Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 12.02.2022  –  SMJusDEG  :  Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege

* 11.02.2022  –  LKA  :  PKW einer Baufirma in Dresden angezündet

* 11.02.2022  –  STADD  :  Angriff auf Paketzusteller

* 10.02.2022  –  STADD  :  Fund einer Säuglingsleiche in Dresden

* 09.02.2022  –  LDS  :  Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

* 04.02.2022  –  STADD  :  Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

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Ausführliche Pressemitteilungen

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12.02.2022, 07:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege

Achtung Sperrfrist: 12.02.2022, 07:00 Uhr

Justizministerin Katja Meier stellt Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

Der frühere Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier (AfD) wird ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen. Damit wird sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Gleichzeitig stellt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er in den Ruhestand versetzt werden.

Der Antrag auf die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte (§§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz) und die Versetzung in den Ruhestand werden gestützt auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und dienen dem Schutz der Rechtspflege. Unter anderem ist hier die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung. Die damit einhergehende gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz hat sich in der Öffentlichkeit vielfach manifestiert. Dies ist nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion der letzten Wochen und die Äußerungen von Institutionen wie dem Zentralrat der Juden oder dem Internationalen Auschwitz Komitee belegt.

Justizministerin Katja Meier: »Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass in der sächsischen Justiz die Einhaltung der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet ist. Mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte reagieren wir mit rechtsstaatlichen Mitteln, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen. Denn ich meine: Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend.«

Das Recht auf die Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis nach dem Abgeordnetengesetz besteht unabhängig von dem eingereichten Antrag nach dem Deutschen Richtergesetz. Über den Rückkehrantrag hat das SMJusDEG gesondert entschieden.

Hier führt Katja Meier aus: »Gemäß Abgeordnetengesetz sind eine Richterin oder ein Richter auf Antrag spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ist geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos. Vielmehr müssen wir zum Schutz der Rechtspflege alle bestehende Handlungsmöglichkeiten umfassend ausschöpfen und die unverrückbaren Prinzipien des Rechtsstaates bewahren.«

Jens Maier, der für die Wahlperiode 2017-2021 im Bundestag als Abgeordneter der Partei »Alternative für Deutschland (AfD)« gewählt wurde, hatte seinen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis fristgerecht beim SMJusDEG eingereicht.

Die Entscheidung über die Zuweisung zum Amtsgericht Dippoldiswalde fiel unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen personalwirtschaftlichen Kriterien. Nach dem Abgeordnetengesetz hat die Rückführung in das frühere Dienstverhältnis als Richter zu erfolgen. Das zu übertragene Amt muss dabei derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein.

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11.02.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung

PKW einer Baufirma in Dresden angezündet

Zeugenaufruf

Tatzeit: 10. Februar 2022, 22:58 Uhr (Feststellung des Brandes)

Tatort:  01159 Dresden, Werner Straße 18

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung.

Bisher unbekannte Täter legten am 10. Februar 2022 gegen 22:58 Uhr in Dresden, auf der Werner Straße in Höhe der Hausnummer 18 am PKW Skoda Octavia einer Baufirma einen Brand. Dadurch geriet das Fahrzeug in Brand und wurde erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Nur durch das schnelle Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand unterbunden werden.

Die betroffene Firma war bereits mehrfach Opfer von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen.

Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache kann wahrscheinlich ausgeschlossen werden.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat in den Abendstunden des 10. Februar 2022 im Bereich der Werner Straße in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können?

Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen in 01129 Dresden, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum

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10.02.2022, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 087|22

Fund einer Säuglingsleiche in Dresden

Im Zusammenhang mit der am Montag aufgefundenen Säuglingsleiche ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden sowie die Polizeidirektion Dresden inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes.

Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung handelt es sich bei der Leiche um ein neugeborenes Mädchen, welches nach der Geburt gelebt hat. Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass das Baby kurz nach der Geburt in dem Waldstück abgelegt wurde.

Am Fundort stellten die Kriminalisten zwei Einkaufsbeutel aus Stoff sicher (Beispielfotos in der Anlage), die mit Werbeaufdrucken von »ALDI« und »EDEKA« versehen waren.

Die Ermittler fragen: Wer hat Personen beobachtet, insbesondere die mit den beschriebenen Stoffbeuteln oder größeren Behältnissen im Waldstück nördlich des Rosenschulweges zwischen Samstag und Montag unterwegs waren? Wer hat andere verdächtige Personen in der Nähe des Fundortes bemerkt? Wer kann Angaben zu Frauen machen, die zuletzt hochschwanger waren und nun dennoch kein Kind betreuen?

Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.

Am 07.02.2022, gegen 14:15 Uhr hatte ein Passant in einem Waldstück am Rosenschulweg in Dresden-Leuben die Leiche eines Säuglings entdeckt (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 079/22). Die Polizei sperrte den Fundort ab und sicherte Spuren. (ml)

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Anhänge

* Foto: 20220210_087_Beutel_ALDI_Beispielbild  (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/572936)

* Foto: 20220210_087_Beutel_EDEKA_Beispielbild  (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/572937)

Diese Medieninformation online ansehen  (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1037574)

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09.02.2022, 16:37 Uhr — Erstveröffentlichung

Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden neun abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt.

Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuletzt in den Landkreisen Zwickau und Bautzen sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zurückgeführten handelt es sich in sechs Fällen um verurteilte Straftäter.

Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch sechs Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt.

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04.02.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die zu den Tatzeiten 10-jährige Geschädigte zwischen September 2020 und Juni 2021 in mindestens fünf Fällen in der Wohnung der Geschädigten in Dresden-Friedrichstadt sexuell missbraucht zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.09.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 22.09.2021 aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen, aber kein Geständnis abgelegt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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