Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

* 16.12.2020  –  LKA  :  Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe

* 15.12.2020  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 11.12.2020  –  STAL  :  Staatsanwaltschaft verfolgt Beleidigung in den sozialen Netzwerken

* 11.12.2020  –  STADD  :  Raub eines Huskys

* 10.12.2020  –  SMF  :  Weg für Verbesserungen beim Ehrenamt endlich frei

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Ausführliche Pressemitteilungen

16.12.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe

Durchsuchungen in Freiberg und Meißen realisiert

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Die Ermittlungen wurden u.a. aufgrund eines Hinweises der Australian Federal Police eingeleitet.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, versucht zu haben, im Darknet eine halbautomatische Kurzwaffe der Marke GLOCK nebst 100 Schuss Munition zum Preis von 1.250,00 EUR zu erwerben. Der Beschuldigte soll am 30. November 2020 vereinbarungsgemäß bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 120,00 EUR an den unbekannten Verkäufer geleistet haben. Zu einer Übergabe der bestellten Gegenstände an den Beschuldigten und zu einer weiteren Zahlung des Kaufpreises an den unbekannten Verkäufer ist es nicht gekommen.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für zwei vom Beschuldigten genutzte Wohnobjekte im Landkreis Meißen und in Freiberg erwirkt, die vom Landeskriminalamt Sachsen am 15. Dezember 2020 realisiert wurden.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Kommunikationstechnik, Computertechnik, Speichermedien und handschriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Die sichergestellten Gegenstände werden ausgewertet.

Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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15.12.2020, 09:38 Uhr — Erstveröffentlichung

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe – Festnahme eines flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen worden.

Die Festnahme des 21-jährigen Mohammed R. konnte gestern Abend, 19.21 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin an einem Auto in der Jahnstraße in Berlin-Neukölln realisiert werden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020).

Im Verlauf des heutigen Tages soll der Beschuldigte nach Dresden gebracht und dort einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei Tatverdächtige festgenommen werden.

Weiterhin dringend tatverdächtig und flüchtig ist der 21-jährige Abdul Majed Remmo. Hierbei handelt es sich um den Zwillingsbruder des gestern vorläufig festgenommenen Beschuldigten. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (ml)

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11.12.2020, 11:32 Uhr — Erstveröffentlichung

Staatsanwaltschaft verfolgt Beleidigung in den sozialen Netzwerken

Mann wegen Beleidigung einer Bundestagsabgeordneten zu Geldstrafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Leipzig übernahm Anfang 2020 von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren, in dem einem 71-jährigen Mann aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich zur Last gelegt worden ist, im März 2019 eine Bundestagsabgeordnete durch einen Kommentar auf einer Social-Media-Plattform beleidigt zu haben.

Der Kommentar des Beschuldigten ist neben den Äußerungen anderer Personen im Rahmen eines Rechtsstreits der Geschädigten mit der Betreiberin der Social-Media-Plattform über die Herausgabe der Daten zu Nutzern, welche sich mutmaßlich der Straftat der Beleidigung gegenüber der Geschädigten schuldig gemacht haben, durch das Kammergericht Berlin im März 2020 als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne bewertet worden.

Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde nach Abschluss der Ermittlungen gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten bei dem für den Wohnsitz des Beschuldigten zuständigen Amtsgericht beantragt, diesen im Strafbefehlswege der Beleidigung schuldig zu sprechen und den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu verurteilen. Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht im Oktober 2020 antragsgemäß erlassen. Der Angeklagte hat keinen Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.

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11.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Raub eines Huskys

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 25-jährige Syrer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11.09.2020 gegen 23:00 Uhr den 20-jährigen Geschädigten in dessen Wohnung in der Curt-Querner-Straße in Dresden mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen und mit einem Messer bedroht zu haben, um sich in den Besitz des Huskys der Lebensgefährtin des Geschädigten zu bringen. Die Beschuldigten sollen sodann die Wohnung des Geschädigten mit dem entwendeten Husky verlassen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass dem Geschädigten beide Beschuldigte bekannt waren, wobei es sich bei einem der Beschuldigten um einen ehemaligen Nachbarn des Geschädigten handelte.

Nachdem im Zuge der Ermittlungen der dringende Tatverdacht gegen die zwei Beschuldigten begründet werden konnte, hat der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 19.10.2020 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die flüchtigen Beschuldigten konnten durch die Polizei am 04.11.2020 in Paderborn und am 04.12.2020 in Dresden festgenommen und sodann dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser hat bei beiden Beschuldigten den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der entwendete Husky konnte durch die sofort herbeigerufene Polizei bereits kurz nach der Tat noch in der Nähe des Tatorts sichergestellt und an die Lebensgefährtin des Geschädigten zurückgegeben werden. Der Husky war nach Mitteilung der Polizei sichtlich erfreut, wieder bei seiner Besitzerin zu sein.

Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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10.12.2020, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Weg für Verbesserungen beim Ehrenamt endlich frei

Sachsens Finanzminister: »Langer Atem zahlt sich aus«

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich gestern im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Damit greift der Bundestag Forderungen der Länder auf und verbessert den gesetzlichen Rahmen für das Ehrenamt. Über ein Drittel der Sachsen engagiert sich ehrenamtlich in fast 30.000 Vereinen. Für viele von ihnen verbessern die heutigen Beschlüsse die Rahmenbedingungen.

»Endlich zahlt sich unser unnachgiebiges Engagement aus. Die längst überfälligen Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht kommen ab 2021. Sie helfen vor allem kleineren Vereinen und unterstützen wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Das zu unterstützen, ist für uns ein wichtiges Anliegen«, so der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Aktives Mitwirken im Verein wird zukünftig noch besser honoriert, in dem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr erhöht werden. Durch die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Einrichtungen um 10.000 Euro auf 45.000 Euro und der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis um 100 Euro auf 300 Euro pro Jahr wird gleichzeitig spürbar Bürokratie abgebaut.

Außerdem wird das ehrenamtliche Engagement vielfältiger, indem der Katalog gemeinnütziger Zwecke um neue, gesellschaftlich relevante Bereiche erweitert wird. Das betrifft unter anderem den Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, aber auch den Freifunk.

Hintergrund

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern die Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Dabei werden auch eine Vielzahl von Verbesserungsanregungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats ist für den 18. Dezember 2020 vorgesehen.

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