Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
13.03.2019 – STAZ: Schnelles Urteil wegen Diebstahls beim Arbeiter-Samariter-Bund
13.03.2019 – SSK: „Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung“
07.03.2019 – LKA: Gewalttätiger Übergriff in Leipzig
07.03.2019 – SMGI: Rechtsmotivierte Gewalt in Sachsen steigt innerhalb eine
Jahres um 38 Prozent
8.03.2019 – LKA: Ergebnisse der Exekutivmaßnahmen in Online-Versandhandel
11.03.2019 – SMI: Verfassungsfeindliche Aktivitäten und politisch motivierte Kriminalität wirksam bekämpfen
11.03.2019 – STADD: Tötungsdelikt in Dresden
08.03.2019 – SMI: 313 neue Polizistinnen und Polizisten
für Sachsen
08.03.2019 – STAC: Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke
eingestellt
11.03.2019 – STADD: Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige Freundin
12.03.2019 – LKA: Angriff auf Polizeibeamte während des Demonstrationsgeschehens Ende August 2018 in Chemnitz aufgeklärt
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Staatsanwaltschaft Zwickau
13.03.2019
+ Schnelles Urteil wegen Diebstahls beim
Arbeiter-Samariter-Bund
Zwickau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute eine
35jährige Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung
verurteilt. Die Täterin hat gestanden, gestern zusammen mit ihrem Lebensgefährten
aus den Geschäftsräumen des Arbeiter-Samariter-Bundes in Zwickau-Neuplanitz
eine Geldbörse mit 717 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon gestohlen zu haben.
Die geschädigte Mitarbeiterin des ASB hatte ihren Arbeitsplatz für kurze Zeit
verlassen. Diese Gelegenheit nutzten die Täter, die sich zufällig in der Nähe
aufgehalten hatten. Aufmerksamen Zeugen war es gelungen, beide zu verfolgen und
zu stellen. Ein Großteil des Geldes und das Telefon konnten sichergestellt
werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Lebensgefährte der Verurteilten befindet sich wegen
der Tat in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird ein reguläres Strafverfahren
geführt. Eine beschleunigte Aburteilung kommt wegen des strafrechtlichen
Vorlebens des 33jährigen Deutschen nicht in Frage.
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Sächsische Staatskanzlei
13.03.2019
+ „Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung“
++ Ministerpräsident Kretschmer begrüßt schärfere Strafverfolgungspraxis ++ in Sachsen – Aktuelle Debatte im Landtag
Dresden (13. März 2019) – Ministerpräsident Michael
Kretschmer hat die schärfere Strafverfolgungspraxis im Freistaat ausdrücklich
begrüßt.
In einer Aktuellen Debatte im Landtag betonte er am
Mittwoch in Dresden:
„Wir stehen in der Pflicht, den Rechtsstaat
durchzusetzen. Dafür braucht es eine starke Polizei, eine starke Justiz und die
passenden Instrumente. Wir stehen dafür, den Schutz der Bevölkerung zu
gewährleisten. Es ist unsere erste Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen. Die
anständigen Leute stehen im Mittelpunkt unserer Politik und um die kümmern wir
uns.“ Der Ministerpräsident verwies in dem Zusammenhang auch auf den
personellen Aufwuchs bei Polizei und Justiz in Sachsen. Genau dies führe zu
einem Zuwachs an Sicherheit.
„Die konsequente Strafverfolgung ohne Rabatt ist das Ziel
der Staatsregierung. Dazu zählt die Rundverfügung ebenso wie das neue
Polizeigesetz. Wir wollen an der Wurzel ansetzen gemeinsam mit der Polizei, der
Justiz, aber auch mit den Bürgermeistern, mit den Vereinen und den
Gewerkschaften. Sachsen soll ein sicheres Land sein. Dazu dient auch die
Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes.“ Die neue Rundverfügung des
sächsischen Generalstaatsanwaltes ist Anfang des Monats in Kraft getreten.
Damit wird die Strafverfolgungspraxis im Freistaat insgesamt verschärft.
Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, auch wenn es sich um
sogenannte Bagatelldelikte handelt. Verschärft werden sollen auch die
Strafzumessungsvorgaben im Bereich der Drogendelikte.
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Landeskriminalamt Sachsen
07.03.2019
+ Gewalttätiger Übergriff in Leipzig
++ Zeugenaufruf
Ort: in Leipzig, im
Bereich der Haltestelle Augustusplatz und in der
Straßenbahnlinie 15
Zeit: am 2. März
2019, gegen 16:10 Uhr
Am Samstagnachmittag, dem 2. März 2019, kam es gegen
16:10 Uhr an der Straßen-bahnhaltestelle am Augustusplatz in Leipzig zu einer
körperlichen Auseinandersetzung, bei welcher ein 22-jähriger Mann verletzt
wurde. Die Auseinandersetzung hatte nach den bisherigen Feststellungen bereits
zuvor in einer Straßenbahn der Linie 15 begonnen, welche in Richtung
Hauptbahnhof fuhr. Als der aus Westafrika stammende 22-Jährige an der
Haltstelle Ostplatz einstieg, sollen aus einer Gruppe heraus einige Fahrgäste
an-gefangen haben, ihn mit ausländerfeindlichen Worten zu beleidigen. An der Haltestelle
Augustusplatz sollen diese ihn dann aus der Straßenbahn gedrängt haben und mit
ihm ausgestiegen sein. Nach den bisherigen Feststellungen eskalierte die
Auseinandersetzung im Haltestellenbereich. Der 22-Jährige soll in der Folge
durch die ihm aus der Straßenbahn nachfolgenden Männer geschlagen worden sein.
Der Geschädigte wurde hierdurch verletzt. Durch Polizeibeamte konnten die
körperlichen Übergriffe auf den 22-Jährigen beendet werden. Es wurden insgesamt
acht Männer im Alter von 23 bis 40 Jahren als Tatverdächtige namentlich bekannt
gemacht. Der 22-jährige Geschädigte wurde zur ambulanten Behandlung in ein
Leipziger Krankenhaus gebracht.
Das PTAZ* des LKA Sachsen hat die weiteren Ermittlungen
zum Sachverhalt übernommen.
Die Polizei hat gegen die acht Beschuldigten ein
Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung
und der Beleidigung eingeleitet. Alle Be-schuldigten wurden
erkennungsdienstlich behandelt. Im Ergebnis durchgeführter
Atemalkoholkontrollen mit Werten zwischen 1,1 und
1,7 Promille waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt
nicht unerheblich alkoholisiert.
Die Polizei ist für die weitere Aufklärung des
Sachverhalts auf die Beobachtungen von Zeugen in der Straßenbahn und im
Haltestellenbereich am Augustusplatz angewiesen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben
können, wer-den gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in
04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu
melden.
*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und
Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen
+++ Medien
Gewalttätiger Übergriff in Leipzig – Zeugenaufruf – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120505
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Landeskriminalamt Sachsen
07.03.2019
+ Exekutivmaßnahmen bei Online-Versandhandel
++ Staatsanwaltschaft Dresden und PTAZ im Einsatz
Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des
Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des
Landeskriminalamtes Sachsen durchsuchen heute, am 7. März 2019, Wohn- und
Geschäftsräume eines Beschuldigten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Der Geschäftsmann betreibt einen Online-Versandhandel.
Grund dieser Maßnahmen ist ein Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen.
Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, Gründe für
eine Inhaftierung liegen nicht vor.
Die Ermittlungen dauern an.
Exekutivmaßnahmen bei Online-Versandhandel – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120513
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Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und
Integration 07.03.2019
+ Rechtsmotivierte Gewalt in Sachsen steigt innerhalb
eines Jahres um 38 Prozent
++ Staatsministerin Petra Köpping: „Rechte und rassistische Gewalt gehören
zur Lebensrealität in Sachsen – für die Opfer rechtsmotivierter Gewalt
stellen wir ein breites Angebot an professioneller Beratung zur
Verfügung“
(Dresden, den 6. März) Gewalt, Drohungen und
Einschüchterungsversuche von rechts gehörten auch 2018 in Sachsen zum Alltag.
Laut der Statistik, die das Projekt „Opferberatung Support“ des Vereins RAA
Sachsen e.V. erstellt hat, ist ein Anstieg von 229 Gewalttaten im Jahr 2017 auf
317 Gewalttaten im Jahr
2018 zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg um 38 Prozent.
Am deutlichsten fällt der Zuwachs in Chemnitz aus: von 20 auf 79 Gewalttaten.
Dies ist in erster Linie im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz im
August/September 2018 zu begründen. Ein ebenfalls großer Anstieg ist im
Landkreis Nordsachsen zu verzeichnen, die Zahl erhöhte sich von 7 auf 23 Taten.
Dazu die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung
und Integration, Petra Köpping: „So bitter es auch ist, in Sachsen gehören
rechte und rassistische Gewalt zur Lebensrealität. Es gibt keinen Grund, dies
zu beschönigen. Die Kräfte und Strukturen von rechts bedrohen den Zusammenhalt
in unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Demokratinnen und
Demokraten in Sachsen eng zusammenstehen und sich für ein solidarisches und
friedliches Zusammenleben einsetzen. Diese Bemühungen unterstützen wir aktiv
mit unserem Demokratie-Zentrum Sachsen, zu dem der Träger die Opferberatung,
die RAA Sachsen ebenso zählt, wie die Träger der Mobilen Beratung, der mobilen
Schulberatung sowie die Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA).
Weitere Unterstützung stellen wir mit dem Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen
für Demokratie und Toleranz‘ seit Jahren zur Verfügung.“ Das Landesprogramm
»Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS) des Freistaates Sachsen
fördert das zivilgesellschaftliche Engagement für die freiheitlich
demokratische Grundordnung. Mit Hilfe des WOS können Projekte für Demokratie
und Toleranz im Freistaat finanziell gefördert, beratend begleitet und
miteinander vernetzt werden. Schwerpunkt des Programms sind Maßnahmen und
Projekte, die im Sinne von Toleranz, Weltoffenheit und einer demokratischen
Kultur wirken.
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle
Radikalisierungsprävention (KORA) ist ein Vorhaben der Sächsischen
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration in Kooperation mit dem
Sächsischen Staatsminister des Innern und dem Sächsischen Staatsminister der
Justiz. Die Beratungsstelle bietet Prävention und Intervention im
Phänomenbereich islamistischer Radikalisierung. Die KORA bietet Maßnahmen der
einzelfallbezogenen Intervention an und hilft Betroffenen islamistischer
Radikalisierung und deren Umfeld gemeinsam mit dem Violence Prevention Network
und dem Aussteigerprogramm Sachsen.
Die Statistik der „Opferberatung Support“ wurde durch den
RAA Sachsen e. V.
erstellt und durch die Landeskoordinierungsstelle des
Demokratie-Zentrums Sachsen im Geschäftsbereich der Sächsischen
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration aus Mitteln des Freistaates
Sachsen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert.
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit
Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag
beschlossenen Haushalts.
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 11.03.2019
+ Verfassungsfeindliche Aktivitäten und politisch motivierte
Kriminalität wirksam bekämpfen
++ 2. Mitteldeutsche Sicherheitskonferenz in Erfurt
Gemeinsam mit den beiden Innenministern aus Thüringen und
Sachsen-Anhalt, Georg Maier und Holger Stahlknecht, hat sich heute Sachsens
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider in Erfurt zur zweiten
Mitteldeutschen Sicherheitskonferenz getroffen.
An dem Treffen hat außerdem der Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang teilgenommen.
Nachdem zu Beginn der Verfassungsschutzpräsident eine
Lageeinschätzung hinsichtlich rechtsextremistischer Strukturen in Deutschland
gab, tauschten sich die Sicherheitschefs der Länder unter anderem über die
neue, sehr mobile Form von Versammlungslagen, sogenannten „Smart-Mobs“ aus.
Vorfälle wie in Chemnitz, Köthen und Apolda haben gezeigt, dass sich
gewaltbereite Rechtsextremisten binnen kurzer Zeit über soziale Medien
bundesweit in einem bisher nicht gekannten Ausmaß verabreden können.
Für die Sicherheitsbehörden ist es für die Beurteilung
der Lage und die Planung ihrer Maßnahmen entscheidend, frühzeitig derartige
Mobilisierungsaktivitäten zu erkennen. „Solche ad-hoc-Veranstaltungen binden
enorme Polizeikräfte. Chemnitz, Köthen und Apolda gaben letztlich den
entscheidenden Impuls für diese mitteldeutsche Sicherheitskonferenz“, betonte
Thüringens Innenminister Maier.
Auf Grundlage einer Initiative von Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen befasste sich die bereits die
Innenministerkonferenz im November vergangenen Jahres mit dem Thema. Sie
beauftragte Polizei und Verfassungsschutz mit der Prüfung, wie künftig
präzisere Vorhersagen über virale Mobilisierungen im Netz und deren
Auswirkungen in der Realwelt getroffen werden können. Bis zu ihrer
Frühjahrssitzung 2019 soll der IMK ein entsprechendes Maßnahmenpapier
vorliegen.
Auf der ersten Mitteldeutschen Sicherheitskonferenz vor
vier Monaten in Leipzig haben die Landeskriminalämter Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen ein Frühwarnsystem zum besseren Erkennen rechtsextremistischer
Radikalisierungstendenzen unter den polizeibekannten rechts motivierten
Straftätern – das sogenannte Radikalisierungs-Radar-Rechtsextremismus (3R) –
entwickelt.
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider: „Mittels
eines einheitlichen Scoring- bzw. Rankingsystems sollen potenzielle
terroristische Gewalttäter herausgefiltert werden, um diese dann einer
konzentrierten Bearbeitung zuzuführen. Damit soll eine Radikalisierungsspirale
frühzeitig unterbrochen und schwerste Straftaten verhindert werden.“ Das
Konzept soll in den nächsten Monaten intensiv getestet werden.
Die Einbindung der kommunalen Ebene in die
Kriminalprävention und damit eine Verzahnung von Kommune, Landesebene,
Freistaat, Polizei und Gesellschaft ist ein wesentlicher Aspekt für mehr
Sicherheit und Ordnung vor Ort. Hierzu wurden aktuelle Konzepte, die auf eine Verknüpfung
von bewährten Elementen wie Schulsozialarbeit, Demokratiestärkung oder
Extremismusprävention abzielen, vorgestellt und Entwicklungen in den Ländern
besprochen.
Innenminister Holger Stahlknecht: „Zur Gewährleistung der
inneren Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sind gemeinsame Anstrengungen
notwendig. Über aktuelle Herausforderungen haben wir uns heute in Erfurt
ausgetauscht. Ein wichtiger Baustein ist die Kriminalprävention. Dazu gehören
beispielsweise mit den Kommunen geschlossene Sicherheitspartnerschaften, mit
denen wir in Sachsen-Anhalt bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Durch
die Bündelung von Kräften sind vor Ort schlagkräftige neue Netzwerke
entstanden, was mich freut.“ Innenminister Georg Maier abschließend: „Ich freue
mich, dass wir mit Thomas Haldenwang, den obersten Verfassungsschützer
Deutschlands, für unsere Beratungen gewinnen konnten. Unsere Demokratie wird
von zahlreichen Seiten angegriffen, umso wichtiger ist es, dass Bund und Länder
gemeinsam dagegen vorgehen. Insbesondere dem Rechtsextremismus werden wir
weiterhin die Stirn bieten.“
+++ Medien
Teilnehmer 2. Mitteldeutsche Sicherheitskonferenz in
Erfurt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120526
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Staatsanwaltschaft Dresden
11.03.2019
+ Tötungsdelikt in Dresden
++ Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und der
Polizeidirketion Dresden
Medieninformation
143/2019 (Polizeidirektion Dresden)
Staatsanwaltschaft Dresden
Polizeidirektion Dresden
Landeshauptstadt Dresden
Tötungsdelikt in Dresden
Zeit:
10.03.2019, 20.00 Uhr
Ort:
Dresden-Prohlis
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion
Dresden ermitteln aktuell gegen einen Tunesier (38) wegen eines
Tötungsdeliktes.
Bisherigen Ermittlungen zufolge geriet der 38-jährige
Beschuldigte mit einem Marokkaner (28) an der Lübbenauer Straße aneinander. Der
Beschuldigte brachte seinem Kontrahenten eine Stichverletzung bei. Der
28-Jährige verstarb trotz medizinischer Versorgung wenig später.
Alarmierte Polizeibeamte nahmen den Tatverdächtigen noch
in der Nacht in einer Wohnung in der Nähe des Tatortes fest.
Der 38-Jährige befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll er im Verlauf des heutigen Tages einem
Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehles vorgeführt werden.
Der genaue Tatablauf und das Motiv der Tat sind
Gegenstand der weiteren Ermittlungen. (ml)
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 08.03.2019
+ 313 neue Polizistinnen und Polizisten für Sachsen
++ Amtschef Rechentin: „Investition in Sicherheit unseres
Landes“
In Gegenwart von zahlreichen Politikern und
Behördenvertretern haben heute im Gewandhaus Leipzig insgesamt 313
Polizistinnen und Polizisten ihre Ernennung gefeiert. Nach 30 Monaten erfolgreicher
Ausbildung an einer der drei Polizeifachschulen tragen sie die Amtsbezeichnung
„Polizeimeisterin“ oder „Polizeimeister“. Künftig stehen die frischgebackenen
Polizistinnen und Polizisten im Dienste der Bereitschaftspolizei oder einer der
fünf Polizeidirektionen des Freistaates.
Der Amtschef im Innenministerium Thomas Rechentin betonte
während der
Festveranstaltung: „Ich heiße die neuen Kolleginnen und
Kollegen in den Reihen der Polizei Sachsen herzlich willkommen. Sie erwartet
ein verlässliches Team aber auch eine anspruchsvolle Aufgabe. Ihre erfolgreiche
Arbeit ist eine Investition in die Sicherheit unseres Landes.“ Unter den 313
ernannten Beamten sind 245 Männer und 68 Frauen. 142 wechseln zur
Bereitschaftspolizei, 30 zur Polizeidirektion Chemnitz, 42 zur Polizeidirektion
Dresden, 22 zur Polizeidirektion Görlitz, 62 zur Polizeidirektion Leipzig und
15 zur Polizeidirektion Zwickau.
Hintergrund:
Im Freistaat Sachsen werden jährlich 700 Anwärterinnen
und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt. Die Ausbildung erfolgt an den
Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig beziehungsweise Schneeberg. Das
Bachelor-Studium wird an der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg
in der Oberlausitz durchgeführt. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 5.400
junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen.
Weitere Informationen zur Karriere bei der Polizei
Sachsen:
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Staatsanwaltschaft Chemnitz
08.03.2019
+ Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke eingestellt
Am 1.9.2018 fand in Chemnitz ein Aufzug unter dem Motto
„Schweigemarsch für Gewaltopfer“ im Zusammenhang mit dem gewaltsamen
Tod des Daniel H. statt.
Teilnehmer des Aufzuges zeigten unter anderem auch das
großformatige Foto einer durch einen marokkanischen LKW-Fahrer gewaltsam ums
Leben gekommenen jungen Frau.
Deren Eltern erstatteten am 28.9.2018 Anzeige gegen Björn
Höcke.
Er habe als Veranstalter und Verantwortlicher des
Aufzuges das Foto bewusst verwendet, um damit zu suggerieren, dass ihre Tochter
ebenfalls ein Opfer der „Messer-Migration“ sei.
Dadurch sollte Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht werden.
Wegen einer Einwilligung zur Verwendung des Bildes gemäß
§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz sei bei den Eltern als nächste Angehörige nicht
nachgefragt worden.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das
Ermittlungsverfahren wegen der widerrechtlichen Zurschaustellung des Bildes
eingestellt.
Der Beschuldigte Höcke befand sich zwar an der Spitze des
Aufzuges und kündigte am Ende den AfD-Landesvorsitzenden als Sprecher an.
Ausweislich der beigezogenen Unterlagen des Ordnungsamtes der Stadt Chemnitz war der
Beschuldigte Höcke jedoch weder Anmelder des Aufzuges noch Versammlungsleiter.
Auch nach Sichtung der mehrstündigen Videoaufnahmen des
Aufzugs gibt es keine Hinweise für seine Beteiligung an der Organisation des
Aufzuges, der Herstellung und Verwendung der Bilder und dem Einsatz der
Bildträger.
Eine Strafbarkeit wegen der Verwendung des Bildes der
jungen Frau auf der Facebook-Seite des Beschuldigten Höcke scheidet ebenfalls
aus.
Bei dem dort abgebildeten „Trauermarsch“
handelt es sich angesichts der bundeweiten Berichterstattung zweifelsfrei um
ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen
derartige Bilder auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen oder deren
Angehörigen verbreitet werden, soweit die Persönlichkeitsinteressen
nicht verletzt werden.
Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der
Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsinteresse der Abgebildeten war insbesondere zu berücksichtigen, dass das
Portraitbild der jungen Frau nur ganz am Rand und kleinformatig zu sehen ist.
Zudem handelt es sich um ein Foto, das bereits vorher in den Medien im Rahmen
der Suche nach der vermissten Frau verwendet worden war.
Durch die Verbreitung des Fotos werden auch keine
berechtigten Interessen der Frau oder ihrer Angehörigen verletzt.
Zwar entsprach das mit der Demonstration verfolgte Ziel
der Stimmungsmache gegen ausländische Personen nicht den Idealen und
Vorstellungen der jungen Frau.
Die politische Vereinnahmung der abgebildeten Person für Ziele, die sie
nie verfolgt hätte, ist jedoch zulässig, solange keine Verschmähung der
abgebildeten Person eintritt oder unwahre Aussagen vermittelt werden.
Durch das hier relevante Bild wird jedoch nur die Aussage vermittelt, dass die Frau
durch die Straftat eines Ausländers ums Leben gekommen ist, was den Tatsachen
entspricht.
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Staatsanwaltschaft Dresden 11.03.2019
+ Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige
Freundin
++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum
Landgericht Dresden
Medieninformation
Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine
31-jährige Freundin Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht
Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen
34-jährigen Mann und dessen 31-jährige Freundin Anklage zum Landgericht Dresden
– Jugendkammer als Jugendschutzgericht – wegen Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung zum Nachteil von zwei Kleinkindern erhoben.
Dem 34-jährigen Beschuldigten liegt Entziehung
Minderjähriger und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in sieben
tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in
Tateinheit mit Körperverletzung zur Last.
Ihm wird vorgeworfen, die zur Tatzeit im September /
Oktober 2018 1-jährige Tochter seiner Freundin und Mitbeschuldigten in zwei
Fällen in der Wohnung der Mitbeschuldigten in Dresden sexuell missbraucht und
vergewaltigt zu haben. Ihm liegt weiterhin zur Last, die beiden zur Tatzeit 1
und 4-jährigen Töchter seiner Freundin mit deren Einverständnis – aber ohne
Zustimmung der Väter der Kinder – nach Ungarn und Rumänien verbracht zu haben
und die zur Tatzeit 4-jährige Tochter seiner Freundin im Anschluss im Oktober
2018 in einem Fall in einer Pension in Ungarn und in 4 Fällen in einem
Hotelzimmer in Rumänien sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.
Der 31-jährigen Beschuldigten liegt ebenfalls Entziehung
Minderjähriger sowie Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in
sieben tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in
Tateinheit mit Körperverletzung zur Last. Ihr wird vorgeworfen, die Taten ihres
Freundes zum Nachteil ihrer Töchter unterstützt zu haben.
Der 34-jährige Beschuldigte wurde nach seiner Rückkehr
aus Rumänien in Malchow festgenommen und befindet sich seit 27.10.2018 in
Untersuchungshaft.
Den gegen die 31-jährige Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls erwirkten Untersuchungshaftbefehl hat das Amtsgericht Dresden am
01.11.2018 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu
einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.
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Landeskriminalamt Sachsen
12.03.2019
+ Angriff auf Polizeibeamte während des Demonstrationsgeschehens Ende
August 2018 in Chemnitz aufgeklärt
++ Festnahme und Durchsuchung bei Tatverdächtigem
Einsatzkräfte des PTAZ
durchsuchten am 11. März 2019 in Chemnitz die Wohnräume einen
37-Jährigen Deutschen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt gegen den Mann
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, tätlichem
Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen
unerlaubten Führens von Schutzwaffen (Schlagschutzhandschuhe).
Der Beschuldigte steht im Verdacht, an den gewalttätigen
Ausschreitungen im Rahmen der
Demonstrationen am 26. und 27. August 2018 in Chemnitz maßgeblich beteiligt
gewesen zu sein und mehrere Polizeibeamte und einen anderen
Demonstrationsteilnehmer verletzt zu haben.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnte
umfangreiches Beweismaterial, u.a. Mobiltelefone, Computer, Speichermedien,
verbotene Stichwaffen, diverse Devotionalien der rechten Szene, sichergestellt
werden.
Diese Asservate müssen nun ausgewertet werden.
Das Landgericht Chemnitz erließ einen Haftbefehl gegen
den Verfolgten, setzte diesen jedoch nach teilgeständiger Einlassung am 11.
März 2019 gegen Auflagen außer Vollzug.
Die Ermittlungen dauern an.
+++ Medien
Einsatzkräfte des PTAZ
durchsuchten am 11. März 2019 in Chemnitz die Wohnräume einen
37-Jährigen Deutschen. – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120545
Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/
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