Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter
erschienen:
15.04.2019 – STADD: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum
Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl
17.04.2019 – SMI: Sachsens Innenminister begrüßt neues Abschiebegesetz der Bundesregierung
17.04.2019 – STAC: Tötungsdelikt Chemnitz, Zwickauerstrasse
Leipzig-Plagwitz
12.04.2019 – LKA: Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am
Westwerk in
17.04.2019 – LKA: Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen gesucht!
15.04.2019 – SMI: 24 neue Motorräder für die Polizei
Sachsen
16.04.2019 – SMI: Bilanz zu „Blitz für Kids“: Jeder achte
Wagen zu schnell
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Staatsanwaltschaft Dresden
15.04.2019
+ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden –
Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht
Dresden – Schöffengericht – im Verfahren zum veröffentlichten Haftbefehl Die
Staatsanwaltschaft Dresden hat in dem Verfahren wegen der Veröffentlichung
eines Haftbefehls auf einer Facebook-Seite gegen einen Justizvollzugsbeamten
Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben.
Dem Beschuldigten liegt Verletzung des Dienstgeheimnisses
in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß §§
353b Abs. 1 Nr.
1, 353d Nr. 3, 52 StGB zur Last.
Ihm wird vorgeworfen, am 28.08.2018 von ihm zuvor mit
seinem Mobiltelefon gefertigte Lichtbilder eines Haftbefehls an Dritte
weitergeleitet und damit die unkontrollierte Veröffentlichung des Haftbefehls
ermöglicht zu haben.
Den veröffentlichten Haftbefehl hatte das Amtsgericht
Chemnitz am 27.08.2018 gegen einen Be-schuldigten wegen des Verdachts eines
Tötungsdelikts am Rande des Chemnitzer Stadtfestes erlassen.
Soweit in dem Verfahren gegen insgesamt 17 weitere
Bedienstete der JVA Dresden ermittelt worden war, hat die Staatsanwaltschaft
Dresden die Ermittlungen zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
In fünf Fällen erfolgte die Einstellung wegen erwiesener Unschuld. In zwölf
Fällen war der Tatnachweis nicht zu führen.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten sowie gegen fünf
weitere Justizvollzugsbedienstete wegen des Verdachts der Körperverletzung im
Amt zum Nachteil von ausländischen Inhaftierten erfolgen in einem gesonderten
Verfahren und dauern an.
§ 353 b Absatz 1 StGB hat folgenden Wortlaut:
„Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht
Wer ein Geheimnis, das ihm als
1. Amtsträger
2. …
3. …
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist,
unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der
Täter durch die Tat fahr-lässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet. so
wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.“
§ 353 d StGB hat folgenden Wortlaut:
„Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. …
2. …
3. die
Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens,
eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens,
ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in
öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen
ist.“
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 17.04.2019
Sachsens Innenminister begrüßt neues Abschiebegesetz der
Bundesregierung
Wöller: „Dringend notwendig und ausgewogen“
Heute hat das Bundeskabinett das „Zweite Gesetz zur
besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
beschlossen. Darin sind zahlreiche neue Regelungen für eine schnellere und
vereinfachte Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern
vorgesehen.
Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland
Wöller:
„Der heute von der Bundesregierung beschlossene
Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ein weiterer
Schritt in die richtige Richtung. Mit den geplanten Neuregelungen würden wir in
Deutschland deutlich weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten bei der Rückführung
ausreisepflichtiger Asylbewerber erzielen, als bisher. Ich begrüße daher den
Vorstoß des Bundesinnenministers und halte das Gesetz für dringend notwendig
sowie ausgewogen.
Neben der verbesserten Integration der Asylberechtigten,
ist die konsequente Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber ganz
entscheidend. Wenn der Rechtsstaat hier nicht klar Flagge zeigt, schwindet der
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Ich hoffe, dass sich nun der Bundestag und der Bundesrat
mit dem umfänglichen Gesetzespaket zu den geplanten Asyl und
Integrationsmaßnahmen befassen und ebenfalls zustimmen.“
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Staatsanwaltschaft Chemnitz
17.04.2019
+ Tötungsdelikt Chemnitz, Zwickauerstrasse
++ Haftbefehl erlassen
Im Ergebnis der seit Sommer 2017 andauernden
umfangreichen Ermittlungen – insbesondere aufwändiger kriminaltechnischer und
rechtsmedizinischer Auswertungen – wurde gestern ein Tatverdächtiger festgenommen.
Der 27-jährige Mann aus Chemnitz ist dringend verdächtig, zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Ende Juli 2017 und Anfang August 2017 seinen Bekannten Gerd S. unter einem Vorwand in das ehemalige Verwaltungsgebäude der „Wanderwerke“ auf der Zwickauerstraße in Chemnitz gelockt zu haben.
Unter Ausnutzung dessen Arglosigkeit fügte er dem
Geschädigten massive Verletzungen zu, an
denen dieser – wie von dem Beschuldigten gewollt – verstarb.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht
Chemnitz gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Der Beschuldigte räumt den Tatvorwurf bislang nicht ein.
Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizeidirektion Chemnitz hatte eine Belohnung in
Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung oder Ergreifung
von Tatverdächtigen führen.
Relevante Zeugenhinweise konnten jedoch nicht erlangt
werden, so dass die Summe nicht ausgezahlt wird.
Mit dem Ermittlungserfolg ist zudem die
Öffentlichkeitsfahndung der Polizeidirektion Chemnitz beendet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das zu
Fahndungszwecken veröffentlichte Foto des Opfers Gerd S. nicht weiter zu
verwenden ist.
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Landeskriminalamt Sachsen
12.04.2019
+ Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am Westwerk in
Leipzig-Plagwitz
Mehrere unbekannte Personen zerstörten in der Nacht zum
11. April 2019 gegen 01:20 Uhr insgesamt 52 Fensterscheiben an einer
historischen Industriehalle in der Karl-Heine-Straße 85-93 im Leipziger
Stadtteil Plagwitz, in der ein neuer Einkaufsmarkt eingerichtet wurde. Außerdem
warfen die Straftäter eine übelriechende Flüssigkeit in das Gebäude. Die Höhe
des Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Da die Beschädigungen nur den
Vorraum der Marktes betrafen, konnte dieser wie geplant trotz der
Sachbeschädigungen am 11. April 2019 eröffnet werden.
Aufgrund eines Selbstbekennerschreibens auf dem linken
Szeneportal Indymedia vom 11. April 2019 ist von einer linksextremistisch
motivierten Straftat auszugehen. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe
Linksextremismus „GEG LE“ der Polizeidirektion Leipzig und des Polizeilichen
Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes übernahm
die polizeiliche Sachbearbeitung. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde
ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung gegen
Unbekannt eingeleitet.
Die Mitarbeiter der „GEG LE“ führen alle relevanten Informationen
zu dieser Straftat zusammen und analysieren diese. Nach ersten Erkenntnissen
sollen die Straftäter mutmaßlich mit Fahrrädern zu dem Tatort hingefahren sein
und sich mit diesen nach der Tat auch wieder von dort entfernt haben.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der
Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden insbesondere
Zeugen gesucht, die am 11. April 2019 zwischen 01.15 Uhr und 01:20 Uhr im
Bereich des Westwerks in Leipzig, Karl-Heine-Straße 85-93 und in dem weiteren
Bereich um den Tatort einschließlich des Radwegs am Karl-Heine-Kanal
verdächtige Personen mit Fahrrädern gesehen oder sonstige relevante
Feststellungen getätigt haben. Ebenso werden Zeugen gesucht, die zeitlich vor
oder nach der Tat sonstige Feststellungen getroffen haben, die im Zusammenhang
mit der Tat stehen und möglicherweise Hinweise auf die Identität und den
Aufenthaltsort der bisher unbekannten Täter liefern können.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben
können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in
04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu
melden.
Zeugenaufruf nach Sachbeschädigungen am Westwerk in
Leipzig-Plagwitz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121147
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Landeskriminalamt Sachsen
17.04.2019
+ Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen
gesucht!
• Tatzeit: 16.
April 2019, zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr
• Ereignisort:
Leipzig-Zentrum, Leibnizstraße
Unbekannte Täter warfen am Donnerstag, den 16. April
2019, nach Mitternacht, mutmaßlich gegen 01.50 Uhr, mehrere Steine gegen die
Fensterscheiben einer Rechtsanwaltskanzlei in der Leipziger Leibnizstraße. Dabei wurden zwei Fensterscheiben zerstört.
Die Höhe des Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Die gemeinsame Ermittlungsgruppe „GEG LE“ der
Polizeidirektion Leipzig und des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu
der Sachbeschädigung aufgenommen. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Ein
politisch motivierter Hintergrund der Tat kann nicht ausgeschlossen werden.
Es werden Zeugen gesucht, die zu der oben angegebenen
Tatzeit oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat im Bereich Leibnizstraße
oder in dem weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge
gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.
Wer sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 9664 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden
Sachbeschädigung an einer Anwaltskanzlei – Zeugen
gesucht! – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121225
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 15.04.2019
+ 24 neue Motorräder für die Polizei Sachsen
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute pünktlich
zu Beginn der Motorradsaison gemeinsam mit dem Landespolizeipräsidenten Horst
Kretzschmar insgesamt 24 Motorräder des Typs BMW R 1250 RT P an die
Polizeidirektionen Dresden und Leipzig übergeben. Die dortigen
Verkehrspolizeiinspektionen werden diese Kräder in den Bereichen
Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme, Verkehrslenkung bzw. –regelung und Lotsung
einsetzen. Darüber hinaus werden sie die bisherigen Kradstaffeln in Leipzig und
Dresden, die für protokollarische Eskorten im Rahmen von Besuchen von Staats-
und Regierungschefs sowie von königlichen Hoheiten vorgesehen sind, komplett
ersetzen.
„Damit verfügen unsere Polizeidirektionen in Leipzig und
Dresden nun über Motorräder der neuesten Generation, die insbesondere bei
Eskortenfahrten auch optisch was hermachen. Die Polizei Sachsen ist nicht nur
auf vier, sondern auch auf zwei Rädern technisch bestens ausgerüstet“, sagte
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute im Beisein der Polizeipräsidenten
von Dresden und Leipzig sowie der dortigen Leiter der
Verkehrspolizeiinspektionen, des Leiters des Polizeiverwaltungsamtes und des
Leiters der BMW Niederlassung Dresden, Ralf Schepull. „Ich wünsche den
Polizisten unfallfreie Fahrten zu ihren Einsätzen und ‚Freude am Fahren‘“, so
Wöller.
Die Motorräder sind polizeitypisch mit Funk,
Anhaltesignalgeber und LED-Blaulicht ausgestattet. Neu ist die auffällige
Chevronbeklebung. Darüber hinaus dient erstmals ein orangenes Warnlicht der
Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen. Neben den Motorrädern wurden auch
moderne Kradhelme sowie passende Navigations- und Ladegeräte beschafft.
Ein Datenblatt mit technischen Angaben zu den heute
übergebenen Motorrädern befindet sich im Anhang dieser Medieninformation.
Neben den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig verfügen
auch die Polizeidirektionen Chemnitz, Görlitz und Zwickau über Motorräder.
Technisches Datenblatt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121185
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 16.04.2019
+ Bilanz zu „Blitz für Kids“: Jeder achte Wagen zu
schnell
++ Wöller: „Mehr Sicherheit für unsere Kinder“
Während der zweiwöchigen Verkehrssicherheitsaktion „Blitz
für Kids“ hat die Polizei Sachsen 1.799 Temposünder ertappt. Dabei wurden
zwischen dem 1. und dem 12. April insgesamt 13.989 Fahrzeuge im fließenden Verkehr
gemessen.
Nahezu jeder achte Wagen war zu schnell. Ein Jahr zuvor
war es noch jedes dreizehnte Fahrzeug.
Für Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller ist das ein
Grund, die Kontrolldichte der Verkehrspolizei in Sachsen künftig weiter zu
erhöhen. Das Augenmerk liegt auf der Verkehrssicherheit: „Gerade die jüngsten
und schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen wir auf unseren Straßen noch besser
schützen.“ Die Sicherheitskampagne „Blitz für Kids“ ist seit 1998 eine
Gemeinschaftsaktion der Polizei Sachsen und des ADAC Sachsen e. V. Der
Schwerpunkt der Geschwindigkeitskontrollen liegt dabei vor Kindertagesstätten
und Grundschulen.
In der ersten Aprilwoche wiesen Schüler „ertappte“
Autofahrer im Beisein der Polizei mündlich auf ihr Fehlverhalten hin. Die
Abc-Schützen überreichten den „Verkehrssündern“ in 649 Fällen die „gelbe
Karte“. Bei insgesamt 2.249 Fahrzeugführern bedankten sich die Grundschüler für
das vorschriftsmäßige Fahrverhalten mit einer „grünen Karte“.
Verstöße in der zweiten Kontrollwoche wurden durch die Polizei dann mit
Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern geahndet.
2017 verunglückten 1.380 Kinder auf Sachsen Straßen. Ein
Jahr später waren es 1.390.
Hintergrund:
Die sächsische Polizei wird sich in den kommenden Monaten
im Bereich Verkehr auf folgende Kontrollschwerpunkte konzentrieren:
• Mai – Zweiräder
• Juni – Alkohol und Drogen
• Juli – Fernreiseverkehr
• August/September – Schulbeginn
• Oktober – Fahrzeugbeleuchtung
• Dezember – Alkohol und Drogen
Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/