Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

18.03.2020 – LKA: Ermittlungen des PTAZ* wegen des Verdachts der Brandstiftung

18.03.2020 – LKA: Brandstiftung an mehreren Baufahrzeugen in Treuen

17.03.2020 – SMS: Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

17.03.2020 – STAZ: Einschränkungen des Besucherverkehrs bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgrund der Corona-Pandemie

16.03.2020 – SMJusDEG: Corona hat auch Auswirkungen auf die sächsische Justiz

16.03.2020 – STAZ: Fünf PKW-Einbrüche und ein Kellereinbruch in Zwickau aufgeklärt

16.03.2020 – LSF: Landesamt für Steuern und Finanzen in Dresden sowie die Außenstellen in Chemnitz und Leipzig werden für den Besucherverkehr vorerst geschlossen

16.03.2020 – STADD: Betrug im Goldhandel

13.03.2020 – SSK: Kabinett beschließt auf Sondersitzung weitere Maßnahmen gegen Ausbreitung  des Corona-Virus ____________________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                          18.03.2020

+ Ermittlungen des PTAZ* wegen des Verdachts der Brandstiftung

++ Brand auf Firmengelände verursacht erhebliche Sachschäden

18. März 2020

Staatsanwaltschaft Leipzig

Landeskriminalamt Sachsen

Tatort:     Firmengelände, Bornaer Straße 72A in 04651 Bad Lausick

Tatzeit:    Nacht vom 17.03. zum 18.03.2020

Bisher unbekannte Täter betraten zu einem noch nicht genau bestimmten Zeitpunkt in der Nacht vom 17.03. zum 18.03.2020 in Bad Lausick ein Firmengrundstück und setzten dort abgestellte Fahrzeuge in Brand. Der oder die unbekannten Täter konnten in unbekannte Richtung flüchten.

Der Sachschaden beträgt mehr als 50.000 Euro. Genauere Angaben zur Schadenshöhe können gegenwärtig noch nicht gemacht werden.

Die kriminaltechnische Tatortarbeit und die Ermittlungen zum mutmaßlichen Tathergang dauern an. Weitere Angaben zu Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.

Es wird in alle Richtungen ermittelt. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen bereits in den Vormittagsstunden die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden insbesondere Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 17.03.2020 auf den 18.03.2020 im Bereich des Firmengeländes, Bornaer Straße 72A in Bad Lausick, und in dem weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Ebenso werden Zeugen gesucht, die zeitlich vor oder nach der Tat sonstige Feststellungen getroffen haben, die im Zusammenhang mit der Tat stehen und möglicherweise Hinweise auf die Identität und den Aufenthaltsort der bisher unbekannten Täter liefern können.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

Brand auf Firmengelände verursacht erhebliche Sachschäden –

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Landeskriminalamt Sachsen                                          18.03.2020

+ Brandstiftung an mehreren Baufahrzeugen in Treuen

18. März 2020

Landeskriminalamt Sachsen

Zeitpunkt:  17.03.2020, gegen 22:53 Uhr

Tatort:     Treuen, Hinterer Ring 3

Wie die Polizeidirektion Zwickau bereits in den Morgenstunden berichtete, setzten unbekannte Täter auf bisher unbekannte Art und Weise mehrere Baumaschinen einer Verleihfirma in Brand.

Insgesamt wurden sechs Fahrzeuge (fünf Bagger und eine Walze) durch die Brände beschädigt. Die Schadenshöhe ist derzeit noch nicht genau bekannt. Es muss aber von einem Sachschaden in einer Höhe von mehreren 100.000 Euro ausgegangen werden.

Bereits in den Morgenstunden haben die Ermittler des PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die Ermittlungen übernommen, da eine politisch motivierte Tat nicht ausgeschlossen werden kann. Gegenwärtig wird in alle Richtungen ermittelt.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen, Tel. 0800-855 2055 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Dabei sind insbesondere Hinweise auf Personenbewegungen, Fahrzeuge oder andere relevante Feststellungen im zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang von Interesse. Auch Hinweise aus den sozialen Medien können die Ermittler unterstützen.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

PTAZ* des Landeskriminalamtes übernimmt die Ermittlungen wegen –

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [Wirtschaft | Gesundheit | Soziales | Sicherheit & Inneres | Kabinett]

+ Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.

Sie untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder,  Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Das Kabinett beschloss zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium. Er bekommt den Titel Gemeinsamer Krisenstab Infektionsschutz. Alle Ministerien werden in dem Stab vertreten sein. Ziel ist die Koordinierung der Maßnahmen aller Ministerien zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit.

Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.

Alle Informationen rund um COVID 19 finden Sie hier:

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                         17.03.2020

+ Einschränkungen des Besucherverkehrs bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgrund der Corona-Pandemie

Die Staatsanwaltschaft Zwickau ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Corona-Virus weitestgehend aufrechtzuerhalten. Um hierbei jedoch das Infektionsrisiko sowohl für Besucher und Rechtssuchende als auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möglichst gering zu halten, sollte von persönlichen Vorsprachen abgesehen werden. Vielmehr sollten Anträge und Anliegen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Die Beschäftigten sind bemüht, diese schnellstmöglich zu bearbeiten, wobei etwaige zeitliche Verzögerungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Im Hinblick auf Fragen, die die Dienstgeschäfte der Amtsgerichte des hiesigen Zuständigkeitsbereichs und des Landgerichts Zwickau betreffen, wird auf die entsprechenden Internetauftritte verwiesen.

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung [Justiz]

+ Corona hat auch Auswirkungen auf die sächsische Justiz

Heute hat sich Justizministerin Katja Meier mit den Oberpräsidentinnen und Oberpräsidenten der sächsischen Gerichte sowie dem Generalstaatsanwalt zur aktuellen Situation aufgrund der Coronavirus-Pandemie verständigt. Gerichte und Staatsanwaltschaften bereiten sich mit verschieden Maßnahmen auf die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie vor, u.a. durch die Erstellung von Notfallplänen und der Erweiterung von Heimarbeit.

Die Terminierung von Gerichtsverhandlungen ist Teil der richterlichen Unabhängigkeit. Ob eine Verhandlung stattfindet, abgesagt oder verschoben wird, entscheidet das zuständige Gericht in seiner Unabhängigkeit.

Justizministerin Katja Meier und die Oberpräsidentinnen und -präsidenten sowie der Generalstaatsanwalt haben sich heute darauf verständigt, dass kurzfristig weitere Schritte in enger Abstimmung besprochen werden.

Mit Blick auf die Entwicklung der Lage und die Situation in den anderen Bundesländern können auch in Sachsen perspektivisch erhebliche Einschränkungen beim Gerichtsalltag nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall soll sichergestellt sein, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und insbesondere dringende Fälle bearbeitet werden können. Sollten Verhandlungen aufgrund der aktuellen Lage abgesagt oder verschoben werden, informiert das betreffende Gericht alle Verfahrensbeteiligten rechtzeitig darüber. Sollte ein Notgeschäftsverteilungsplan in den Gerichten notwendig werden, wird hierüber das jeweilige Gerichtspräsidium entscheiden.

Einschränkungen bei Sprechzeiten und weiteren Angeboten können der jeweiligen Gerichtshomepage entnommen werden. Diese sind unter www.justiz.sachsen.de abrufbar.

Auch in den sächsischen Justizvollzugsanstalten werden Abläufe und Regeln mit Blick auf die aktuelle Situation geändert. Der Justizvollzug befindet sich dabei in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern und den anderen Bundesländern. In allen Anstalten liegen Pandemiepläne vor, die aktuell an die Coronavirus-Pandemie angepasst wurden. Bei der Neuaufnahme von Gefangenen werden diese über Aufenthalte in Risikogebieten befragt und gegebenenfalls untersucht und isoliert untergebracht.

Auch bei den Besuchsregelungen werden Einschränkungen unumgänglich.

Personen, die sich in den letzten 14-Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, ist der Zutritt zu einer Anstalt verwehrt.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen soll zunächst in der Regel aufgeschoben werden, um so weitere räumliche Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten für etwaige Quarantänefälle zu schaffen.

Justizministerin Katja Meier: »Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die in diesen schwierigen Tagen den Arbeitsbetrieb an sächsischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und im Justizministerium sicherstellen. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, alles daran zu setzen, die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu erhalten.«

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                         16.03.2020

+ Fünf PKW-Einbrüche und ein Kellereinbruch in Zwickau aufgeklärt

Gegen den gestern bei einem PKW-Einbruch auf der Friedrich-Engels-straße auf frischer Tat gestellten 37-jährigen Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Zwickau heute Haftbefehl erlassen.

Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 14.03. bis 15.03.2020 sowie vom 23.02. bis 24.02.2020 im Stadtgebiet von Zwickau in insgesamt vier PKW und einen Transporter eingebrochen zu sein und hieraus verschiedene Gegenstände, unter anderem eine Handtasche, eine Geldbörse, Brillen und Schmuck, im Gesamtwert von ca. 1.800 € entwendet zu haben. Ferner soll der Beschuldigte im Zeitraum zwischen dem 14.03.2020, 12.00 Uhr und dem 15.03.2020, 11.00 Uhr auf der Franz-Mehring-Straße in Zwickau in einen Keller eingebrochen sein und hieraus Fahrradteile im Wert von ca. 200 € entwendet haben.

Der Beschuldigte, der mehrfach vorbestraft ist, befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Zwickau.

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Landesamt für Steuern und Finanzen                                 16.03.2020

+ Landesamt für Steuern und Finanzen in Dresden sowie die Außenstellen in Chemnitz und Leipzig werden für den Besucherverkehr vorerst geschlossen

Das Landesamt für Steuern und Finanzen in Dresden (einschließlich der Nebenstelle in der Holbeinstraße 2) sowie die Außenstellen in Chemnitz und Leipzig bleiben vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Die sächsische Finanzverwaltung reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus.

»Durch die Schließungen soll die Bevölkerung geschützt und die Arbeitsfähigkeit der Bediensteten sichergestellt werden. Das Landesamt für Steuern und Finanzen arbeitet mit dem gewohnten Service weiter und steht insbesondere für Fragen in der aktuellen Situation zur Verfügung«, so Karl Köll, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen.

Bedienstete können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Landesamt wenden. Die Kontaktdaten konkreter Ansprechpartner und Bearbeiter können der Internetseite des Landesamtes sowie den entsprechenden Bescheiden entnommen werden.

Besucher, die Unterlagen persönlich im Landesamt abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Landesamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten der jeweiligen Dienststelle zu werfen. Vordrucke, Anträge und auch weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landesamtes zum Herunterladen bereit. Außerdem können diese schriftlich, per E- Mail oder telefonisch beim Landesamt angefordert werden.

Landesamt für Steuern und  Finanzen –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         16.03.2020

Betrug im Goldhandel   

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden –Sschöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 43-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen Betrugs in 23 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, als Franchisenehmer und freier Handelsvertreter der Dresdner Niederlassung einer Berliner Goldhandelsgesellschaft seinen Kunden zwischen März 2015 und Januar 2019 in mindestens 23 Fällen vorgespiegelt zu haben, er oder die von ihm vertretene Gesellschaft werde seinen Kunden gegen eine von diesen vorab zu erbringende Bargeldzahlung Gold in jeweils unterschiedlicher Menge verschaffen.

Tatsächlich hatte der Beschuldigte in keinem der Fälle vor, den Kunden das vorab bezahlte Gold zu verschaffen. Zudem setzte der Beschuldigte die Goldhandelsgesellschaft über die von ihm in ihrem Namen getätigten Geschäfte nicht in Kenntnis und kehrte vereinnahmte Geldbeträge nicht an diese aus.

So getäuscht gingen die Geschädigten in mindestens 23 Fällen in Vorleistung, zahlten an den Beschuldigten Beträge in Höhe von 5.000,00 bis 50.000,00 EUR und erhielten das versprochene Gold in der Folge bis heute nicht.

Es entstand ein Gesamtschaden von fast 500.000,00 EUR.

Der Beschuldigte wurde am 22.05.2019 vorläufig festgenommen und befand sich bis 18.06.2019 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde am 18.06.2019 aufgehoben.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Betrug im Goldhandel –

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Sächsische Staatskanzlei                                           13.03.2020

+ Kabinett beschließt auf Sondersitzung weitere Maßnahmen gegen Ausbreitung des Corona-Virus

Dresden (13. März 2020) – Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am Freitagabend weitergehende  Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte den engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie. »Es ist wichtig, dass wir gemeinsam handeln. Es ist deshalb gut, dass wir so eng zusammenarbeiten und es ein gemeinsames Verständnis gibt. Wir brauchen entschlossenes Handeln, aber genauso Ruhe und Besonnenheit.«

Die derzeit dynamische Entwicklung der Corona-Erkrankungen im Freistaat macht weitere Maßnahmen notwendig, die zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen können. Die Zahl der Infektionen wird auch in Sachsen vorhersehbar weiter ansteigen.

Ziel aller Maßnahmen ist es, einen sprunghaften Anstieg weiterer Infektionen zu vermeiden. Damit sollen die sächsischen Gesundheitseinrichtungen mehr Zeit erhalten, um die notwendigen Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Maßnahmen gewährleisten auch, dass das Personal von Krankenhäusern, Feuerwehren, Polizeidienststellen aber auch die wichtigen Versorgungseinrichtungen wie Energie, Wasser und Nahrungsmittel weiter arbeiten können.

Die Staatsregierung hat sich bei den Maßnahmen auf Kernbereiche des öffentlichen Lebens konzentriert.

Für öffentliche Schulen gilt ab Montag (16. März 2020) unterrichtsfreie Zeit. Schulen und Kitas bleiben vorerst geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen. Parallel wird eine Notbetreuung aufgebaut.

Das Ausbildungszentrum der sächsischen Verwaltung in Bobritzsch und die Fachhochschule Meißen stellen vorerst ihren Betrieb ein.

Staatliche Theater und Museen werden bis 19. April geschlossen. Die Staatsregierung empfiehlt den Kommunen, kommunale Einrichtungen wie Theater, Museen und Bäder ebenfalls zu schließen.

Empfohlen wurde den Kommunen außerdem, dass für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen eine Anzeigepflicht gelten soll.

Weiterhin gilt ein generelles Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.

Zum Schutz älterer und kranker Menschen sollen zudem Besuche in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen deutlich eingeschränkt werden.

Die Staatsregierung stimmt sich laufend mit der Rektorenkonferenz ab. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die den Studienbetrieb und den Beginn des neuen Semesters betreffen. Empfohlen wird, den Semesterstart auf einen einheitlichen späteren Zeitpunkt zu verlegen.

Information der Bevölkerung

Alle  Informationen zu aktuellen Entwicklungen stehen auf der zentralen Internetseite unter https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an das Bürger-Telefon des Sozialministeriums unter der 0351 564-55855 wenden.

Informationen für Unternehmen

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert.

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