Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 11.11.2020  –  SMS  :  Neue Regelungen für Versammlungen

* 10.11.2020  –  LKA  :  Mit Waffen posiert

* 10.11.2020  –  STADD  :  Nächtliche Verfolgungsfahrt mit der Polizei in Dresden

* 10.11.2020  –  Beauftragter für das Jüdische Leben  :  Empörung der Jüdischen Gemeinde nachvollziehbar: Am Gedenktag für die Opfer antijüdischer Pogrome bietet Dresden eine Bühne für Rechtsextreme.

* 09.11.2020  –  LKA  :  Soko LinX ermittelt in mehreren Fällen im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen der vergangenen Tage

* 06.11.2020  –  VG Leipzig  :  Eilanträge gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleiben vor VG ohne Erfolg

* 06.11.2020  –  LKA  :  Soko Rex durchsucht wegen Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

* 06.11.2020  –  PVA  :  Räummaßnahmen am Flussbett »Luppe-Wildbett« Ortslage Kleinliebenau

* 05.11.2020  –  LPP  :  Sächsische Polizei testet Streifenwagen der Zukunft

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Ausführliche Pressemitteilungen

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11.11.2020, 11:34 Uhr — Erstveröffentlichung

Neue Regelungen für Versammlungen

Kabinett ändert Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung betreffen Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4). Volkshochschulen sind zu schließen. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag (13. November 2020) in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.

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10.11.2020, 13:25 Uhr — Erstveröffentlichung

Mit Waffen posiert

Achtung Sperrfrist: 10.11.2020, 13:30 Uhr

Beamte des LKA Sachsen durchsuchen Wohnungen in Görlitz

Durch Feststellungen aus dem Internet wurde bekannt, dass eine Person mit Waffen posiert und verstörende Kommentare zu islamistischen Straftaten hinterlässt.

Die daraufhin getätigten Ermittlungen führten zu zwei in Görlitz aufhältigen syrischen Staatsangehörigen im Alter 23 und 27 Jahren.

Im Rahmen eines durch die Staatsanwaltschaft Görlitz sofort eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wurde noch am Nachmittag und Abend des 6. November durch das PTAZ* des Landeskriminalamt Sachsen, die Vollstreckung von zwei

Durchsuchungsbeschlüssen für zwei Objekte realisiert. Wegen der in Rede stehenden Gefährdung durch Waffen, kamen die Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes zum Einsatz.

Im Ergebnis wurden zwei Wohnungen, mehrere Fahrzeuge und drei Personen durchsucht. Neben der Sicherstellung und Beschlagnahme beweiserheblicher Gegenstände, Unterlagen und Speichermedien konnten auch die zum Posen genutzten Waffen aufgefunden werden. Nach einer sofortigen Bewertung durch Waffensachverständige des Landeskriminalamtes, wurden diese als Softairwaffen erkannt.

Neben einer islamwissenschaftlichen Bewertung des gesamten Vorgangs, kam auch ein Sprengstoffspürhund zum Einsatz. Die präventiv angesetzte Absuche verlief negativ.

Insgesamt waren mehr als 80 Kollegen im Einsatz.

*PTAZ… Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

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10.11.2020, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Nächtliche Verfolgungsfahrt mit der Polizei in Dresden

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 07.10.2020 gegen 23:45 Uhr mit einem von ihm zuvor entwendeten Motorroller, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, grob ver-kehrswidrig die Könneritzstraße / Schweriner Straße in Dresden überfahren zu haben, obwohl die Lichtzeichenanlage kurz zuvor auf rot geschaltet hatte. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, seine innerstädtische Fahrt sodann mit Geschwindigkeiten zwischen 90 und 100 km/h fortgesetzt zu haben, wobei er von Polizeibeamten verfolgt wurde. Mehreren Aufforderungen der Polizeibeamten, anzuhalten, kam der Beschuldigte nicht nach. Viel-mehr setzte er seine Fahrt unter Missachtung eines Vorfahrtsschildes bis zur Budapester Straße mit überhöhter Geschwindigkeit fort. Dort stellte er den Motorroller ab und versuchte zu Fuß weiter zu flüchten, was durch die ihn verfolgenden Polizeibeamten vereitelt wurde. Bei der Fahrt war der Beschuldigte alkoholisiert und stand unter dem Einfluss von Amphetaminen.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 08.10.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Gegen den Beschuldigten ist noch eine andere Anklage beim Landgericht Dresden anhängig, u.a. wegen schweren räuberischen Diebstahls, Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls in sieben Fällen. Auch in diesem Verfahren hatte das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 06.08.2020 einen Haftbefehl erlassen, diesen dann aber am 07.08.2020 u.a. mit der Auflage an den Beschuldigten, eine Entgiftung durchzuführen, außer Vollzug gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, die Verfahren zu verbinden und gemeinsam zu verhandeln.

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10.11.2020, 00:05 Uhr — Erstveröffentlichung

Empörung der Jüdischen Gemeinde nachvollziehbar: Am Gedenktag für die Opfer antijüdischer Pogrome bietet Dresden eine Bühne für Rechtsextreme.

In Dresden fand am 9. November 2020, dem bundesweiten Gedenktag an die Pogromnacht von 1938, eine Demonstration von Pegida statt. Dass ausgerechnet am Gedenktag für die Opfer antijüdischer Pogrome ein bundesweit bekannter Rechtsextremist, der sogar der AfD zu extrem ist, in Dresden eine Bühne geboten bekommt, ist für den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Jüdisches Leben, Dr. Thomas Feist, absolut inakzeptabel.

»Die Fassungslosigkeit und Empörung der Jüdischen Gemeinde zu Dresden ist für mich nachvollziehbar«, so Feist. Es geht ihm zufolge vor allem darum, dass das Reden vom »Nie wieder!« sich auch im Handeln der zuständigen Verwaltung wiederfinden muss, um seine Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren. Es fehlt ihm nicht nur die Sensibilität der Behörden, einem Redner an diesem Tag eine Bühne zu bieten, der nachweislich Verbindungen in die Neonazi-Szene hat. Zudem vermisst er den erkennbaren Anspruch der Verwaltung, bereits im Vorfeld mit Vertretern des Jüdischen Lebens über Möglichkeiten zu sprechen, dies zu verhindern – beispielsweise durch ein städtisch organisiertes Gedenken am geplanten Versammlungsort von Pegida.

»Das von Dresden ausgehende Signal ist nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern weit darüber hinaus verheerend«, schrieb Feist im Kurznachrichtendienst Twitter. »Wenn man sich heute nicht dazu bekennt, dass jüdisches Leben zur Stadt gehörte und gehört, dieses wertschätzt und gegen seine Feinde verteidigt, schädigt man das bisherige Vertrauensverhältnis nachhaltig«, so Feist. Der Beauftragte fügt abschließend hinzu: »Das mindeste, das die Stadtverwaltung nun tun könne, ist die transparente Aufarbeitung dieser Fehlentscheidung, um Folgende für immer auszuschließen. Ich bin gern bereit, darüber mit der Verwaltungsspitze ins Gespräch zu kommen«.

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09.11.2020, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Soko LinX ermittelt in mehreren Fällen im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen der vergangenen Tage

Zeugenaufrufe

Unbekannte Täter haben im Zeitraum vom 6. November 2020 bis zum

8. November 2020 eine Vielzahl von Straftaten im Stadtgebiet von Leipzig begangen.

Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu einer Vielzahl von Sachverhalten übernommen. Eine politische Motivation kann in vielen Fällen gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.

Fall 1: Sachbeschädigung

Tatzeit:                06.11. – 07.11.2020

Tatort: Saalfelder Straße, 04179 Leipzig

Unbekannte Täter brachten Farbe an die Fassade eines Mehrfamilienhauses an. Es entstanden sechs schwarze Farbflecken.

Fall 2: Landfriedensbruch/ Brandstiftung

Tatzeit:                07.11.2020; gegen 13:55 Uhr

Tatort: Grimmaischer Steinweg / Nürnberger Straße, 04103 Leipzig

Gegen 13:50 Uhr bewegte sich eine Gruppe von ca. 300 Personen von der Nürnberger Straße in Richtung Johannisplatz. Diese Personen waren überwiegend dunkel gekleidet und vermummt. Aus dieser Personengruppe heraus wurde ein Fahrzeug angezündet.

Fall 3: Angriff auf Polizeiposten

Tatzeit:                08.11.2020, gegen 19:35 Uhr

Tatort: Biedermannstraße, 04277 Leipzig (Polizeiposten Wiedebachpassage)

Unbekannte Täter warfen Steine und Flaschen auf die Außenverglasung des Polizeipostens. Dabei entstand Sachschaden.

Fall 4: Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs/ Sachbeschädigung

Tatzeit:                07.11.2020, 20:00 Uhr

Tatort: Wolfgang-Heinze-Straße/ Herderstraße – in Höhe

Fußgängerlichtsignalanlage, 04277 Leipzig

Am 07.11.2020 befuhren zwei Busse (1x Reisebus Mercedes, 1x Kleinbus) die Wolfgang-Heinze-Straße in stadtauswärtiger Richtung. Im Bereich des Herderparks mussten die Fahrzeuge anhalten, da Hindernisse (Mülltonnen) auf der Fahrbahn standen. Aus einer Menge von Personen heraus, die sich im Bereich aufhielten, wurden die Fahrzeuge mit Steinen und Flaschen beworfen. Dabei gingen die Scheiben der Busse zu Bruch.

Durch umherfliegendes Glas und durch weitere Wurfgeschosse wurden mehrere Insassen der Busse verletzt. Es entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Euro.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die in den benannten Zeiträumen in weiteren Bereichen um die Tatorte verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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06.11.2020, 09:02 Uhr — Erstveröffentlichung

Anmelder der „Versammlung für die Freiheit“ lassen versammlungsrechtliche Beschränkungen gerichtlich überprüfen

Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz in der Nacht bei VG Leipzig eingegangen

Die Stadt Leipzig hat mit Bescheiden vom gestrigen Tag versammlungsrechtliche Beschränkungen gegenüber zwei der morgen geplanten Veranstaltungen ausgesprochen. Die Anmelder haben hiergegen in der Nacht Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Für die Stadt läuft eine Stellungnahmefrist bis 11:00 Uhr. Mit Entscheidungen des Gerichts ist im Laufe des Tages zu rechnen.

In einem der Verfahren geht es um die Entscheidung der Stadt, die Hauptveranstaltung „Versammlung für die Freiheit“ wegen der zu erwartenden Teilnehmerzahl

(20.000) als stationäre Versammlung auf dem Gelände der Neuen Messe durchzuführen. Ursprünglich geplant war hingegen ein Aufzug vom Rosental über Teile des Innenstadtrings bis zum Augustusplatz.

Das zweite Verfahren hat einen geplanten Aufzug zum Gegenstand und wurde unter Hinweis auf die geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, wonach unter freiem Himmel nur ortsfeste Versammlungen zulässig seien (§ 9 Abs. 2 Satz 3), untersagt.

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06.11.2020, 15:31 Uhr — Erstveröffentlichung

Soko Rex durchsucht wegen Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Ermittler der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen durchsuchten auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Chemnitz am Morgen des 6. November 2020 die Wohnung eines 29-jährigen Tatverdächtigen in Mittweida.

Hintergrund sind Ermittlungen in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen. Der Tatverdächtige, welcher in der Vergangenheit bereits mit politisch rechtsmotivierten Straftaten in Erscheinung getreten und diesbezüglich vorbestraft ist, hatte bei einem Online-Versandhandel mehrere Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoffen bestellt.

Die Soko Rex des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden Artikel und Materialien im Sinne des Verfahrensgegenstandes beschlagnahmt. Diese Gefahrstoffe und Vorrichtungen wurden durch Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes vor Ort geprüft, sichergestellt und abtransportiert.

Es bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Personen. Die Gegenstände werden nun im Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes untersucht.

Der Tatverdächtige ließ sich bisher nicht zu dem Tatvorwurf ein. Die Ermittlungen, insbesondere zu möglichen Tatmotiven, dauern an.

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06.11.2020, 09:59 Uhr

Räummaßnahmen am Flussbett »Luppe-Wildbett« Ortslage Kleinliebenau

Seit drei Wochen laufen die Räummaßnahmen im Bereich Flussbett »Luppe-Wildbett«. Nach bisheriger Auswertung der bereits geborgenen Munition kann bestätigt werden, dass es sich um Kampfmittel und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg handelt. Insgesamt wurden bisher ca. 490 kg Munition sowie ca. 720 Munitionsteile geborgen. Dabei handelt es sich überwiegend um Munition für Panzerabwehrwaffen, Granatstücke, kleinere Granaten sowie Handwaffenmunition.

Aufgrund des bisherigen Räumverlaufs und der gewonnen Informationen, können die Bergungsarbeiten »routinemäßig« fortgeführt werden. Die Räummaßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand bis ins Jahr 2021 andauern.

Nach aktueller Gefährdungsbeurteilung, kann eine Sperrung der BAB A9 weiterhin aus-geschlossen werden. Radfahrer und Spaziergänger müssen mit Beeinträchtigungen im Bereich der Räumstelle rechnen. Um die Arbeitsabläufe aller Beteiligten nicht zu behindern sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden, bitten wir darum die entsprechenden Absperrungen zu beachten und sich der Räumstelle nicht anzunähern.

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05.11.2020, 14:34 Uhr — Erstveröffentlichung

Sächsische Polizei testet Streifenwagen der Zukunft

Landespolizei und Volkswagen beschließen gemeinsame Kooperation

Sachsens Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar und Reinhard de Vries, Geschäftsführer Technik und Logistik bei Volkswagen Sachsen, haben heute in Zwickau einen Kooperationsvertrag über die künftige Zusammenarbeit geschlossen. Fortan werden zwei der ersten Volkswagen Golf 8 Polizei-Sonderfahrzeuge aus St. Egidien im dienstlichen Alltag getestet, vor allem in der Polizeidirektion Zwickau. Die sächsische Polizei verspricht sich von der Kooperation noch mehr Praxistauglichkeit künftiger Einsatzfahrzeuge, der Automobilhersteller einen Erkenntnisgewinn bei der Entwicklung und Produktion polizeilicher Sonderfahrzeuge.

„Ein guter Funkstreifenwagen ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten“, so Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar. „Sie müssen Verlässlichkeit, ein hohes Maß an Sicherheit sowie Komfort für die Besatzungen bieten, außerdem den deutlich gestiegenen Anforderungen gerecht werden, die sich im Arbeitsalltag an sie stellen.“ Vor allem der Platzbedarf für Material und Ausrüstung in den Einsatzfahrzeugen sei gestiegen.

„Der Sonderfahrzeugbau von Volkswagen in St. Egidien bei Zwickau ist seit vielen Jahren spezialisiert auf besondere Anforderungen. Dazu gehören neben Einsatzfahrzeugen der Polizei und Feuerwehren zum Beispiel auch Fahrschulwagen. Wir freuen uns, dass die sächsische Polizei nun zunächst zwei Golf 8 testet. Ihre gemachten Erfahrungen im Arbeitsalltag helfen, unsere Produkte immer weiter zu verbessern und auf den täglichen Einsatz noch besser abzustimmen“, so Reinhard de Vries, Geschäftsführer Technik und Logistik von Volkswagen Sachsen. „Mit Blick in die Zukunft sollten auch E-Fahrzeuge im Sonderfahrzeugbau insbesondere für den polizeilichen Einsatz eine Rolle spielen können“, so de Vries weiter.

Bei der Vertragsunterzeichnung im Innenhof der Polizeidirektion Zwickau wurden zugleich der erste von zwei Golf 8 Sonderfahrzeugen übergeben. Die zivilen Fahrzeuge kommen in den kommenden Wochen im Bereich der Kriminalpolizei zum Einsatz. Verbaut sind digitaler Polizeifunk sowie eine verdeckte Blaulichtanlage, die auch Einsatzfahrten mit Sondersignal ermöglichen. Künftig sollen der Polizeidirektion Zwickau weitere ausgewählte Sonderfahrzeuge durch Volkswagen Sachsen als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden.

„Gute Polizeiarbeit erfordert auch gute Führungs- und Einsatzmittel“, sagt Polizeipräsident René Demmler, Leiter der Polizeidirektion Zwickau. „Eine moderne und zuverlässige Flotte an Einsatzfahrzeugen gewährleistet nicht nur die Einsatzbereitschaft der sächsischen Polizei. Ausgeklügelte Einsatzfahrzeuge, die sich in der Praxis bewähren, sind neben einer modernen Ausstattung auch ein Aushängeschild für eine zukunftsorientierte Polizei. Dass diese Praxiserprobung in Zwickau, einer der Wiegen des Automobilbaus erfolgt, erfüllt uns als Polizeidirektion Zwickau mit Stolz.“

Die Erprobung der Fahrzeuge wird wesentlicher Bestandteil für die Erlangung einer neuen qualitativ hochwertigeren Beschaffungsreife sein, um neueste Technologien in den Alltagsbetrieb der Polizei zu überführen. Seitens der sächsischen Polizei besteht großes Interesse daran, dass die Automobilindustrie im Bereich von Funkstreifenwagen und Transportern praxistaugliche Fahrzeuge zur Verfügung stellt, die dem polizeilichen Einsatzbedarf gerecht werden.

Aus der gemeinsamen Kooperation zwischen Landespolizei und Volkswagen resultieren jedoch keine Verpflichtungen des Freistaates Sachsen, Volkswagen-Fahrzeuge für die sächsische Polizei zu erwerben. Im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen für Behörden des Freistaates Sachsen erfolgt in jedem Fall ein gesetzlich vorgeschriebenes Vergabeverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die sächsische Polizei hat aktuell etwa 3.100 Fahrzeuge in ihrem Bestand. Jährlich werden mit diesen Fahrzeugen durch die Polizeibeamtinnen und -beamten des Freistaats rund 40 Millionen Kilometer zurückgelegt. In der Regel werden erworbene Einsatzfahrzeuge über sieben Jahre gefahren. Das Alter der Fahrzeugflotte beträgt durchschnittlich sechs Jahre. Bis 2016 investierte der Freistaat Sachsen ungefähr sechs Millionen Euro jährlich in den polizeilichen Fuhrpark. Seit 2017 werden jährlich etwa 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass nunmehr eine Modernisierung und Erneuerung der Fahrzeugflotte möglich ist.

Bei Volkswagen Sachsen werden seit 1990 Fahrzeuge zu Sonderfahrzeugen umgebaut. Im März 2014 wurde in St. Egidien ein neuer Standort für den Sonderfahrzeugbau aufgebaut. Auf 5.000 m² Produktionsfläche werden dort Individual- und Kleinserien-Fertigung für alle Konzernmarken durchgeführt. Dabei geht es um Prototypenbau, Voll- und Teilfolierung, Individualisierung (Interieur, Einstiegsleisten), Belederung, Bestickung, Polsterei, Funkausstattungen und Kundenbetreuung. Zum Sonderfahrzeugbau der Marke Volkswagen gehören die Standorte Wolfsburg, Emden und St. Egidien. Die übergreifende Steuerung erfolgt aus Sachsen.

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