Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

14.02.2019 – SMJus: Straftaten lohnen sich nicht – Schärfere Strafverfolgung für mehr Sicherheit in Sachsen

15.02.2019 – SMI: Innenminister bedauert Vertagung der Entscheidung zu sicheren Herkunftsländern im Bundesrat

20.02.2019 – LKA: Gemeinsame Medieninformation zum Eittlungsverfahren  wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          14.02.2019

Straftaten lohnen sich nicht – Schärfere Strafverfolgung für mehr  Sicherheit in Sachsen

Am 1. März 2019 wird die neue Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung in Kraft treten. Die sächsische Strafverfolgungspraxis wird damit insgesamt verschärft. Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, selbst wenn es sich um sogenannte Bagatelldelikte handelt.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Wir arbeiten intensiv an der Verbesserung der Strafverfolgung, um Straftäter einer schnellen und gerechten Strafe zuzuführen und um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter zu stärken.

Der Rechtsstaat zeigt damit, dass er handlungsfähig ist und Straftaten sich nicht lohnen, selbst wenn es sich um vermeintliche Bagatelldelikte handelt.“ Auch bei Straftaten im öffentlichen Raum, etwa in Einkaufspassagen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Bahnhöfe, wird die Strafverfolgung verschärft. Denn gerade in der Öffentlichkeit begangene Straftaten können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen. Sie sollen daher im Regelfall angeklagt und nur noch sehr eingeschränkt eingestellt werden.

Generalstaatsanwalt Hans Strobl: „Rechtsfreie Räume gibt es in Sachsen nicht. Auch Straftaten mit geringen Schäden bleiben Straftaten, die in ganz Sachsen gleichermaßen konsequent geahndet werden. Meine Rundverfügung wird das jedem deutlich machen.“ Außerdem sollen die Strafzumessungsvorgaben im Bereich der Betäubungsmitteldelikte verschärft werden. Das betrifft zum Beispiel den Erwerb bzw. Besitz und den Handel von Crystal.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden zusätzlich 30 neue Stellen geschaffen.

Davon stehen neun für Staatsanwälte, fünf für Strafrichter und weitere 16 Stellen für Rechtspfleger und Geschäftsstellenpersonal zur Verfügung.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          15.02.2019

Innenminister bedauert Vertagung der Entscheidung zu sicheren  Herkunftsländern im Bundesrat

Wöller: „Missbrauch des Asylrechts dringend Riegel vorschieben“

Heute hat der Bundesrat die geplante Abstimmung über die Einstufung von Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sogenannte sichere Herkunftsländer verschoben.

Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Es ist bedauerlich, dass eine so wichtige Entscheidung erneut auf die lange Bank geschoben wird. Insbesondere die Blockadehaltung der Grünen kritisiere ich in diesem Zusammenhang scharf. Damit bleibt das dringend notwendige Signal an die Menschen in diesen Herkunftsländern vorerst weiter aus. An den Tatsachen ändert das allerdings nichts. Gerade einmal 0,2 bis drei Prozent der Asylbewerber aus den sogenannten Maghreb-Staaten und Georgien werden in Deutschland anerkannt.

Dem offensichtlichen Missbrauch des Asylrechts muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Anreize aus wirtschaftlichen Gründen zu kommen, müssen dabei beseitigt und die Verwaltungsgerichtsverfahren bei Widersprüchen beschleunigt werden. Es gilt, Recht konsequent und umfassend durchzusetzen.

Wir brauchen daher bei der nächsten Bundesratssitzung endlich  eine klare Entscheidung und Mehrheit für dieses Gesetz.“ ____________________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         20.02.2019

Gemeinsame Medieninformation zum Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Handgranatenfund im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofes am 18. Februar

Kollegen der Bundespolizei stellten im Rahmen einer Kontrollmaßnahme mehrerer aus-ländischer Staatsangehöriger und anschließender Durchsuchung des mitgeführten Fahrzeuges eine größere Anzahl von in Folie verpackten Gegenständen fest, welche vom äußeren Erscheinungsbild den Verdacht zuließen, dass es sich dabei um Handgra-naten handelte (Bundespolizei informierte dazu umfangreich).

Eine erste Bewertung und Sicherung der Gegenstände erfolgte durch die hinzugezoge-nen Spezialisten des Landeskriminalamtes, welche die vermutlichen Handgranaten als augenscheinlich echt einstuften und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen abtransportierten. Auch das Fahrzeug wurde sichergestellt und der kriminaltechnischen Untersuchung zugeführt. Die Bearbeitung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Dresden übernommen.

Die Ermittlungen tätigt das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen.

Im Ergebnis der ersten Sichtung, exemplarischen Delaborierung und nachfolgender kriminaltechnischer Untersuchung von zunächst einer Handgranate konnte festgestellt werden, dass Zünder und Splitterkörper augenscheinlich aus industrieller Fertigung stammen. Bei dem Inhalt handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen beim Militär gebräuchlichen Sprengstoff. Konkrete Aussagen zur Herkunft und den spezifischen Eigenschaften werden aus ermittlungstaktischen Gründen gegenwärtig nicht gemacht. Festgestellt werden kann, dass es sich zumindest bei dem bereits untersuchten Exemplar um eine funktionsfähige Handgranate handelte.

Bei der entsprechenden Entpackung der Handgranaten kamen letztlich achtzehn ein-zelne Handgranaten zum Vorschein. Die beiden tatverdächtigen bosnischen Staatsan-gehörigen wurden noch am gestrigen Tage dem Haftrichter vorgeführt.

Dieser ent-sprach dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft Dresden und ordnete gegen die beiden Bosnier wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz die Untersuchungshaft an.

Gegenwärtig ermittelt das PTAZ* in alle Richtungen, was auch die Betrachtung einer politischen Motivation einschließt.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen

18 Handgranaten am Hauptbahnhof Dresden sichergestellt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120285

Röntgenbild der Granaten – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120246

aufgefunde, verpackte Handgranaten – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120284

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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