Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

15.04.2019 – STADD: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum
Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl

17.04.2019 – SMI: Sachsens Innenminister begrüßt neues Abschiebegesetz der Bundesregierung

17.04.2019 – STAC: Tötungsdelikt Chemnitz, Zwickauerstrasse
Leipzig-Plagwitz

12.04.2019 – LKA: Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am Westwerk in

17.04.2019 – LKA: Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen gesucht!

15.04.2019 – SMI: 24 neue Motorräder für die Polizei Sachsen

16.04.2019 – SMI: Bilanz zu „Blitz für Kids“: Jeder achte Wagen zu schnell __________________________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Dresden                                        15.04.2019

+ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden –
Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in dem Verfahren wegen der Veröffentlichung eines Haftbefehls auf einer Facebook-Seite gegen einen Justizvollzugsbeamten Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben.

Dem Beschuldigten liegt Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß §§ 353b Abs. 1 Nr.

1, 353d Nr. 3, 52 StGB zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, am 28.08.2018 von ihm zuvor mit seinem Mobiltelefon gefertigte Lichtbilder eines Haftbefehls an Dritte weitergeleitet und damit die unkontrollierte Veröffentlichung des Haftbefehls ermöglicht zu haben.

Den veröffentlichten Haftbefehl hatte das Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 gegen einen Be-schuldigten wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts am Rande des Chemnitzer Stadtfestes erlassen.

Soweit in dem Verfahren gegen insgesamt 17 weitere Bedienstete der JVA Dresden ermittelt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In fünf Fällen erfolgte die Einstellung wegen erwiesener Unschuld. In zwölf Fällen war der Tatnachweis nicht zu führen.

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten sowie gegen fünf weitere Justizvollzugsbedienstete wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt zum Nachteil von ausländischen Inhaftierten erfolgen in einem gesonderten Verfahren und dauern an.

§ 353 b Absatz 1 StGB hat folgenden Wortlaut:

„Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

Wer ein Geheimnis, das ihm als

1.    Amtsträger

2.    …

3.    …

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahr-lässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet. so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 353 d StGB hat folgenden Wortlaut:

„Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.    …

2.    …

3.    die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens,

eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          17.04.2019

Sachsens Innenminister begrüßt neues Abschiebegesetz der
Bundesregierung

Wöller: „Dringend notwendig und ausgewogen“

Heute hat das Bundeskabinett das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Darin sind zahlreiche neue Regelungen für eine schnellere und vereinfachte Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern vorgesehen.

Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Mit den geplanten Neuregelungen würden wir in Deutschland deutlich weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten bei der Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber erzielen, als bisher. Ich begrüße daher den Vorstoß des Bundesinnenministers und halte das Gesetz für dringend notwendig sowie ausgewogen.

Neben der verbesserten Integration der Asylberechtigten, ist die konsequente Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber ganz entscheidend. Wenn der Rechtsstaat hier nicht klar Flagge zeigt, schwindet der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Ich hoffe, dass sich nun der Bundestag und der Bundesrat mit dem umfänglichen Gesetzespaket zu den geplanten Asyl und Integrationsmaßnahmen befassen und ebenfalls zustimmen.“ ____________________________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Chemnitz                                       17.04.2019

+ Tötungsdelikt Chemnitz, Zwickauerstrasse

++ Haftbefehl erlassen

Im Ergebnis der seit Sommer 2017 andauernden umfangreichen Ermittlungen – insbesondere aufwändiger kriminaltechnischer und rechtsmedizinischer Auswertungen – wurde gestern ein Tatverdächtiger festgenommen.

Der 27-jährige Mann aus Chemnitz ist dringend verdächtig, zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Ende Juli 2017 und Anfang August 2017  seinen Bekannten Gerd S. unter einem Vorwand in das ehemalige Verwaltungsgebäude der „Wanderwerke“ auf der Zwickauerstraße in Chemnitz gelockt zu haben.

Unter Ausnutzung dessen Arglosigkeit fügte er dem Geschädigten massive Verletzungen  zu, an denen dieser – wie von dem Beschuldigten gewollt – verstarb.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Chemnitz gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Der Beschuldigte räumt den Tatvorwurf bislang nicht ein.

Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizeidirektion Chemnitz hatte eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung oder Ergreifung von Tatverdächtigen führen.

Relevante Zeugenhinweise konnten jedoch nicht erlangt werden, so dass die Summe nicht ausgezahlt wird.

Mit dem Ermittlungserfolg ist zudem die Öffentlichkeitsfahndung der Polizeidirektion Chemnitz beendet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das zu Fahndungszwecken veröffentlichte Foto des Opfers Gerd S. nicht weiter zu verwenden ist.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         12.04.2019

+ Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am Westwerk in Leipzig-Plagwitz

Mehrere unbekannte Personen zerstörten in der Nacht zum 11. April 2019 gegen 01:20 Uhr insgesamt 52 Fensterscheiben an einer historischen Industriehalle in der Karl-Heine-Straße 85-93 im Leipziger Stadtteil Plagwitz, in der ein neuer Einkaufsmarkt eingerichtet wurde. Außerdem warfen die Straftäter eine übelriechende Flüssigkeit in das Gebäude. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Da die Beschädigungen nur den Vorraum der Marktes betrafen, konnte dieser wie geplant trotz der Sachbeschädigungen am 11. April 2019 eröffnet werden.

Aufgrund eines Selbstbekennerschreibens auf dem linken Szeneportal Indymedia vom 11. April 2019 ist von einer linksextremistisch motivierten Straftat auszugehen. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe Linksextremismus „GEG LE“ der Polizeidirektion Leipzig und des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes übernahm die polizeiliche Sachbearbeitung. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung gegen Unbekannt eingeleitet.

Die Mitarbeiter der „GEG LE“ führen alle relevanten Informationen zu dieser Straftat zusammen und analysieren diese. Nach ersten Erkenntnissen sollen die Straftäter mutmaßlich mit Fahrrädern zu dem Tatort hingefahren sein und sich mit diesen nach der Tat auch wieder von dort entfernt haben.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden insbesondere Zeugen gesucht, die am 11. April 2019 zwischen 01.15 Uhr und 01:20 Uhr im Bereich des Westwerks in Leipzig, Karl-Heine-Straße 85-93 und in dem weiteren Bereich um den Tatort einschließlich des Radwegs am Karl-Heine-Kanal verdächtige Personen mit Fahrrädern gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Ebenso werden Zeugen gesucht, die zeitlich vor oder nach der Tat sonstige Feststellungen getroffen haben, die im Zusammenhang mit der Tat stehen und möglicherweise Hinweise auf die Identität und den Aufenthaltsort der bisher unbekannten Täter liefern können.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am Westwerk in Leipzig-Plagwitz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121147

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Landeskriminalamt Sachsen                                         17.04.2019

+ Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen gesucht!

•     Tatzeit: 16. April 2019, zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr

•     Ereignisort: Leipzig-Zentrum, Leibnizstraße

Unbekannte Täter warfen am Donnerstag, den 16. April 2019, nach Mitternacht, mutmaßlich gegen 01.50 Uhr, mehrere Steine gegen die Fensterscheiben einer Rechtsanwaltskanzlei in der Leipziger Leibnizstraße.  Dabei wurden zwei Fensterscheiben zerstört. Die Höhe des Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Die gemeinsame Ermittlungsgruppe „GEG LE“ der Polizeidirektion Leipzig und des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu der Sachbeschädigung aufgenommen. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Ein politisch motivierter Hintergrund der Tat kann nicht ausgeschlossen werden.

Es werden Zeugen gesucht, die zu der oben angegebenen Tatzeit oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat im Bereich Leibnizstraße oder in dem weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.

Wer sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 9664 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden

Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen gesucht! – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121225

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          15.04.2019

+ 24 neue Motorräder für die Polizei Sachsen

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute pünktlich zu Beginn der Motorradsaison gemeinsam mit dem Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar insgesamt 24 Motorräder des Typs BMW R 1250 RT P an die Polizeidirektionen Dresden und Leipzig übergeben. Die dortigen Verkehrspolizeiinspektionen werden diese Kräder in den Bereichen Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme, Verkehrslenkung bzw. –regelung und Lotsung einsetzen. Darüber hinaus werden sie die bisherigen Kradstaffeln in Leipzig und Dresden, die für protokollarische Eskorten im Rahmen von Besuchen von Staats- und Regierungschefs sowie von königlichen Hoheiten vorgesehen sind, komplett ersetzen.

„Damit verfügen unsere Polizeidirektionen in Leipzig und Dresden nun über Motorräder der neuesten Generation, die insbesondere bei Eskortenfahrten auch optisch was hermachen. Die Polizei Sachsen ist nicht nur auf vier, sondern auch auf zwei Rädern technisch bestens ausgerüstet“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute im Beisein der Polizeipräsidenten von Dresden und Leipzig sowie der dortigen Leiter der Verkehrspolizeiinspektionen, des Leiters des Polizeiverwaltungsamtes und des Leiters der BMW Niederlassung Dresden, Ralf Schepull. „Ich wünsche den Polizisten unfallfreie Fahrten zu ihren Einsätzen und ‚Freude am Fahren‘“, so Wöller.

Die Motorräder sind polizeitypisch mit Funk, Anhaltesignalgeber und LED-Blaulicht ausgestattet. Neu ist die auffällige Chevronbeklebung. Darüber hinaus dient erstmals ein orangenes Warnlicht der Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen. Neben den Motorrädern wurden auch moderne Kradhelme sowie passende Navigations- und Ladegeräte beschafft.

Ein Datenblatt mit technischen Angaben zu den heute übergebenen Motorrädern befindet sich im Anhang dieser Medieninformation.

Neben den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig verfügen auch die Polizeidirektionen Chemnitz, Görlitz und Zwickau über Motorräder.

Technisches Datenblatt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121185

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          16.04.2019

+ Bilanz zu „Blitz für Kids“: Jeder achte Wagen zu schnell

++ Wöller: „Mehr Sicherheit für unsere Kinder“

Während der zweiwöchigen Verkehrssicherheitsaktion „Blitz für Kids“ hat die Polizei Sachsen 1.799 Temposünder ertappt. Dabei wurden zwischen dem 1. und dem 12. April insgesamt 13.989 Fahrzeuge im fließenden Verkehr gemessen.

Nahezu jeder achte Wagen war zu schnell. Ein Jahr zuvor war es noch jedes dreizehnte Fahrzeug.

Für Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller ist das ein Grund, die Kontrolldichte der Verkehrspolizei in Sachsen künftig weiter zu erhöhen. Das Augenmerk liegt auf der Verkehrssicherheit: „Gerade die jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen wir auf unseren Straßen noch besser schützen.“ Die Sicherheitskampagne „Blitz für Kids“ ist seit 1998 eine Gemeinschaftsaktion der Polizei Sachsen und des ADAC Sachsen e. V. Der Schwerpunkt der Geschwindigkeitskontrollen liegt dabei vor Kindertagesstätten und Grundschulen.

In der ersten Aprilwoche wiesen Schüler „ertappte“ Autofahrer im Beisein der Polizei mündlich auf ihr Fehlverhalten hin. Die Abc-Schützen überreichten den „Verkehrssündern“ in 649 Fällen die „gelbe Karte“. Bei insgesamt 2.249 Fahrzeugführern bedankten sich die Grundschüler für das vorschriftsmäßige Fahrverhalten mit einer „grünen Karte“.

Verstöße in der zweiten Kontrollwoche wurden durch die Polizei dann mit
Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern geahndet.

2017 verunglückten 1.380 Kinder auf Sachsen Straßen. Ein Jahr später waren es 1.390.

Hintergrund:

Die sächsische Polizei wird sich in den kommenden Monaten im Bereich Verkehr auf folgende Kontrollschwerpunkte konzentrieren:

• Mai – Zweiräder

• Juni – Alkohol und Drogen

• Juli – Fernreiseverkehr

• August/September – Schulbeginn

• Oktober – Fahrzeugbeleuchtung

• Dezember – Alkohol und Drogen

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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