Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

09.08.2019 – SMI: Erste polizeiliche Videoanlagen zur Kriminalitätsbekämpfung in der historischen Altstadt von Görlitz in Betrieb

09.08.2019 – SMF: Ab sofort schnellere Hilfe für Gemeinden bei Gewerbesteuerrückzahlungen

12.08.2019 – STADD: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

14.08.2019 – STADD: Unfallfahrt mit gestohlenem PKW endet im Gefängnis

13.08.2019 – LKA: Achtung, Schulanfänger unterwegs!

13.08.2019 – LKA: Brand eines PKW Opel der Fima Vonovia

12.08.2019 – SMJus: Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet ____________________________________________________________________________

Sächsisches Staatsministerium des Innern                          09.08.2019

+ Erste polizeiliche Videoanlagen zur Kriminalitätsbekämpfung in der historischen Altstadt von Görlitz in Betrieb

++ Wöller: „Wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit in der Stadt“

Innenminister Prof. Roland Wöller hat heute an der Altstadtbrücke von Görlitz die erste Videoanlage zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität in der historischen Altstadt in Betrieb genommen.

„Das heute gestartete Projekt ist eine weitere wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit in Görlitz“, sagte der Innenminister heute zum Start der neuen Anlage. Mit der neuen Videotechnik in der Görlitzer Altstadt sollen potentielle Straftäter abgeschreckt und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. „Insbesondere die grenzüberschreitende Eigentumskriminalität ist in der Neißestadt eine große Herausforderung für die sächsische Polizei. Dank der hochmodernen Kameras wird es künftig besser und noch schneller möglich sein, nach Kriminellen zu fahnden und gerichtsverwertbare, objektive Beweismittel zu sichern“, betonte Wöller.

Der Innenminister verwies außerdem darauf, dass mit dem Inkrafttreten es neuen Sächsischen Polizeigesetzes am 1. Januar 2020 auch eine Gesichtserkennung über die Kameras rechtlich und technisch möglich ist.

„Dieses Mittel werden wir nur in besonderen Fällen und unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen anwenden. Dennoch brauchen wir die Gesichtserkennung, um nach schweren Straftätern und Gefährdern erfolgreicher suchen zu können.“ Neben dem Kamerastandort an der Görlitzer Altstadtbrücke ist heute noch eine zweite Videoanlage an der Kreuzung Nikolaigraben/Hotherstraße in der Neißestadt in Betrieb gegangen. Zwei weitere Anlagen werden im Bereich Kreisverkehr Grüner Graben/Hugo-Keller-Straße installiert.

Der Freistaat Sachsen hat zur Umsetzung des Projektes über eine Million Euro investiert. Neben den vier Kamerasystemen wurde eine spezielle Auswertesoftware entwickelt. In den etwa zwei Meter hohen Säulen befinden sich die Objektive der Kamerasysteme und ein Laserblitzsystem.

Die Kameras funktionieren lichtunabhängig bei Tag und Nacht. Sie erstellen für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar Lichtbilder aller Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände, welche im Umkreis von etwa 20 Metern die Säulen passieren. Auch unter ungünstigen Witterungseinflüssen wie Regen, Schneefall oder Nebel stellen die Systeme verwertbare Aufnahmen sicher.

Die Videoanlagen werden nicht dauerhaft, sondern je nach Bewertung der Lage zu Schwerpunktzeiten in Betrieb genommen. Die erhobenen Daten werden digitalisiert auf einem Server der Polizei Sachsen maximal 96 Stunden zwischengespeichert. Sie erhalten dabei eine individuelle Signatur. Zur Betreuung der hochmodernen Kamerasysteme werden vorerst zwei Polizeibeamte eingesetzt.

Werden die Daten innerhalb der viertägigen Frist von der Polizei abgerufen, geschieht dies erst durch manuellen Zugriff. Eine Auswertesoftware erzeugt nach der Definition fallspezieller Suchparameter eine Übersicht der Infrage kommenden Fotoaufnahmen. In dieser werden Lichtbilder von Personen, Fahrzeugen oder anderen Objekten abgebildet, welche mit dem im Fokus stehenden Sachverhalt räumlich, zeitlich und sachlich möglicherweise in Verbindung stehen könnten.

„Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass es sich bei diesen Maßnahmen um keine Grenzkontrollen handelt“, betonte der Minister heute in Görlitz. „Es ist vielmehr ein datenschutzrechtlich überwachtes präventiv-polizeiliches Mittel am Kriminalitätsschwerpunkt Görlitzer Altstadt als Teil eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts von Polizei und Stadt.

Hintergrund:

Für die Stadt Görlitz weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2018 insgesamt 2.690 Straftaten der Eigentumskriminalität aus. Das entspricht einer Häufigkeitszahl von 4.770 derartigen Delikten pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert liegt deutlich über der durchschnittlichen Belastung im Freistaat Sachsen (2.781 Delikte pro 100.000 Einwohner). Besonders betroffen ist die Historische Altstadt in Görlitz mit einer Häufigkeitszahl von 8.573 derartigen Straftaten pro 100.000 Einwohner. Hier ist die Anzahl von Fahrrad- und Einbruchdiebstählen in Geschäftsräume bzw. in Wohnungen signifikant.

Durch den unmittelbaren Grenzverlauf zur Republik Polen sind insbesondere die Altstadtbrücke, aber auch die kurzen Straßenverbindungen zur Stadtbrücke und zur Bundesautobahn 4  in der historischen Altstadt als Verbringungswege von besonderer Bedeutung.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        12.08.2019

+ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei mongolische Staatsangehörige wegen Schmuggels von 70 Kilogramm Heroin mit einem Straßenverkaufswert von mindestens 3 Millionen Euro erhoben.

Die beiden Beschuldigten waren am 03.05.2019 mit einem PKW mit Diplomatenkennzeichen, welcher aus Richtung Tschechien kam, auf der Bundesautobahn 17 unterwegs. Sie wurden in den frühen Morgenstunden des

03.05.2019 von Zollbeamten des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 / Höhe Bad Gottleuba kontrolliert (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Zollfahndungsamtes Dresden vom 05.06.2019). Bei der Kontrolle wurde das Heroin im Kofferraum des PKW in zwei Koffern gefunden.

Die beiden Beschuldigten waren am Generalkonsulat der Mongolischen Volksrepublik in Istanbul beschäftigt, wobei einer der Beschuldigten einen gültigen Diplomatenpass hatte. Auf diplomatische Immunität konnten sich die Beschuldigten nicht berufen, da sie nicht in Deutschland akkreditiert und auch nicht in diplomatischer Mission unterwegs waren.

Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.  

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        14.08.2019

+ Unfallfahrt mit gestohlenem PKW endet im Gefängnis

++ Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.08.2019 gegen einen 19-jährigen Deutschen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt am Abend des 12.08.2019, nach 19:00 Uhr mit einem Mitbeschuldigten vor dem Taschenbergpalais in Dresden einen dort unverschlossen geparkten PKW im Wert von ca. 50.000,00 EUR unter Verwendung der sich im PKW befindlichen Autoschlüssel entwendet zu haben. Anschließend fuhr der Beschuldigte mit dem entwendeten PKW als Fahrer – unter erheblichem Alkoholeinfluss stehend – mit dem Mitbeschuldigten teilweise mit ca. 100 km/h durch Dresden in Richtung Mickten. Aufgrund der Alkoholisierung kam er auf der Marienbrücke von der Fahrbahn ab und fuhr so gegen eine Bord-steinkante, dass ein Reifen platzte, wobei er die Fahrt unmittelbar fortsetzte. Die Polizei wollte den Beschuldigten in der Folge wegen des drucklosen Reifens kontrollieren. Der Beschuldigte versuchte sich dieser Kontrolle zu entziehen, indem er sehr stark beschleunigte und sich – teilweise Schlangenlinien fahrend – entfernte. In der Nähe des Ballhauses Watzke kam der Be-schuldigte auf die Gegenfahrbahn und fuhr in Richtung der Nachtbar „Klax“. Dort griff der mitbeschuldigte Beifahrer dem Beschuldigten in das Lenkrad. Der Beschuldigte verlor aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der Hauswand eines Cafés, den dort befindlichen Außentischgarnituren und einem Sonnenschirm.

Obwohl der Beschuldigte den Unfall bemerkte, entfernte er sich sodann vom Unfallort und beschädigte anschließend einen weiteren PKW. Nachdem es der Polizei gelungen war, den Beschuldigten zu stoppen, wurde dieser festgenommen, wobei er sich der Festnahme vehement widersetzte.

Der Beschuldigte hat vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden keine Angaben gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gegen den Beschuldigten wurde erst kürzlich eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zeitnah ansteht.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         13.08.2019

+ Achtung, Schulanfänger unterwegs!

Bald heißt es wieder: „Runter vom Gas, Schulkinder unterwegs!“, denn am 19. August 2019 beginnt das neue Schuljahr im Freistaat Sachsen! Insbesondere unsere jüngsten Grundschüler, die Erstklässler, werden dann neben den vielen Veränderungen ihres Alltags vor neue Herausforderungen gestellt. Viele Eltern begleiten am Anfang ihre kleinen Schützlinge noch zur Schule. Doch schon nach wenigen Wochen bedeutet es für einige Kinder, ihren Schulweg zunehmend selbstständig meistern zu müssen.

Kinder bedürfen im Straßenverkehr der besonderen Aufmerksamkeit und Fürsorge. Sie können Verkehrssituationen noch nicht ausreichend wahrnehmen und nur bedingt vorausschauend handeln. Außerdem fällt es ihnen schwer, ihre Aufmerksamkeit gleichzeitig auf verschiedene Dinge zu richten. Entsprechend lassen sich auch die jeweiligen Unfallursachen, durch „Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn“ und „Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen“, einordnen. Zudem lassen der Austausch über die Ferienerlebnisse und die Aufregung vor den ersten Schultagen das Verkehrsgeschehen für Kinder zur Nebensache werden.

Entsprechend der Verkehrsunfallstatistik des Freistaates Sachsen zählen Kinder (unter 15 Jahren) zu den Hauptrisikogruppen. Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen verunglückten Kinder stieg im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr von 1380 auf 1390.

Die meisten Kinder (595) verunglückten 2018 als Mitfahrer im PKW, am zweithäufigsten als Radfahrer (462) sowie am dritthäufigsten als Fußgänger (326).

Die Zahl der getöteten Kinder stieg im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr von eins auf drei. Diese drei getöteten Kinder waren als Fußgänger unterwegs.

Damit alle Kinder – ganz besonders die Schulanfänger – sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, sollten die Eltern von Schulanfängern folgende Tipps beachten:

•     Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bereits vor der Einschulung den künftigen Schulweg fest! Beachten Sie dabei, dass der kürzeste nicht immer auch der sicherste Weg ist!

•     Üben Sie mit Ihrem Kind das Verhalten an unübersichtlichen Straßen und Kreuzungen! Große Gefahrenstellen sind dabei möglichst zu meiden.

•     Achten Sie besonders in der dunkleren Jahreszeit auf gut sichtbare Bekleidung und Schultaschen mit entsprechenden Reflektoren.

•     Wichtig ist, dass sich Ihr Kind rechtzeitig, ausgeschlafen und nach Möglichkeit bereits mit einem Frühstück versorgt auf den Schulweg begibt. Unter Zeitnot und Stress neigen Kinder noch mehr zur Unaufmerksamkeit!

•     Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss das Kind wissen, was beim Ein- bzw. Aussteigen und beim Verhalten im Bereich von Haltestellen zu beachten ist. Eines der Hauptprobleme ist und bleibt das „Hinter dem Bus/der Bahn über die Straße rennen“. Vermitteln Sie Ihrem Kind hier eine genaue Abfolge! Auf dem Gehweg warten, Bus oder Bahn abfahren lassen, bei freier Sicht die Straße überqueren und zwingend Ampeln oder Überwege nutzen.

•     Mit dem Fahrrad sollen Kinder ohne Begleitung erst nach der Radfahrausbildung in der 4. Klasse zur Schule fahren. Ihr Kind sollte beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen!

•     Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern Sie es mit geprüftem Kinderrückhaltesystem (EU-Norm)! Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind nicht verkehrswidrig in zweiter Reihe aus dem Auto steigen lassen. Viel sicherer für alle Verkehrsteilnehmer ist es, das Kind über die Beifahrerseite aussteigen zu lassen.

•     Kinder lernen von Vorbildern. Das wichtigste Vorbild sind die Eltern. Daher sollten Eltern als Verkehrsteilnehmer selbst besonders verantwortungsbewusst sein und die allgemeinen Verkehrsregeln einhalten.

Vor allem in den ersten Wochen nach Schuljahresbeginn ist von allen Verkehrsteilnehmern eine besonders große Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern gefordert. Fahren Sie also besonders rücksichtsvoll in den Bereichen der Schulen, damit unsere Schulanfänger sicher in den neuen Lebensabschnitt gehen können.

Zur Unterstützung der Verkehrserziehungsarbeit bzw. dem Schulwegtraining in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen stellt die sächsische Polizei verschiedene Präventionsmaterialen für die Durchführung von Elternabenden sowie die Arbeit mit Vor- und Grundschülern zur Verfügung. Die sächsischen Kindertagesstätten sowie Grundschulen können entsprechende Materialien, wie z. B. das „Mein POLDI-Buch“ eigenverantwortlich und kostenfrei beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bestellen. https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/24661

Darüber hinaus finden Eltern und pädagogische Fachkräfte auf der neuen Seite von POLDI, dem Polizeidinosaurier und Kinderpolizisten der Polizei Sachsen, unter https://poldi.sachsen.de/ brandneue Materialien: zum Ansehen, zum Anhören und zum Mitmachen rund um das Thema Straßenverkehr. So wird das Lernen von Verkehrs- und anderen Regeln zum Erlebnis. Schauen Sie mit Ihren Kindern unbedingt mal rein.

Achtung, Schulanfänger unterwegs! – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122928

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Landeskriminalamt Sachsen                                         09.08.2019

+ Diebstähle in Zusammenhang mit Photovoltaik -/Solartechnik

Sonnenenergie zählt zu den erneuerbaren Energien, dessen Nutzung und Ausbau auch in Deutschland gefördert wird. Durch die direkte Nutzung der Sonnenenergie ist es möglich Strom, bzw. Wärme umweltbewusst zu generieren.

Doch Solarkollektoren bzw. solarthermische oder photovoltaische Anlagen und das Zubehör haben ihren Preis und sind aufgrund ihrer Werthaltigkeit auch für Diebe und Hehler ein interessantes Zielobjekt.

Für das erste Halbjahr 2019 konnten 32 Diebstahldelikte (davon drei Versuche) im Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik festgestellt werden. Es entstand ein Gesamtdiebstahlschaden von 466.948 Euro.

Im gesamten Jahr 2018 wurden im Freistaat Sachsen 52 Fälle mit einem erfassten Gesamtentwendungsschaden von 574.905 Euro registriert. Darunter sind vier Versuchsfälle.

Grundlage dieser Erhebung bildet der Datenpool im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS). Zur Auswertung der Daten wurden alle angezeigten  Diebstahldelikte im Freistaat Sachsen im Tatzeitraum 2018 und ersten Halbjahr 2019 herangezogen, die im Kurzsachverhalt die Begriffe „Solar“, „Photovol“ bzw. „Fotovol“, „Wechselricht“ oder „Gleichricht“ enthielten. Nicht in die Auswertung einbezogen wurden Diebstähle von Solarleuchten, -figuren (Dekorationsmittel), -duschen usw. sowie Diebstähle aus Solarien etc.

Eine Übersicht zur Fallentwicklung von 2012 bis !. Halbjahr 2019 finden Sie im angehangenen PDF-Dokument.

Von Photovoltaik-Anlagen werden hauptsächlich bereits montierte Anlagenteile wie Solarmodule und Wechselrichter entwendet. Aber auch zur Auslieferung oder Montage bereitgestellte Anlagenteile werden z.B. aus Lagerhallen, Schuppen oder Transportfahrzeugen gestohlen. Besonders gefährdet sind Anlagen, die außerhalb besiedelter Gebiete liegen und durch die geografische Lage schwer einsehbar sind.

Festzustellen ist, dass sowohl im Jahr 2018 als auch dem ersten Halbjahr 2019 Solartechnik hauptsächlich von Dächern größerer Hallen/Lager bzw. von Solarfeldern/-parks fachgerecht abmontiert und entwendet wurden.

Die Täter sind oft sehr gut organisiert, die Diebstähle erfolgen arbeitsteilig, in kurzer Zeit und vermutlich nachts. Die Diebe machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zu Nutze und transportieren das Diebesgut mit Kleintransportern oder Lastkraftwagen ab.

Hier wirkt sich die Nähe zu überregionalen Straßen wie Autobahnen oder Bundesstraßen tatbegünstigend aus. Die Einfriedung von Solarparks mit einfachen Maschendraht- oder Wildzäunen stellt für die Diebe nahezu kein Hindernis dar, ebenso die mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen schnell zu lösenden Befestigungsmittel der Anlagenteile. Dies begünstigt den Diebstahl einer Vielzahl von Solarmodulen in kurzer Zeit.

Präventive Empfehlungen und Tipps:

Besonders diebstahlgefährdet sind Photovoltaikanlagen auf unbewohnten oder abgelegenen Gebäuden (z. B. landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude) und Freiflächenanlagen.

Wesentlichen Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter sollten sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lassen. Dies kann u. a. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen oder Verklebungen erfolgen. Bei Dachanlagen ist darüber hinaus insbesondere auch darauf zu achten, dass potentielle Aufstiegshilfen, wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. ä., gesichert bzw. weggeschlossen werden, um dem Täter die Arbeit nicht zu „erleichtern“.

Je mehr Aufwand der Diebstahl erfordert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter von seinem Handeln absieht. Der Faktor „Zeit“ hat insoweit einen große Bedeutung: Eine längere „Arbeitszeit“ für die Täter bedeutet ein größeres Risiko beim Diebstahl entdeckt zu werden.

Freiflächenanlagen („Solarparks“) stehen häufig auf abgelegenen Freiflächen mit einer großen Anzahl zugänglicher Module. Zur Absicherung der Freiflächenanlagen ist die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage (z.B.: Doppelstabgittermattenzaun, 2,50 Meter hoch, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz) ein wesentliches Grundelement. Einfache Maschendraht- oder Wildzäune als Einfriedung entfalten wenig bzw. keine Schutzwirkung. Die Tore der Zufahrten sind in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage zu verbauen. Konkrete Zufahrts-/ Zutrittsberechtigungen und die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.

Neben der Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollen Gebäude und Räume mit Solar-Anlagen eine mechanische Grundsicherung aufweisen. Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.

Zusätzlich sollte für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention auch die Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen in Erwägung gezogen werden. Bei Letzterem sind natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur mechanischen Sicherung sowie der Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen wird auf den Adressennachweis für Errichterfirmen unter www.polizei.sachsen.de verwiesen.

Ungeachtet dessen sollten Betreiber von Solaranlagen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und dabei auf Unregelmäßigkeiten insbesondere auf Markierungen oder Beschädigungen im Zaun achten. Bei  verdächtigen Wahrnehmung sollte sofort die Polizei verständigt werden.

Die wesentlichen Anlagenteile wie z.B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Beschriftungen sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht. Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z.B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN). Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden.

Diebstähle in Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122888

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Landeskriminalamt Sachsen                                         13.08.2019

13. August 2019

Staatsanwaltschaft Dresden

Landeskriminalamt Sachsen

Brand eines PKW Opel der Fima Vonovia

Zeugenaufruf wegen des Verdachts der Brandstiftung

Tatort: 01279 Dresden OT Laubegast, Kirchplatz

Tatzeit: 13.08.2019 gegen 03:00 Uhr

In der Nacht zum 13. August zerstörten derzeit noch unbekannte Täter einen PKW Opel des Typ Vivaro der Firma Vonovia durch mutmaßliche Brandstiftung.

Zur Höhe des Sachschadens liegen gegenwärtig noch keine Angaben vor.

Das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen zum Sachverhalt aufgenommen. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Derzeit gibt es noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter.

In diesem Sachzusammenhang werden nun Zeugen gesucht, die zur Tatzeit und um den Kirchplatz  und angrenzenden Straßen  verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen zum Tatzeitpunkt gemacht haben.

Auch Feststellungen im Internet, die zur beschriebenen Tat Aufschluss geben können, sind für die Ermittler von Interesse.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351)483 22 33 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen

Brand eines PKW Opel der Fima Vonovia – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122929

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          12.08.2019

+ Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet

Justizminister Sebastian Gemkow und der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Markus M. Merbecks haben heute die zweite anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet.

Seit Juni 2009 beraten sächsische Rechtsanwälte im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen einkommensschwache Bürger in anwaltlichen Beratungsstellen. Die Beratungsmöglichkeit vor Ort vereinfacht den Zugang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Beratungshilfe und ist grundsätzlich kostenfrei.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Keine drei Monate nachdem wir die erste anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet haben, bieten wir eine weitere Verstärkung unseres Rechtsberatungsangebots an. Hilfesuchende Bürger können sich zukünftig auch im größten und modernsten Bürgeramt der Stadt Leipzig und damit im Herzen der Stadt anwaltlich beraten lassen.“ Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Markus M. Merbecks: „Mit der Eröffnung einer weiteren anwaltlichen Beratungsstelle in Leipzig im Bürgeramt der Stadt steht den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine niederschwellige Möglichkeit zur Verfügung, einen ersten anwaltlichen Rat zu erhalten. Die sächsische Anwaltschaft verdeutlicht damit ihr soziales Engagement.“ Die Beratungsstelle ist in den Räumlichkeiten des Bürgeramts, Otto-Schill-Str. 2 in 04109 Leipzig eingerichtet. Sie wird künftig immer freitags von 13 bis 15 Uhr geöffnet sein.

Die erste Beratungsstelle wurde am 2. Juni 2009 in Löbau eröffnet.

Mittlerweile gibt es insgesamt vierzehn anwaltliche Beratungsstellen in verschiedenen sächsischen Regionen. Die neue – fünfzehnte – Beratungsstelle stärkt nun zusätzlich das Angebot im Leipziger Raum. Jährlich haben durchschnittlich 1500 Bürger in den sächsischen Beratungsstellen Rechtsrat vom Anwalt gesucht und erhalten. Dabei kann rund die Hälfte der Fälle direkt vor Ort abschließend geklärt werden. Die meisten Anfragen betrafen das Sozialrecht, auch familien- und arbeitsrechtliche Probleme waren häufig Gegenstand der Beratungsgespräche.

Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen sind online abrufbar unter:

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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