Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

11.09.2018 – LKA: PTAZ ermittelt zum Brand einer Baumaschine in Leipzig

06.09.2018 – SMI: Positive Bilanz zur Verkehrssicherheitsaktion „Die Schule hat begonnen!“

08.09.2018 – SSK: Aue richtet 2020 den „Tag der Sachsen“ aus

10.09.2018 – SMJus: Schnelle und konsequente Strafverfolgung – Mehr beschleunigte Strafverfahren in Sachsen

11.09.2018 – LKA: Sachbeschädigung an der Landesdirektion Sachsen in Leipzig _______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         11.09.2018

+ PTAZ ermittelt zum Brand einer Baumaschine in Leipzig

++ Zeugenaufruf

Am 24.08.2018, gegen 22:55 Uhr, setzten unbekannte Täter auf einer Baustelle in der Gießerstraße im Leipziger Stadtteil Plagwitz eine Asphaltiermaschine in Brand. Die Täter konnten unerkannt entkommen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 320.000 Euro.

Da eine politisch motivierte Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das

PTAZ* des LKA Sachsen die Ermittlungen zum Sachverhalt übernommen.

Der Versicherer der Baumaschinenfirma hat eine Geldsumme in Höhe von bis zu insgesamt 15.000,- Euro für sachdienliche Hinweise ausgelobt, die zur Aufklärung dieser Straftat und/ oder zu Ermittlung des Täters/ der Täter führen.

Zeugenaufruf

In diesem Sachzusammenhang werden nun Zeugen gesucht, die am 24.08.2018 gegen 22:55 Uhr im Bereich des Tatortes Gießerstraße in Leipzig verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht haben.

Auch Verlautbarungen im Internet, die zur beschriebenen Tat Aufschluss geben können, sind für die Ermittler von Interesse.

Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 855 2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

+++ Medien

Ausgebrannte Asphaltiermaschine – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118383

PTAZ ermittelt zum Brand einer Baumaschine in Leipzig – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118384

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          06.09.2018

+ Positive Bilanz zur Verkehrssicherheitsaktion „Die Schule hat begonnen!“

++ Wöller: „Kontrollen etablieren Vorsicht und Rücksichtnahme“

Die sächsische Polizei zieht nach Ende der dreiwöchigen Aktion „Die Schule hat begonnen!“ eine überwiegend positive Bilanz. Ein Großteil der Fahrzeugführer hielt sich an die geltenden Temporegeln. Bei den sachsenweit

1.027 Kontrollen vor Grundschulen sind insgesamt 1.998 Verwarnungs- und 118 Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden. Der gemessene Spitzenwert lag bei Tempo 72 in einer 30er-Zone.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Wichtig ist es, die Sicherheit auf den Straßen dauerhaft zu gewährleisten. Das gilt umso mehr für die sensiblen Bereiche, in denen unsere Kinder unterwegs sind. Die Kontrollaktion richtet sich nicht nur gegen potentielle Raser, sie führt den Verkehrsteilnehmern die Gefahren vor Augen und unterstützt dabei, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr weiter zu etablieren.“ Die Verkehrssicherheitskampagne „Die Schule hat begonnen!“ lief vom 13. bis zum 31. August. Den offiziellen Auftakt hatte Innenstaatssekretär Prof. Dr.

Günther Schneider gemeinsam mit der Polizeidirektion Dresden auf dem historischen Marktplatz in Pirna eingeläutet. Für die Kinder gab es dabei eine Puppenbühne und die Poldi-Live-Figur vor Ort.

In der Woche vom 17. bis zum 23. September 2018 läuft die europaweite Verkehrssicherheitsaktion zum Thema „Ablenkung am Steuer“. An ihr wird sich auch die sächsische Polizei beteiligen.

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Sächsische Staatskanzlei                                          08.09.2018

+ Aue richtet 2020 den „Tag der Sachsen“ aus

Die Große Kreisstadt Aue wird im Jahr 2020 den „Tag der Sachsen“, Sachsens größtes Volks- und Heimatfest, ausrichten.

Das Kuratorium „Tag der Sachsen“ hat am Samstag in seiner Festsitzung in Torgau über die Ausrichterstadt für den 29. „Tag der Sachsen“ 2020 abgestimmt.

Nach einer überzeugenden Präsentation der Bewerberstadt Aue, in der Oberbürgermeister Heinrich Kohl und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ersten Planungen der Stadt vorstellten, hat das Kuratorium der Großen Kreisstadt Aue den Zuschlag erteilt.

Die Stadt Aue verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Vorbereitung von Großveranstaltungen. Aue hatte sich als einzige Kommune um die Ausrichtung des 29. „Tages der Sachsen“ 2020 beworben.

Hintergrund:

Der »Tag der Sachsen« ist das größte Volks- und Heimatfest im Freistaat.

Seit 1992 wird es alljährlich am ersten Septemberwochenende in einer anderen sächsischen Stadt gefeiert.

Die sächsischen Vereine und Verbände sind an diesen Tagen die Hauptakteure.

Sie präsentieren ihre Aktivitäten und informieren über heimatliches Brauchtum. Von vielfältigen Sportarten bis zur klassischen Musik, vom sozialen Engagement bis zum historischen Handwerk ist für Besucher aller Altersgruppen etwas dabei.

Ideeller Träger des »Tages der Sachsen« ist das gleichnamige Kuratorium. Das Kuratorium »Tag der Sachsen« konstituierte sich am 22. Februar 1992 in Dresden und veranstaltete seither jährlich Sachsens größtes Volks- und Heimatfest. Zum Kuratorium gehören Vertreter von 80 Vereinen und Verbänden sowie der Freistaat Sachsen. Dr. Matthias Rößler, der Präsident des Sächsischen Landtages, ist Präsident des Kuratoriums.

Romy Zimmermann

Leiterin der Geschäftsstelle

„Tag der Sachsen“

+++ Links

Tag der Sachsen: – https://www.tds.sachsen.de/tag-der-sachsen-ideeller-traeger-3909.html

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          10.09.2018

+ Schnelle und konsequente Strafverfolgung – Mehr beschleunigte Strafverfahren in Sachsen

Am 1. September 2018 ist eine neue Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Kraft getreten.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Strafe sollte einer Straftat möglichst direkt auf dem Fuße folgen. Sowohl der Täter als auch potentielle Straftäter müssen spüren, dass Straftaten schnell und konsequent verfolgt werden. Das sind wir den Opfern schuldig und es stärkt das Vertrauen in die Effizienz der Justiz.“ Bei dem beschleunigten Verfahren handelt es sich um eine besondere Verfahrensart der Strafprozessordnung. Die Besonderheiten gegenüber dem normalen Strafverfahren bestehen unter anderem darin, dass die Anklage mündlich erhoben werden und auch auf andere Formalien verzichtet werden kann. Ziel ist es, die strafrechtliche Hauptverhandlung so schnell wie möglich nach der Tat durchzuführen. Das ist bei Fällen möglich, die aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geeignet sind.

Mit seiner Rundverfügung möchte der Generalstaatsanwalt erreichen, dass das beschleunigte Verfahren in Sachsen häufiger zur Anwendung kommt. Daher sollen es die sächsischen Staatsanwaltschaften künftig häufiger beantragen; die Entscheidung über die Durchführung dieses Verfahrens trifft jedoch das zuständige Gericht in richterlicher Unabhängigkeit.

Generalstaatsanwalt Hans Strobl: „Die Durchführung beschleunigter Verfahren ermöglicht eine schnelle, effektive Verfolgung und Ahndung von Straftaten und ist daher besonders geeignet, die Täter von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten. Das stärkt zugleich das Vertrauen der Bevölkerung in ein funktionierendes Rechtssystem.“ Die Rundverfügung enthält Vorgaben, wann das beschleunigte Verfahren überhaupt in Betracht kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Delikte sich dafür eignen. Auch sind Hinweise zur Zusammenarbeit und Verfahrensweise zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft enthalten. Die Rundverfügung soll im Wesentlichen als Anstoß dienen, das beschleunigte Verfahren zu nutzen, gleichzeitig aber auch der Praxis den erforderlichen Spielraum belassen. ______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         11.09.2018

+ Sachbeschädigung an der Landesdirektion Sachsen in Leipzig

++ Zeugenaufruf

Am Montagmorgen, den 10. September 2018, gegen 04:00 Uhr stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Leipzig-Zentrum mehrere Schäden am Gebäude der Landesdirektion Sachsen in Leipzig fest.

Unbekannte Täter hatten insgesamt zwölf Fensterscheiben und die Eingangstür beschädigt sowie eine Glastür komplett zerstört. Außerdem wurde die Eingangstür mit Farbe beschmiert. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit nicht beziffert werden.

Das PTAZ* des LKA Sachsen hat die Ermittlungen zum Sachverhalt übernommen.

Zeugenaufruf

Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht zum Montag (10.09.2018) im Bereich des Tatortes Braustraße 2 in 04107 Leipzig verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht haben.

Auch Verlautbarungen im Internet, die zur beschriebenen Tat Aufschluss geben können, sind für die Ermittler von Interesse.

Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 855 2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

+++ Medien

Sachbeschädigung am Gebäude der Landesdirektion Sachsen in Leipzig – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118385

Sachbeschädigung an der Landesdirektion Sachsen in Leipzig – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118362

Medienservice Sachsen.

http://www.medienservice.sachsen.de/

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