Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 19.01.2022  –  LDS  :  Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

* 18.01.2022  –  STADD  :  Messerangriff in Meißen

* 17.01.2022  –  STADD  :  Straftaten bei Demonstrationen in Pirna

* 17.01.2022  –  AG DW  :  Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg

* 17.01.2022  –  LKA  :  Verdacht fremdenfeindliche Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung in Halsbrücke

* 14.01.2022  –  STADD  :  Drogenhandel im Kleingartenverein

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Ausführliche Pressemitteilungen

19.01.2022, 17:26 Uhr — Erstveröffentlichung

Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden 13 abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt.

Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuvor in den Landkreisen Leipzig, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landeshauptstadt Dresden sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zurückgeführten handelt es sich in sieben Fällen um verurteilte Straftäter.

Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch vier Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt.

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18.01.2022, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Messerangriff in Meißen

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 24-jährigen Geschädigten am 17.10.2021 gegen 22:15 Uhr auf der Fellbacher Straße in Meißen in Tötungsabsicht mehrfach mit einem Messer in den Brustkorb gestochen zu haben. Nachdem der Geschädigte infolge der Verletzungen zusammengebrochen war, ließ der Beschuldigte von weiteren Tätlichkeiten ab. Dabei erkannte der Beschuldigte, dass er den Geschädigten noch töten könnte. Er ließ gleichwohl von weiteren Angriffen ab und bemühte sich um die Rettung des akut lebensbedrohlich verletzten Geschädigten, so dass er vom Versuch eines Tötungsdelikts strafbefreiend zurückgetreten ist. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Bauchraum und am Rumpf. Er konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden.

Der Beschuldigte wurde am 17.10.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18.10.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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17.01.2022, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Straftaten bei Demonstrationen in Pirna

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna beantragt, gegen einen 34-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, sich am 03.01.2022 gegen 19:15 Uhr in einem nicht genehmigten, ca. 300 Personen umfassenden Aufzug in der Schandauer Straße in Pirna befunden zu haben, um gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Um den Aufzug zu stoppen, zogen die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dresden im Kreuzungsbereich der Schandauer Straße mit der Clara-Zetkin-Straße eine Fahrzeugsperre und Polizeikette auf.

Der Beschuldigte soll gegen 19:30 Uhr mit einem Kinderwagen auf eine in der Polizeikette stehende Polizeibeamtin zugelaufen sein und diese angeschrien haben, ihn mit seinem Kind im Kinderwagen durch die Sperre zu lassen. Noch bevor die Beamtin die Forderung des Beschuldigten zurückweisen konnte, soll der Beschuldigte der Beamtin den Kinderwagen kurz hintereinander mindestens fünfmal mit Kraft in den Unterleib gestoßen haben, wodurch die Beamtin nicht unerhebliche Schmerzen erlitt.

Weiterhin soll sich der Beschuldigte am Abend des 10.01.2022 auf der Klosterstraße in Pirna an einer unerlaubten Demonstration gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt haben. Nachdem Polizeikräfte die aus ca. 300 Personen bestehende Gruppierung eingeschlossen hatten, soll der Beschuldigte – seinen zehn Monate alten Sohn auf dem Arm tragend – unvermittelt an einen Polizeibeamten bis zum Körperkontakt herangetreten sein, um zu erreichen, dass der Beamte aus Sorge um das Wohlergehen des Kleinkindes den Weg freigäbe. Dies gelang dem Beschuldigten entgegen seiner Vorstellung nicht.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zum Sachverhalt teilweise geständig eingelassen.

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17.01.2022, 10:57 Uhr — Erstveröffentlichung

Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Antragsgericht Dippoldiswalde am 29.12.2021 einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 29-jährigen Deutschen gestellt. Dem Angeklagten liegt Bedrohung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 12.12.2021 gegen 15:00 Uhr über WhatsApp für seine WhatsApp-Kontakte 24 Stunden einsehbar den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von 01778 Altenberg vom 03.12.2021 mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre. Laut Anklage wurde diese Ankündigung eines Tötungsdelikts von einem mit dem Angeklagten in Kontakt stehenden WhatsApp-Nutzer am 12.12.2021 zur Kenntnis genommen und an den Bürgermeister von Altenberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Der zunächst vom Gericht für den 06.01.2022 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde aufgehoben, nachdem sich kurzfristig eine Strafverteidigerin für den Angeklagten angezeigt und Akteneinsicht beantragt hatte. Die Hauptverhandlung ist nun für den 24.01.2022 anberaumt.

Für den Straftatbestand der Bedrohung sieht § 241 StGB als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

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17.01.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Verdacht fremdenfeindliche Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung in Halsbrücke

Veröffentlichung Phantombild

Tatzeit: 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr

Tatort: Ortsausgang Halsbrücke in Richtung Freiberg

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachtes einer fremdenfeindlichen Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung.

Am 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr, lief ein 21-jähriger Chilene nach dem Besuch des „Oktoberfestes“ in Halsbrücke auf der Straße in Richtung Freiberg. Kurz nach dem Ortsausgang Halsbrücke hielt neben ihm ein Auto mit zwei unbekannten Männern um nach einer Wegbeschreibung zu fragen. Als der Geschädigte dies nicht angeben konnte, beleidigte einer der Männer den Geschädigten u. a. mit »Scheiß Ausländer«, stieg aus dem Fahrzeug aus und schlug unvermittelt mit Fäusten auf den Geschädigten ein.

Der andere Täter stieg ebenfalls aus dem Fahrzeug und schlug mit einem hölzernen Gegenstand auf den Geschädigten ein. Als dieser am Boden lag, trat einer der Tatverdächtigen in Richtung des Kopfes des Geschädigten.

Anschließend verließen die Tatverdächtigen den Ereignisort mit einem roten PKW in Richtung Ortslage Tuttendorf. Der Geschädigte musste in der Folge ambulant versorgt werden.

Da die Aufklärung der Straftat und insbesondere die Feststellung der Identität der Tatverdächtigen auf andere Weise bisher nicht erfolgen konnten, hat das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz am 03.12.2022 einen Beschluss zur Veröffentlichung des Phantombildes zum unbekannten Tatverdächtigen 1 erlassen.

Personenbeschreibung:

Unbekannter Tatverdächtiger 1:

•             männlich

•             ca. 30 Jahre alt

•             ca. 180 cm groß

•             kräftige Gestalt

•             blaue Augen

•             kurze, dunkle Haare

•             europäisch Erscheinung

•             sprach deutsch mit sächsischem Akzent

•             kein Bart

•             keine Brille

•             kein Gesichtsschmuck

•             Tätowierung am linken Unterarm

Unbekannter Tatverdächtiger 2:

•             männlich

•             ca. 190 cm groß

•             kurze blonde Haare

•             europäische Erscheinung

•             spricht Deutsch mit sächsischem Akzent

Phantombild im Internet unter https://www.polizei.sachsen.de/de/86298.htm

Wer hat am Freitag, den 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr, im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht?

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

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14.01.2022, 12:50 Uhr — Erstveröffentlichung

Drogenhandel im Kleingartenverein

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen eine 38-jährige Deutsche und einen 37-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Beschuldigten sollen sich spätestens Anfang des Jahres 2021 mit dem gewinnbringenden An- und Verkauf von Heroin befasst haben.

Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 12.01.2022 in einer von ihnen gemeinsam genutzten Gartenlaube in einem Kleingartenverein an der Steinbacher Straße in Dresden etwa 100 Bömbchen Heroin durchschnittlicher Qualität zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Darüber hinaus bewahrten sie in der Gartenlaube etwa 10.000 Euro Bargeld auf. Es ist davon auszugehen, dass dieses Bargeld aus dem Verkauf von Heroin stammt.

Die Beschuldigten wurden am 12.01.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 13.01.2022 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind bereits einschlägig vorbestraft. Der 37-jährige Beschuldigte steht einschlägig unter Bewährung. Die Beschuldigten haben bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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