Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
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* 16.07.2021 – STADD : Bewaffneter Drogenhandel in Meißen
* 15.07.2021 – STADD : Schwere Brandstiftung in Großenhain
* 12.07.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeug von Immobilienunternehmen
* 12.07.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen der Deutsche Post AG
* 08.07.2021 – LKA : Durchsuchungen bei Tatverdächtigen zum Brandanschlag auf das Lokal »Mangal«
* 08.07.2021 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe
* 07.07.2021 – OLG DD : Haftprüfung – Weiterer Tatverdächtiger des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleibt in Untersuchungshaft
* 07.07.2021 – STADD : Drogenhandel in Sebnitz
* 02.07.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone
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Ausführliche Pressemitteilungen
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16.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Bewaffneter Drogenhandel in Meißen
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 44-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Dezember 2020 und März 2021 in 13 Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Berlin insgesamt ca. 1,8 Kilogramm Crystal erworben zu haben, um es insbesondere im Stadtgebiet von Meißen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei einer Polizeikontrolle am Nachmittag des 25.03.2021 wurden im Rucksack des Beschuldigten ca. 200 Gramm Crystal gefunden und sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung wurden weitere ca. 21 Gramm Crystal, diverse griffbereite Waffen, u. a. ein Baseballschläger und eine Armbrust, sowie ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde ein Pkw im Wert von ca. 10.000 Euro zur Durchführung vermögensabschöpfender Maßnahmen sichergestellt (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 29.03.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten einschlägig unter Bewährung sowie unter Führungsaufsicht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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15.07.2021, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung
Schwere Brandstiftung in Großenhain – Beschuldigter in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 51-jährigen Rumänen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14.07.2021 gegen 14:50 Uhr auf noch nicht geklärte Weise ein Feuer in dem von ihm und weiteren Personen als Unterkunft genutzten Zimmer in einem Firmengebäude in Großenhain, OT Görzig gelegt zu haben. Der Absicht des Beschuldigten entsprechend gerieten die in dem Zimmer befindlichen Gegenstände in Brand. Das Feuer breitete sich anschließend in dem Zimmer aus, wodurch dieses – wie vom Beschuldigten gewollt – erheblich beschädigt wurde. Das gesamte Gebäude wurde durch den Brand unbewohnbar. Dem Eigentümer entstand ein erheblicher Schaden in noch nicht bekannter Höhe.
Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Er ist bereits mehrfach vorbestraft.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.07.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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12.07.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandlegung an Fahrzeug von Immobilienunternehmen
Ermittlungen wegen Brandstiftung – Zeugenaufruf
Tatzeit: Sonntag, den 11. Juli 2021 gegen 03:21 Uhr
Tatort: 04299 Leipzig, Vaclav-Neumann-Straße/ Ecke Gletschersteinstraße
In den Morgenstunden des Sonntag wurde durch Augenzeugen gemeldet, dass ein abgeparktes Fahrzeug im Bereich des Motorraumes brennen würde. Beim Eintreffen der Feuerwehr befand sich das Fahrzeug bereits im Vollbrand. Bei dem Auto handelt es sich um einen Opel Vivaro eines bundesweit tätigen Immobilienunternehmens. Angaben zur Höhe des Sachschadens sind noch nicht möglich.
Erste Erkenntnisse lassen auf eine Brandlegung schließen.
Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wer hat in den Morgenstunden des 11. Juli 2021 gegen 03:21 Uhr die Tat
beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der
Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Wer hat
entsprechende Personenbewegungen im Vorfeld der Tat im Bereich Vaclav-
Neumann-Straße/ Ecke Gletschersteinstraße gesehen?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum
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12.07.2021, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandlegung an Fahrzeugen der Deutsche Post AG
Ermittlungen wegen Brandstiftung – Zeugenaufruf
Tatzeit: Sonntag, den 11. Juli 2021 gegen 01:29 Uhr
Tatort: 04315 Leipzig, Lilienstraße 3
In den frühen Morgenstunden des Sonntag wurde polizeilich bekannt, dass mehrere Fahrzeuge auf einem Gelände der Post brennen sollen. Nach ersten Erkenntnissen hatten unbekannte Täter dort Fahrzeuge der Deutschen Post auf dem umfriedeten Grundstück in Brand gesetzt.
Die sofort eingesetzten Kräfte der Polizeidirektion Leipzig konnten weitere im unmittelbaren Nahbereich geparkte Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich schieben, so dass ein Brandübergriff verhindert werden konnte. Durch die Sekundärhitze der bereits brennenden Fahrzeuge wurde noch ein weiteres Fahrzeug beschädigt. Angaben zur Höhe des Sachschadens können noch nicht gemacht werden.
Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wer hat in den Morgenstunden des 11. Juli 2021 gegen 01:29 Uhr die Tat beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Wer hat entsprechende Personenbewegungen im Vorfeld der Tat im Bereich der Lilienstraße 3 gesehen?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum
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08.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Durchsuchungen bei Tatverdächtigen zum Brandanschlag auf das Lokal »Mangal«
Ermittlungen führten zum Betreiber und einem Mittäter
Seit der Brandstiftung im kurdischen Restaurant »Mangal« in der Chemnitzer Innenstadt am 18. Oktober 2018 ermittelte das PTAZ des Landeskriminalamt Sachsen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Verbindung mit besonders schwerer Brandstiftung.
Durch das Feuer bestand Lebensgefahr für die fünfzehn Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dessen Erdgeschoß sich das Restaurant befand. Nur durch schnelle Evakuierungen und das professionelle Handeln der eingesetzten Feuerwehr wurde niemand dauerhaft verletzt. Es entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe.
Zu dem angesprochenen Sachverhalt informierte das Landeskriminalamt mit den Medieninformationen vom 7. November 2018 und 28. Oktober 2020.
Das Polizeiliches Terrorismus-und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen hatte den Fall übernommen, da eine politische Motivation für die Tat nicht auszuschließen war.
Die Ermittlungen wurden zunächst in alle Richtungen geführt. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich keine Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche Tatmotivation. Vielmehr erhärtete sich im Ergebnis der intensiven und langwierigen kriminaltechnischen Untersuchungen des Landeskriminalamtes der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung gegen den damaligen Inhaber des Restaurants »Mangal«. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass das Motiv für die Tat die Auszahlung der Versicherungssumme war, es sich mithin um einen Versicherungsbetrug gehandelt hat.
Die Durchsuchungsmaßnahmen am 7. Juli richten sich nun gegen den ehemaligen kurdischen Restaurantbetreiber und vorgeblich Geschädigten sowie einen Mittäter. Die Wohn- und Geschäftsräume der beiden Beschuldigten sowie einer Zeugin wurden am heutigen Tag durchsucht.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen in Chemnitz und Frankenberg wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das jetzt ausgewertet werden muss. Die beiden Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Eine Haftrichtervorführung ist für den heutigen Donnerstag geplant.
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08.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe
Öffentlichkeitsfahndung nach vier weiteren Tatverdächtigen erfolgreich realisiert
Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko Epaulette gegen vier weitere Tatverdächtige wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl. Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, die eigentliche Tat vorbereitet zu haben, indem sie den Tatort im Historischen Grünen Gewölbe am 24.11.2019 zwischen 12:57 Uhr und 13:10 Uhr ausgespäht und ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse den an der unmittelbaren Tatausführung beteiligten Beschuldigten zur Verfügung gestellt haben.
Zur Identifizierung der seinerzeit unbekannten Beschuldigten wurde eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 11.03.2021).
Die Öffentlichkeitsfahndung nach den vier Beschuldigten ist nunmehr einzustellen, da die vier Beschuldigten mittlerweile eindeutig identifiziert sind. Es handelt sich um zwei Deutsche (28 und 35 Jahre), einen Polen (37 Jahre) und einen 24-jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit.
Alle Medienvertreter werden gebeten, die mit Medieninformation vom 11.03.2021 veröffentlichten Bilder nicht mehr zu Fahndungszwecken zu veröffentlichen und eventuell erfolgte Einstellungen dieser Bilder in Internet-Publikationen zu löschen.
Gegen die vier Beschuldigten besteht weiterhin nur ein Anfangsverdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl, aber kein dringender Tatverdacht. Nicht bestätigt hat sich die seinerzeit mitgeteilte Annahme, es handele sich bei einem der vier Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Verwandten eines der Hauptbeschuldigten, die am 17.11.2020 festgenommen worden sind und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden. Die Ermittlungen zur konkreten Tathandlung der vier Beschuldigten und zu möglicherweise bestehenden Verbindungen zu den fünf dringend tatverdächtigen Hauptbeschuldigten dauern an.
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07.07.2021, 15:41 Uhr — Erstveröffentlichung
Haftprüfung – Weiterer Tatverdächtiger des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleibt in Untersuchungshaft
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen weiteren der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 angeordnet.
Der Senat bestätigt damit auch für diesen, zur Tatzeit zwanzigjährigen Beschuldigten das Vorliegen des dringenden Tatverdachts wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung.
Der Senat hat angesichts der hohen Freiheitsstrafe oder, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, der hohen Jugendstrafe, die dem heranwachsenden Beschuldigten bei einer Verurteilung droht, den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Zudem ist aus Sicht des Senats eine Verdunkelungsgefahr gegeben.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in 3 Monaten zu erfolgen.
Der Senat hatte mit Beschluss vom 23. Juni 2021 bereits die Haftfortdauer für zwei andere inhaftierten Verdächtige angeordnet (Vgl. Medieninformation Nr. 36/2021 vom 28. Juni 2021: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2543).
OLG Dresden, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az: 3 Ws 47/21
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07.07.2021, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Drogenhandel in Sebnitz
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 42-jährigen Pakistani wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen und gegen eine 26-jährige Afghanin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht erhoben.
Dem 42-jährigen Beschuldigten wurde zunächst vorgeworfen, am 23.02.2021 in der Wohnung seiner Freundin, der 26-jährigen Mitbeschuldigten, in Sebnitz 1.600 Gramm Marihuana und 240 Gramm Crystal aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25.02.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 42-jährigen ihre Wohnung in Kenntnis aller Tatumstände zur Lagerung der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt zu haben.
Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen wurden weitere Tatvorwürfe gegen den 42-jährigen Pakistani bekannt. So soll er im September 2020 an einem unbekannten Ort in den Niederlanden einem gesondert Verfolgten 20.000,00 Euro übergeben haben, damit dieser in seinem Auftrag Betäubungsmittel erwerbe. Hierzu kam es entgegen der Vorstellung des Beschuldigten nicht. Weiterhin soll der Beschuldigte in den Niederlanden im Dezember 2020 mindestens 2 Kilogramm Marihuana zum Preis von 14.500,00 Euro und im Februar 2020 750 Gramm Marihuana zum Preis von 3.375,00 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat u.a. die Einziehung des Mobiltelefons des Beschuldigten und von ca. 23.000 Euro Bargeld, das beim Beschuldigten sichergestellt wurde, beantragt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 42-jährige Beschuldige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der gegen die 26-jährige Beschuldigte erlassene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.
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02.07.2021, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Georgier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 24 Fällen zur Last.
So soll der Beschuldigte von April 2017 bis Dezember 2019 in 17 Fällen jeweils mindestens drei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000,00 Euro, insgesamt mindestens 51 Kilogramm Crystal zum Preis von über einer Million Euro von einem gesondert verfolgten Beschuldigten angekauft und anschließend gewinnbringend u.a. im Bereich Dresden und Meißen weiterverkauft haben. Weiterhin soll der Beschuldigte Anfang 2020 20 Kilogramm Marihuana an einen gesondert verfolgten Beschuldigten zum Preis von 94.500,00 Euro verkauft haben. Ferner soll der Beschuldigte im April 2020 in sechs weiteren Fällen insgesamt mindestens weitere acht Kilogramm Crystal an gesondert verfolgte Beschuldigte, aber auch an unbekannte Abnehmer zum Preis von etwa 250.000,00 Euro verkauft haben.
Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.