05.07.2018 – LKA: Urlaubszeit – Einbruchszeit?
06.07.2018 – SMJus: Rückschlag für Sachsens Initiative zur Strafverschärfung bei Rauschtaten – Bundesrat blockiert konsequente Strafverfolgung
09.07.2018 – LKA: Vier Festnahmen wegen Verdachts des bandenmäßigen Diebstahls von Kfz ____________________________________________________________________________
Landeskriminalamt Sachsen 05.07.2018
+ Urlaubszeit – Einbruchszeit?
++ LKA Sachsen informiert zum Thema Wohnungseinbruch
Urlaubszeit ist auch Reisezeit und viele unserer Mitmenschen entfliehen dem Alltag für ein oder zwei Wochen, um auszuspannen. Allerdings kann die im Urlaub getankte Erholung schnell verfliegen, wenn man bei der Heimkehr eine verwüstete und ausgeräumte Wohnung vorfindet.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle in Sachsen erstmals seit vielen Jahren deutlich, um 13,1 Prozent auf 4 071 Fälle, gesunken (2016: 4 684 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei mehr als 20 Prozent. Insgesamt 832 Wohnungseinbrecher konnte die sächsische Polizei ermitteln. Erwähnenswert ist auch, dass der Anteil der Versuche an allen Wohnungseinbrüchen weiter angestiegen ist; er lag 2017 bei über 43 Prozent
(2016: 41 Prozent). Diese Quote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die präventiven Maßnahmen – einschließlich der Förderprogramme in Bund und Ländern – für mehr Einbruchschutz, zunehmend greifen.
Ein Wohnungseinbruch kann das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Bewohner nachhaltig beeinträchtigen. Neben dem materiellen Schaden sind häufig auch dauerhafte psychische Störungen Folgen für die Opfer. Daher sollten Sie sich generell und speziell für die Urlaubszeit um die Sicherung Ihrer vier Wände Gedanken machen. Hier die Tipps Ihrer Polizei:
- Gekippte Fenster und Terrassentüren sind eine Einladung für Diebe.
Lediglich ins Schloss gezogene Türen stellen kaum ein Hindernis für Einbrecher dar. Machen Sie deshalb Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit stets zu und schließen Sie die Haustür immer richtig ab.
- Vermeiden Sie während einer Urlaubsreise den Eindruck, dass Ihre Wohnung
oder das Haus zurzeit unbewohnt sind. Ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge, überquellende Briefkästen oder verräterische Anrufbeantworteransagen am Telefon („Wir sind im Urlaub“) sind hilfreiche Hinweise für Einbrecher. Auch der lange nicht gemähte Rasen signalisiert:
Hier ist gerade niemand zu Hause.
- Achten Sie bei Ihren Urlaubsgrüßen über die Sozialen Netzwerke wem und was
Sie über sich preisgeben. Auch hier finden potentielle Einbrecher Anhaltspunkte zu temporär verwaisten Wohnungen
- Bitten Sie Freunde, Verwandte oder Nachbarn, Ihr Zuhause während der
Abwesenheit bewohnt aussehen zu lassen, indem sie z. B. den Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass eine aufmerksame Nachbarschaft entscheidend hilft, den ungebetenen Gästen die Tour zu vermasseln. Sie können auch Zeitschaltuhren nutzen, um Ihre Wohnung zu beleuchten oder das Radio an und auszustellen.
- Nicht weggeschlossene Gartenmöbel oder sonstige Einstiegshilfen sind für
Einbrecher geradezu eine Einladung, übers Fenster in die Wohnung einzusteigen. Sichern Sie beispielsweise Ihre Mülltonnen mit einer Kette, damit sie von Einbrechern nicht zweckentfremdet genutzt werden können.
- Achten Sie auf eine ordentliche Hausratsversicherung, damit im Falle eines
Einbruchs die Absicherung des finanziellen Schadens gewährleistet wird.
Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung oder bei den Verbraucherschutzzentralen der Länder.
- Legen Sie Wert auf den richtigen Einbruchschutz, nutzen Sie mechanische
und elektronische Sicherungstechnik für die Absicherung Ihres Eigentums.
Einen Kredit oder Zuschuss erhalten Eigentümer und Vermieter im Rahmen des KfW-Förderproduktes „Altersgerecht Umbauen“. Gefördert wird beispielsweise der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. der Einbau von Nachrüstsystemen, der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern oder die Nachrüstung z. B. mit selbstverriegelnden Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern. Unterstützt wird auch der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, von Türspionen sowie (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik.(mehr Infos unter www.kfw.de)
Weitere Möglichkeiten, wie man sein Eigentum besser schützen kann, findet man unter www.polizei-beratung.de.
+++ Medien
Urlaubszeit – Einbruchszeit? – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/117442
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz 06.07.2018
+ Rückschlag für Sachsens Initiative zur Strafverschärfung bei Rauschtaten
Bundesrat blockiert konsequente Strafverfolgung
Heute hat der Bundesrat in seiner Sitzung in Berlin mehrheitlich die Gesetzesinitiative aus Sachsen zur härteren Bestrafung von unter Alkohol- und Drogeneinfluss begangenen Straftaten abgelehnt. Der Gesetzentwurf sah vor, Strafmilderungen wegen eines Rauschzustandes regelmäßig auszuschließen, wenn der Rausch selbst verschuldet war. Weiterhin sollte der Strafrahmen von § 323a Strafgesetzbuch „Vollrausch“ verschärft werden.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Entscheidung des Bundesrates bedauere ich sehr. Eine Vielzahl der Rauschtaten sind Gewaltdelikte, die mit bleibenden Gesundheitsschäden oder gar der Tötung von Menschen einhergehen.
Gerne hätte ich vor allem im Interesse der Opfer solcher Straftaten eine Strafverschärfung durchgesetzt. Ich werde mich weiterhin für eine härtere Bestrafung von Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss einsetzen.“ In den Ausschüssen des Bundesrates hat Sachsen mit Nachdruck den Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Rauschtaten vertreten. Rechts- und Innenausschuss des Bundesrates haben auch empfohlen, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Die Entscheidung des Bundesratsplenums verwundert daher umso mehr.
Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass in der gerichtlichen Praxis bei der Strafzumessung für Straftaten unter Rauschmitteleinfluss von der Möglichkeit der Strafmilderung relativ großzügig Gebrauch gemacht wird. Die Bundesratsinitiative wollte dies ändern, indem eine Strafmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit in diesen Fällen regelmäßig ausscheidet.
Außerdem führt beim sogenannten Vollrausch in § 323a des Strafgesetzbuchs die Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe derzeit dazu, dass selbst bei schwersten Verbrechen wie zum Beispiel Totschlag oder schwerer Körperverletzung der Strafrahmen eher Fällen der mittleren Kriminalität entspricht. Es war daher beabsichtigt, den Strafrahmen für den Tatbestand des Vollrausches nicht mehr eigenständig zu regeln, sondern aus der eigentlich erfüllten Strafvorschrift zu entnehmen.
+++ Medien
Justizminister Gemkow spricht im Bundesrat – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/117460
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Landeskriminalamt Sachsen 09.07.2018
+ Vier Festnahmen wegen Verdachts des bandenmäßigen Diebstahls von Kfz
Die Soko Kfz des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Zwickau seit Ende 2017 wegen Verdachts des schweren Bandendiebstahls von Kfz gegen eine polnische Tätergruppe. Der Bande wird vorgeworfen, Fahrzeuge der Marke Audi in Deutschland entwendet zu haben und sie anschließend über verschiedene Routen nach Polen zu bringen.
Durch polizeiliche Ermittlungen wurde der Hauptverdächtige, ein 28-jähriger polnischer Staatsbüger, identifiziert und im Juni 2018 mit Haftbefehl national und international zur Fahndung zwecks Festnahme ausgeschrieben.
Am 5. Juli 2018 kontrollierten bayerische Fahndungskräfte der Verkehrspolizeiinspektion Feucht ein polnisches Leasingfahrzeug, welches mit vier Personen besetzt war. Unter ihnen befand sich auch der gesuchte Mann aus Polen.
Das Fahrzeug der Männer wurde beschlagnahmt und durchsucht. Dabei fand die Polizei Kfz-Öffnungs- und Inbetriebnahmetools, mehrere Mobiltelefone, und mobile Navigationsgeräte, diverse SIM-Karten eines polnischen Mobilfunkanbieters, ein USB-Stick mit Daten sowie Bargeld in Höhe von 4 200 Zloty (etwa 965 Euro) u. v. m.
Gegen den Hauptverdächtigen wurde der internationale Haftbefehl vollstreckt, der Mann ging in U-Haft. Seine drei Mitfahrer (30, 31 und 45 Jahre), ebenfalls polnische Staatsbürger, wurden vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht, sich zur Begehung eines Verbrechens des schweren Bandendiebstahls verabredet und mit dem Hauptverdächtigen gemeinsame Sache gemacht zu haben. Am 7. Juli wurde durch das Amtsgericht Zwickau gegen alle drei Männer Haftbefehl erlassen und die U-Haft angeordnet.
Die sichergestellten Asservate werden nun durch die Mitarbeiter der Soko Kfz ausgewertet, die Ermittlungen laufen weiter.
Soko-Kfz: Sonderkommission der sächsischen Polizei zur Bekämpfung der internationalen Kfz-Verschiebung mit zentraler Führung und Koordination im LKA Sachsen und regionalen Ermittlungsabschnitten in allen Polizeidirektionen.
+++ Medien
Vier Festnahmen wegen Verdachts des bandenmäßigen Diebstahls von Kfz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/117500
Medienservice Sachsen.