Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
10.05.2019 – STADD: Tötungsdelikt
10.05.2019 – STADD: Verfahren gegen Mitarbeiter der Chemnitzer Justiz eingestellt
14.05.2019 – SMF: Erster Spatenstich für den neuen Campus der Sächsischen Polizei in Bautzen
14.05.2019 – SMI: Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt ____________________________________________________________________________
+ Tötungsdelikt 09.05.2019
Zeit: 09.05.2019, 19.00 Uhr
Ort: Dresden-Äußere Neustadt
Nach dem gewaltsamen Tod von zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren ist deren Vater (55, französische Staatsangehörigkeit) festgenommen worden.
Er steht im Verdacht, für den Tod der Geschwister verantwortlich zu sein.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln gegen den Mann wegen des Verdachts des zweifachen Mordes (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 265/19 vom 10.05.2019).
Die Mutter der Kinder, eine 26-jährige Senegalesin, wird derzeit in einem Dresdner Krankenhaus behandelt.
Gestern Abend führten Ermittler umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort durch. Dabei wurden sie von der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes Sachsen unterstützt. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt die weiteren Ermittlungen gemeinsam mit der Dresdner Morduntersuchungskommission.
Die Hintergründe sowie der Ablauf der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
In dem Verfahren wegen des gewaltsamen Todes von zwei Kindern hat das Amtsgericht Dresden – Ermittlungsrichter – heute dem von der Staatsanwaltschaft Dresden gestellten Antrag entsprochen und Haftbefehl gegen den 55-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
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Staatsanwaltschaft Dresden 10.05.2019
+ Verfahren gegen Mitarbeiter der Chemnitzer Justiz eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in dem Verfahren gegen den Chemnitzer Staatsanwalt Stephan B. und den Chemnitzer Haftrichter Albert L. wegen fehlenden Anfangsverdachts des Vorliegens einer Straftat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Rechtsbeugung gemäß § 152 Absatz 2 StPO abgesehen.
Dem Chemnitzer Staatsanwalt wurde aufgrund einer Rechtsanwaltsanzeige vorgeworfen, in Chemnitz am 27.08.2018 als Staatsanwalt in einem Ermittlungsverfahren im Fall einer tödlichen Messerattacke vom 26.08.2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes zu Unrecht zwei Haftbefehle beantragt zu haben, obwohl er erkannt habe, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlägen, die einen dringenden Tatverdacht begründen könnten.
Dem Chemnitzer Haftrichter wurde vorgeworfen, in Chemnitz am 27.08.2018 als Haftrichter am Amtsgericht Chemnitz die beantragten Haftbefehle erlassen zu haben, obwohl er ebenfalls erkannt habe, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlägen, die einen dringenden Tatverdacht begründen könnten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass die beiden Chemnitzer Juristen aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Beweise und einer zutreffenden Gesamtschau den dringenden Tatverdacht gegen die beiden damaligen Beschuldigten wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu Recht bejaht haben. Die Chemnitzer Juristen haben ihre Entscheidung auf die damals vorliegenden Beweismittel gestützt und die Entscheidung nicht aus sachfremden Erwägungen getroffen. Der Vorwurf, die Chemnitzer Juristen hätten die damaligen Beschuldigten willkürlich in Haft genommen, hat sich als haltlos erwiesen.
§ 152 Strafprozessprozessordnung hat folgenden Wortlaut:
Anklagebehörde, Legalitätsgrundsatz
Absatz 1
Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
Absatz 2
Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 14.05.2019
+ Erster Spatenstich für den neuen Campus der Sächsischen Polizei in Bautzen
Finanzminister Dr. Matthias Haß setzte heute zusammen Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar den ersten Spatenstich für den neuen Campus der Sächsischen Polizei in Bautzen. Dieser fand an der Stelle des neuen Eingangsgebäudes statt, dass künftig als zentraler Zugang für das Areal dienen wird.
Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Das Areal der Polizeihochschule wird sich bis 2024 in einen modernen Campus verwandeln. Der Freistaat unterstützt so den gestiegenen Aus- und Fortbildungsbedarf der sächsischen Polizei und schafft moderne Trainingsbedingungen. Wir rechnen nach derzeitigem Planungsstand mit über 80 Millionen Euro für den gesamten Umbau des Areals.
Davon fließen rund 74 Millionen in die Neugestaltung der Hochschule und des Fortbildungszentrums“.
Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar: „Eine qualifizierte und bedarfsgerechte Aus- und Fortbildung trägt maßgeblich zu einem hohen Leistungsstand der sächsischen Polizei bei und ist die Grundlage einer erfolgreichen Polizeiarbeit. Mit dem Ausbau des Fortbildungszentrums werden optimale Bedingungen für unsere Polizistinnen und Polizisten geschaffen.“ Im neuen Eingangsgebäude werden nicht nur Wach- und Kontrollräume, Garagen sowie Umkleiden untergebracht, sondern vor allem das technische Herz des Campus.
Die Umgestaltung des Polizeistandortes ist notwendig, um moderne Bedingungen und zusätzliche Aus- und Fortbildungsplätze zu schaffen. Die drei denkmalgeschützten Kasernengebäude werden dazu durch den Staatbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement saniert. Neu entstehen neben dem zentralen Eingangsgebäude u.a. ein Trainingszentrum mit Sportbereich und Schießanlage, eine Mensa und Unterkünfte.
Am gleichen Standort wird auch die Verkehrspolizeiinspektion Bautzen mit Autobahnpolizei voraussichtlich bis zum Jahr 2022 neue Räumlichkeiten beziehen.
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 14.05.2019
+ Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt
++ Innenstaatssekretär Prof. Dr. Schneider: „Gesellschaft muss Extremisten klare Kante zeigen, damit den Feinden der Demokratie der Nährboden entzogen wird“
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Gordian Meyer-Plath, haben heute den sächsischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 vorgestellt.
Dieser informiert über die verfassungsfeindlichen Entwicklungen in den Phänomenbereichen Rechts- und Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus, sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug sowie über Spionageaktivitäten.
Mit regionalen Lagebildern wird die Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates beschrieben und analysiert. Außerdem gibt der Verfassungsschutzbericht Ausblicke und Prognosen zur weiteren Entwicklung in den kommenden Jahren.
„Das Augenmerk des Verfassungsschutzes im Freistaat Sachsen gilt stets allen Phänomenbereichen. Mit seiner Arbeit als Frühwarnsystem trägt er ganz wesentlich dazu bei, die Gefahren für die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung rechtzeitig zu identifizieren und hierüber zu informieren. Wie wichtig dies ist, zeigen die aktuellen Aktivitäten sowie das strafrechtlich relevante Verhalten der Extremisten jeglicher Couleur“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider.
„So haben Extremisten in Sachsen auch im vergangenen Jahr aktiv und zielgerichtet die demokratische Ordnung, ihre Institutionen und deren Repräsentanten bekämpft. Sie verachten nicht nur unseren Staat, sondern sie wollen ihn abschaffen und schüren Hass gegen jeden, der eine andere politische Meinung vertritt“, so Schneider. Für keinen Bereich könne man Entwarnung geben, am wenigsten für den Rechtsextremismus, dessen Personenpotenzial erneut um 200 Personen und damit am stärksten angewachsen sei.
„Rechts- und Linksextremisten eint nicht nur eine hohe Mobilisierungs- und Gewaltbereitschaft, sondern auch eine ernstzunehmende Anschlussfähigkeit an das nichtextremistische, bürgerliche Lager“, so Schneider weiter.
„Extremisten versuchen durch ihre Vernetzungsbestrebungen, Wählerschichten aus der Mitte der Gesellschaft gezielt anzusprechen und diese für ihre politischen Ziele zu instrumentalisieren.
„Auch der erneute Anstieg des islamistischen Personenpotenzials und die von ihm ausgehende Bedrohung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung geben Anlass zu besonderer Wachsamkeit“, sagte Schneider. Die Bedrohung sei gegenwärtig zwar nicht konkret. „Allerdings führen uns die jüngsten Terroranschläge in Sri Lanka vor Augen, wie brutal und kaltblütig islamistische Terroristen zuschlagen, warnte Schneider.
„Je konsequenter der Rechtsstaat sein Gewaltmonopol ausübt, je überzeugender tablierte Parteien extremistische Argumentationsmuster im öffentlichen Diskurs entlarven und widerlegen, je entschiedener sich die Bürger den Umarmungsversuchen der Extremisten widersetzen, desto nachhaltiger wird den Feinden der Demokratie der Nährboden entzogen“, appellierte der Innenstaatssekretär abschließend.
Hinweise für Ihre Berichterstattung:
Zur besseren Lesbarkeit erhalten Sie die vollständige Medieninformation mit detaillierten Informationen zu den Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen sowie veranschaulichende Tabellen und Graphiken als PDF-Datei zum Download im Anhang
Vollständige Medieninformation – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121510
Der vollständige Verfassungsschutzbericht 2018 – http://www.verfassungsschutz.sachsen.de
Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/