Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 17.11.2020  –  SMS  :  Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet

* 17.11.2020  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 17.11.2020  –  LDS  :  Landesdirektion Sachsen schließt Wahlprüfung der Oberbürgermeisterwahlen der Stadt Chemnitz ab

* 17.11.2020  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 16.11.2020  –  SMS  :  »Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt

* 13.11.2020  –  SMI  :  Konferenz: Mehr Sicherheit durch Vorbeugung

* 13.11.2020  –  LKA  :  Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen schweren Landfriedensbruchs am 07. November 2020

* 13.11.2020  –  STADD  :  Straftatenserie in Dresden aufgeklärt

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Ausführliche Pressemitteilungen

17.11.2020, 18:11 Uhr — Erstveröffentlichung

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet

Hygiene-Allgemeinverfügung geändert

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen (18. November 2020) gelten folgende Änderungen:

• Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

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17.11.2020, 17:02 Uhr — Erstveröffentlichung

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 687|20

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe | Drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

             Drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

             Speichermedien und Bekleidung sichergestellt

             Fahndung nach zwei Flüchtigen dauert an

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Dresdner Polizei haben heute Exekutivmaßnahmen in Berlin durchgeführt, die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe (Medieninformationen der Polizeidirektion Dresden Nr. 682 und 684/20 vom 17.11.2020) standen.

Zwischenzeitlich sind die drei Tatverdächtigen einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes vorgeführt worden. Dieser setzte die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vorab erlassenen Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten in Vollzug und ordnete Untersuchungshaft an. Den Beschuldigten wird schwerer Bandendiebstahl und Brandstiftung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

In Berlin sind die Durchsuchungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen. In Gänze haben die Einsatzkräfte nach aktuellem Stand 20 Wohnungen, zwei Garagen, ein Café sowie mehrere Fahrzeuge durchsucht. Im Ergebnis stellten sie unter anderem zahlreiche Speichermedien sowie Bekleidungsstücke und geringe Mengen Betäubungsmittel sicher. Die gestohlenen Kunstschätze wurden bislang nicht aufgefunden.

Nach zwei weiteren Tatverdächtigen (21, 21) wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Einzelnen Hinweisen, die zwischenzeitlich eingegangen sind, gehen Staatsanwaltschaft und Polizei nach. (ml)

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17.11.2020, 07:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

Durchsuchung von 18 Objekten in Berlin angelaufen

Drei Tatverdächtige von Spezialkräften festgenommen

1.638 Polizeibeamte im Einsatz

Erhebliche Verkehrseinschränkungen in Berlin möglich

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Dresdner Polizei führen seit heute Morgen umfangreiche Exekutivmaßnahmen in Berlin durch. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden.

Aktuell werden in Berlin insgesamt 18 Objekte durchsucht, darunter zehn Wohnungen sowie Garagen und Fahrzeuge. Im Zentrum der heutigen Maßnahmen steht die Suche nach den entwendeten Kunstschätzen und möglichen Beweismitteln, wie Speichermedien, Bekleidungsstücken und Werkzeugen.

Zudem haben Spezialkräfte mehrerer Bundesländer heute Morgen drei dringend tatverdächtige deutsche Staatsbürger festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung in zwei Fällen vor. Die Beschuldigten sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden noch im Verlauf des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Bei den laufenden Maßnahmen sind 1.638 Polizeibeamte im Einsatz. Neben Einsatzkräften aus Sachsen sind auch Spezialeinsatzkräfte des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an den Maßmahmen beteiligt.

Der Schwerpunkt der Einsatzmaßnahmen liegt im Stadtteil Berlin-Neukölln. Aufgrund des Polizeieinsatzes ist den ganzen Tag mit erheblichen Verkehrseinschränkungen im gesamten Stadtgebiet von Berlin zu rechnen.

Fragen zum laufenden Einsatzgeschehen beantwortet der Pressesprecher der Polizeidirektion Dresden, der sich heute vor Ort in Berlin-Neukölln (Gitschiner Straße) befindet. Er ist heute ausschließlich unter der der Telefonnummer: +49 (0) 172 / 35 30 070 erreichbar.

Fragen zum Stand des laufenden Ermittlungsverfahrens beantwortet der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, der heute telefonisch ausschließlich unter: +49 (0) 172 / 35 44 671 erreichbar ist.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden werden im Laufe des heutigen Tages über den Fortgang des Einsatzes in einer weiteren gemeinsamen Medieninformation informieren.

Beide Pressesprecher werden heute nach Absprache auch für O-Töne zur Verfügung stehen (Herr Geithner in Berlin und Herr Schmidt in Dresden).

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17.11.2020, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung

Landesdirektion Sachsen schließt Wahlprüfung der Oberbürgermeisterwahlen der Stadt Chemnitz ab

Nach der pandemiebedingten Verschiebung von Kommunalwahlen vom Frühsommer auf den Herbst 2020 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) nun die Oberbürgermeisterwahlen der Stadt Chemnitz vom 20. September und 11. Oktober für gültig erklärt. Bei den Prüfungen der Wahlunterlagen am 30. September und am 21. Oktober 2020 wurden keine ergebnisrelevanten Verstöße gegen die Wahlgrundsätze festgestellt. Der Stadt Chemnitz wurde deshalb ein positiver Wahlprüfbescheid zugestellt.

Die Präsidentin der LDS, Regina Kraushaar, verweist auf die damit verbundene Option: »Mit dem positiven Wahlprüfungsbescheid ist es möglich, am 25. November den als Oberbürgermeister der Stadt gewählten Bewerber Peter Sven Schulze durch den Stadtrat zunächst als Amtsverweser zu bestimmen.«

Der Amtsantritt von Herrn Schulze als Oberbürgermeister ist jedoch erst möglich, wenn auch die Verfahren hinsichtlich der von der LDS zurückgewiesenen Wahlanfechtungen endgültig abgeschlossen sind. Sofern es nicht zu Klageverfahren gegen die Bescheide der LDS zu den Wahlanfechtungen kommt, wird dies frühestens Mitte Dezember 2020 der Fall sein.

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16.11.2020, 17:19 Uhr — Erstveröffentlichung

»Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt

Sächsische Quarantäne-Verordnung angepasst

Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« geändert. Die sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst.

Ab morgen (17. November 2020) gilt:

Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.

Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich mit Blick auf die hohen Infektionszahlen regen grenzüberschreitenden Einkaufstourismus sehr kritisch sehe. Angesichts der ernsten Lage haben wir entschieden, dass Einkaufs- oder Tankfahrten nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen.«

Die geänderte Quarantäne-Verordnung finden Sie online unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen«.

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13.11.2020, 17:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Konferenz: Mehr Sicherheit durch Vorbeugung

5. LandesPräventionstag Sachsen (LPT5-digital) findet am 16. & 17. November 2020 online statt – 400 Angemeldete – Motto: »PRÄVENTION KOMMUNIZIEREN«

Unter der Überschrift »PRÄVENTION KOMMUNIZIEREN« findet am 16. und 17. November 2020 der 5. LandesPräventionstag Sachsen statt – in diesem Jahr komplett online.

Schwerpunkt diesmal ist die Kommunale Prävention.

Innenminister und Vorsitzender des Landespräventionsrates Prof. Dr. Roland Wöller: »Von unserer Strategie ‚Allianz Sichere Sächsische Kommunen‘ gehen seit Februar 2019 neue Impulse aus, um Prävention vor Ort zu stärken. Ziel Kommunaler Prävention ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die Kriminalität im Freistaat Sachsen zu senken. So stärkt die Kommunale Prävention den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verbessert die Sicherheitslage im Lande. Denn Prävention wirkt.«

Gleichstellungs- und Justizministerin Katja Meier: »Prävention von Straftaten ist integraler Bestandteil eines effektiven Gewaltschutzes für Frauen. Zusammen mit dem Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt des Landespräventionsrates, setze ich mich dafür ein, dass neben schnellen Interventionen bei Gewalt und akutem Opferschutz auch effektive Maßnahmen zur Prävention von geschlechterbezogener Gewalt gestärkt werden. Der LandesPräventionstag bietet hierzu viele neue Ideen, wie Menschen vor Gewalt noch besser und effizienter geschützt werden können.“

Die Teilnehmer erwartet ein spannender und abwechslungsreicher 5. LandesPräventionstag, mit Beiträgen aus Praxis und Wissenschaft, Vorträgen und Online-Seminaren zur gesamten Bandbreite der Prävention: vom Erwerb von Lebenskompetenzen bis zur Gewalt-, Missbrauchs-, Extremismus- und Suchtprävention, von Verkehrssicherheitsarbeit bis zum Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien.

Anmeldung sind möglich unter www.lpt.sachsen.de.

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13.11.2020, 14:24 Uhr — Erstveröffentlichung

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen schweren Landfriedensbruchs am 07. November 2020

Angriff auf PKW VW T5 gegen 18.00 Uhr in der Wolfgang-Heinze-Straße in Leipzig

Am 7. November 2020 gegen 18:00 Uhr befuhr der Fahrer (m, Alter 50 Jahre) eines grauen VW T5 zusammen mit drei Mitfahrerinnen (im Alter von 47 bis 58 Jahren), welche zuvor zusammen die Demonstration »Querdenken« Bündnisses in der Leipziger Innenstadt besucht hatten, die Wolfgang-Heinze-Straße in 04277 Leipzig in stadtauswärtiger Richtung.

Als das Fahrzeug an der Kreuzung zur Herderstraße verkehrsbedingt halten musste, näherten sich mehrere schwarz bekleidete, bislang unbekannte Personen dem Fahrzeug und versuchten in das Fahrzeug zu gelangen. Der Fahrzeugführer konnte dies durch Verschließen des Fahrzeugs verhindern. Daraufhin schlugen die unbekannten Täter mit Steinen und Flaschen auf das Fahrzeug ein und versuchten mit Gewalt in dieses hinein zu gelangen. Infolge des massiven Angriffs riss die Frontscheibe des Fahrzeugs, die Stoßstange brach und es entstanden mehrere Dellen am Fahrzeug. Dem Fahrzeugführer gelang es schließlich wegzufahren, bevor die Angreifer in das Fahrzeug hinein gelangen konnten. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Jetzt wird wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Da ein politisch motivierter Hintergrund für die Tat nicht auszuschließen ist, hat die Soko LinX des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernommen.

Bereits am 9. November erfolgte ein Zeugenaufruf nach einem Angriff auf zwei Busse mit Steinen und Flaschen ebenfalls am 7. November 2020 an derselben Örtlichkeit, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Abend.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in benannten Zeitraum im Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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13.11.2020, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Straftatenserie in Dresden aufgeklärt

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 30-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls und der Sachbeschädigung in mehreren Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum März bis September 2020 insbesondere in den Stadtteilen Dresden-Mitte und Dresden-Friedrichstadt mehrere Diebstähle begangen und dabei u.a. zwei Fahrräder im Gesamtwert von ca. 1.000,00 EUR, Elektronikgeräte im Gesamtwert von ca. 1.000,00 EUR, sowie Bekleidungsartikel und Lebensmittel im Gesamt-wert von ca. 200,00 EUR entwendet zu haben, um die Gegenstände für sich zu behalten.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Juni 2020 mit seinem Fuß die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses in der Behringstraße in Dresden und im Juli 2020 unter Verwendung eines zuvor aus der Straße entnommenen Kanaldeckels die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses in der Berliner Straße beschädigt zu haben, wobei jeweils ein Sachschaden von ca. 300,00 EUR entstand.

Ferner wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im August 2020 einen Mitarbeiter eines Supermarktes und einen Polizeibeamten beleidigt zu haben, wobei er jeweils mehrere Schimpfworte verwendete.

Insgesamt liegen dem Beschuldigten 14 Straftaten zur Last. Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Bei Begehung der Taten stand der Beschuldigte zweifach unter Bewährung.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 01.10.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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