Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 13.01.2021  –  LKA  :  Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden

* 11.01.2021  –  STADD  :  Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe

* 11.01.2021  –  SMS  :  Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich

* 08.01.2021  –  SMS  :  Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

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Ausführliche Pressemitteilungen

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13.01.2021, 13:39 Uhr — Erstveröffentlichung

Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden

Tatzeitpunkt: 11.01.2021, gegen. 01:40 Uhr

Tatort: 01097 Dresden, Fritz-Reuter-Straße 41

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung in zwei Fällen.

Bisher unbekannte Täter setzten am 11.01.2021 gegen 01:40 Uhr in Dresden, auf der Fritz-Reuter-Straße in Höhe der Hausnummer 41 einen Kleintransporter Opel Vivaro der Firma Vonovia, der am Straßenrand geparkt war, in Brand. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 45.000 Euro.

Zudem wurde zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt in der Nacht vom 10.01.2021 zum 11.01.2021 in unmittelbarer Nähe in Dresden, auf der Fritz-Reuter-Straße in Höhe der Hausnummer 47 ein weiterer Opel Vivaro der Firma Vonovia angegriffen und dessen Reifen zerstochen. Der Schaden wurde erst am Morgen des 11.01.2021, gegen 06:30 Uhr bemerkt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 Euro.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat zum benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Fahrzeuge der Firma Vonovia wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach angegriffen. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung der oben genannten Sachverhalte übernommen.

Zusammenhänge zwischen den beiden Vorfällen werden geprüft, können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden. Auch weitere Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge aus der jüngeren Vergangenheit werden bei der Bearbeitung der Sachverhalte mit berücksichtigt

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11.01.2021, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Serben (28 und 51 Jahre) und einen 47-jährigen Bosnier Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Den beiden serbischen Beschuldigten liegt u.a. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen und Computerbetrug in 20 Fällen zur Last. Ihnen wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer Dresdner Baugesellschaft seit 1. Januar 2018 Arbeitnehmer beschäftigt und diese Beschäftigung in einer Vielzahl von Fällen nicht oder nicht in vollem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherung gemeldet und die fälligen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und die Sozialkassenbeiträge nicht im geschuldeten Maße abgeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Hauptzollamts Dresden vom 15.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Dresden von einem angerichteten Gesamtschaden von ca. zwei Millionen Euro aus.

Dem 47-jährigen Bosnier liegt u.a. Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, den beiden serbischen Beschuldigten in vier Fällen Hilfe geleistet zu haben, u.a. indem er dazu beitrug, Schwarzlohnzahlungen in erheblichem Umfang zu verschleiern.

Die beiden serbischen Beschuldigten befinden sich seit 15.09.2020 in Unter-suchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Das Verfahren gegen einen ursprünglich mitbeschuldigten 29-jährigen Tschechen wurde eingestellt, da diesem eine Tatbeteiligung im Ergebnis der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.

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11.01.2021, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung

Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich

Heute haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Mit der Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen steht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert ist. Bereits seit dem 27. Dezember 2020 impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren.

Gesundheitsministerin Petra Köpping, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), Dr. med. Klaus Heckemann und der Vorsitzende des Vorstandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Landesverband Sachsen, Rüdiger Unger, besuchten zum heutigen sachsenweiten Start die Einrichtung in Riesa in der Sachsen-Arena. Staatsministerin Köpping: »Wir sind sehr froh, dass wir aufgrund der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes heute in der Lage sind, flächendeckend die Impfzentren in Sachsen ans Netz gehen zu lassen. Der Aufbau und die Organisation der Zentren wurde planmäßig abgeschlossen. Ich danke allen daran Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und das Engagement auch über die Feiertage an Weihnachten und den Jahreswechsel hinweg. Wir sind uns sicher, dass das Impfangebot gut angenommen wird. Ich versichere, dass keiner vergessen wird, der geimpft werden möchte. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, darunter auch Impfstoff mit anderen Anforderungen an die Lagerung, werden wir das Angebot erweitern und anpassen.« DRK-Chef Unger: »Diese Woche ist für das DRK in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Mit dem Start der 13 Impfzentren sind wir im Regelbetrieb angekommen. Seit heute schafft die Möglichkeit der individuellen Terminvergabe die Grundlage, dass die Immunisierung auch wirklich in der Fläche ankommt. Unsere größte Sorge ist jetzt, dass die Menge an Impfstoff nicht ausreichend ist, um der Nachfrage gerecht zu werden.« Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: »Die Bereitschaft der sächsischen Ärzte und von weiterem medizinischen Personal, bei den Impfungen gegen das Corona-Virus zu unterstützen, ist sehr hoch. Alle Impfhelfer, die über unser Online-Rekrutierungsportal ihre Einsatzbereitschaft gemeldet haben, tun dies freiwillig. Von vielen Ärzten wissen wir, dass die Mitarbeit in den Impfzentren und mobilen Teams zusätzlich zu ihrer Tätigkeit in der eigenen Praxis hinzukommt. Die KV Sachsen plant den Einsatz von ärztlichem und nichtärztlichem Personal entsprechend den Anforderungen und der Verfügbarkeit des Impfstoffs und dankt bereits jetzt für die zahlreich eingegangenen Bewerbungen und die große Bereitschaft, diese Aufgabe gemeinsam mit uns zu meistern.“

Zunächst werden in den Zentren Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Individualtermine zum Impfen können ab heute 14 Uhr online vereinbart und ab dem 18. Januar dann durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung ist im Laufe der Woche möglich.

Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Auf Grundlage der Bundesverordnung und des durch die Sächsische Impfkommission (SIKO) erstellten Positionspapiers hat das Gesundheitsministerium eine Priorisierungsliste fertiggestellt, die die Umsetzung der Impfaktion ab dem 11.1. 2021 erleichtern soll. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser. Mit Beginn der Tätigkeit der Impfzentren rücken die weiteren Personen der höchsten Impfpriorität in den Fokus: mobile Personen über 80 Jahre, aber auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und besonders betroffene Risikobereiche der ambulanten Versorgung.

Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden fortlaufend geprüft. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt. Die Verpackung der Impfdosen in Mehrdosenbehältnissen pro Flasche ist der Hauptgrund, dass aktuelle eine Impfung in Impfzentren erfolgen muss. Dort können diese Dosen unmittelbar hintereinander verbraucht werden, ohne den Impfstoff nach dem Auflösen noch einmal zu transportieren. Eine Impfung in ambulanten Praxen ist nicht möglich, da der Impfstoff nach Auflösen und die Einzeldosisspritzen nicht mehr erschüttert werden dürfen. Nach Aufteilung der fünf Dosen muss der Impfstoff dann auch unverzüglich verimpft werden. Der Impfstoff ist nach wie vor sehr knapp. Dies macht die hohe Priorisierung nötig und auch die konzentrierte Impfung in Impfzentren, damit kein Impfstoff aufgrund unsachgemäßer Lagerung vernichtet werden muss.

Pro Impfzentrum sind je nach örtlichen Voraussetzungen bis zu maximal zehn Impfstrecken möglich. Pro Impfstrecke werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt: 1 Arzt, der die tagesaktuelle Impftauglichkeit prüft, ein zusätzlicher Arzt pro zwei Impfstrecken für erweiterte Aufklärungsfragen, zwei Hersteller für den Impfstoff, vier medizinische Fachangestellte/Krankenschwestern, Arzthelfer oder Rettungsassistenten.

Am Montag gehen die Impfzentren noch nicht mit allen maximal möglichen Impfstrecken an den Start, was im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Impfstoffs steht. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffs bzw. neuer Impfstoffe, wird dann die Anzahl der Impfstrecken sukzessive in den Impfzentren hochgefahren. Heute sind in den 13 Impfzentren ca. 28 Ärzte, bis zu 60 medizinische Fachkräfte und 26 pharmazeutische Fachkräfte in Vollzeittätigkeit im Einsatz. Die tatsächliche „Personenkopfanzahl“ ist höher, aufgrund von Teilzeitverfügbarkeit mancher Mitarbeiter. Hinzu kommen seitens des DRK pro Impfzentrum etwa 20 Mitarbeiter und zwei Leitungskräfte.

Hintergrund:

Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.

Die Impfzentren selbst sind täglich geöffnet. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, am Wochenende und Feiertag 9 bis 17 Uhr. Mindestens zwei Impfstrecken pro Zentrum sind vorbereitet. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit perspektivisch bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.

Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.

Die mittlerweile 15 mobilen Impfteams (eines im jeden Landkreis und in Chemnitz, jeweils zwei in Dresden und Leipzig) werden vom DRK koordiniert. Sie bestehen aus drei medizinischen Mitarbeitern, davon mindestens einem Arzt und einem medizinischen Fachangestellten, der den Impfstoff aufbereitet sowie zwei Helfern zur Unterstützung und Dokumentation. Das nichtmedizinische Personal wird gestellt durch die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die Bundeswehr und durch das DRK.

Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann. Kalkuliert wird pro Tag sachsenweit mit rund 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen impfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden.

Informationen zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung

Zur Terminbuchung für eine COVID-19- Impfung ist heute ab 14 Uhr die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Anmeldung besteht aus 2 Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung.

Schritt 1: Anmeldung

Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.

Schritt 2: Terminvereinbarung

Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.

Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.

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08.01.2021, 20:14 Uhr — Erstveröffentlichung

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.

Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter. Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:

Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Die neue Verordnung wird in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht.

Zu den Regelungen an den Schulen und Kitas informiert das Kultusministerium in einer gesonderten Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245148

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Informationen

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Binstitution_ids%5D%5B%5D=10286)

Themen

Gesundheit (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10482) , Soziales (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10483) , Wirtschaft (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10479) , Arbeit (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10586) , Corona (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10807)

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