unbekannten verkauft worden. Den Wagen hat ein junger Mann bei dem Verkäufer in Magdeburg abgeholt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Abholer im Zusammenhang mit dem späteren Einbruch steht.

Diese Person war etwa 25 Jahre alt, hatte dunkle Haare und war von schlanker Statur. Zwischenzeitlich ist ein Phantombild des Verdächtigen erstellt worden (https://www.polizei.sachsen.de).

Wer kennt die abgebildete Person? Wer kann Angaben zu deren Aufenthaltsort machen?

Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 4832233 entgegen.

Gleichzeitig ist die These, wonach von einer längerfristigen Planungsphase der Täter auszugehen ist, weiter untermauert worden. Das Fluchtfahrzeug ist möglicherweise kurz vor der Tat am 25. November 2019 farblich verändert worden. Ursprünglich war der Audi stratosblau. Zeugen hatten ein derartiges Fahrzeug Tage vor dem Einbruch in Dresden gesehen. Es gibt Hinweise darauf, dass die Täter den Audi umlackiert bzw. umfoliert haben könnten, so dass dieser am Tattag als helles Fahrzeug mit dunklem Dach wahrgenommen wurde.

Wer hat einen stratosblauen Audi S6 in der Woche vor dem 25.11.2020 im Stadtgebiet Dresden wahrgenommen? Sind bundesweit Werkstätten bekannt, in denen zum fraglichen Zeitraum ein Audi S6 farblich umgestaltet wurde?

Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe gehen Staatsanwaltschaft und Polizei inzwischen von mindestens sieben Tätern aus.

Diese Einschätzung ergab sich zunächst aus einer Fallanalyse der Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen. Weitere Ermittlungen sowie umfassende Videoauswertungen bestätigten diese These.

Zwischenzeitlich sind bei der Sonderkommission „Epaulette“ knapp 1.300 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Aufgrund der Fülle der Hinweise werden diese priorisiert bearbeitet.

Bild 1 Audi S6 –

Bild 4 Phantombild –

Bild 2 Audi S6 –

Bild 3 Audi S6 –

Medienservice Sachsen.

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