Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter
erschienen:
14.02.2019 – SMJus: Straftaten lohnen sich nicht – Schärfere Strafverfolgung für mehr Sicherheit in Sachsen
15.02.2019 – SMI: Innenminister bedauert Vertagung der Entscheidung zu sicheren Herkunftsländern im Bundesrat
20.02.2019 – LKA: Gemeinsame Medieninformation zum Eittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium der Justiz 14.02.2019
Straftaten lohnen sich nicht – Schärfere Strafverfolgung für mehr Sicherheit in Sachsen
Am 1. März 2019 wird die neue Rundverfügung des
Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur einheitlichen
Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung in Kraft treten. Die sächsische
Strafverfolgungspraxis wird damit insgesamt verschärft. Straftaten sollen
konsequent verfolgt und geahndet werden, selbst wenn es sich um sogenannte
Bagatelldelikte handelt.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Wir arbeiten intensiv
an der Verbesserung der Strafverfolgung, um Straftäter einer schnellen und
gerechten Strafe zuzuführen und um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter
zu stärken.
Der Rechtsstaat zeigt damit, dass er handlungsfähig ist
und Straftaten sich nicht lohnen, selbst wenn es sich um vermeintliche
Bagatelldelikte handelt.“ Auch bei Straftaten im öffentlichen Raum, etwa in
Einkaufspassagen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Bahnhöfe, wird die
Strafverfolgung verschärft. Denn gerade in der Öffentlichkeit begangene
Straftaten können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen. Sie
sollen daher im Regelfall angeklagt und nur noch sehr eingeschränkt eingestellt
werden.
Generalstaatsanwalt Hans Strobl: „Rechtsfreie Räume gibt
es in Sachsen nicht. Auch Straftaten mit geringen Schäden bleiben Straftaten,
die in ganz Sachsen gleichermaßen konsequent geahndet werden. Meine
Rundverfügung wird das jedem deutlich machen.“ Außerdem sollen die Strafzumessungsvorgaben
im Bereich der Betäubungsmitteldelikte verschärft werden. Das betrifft zum
Beispiel den Erwerb bzw. Besitz und den Handel von Crystal.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden zusätzlich 30 neue
Stellen geschaffen.
Davon stehen neun für Staatsanwälte, fünf für
Strafrichter und weitere 16 Stellen für Rechtspfleger und
Geschäftsstellenpersonal zur Verfügung.
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium des Innern 15.02.2019
Innenminister bedauert Vertagung der Entscheidung zu sicheren Herkunftsländern im Bundesrat
Wöller: „Missbrauch des Asylrechts dringend Riegel vorschieben“
Heute hat der Bundesrat die geplante Abstimmung über die Einstufung von Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sogenannte sichere Herkunftsländer verschoben.
Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
„Es ist bedauerlich, dass eine so wichtige Entscheidung
erneut auf die lange Bank geschoben wird. Insbesondere die Blockadehaltung der
Grünen kritisiere ich in diesem Zusammenhang scharf. Damit bleibt das dringend
notwendige Signal an die Menschen in diesen Herkunftsländern vorerst weiter
aus. An den Tatsachen ändert das allerdings nichts. Gerade einmal 0,2 bis drei
Prozent der Asylbewerber aus den sogenannten Maghreb-Staaten und Georgien
werden in Deutschland anerkannt.
Dem offensichtlichen Missbrauch des Asylrechts muss
dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Anreize aus wirtschaftlichen Gründen
zu kommen, müssen dabei beseitigt und die Verwaltungsgerichtsverfahren bei
Widersprüchen beschleunigt werden. Es gilt, Recht konsequent und umfassend
durchzusetzen.
Wir brauchen daher bei der nächsten Bundesratssitzung endlich eine klare Entscheidung und Mehrheit für dieses Gesetz.“ ____________________________________________________________________________
Landeskriminalamt Sachsen 20.02.2019
Gemeinsame Medieninformation zum Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Handgranatenfund im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofes am 18. Februar
Kollegen der Bundespolizei stellten im Rahmen einer
Kontrollmaßnahme mehrerer aus-ländischer Staatsangehöriger und anschließender
Durchsuchung des mitgeführten Fahrzeuges eine größere Anzahl von in Folie
verpackten Gegenständen fest, welche vom äußeren Erscheinungsbild den Verdacht
zuließen, dass es sich dabei um Handgra-naten handelte (Bundespolizei
informierte dazu umfangreich).
Eine erste Bewertung und Sicherung der Gegenstände
erfolgte durch die hinzugezoge-nen Spezialisten des Landeskriminalamtes, welche
die vermutlichen Handgranaten als augenscheinlich echt einstuften und unter
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen abtransportierten. Auch das Fahrzeug
wurde sichergestellt und der kriminaltechnischen Untersuchung zugeführt. Die
Bearbeitung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Dresden übernommen.
Die Ermittlungen tätigt das PTAZ* des Landeskriminalamtes
Sachsen.
Im Ergebnis der ersten Sichtung, exemplarischen
Delaborierung und nachfolgender kriminaltechnischer Untersuchung von zunächst
einer Handgranate konnte festgestellt werden, dass Zünder und Splitterkörper
augenscheinlich aus industrieller Fertigung stammen. Bei dem Inhalt handelt es
sich höchstwahrscheinlich um einen beim Militär gebräuchlichen Sprengstoff.
Konkrete Aussagen zur Herkunft und den spezifischen Eigenschaften werden aus
ermittlungstaktischen Gründen gegenwärtig nicht gemacht. Festgestellt werden
kann, dass es sich zumindest bei dem bereits untersuchten Exemplar um eine
funktionsfähige Handgranate handelte.
Bei der entsprechenden Entpackung der Handgranaten kamen
letztlich achtzehn ein-zelne Handgranaten zum Vorschein. Die beiden
tatverdächtigen bosnischen Staatsan-gehörigen wurden noch am gestrigen Tage dem
Haftrichter vorgeführt.
Dieser ent-sprach dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft
Dresden und ordnete gegen die beiden Bosnier wegen Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz die Untersuchungshaft an.
Gegenwärtig ermittelt das PTAZ* in alle Richtungen, was
auch die Betrachtung einer politischen Motivation einschließt.
*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und
Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen
18 Handgranaten am Hauptbahnhof Dresden sichergestellt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120285
Röntgenbild der Granaten – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120246
aufgefunde, verpackte Handgranaten – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120284
Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/
M | D | M | D | F | S | S |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
27 | 28 |