Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter entsprechend Ihren Profileinstellungen erschienen:

20.03.2019 – SMGI: Demokratie-Zentrum Sachsen unterstützt erneut Ostritzer Friedensfest „Zeichen setzen – Hinsehen – Handeln“

19.03.2019 – SMI: Expertengruppe nimmt erneut Stellenaustattung der Polizei unter die Lupe

15.03.2019 – SMF: Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2018 fast 66      Millionen Euro auf

19.03.2019 – STAC: Medieninformation der Staatsanwaltschaft Chemnitz

15.03.2019 – STAC: Flöha/Niederwiesa

19.03.2019 – SSK: Staatsregierung verabschiedet Masterplan „Digitale            Verwaltung Sachsen“

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Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration    20.03.2019

+ Demokratie-Zentrum Sachsen unterstützt erneut Ostritzer Friedensfest

  „Zeichen setzen – Hinsehen – Handeln“

++ Staatsministerin Petra Köpping: „Friedensfest ist gelebte

++ Zivilcourage“

Vom 21. bis 23. März veranstaltet das Internationale Begegnungszentrum St.Marienthal zum dritten Mal das Ostritzer Friedensfest unter dem Motto „Zeichen setzen – Hinsehen – Handeln“ auf dem Marktplatz in Ostritz. Die Veranstalter möchten damit ein Zeichen für das Engagement der bürgerlichen Mitte für Weltoffenheit, Toleranz und Frieden sowie gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Extremismus setzen. Viele Vereine, Initiativen und Institutionen wie die Willkommen in Bautzen e.V., DGB, Mehrgenerationenhaus Rothenburg oder der Jugendring Oberlausitz e.V.unterstützen das Friedensfest mit einem Stand auf dem Marktplatz. Auch das Demokratie-Zentrum Sachsen, das im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, angesiedelt ist, wird am Sonnabend, dem 23. März, vor Ort sein und über Möglichkeiten der Demokratiearbeit in Sachsen informieren. Staatsministerin Petra Köpping: „Das Beispiel Ostritz ist ein Vorbild für ganz Sachsen. Die Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft stehen hier zusammen, weil sie ihren Ort und die öffentliche Meinung nicht denjenigen überlassen wollen, die fremdenfeindlich, extremistisch und rassistisch sind. Vielfalt, Toleranz, Solidarität und Zivilcourage stehen beim Ostritzer Friedenfest im Mittelpunkt. Ich freue mich, dass wir dieses Engagement mit der Anwesenheit des Demokratie-Zentrums Sachsen unterstützen können.“ Das Demokratie-Zentrum Sachsen wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          19.03.2019

+ Expertengruppe nimmt erneut Stellenaustattung der Polizei unter die Lupe

++ Wöller: „Sicherheit in Sachsen braucht ausreichend Polizei“

Eine Expertengruppe soll bis Ende 2019 erneut die für Sachsen notwendige Gesamtzahl von Polizistinnen und Polizisten ermitteln. Das siebenköpfige Team aus Wissenschaftlern, Polizisten und einem Personalvertreter hat sich heute zu einer konstituierenden Sitzung in Dresden getroffen. Die Arbeit der Fachleute wird sich auf den Bericht der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei im Jahr 2015 stützen und an aktuelle Entwicklungen anknüpfen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller unterstrich die Bedeutung: „Wir wollen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Dafür brauchen wir ausreichend Polizei. Die jetzige Untersuchung soll zeigen, ob das bereits beschlossene Plus von eintausend Stellen langfristig noch zeitgemäß und damit ausreichend ist.“ Die erneute Betrachtung des Personalbedarfs bei der Polizei ist Teil des vom Kabinett verabschiedeten Zukunftspaktes Sachsen. Ziel ist es, die Ergebnisse des Abschlussberichts der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen auf ihre Aktualität hin zu untersuchen und fortzuschreiben. Die Kommission hatte im Jahr 2015 empfohlen, die Zahl der Polizistinnen und Polizisten in Sachsen zunächst um eintausend zu erhöhen. Inzwischen haben sich neben einer veränderten polizeilichen Auftragslage auch neue gesetzliche Verpflichtungen sowie organisatorische Anpassungs-bedarfe bei der Polizei ergeben. Inwiefern daraus auch eine weitere Erhöhung der Gesamtstellenzahl resultieren muss, soll die neue Expertengruppe nun ermitteln.

Die Expertengruppe setzt sich wie folgt zusammen:

Lenkungsgruppe

Ministerialrat Carsten Kaempf (Referatsleiter Innenministerium, Vorsitz)

Polizeipräsident Dirk Lichtenberger (Bereitschaftspolizei Sachsen)

Leitender Polizeidirektor René Demmler (Polizeidirektion Dresden)

Wissenschaftliche Begleitung

Prof. Dr. Wolfgang Voß (Finanzminister Thüringen a.D.)

Prof. Dr. Marcel Thum (TU Dresden und Direktor des Leibniz ifo-Institutes

Dresden)

Prof. Dr. Tom Thieme (Hochschule der sächsischen Polizei)

Personalvertretung der Polizei

Erik Berger (Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates)

Auftakttreffen der Expertengruppe – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120689

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        15.03.2019

+ Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2018 fast 66 Millionen Euro auf Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß stellte heute im Finanzamt Leipzig II die Arbeitsergebnisse der sächsischen Steuerfahndung des Jahres 2018 vor.

So hat die engagierte Arbeit der sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder dem Fiskus im vergangenen Jahr ein steuerliches Mehrergebnis von knapp 66 Mio. Euro eingebracht.

Sachsens Finanzminister Dr. Haß: „Steuerhinterziehung ist eine Straftat und schadet dem Staat und unserer Gesellschaft. Die Sachsen sind insgesamt sehr steuerehrlich. Dennoch gibt es immer wieder Einzelne, die versuchen, auf Kosten der Allgemeinheit dem Staat Geld vorzuenthalten. Dass sich jeder an die Steuergesetze hält, ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Unsere sächsischen Fahnderinnen und Fahnder liefern dazu einen ganz wichtigen Beitrag.“ Über die Hälfte des im Jahr 2018 aufgedeckten Steuerschadens – 37,2 Mio.Euro – entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit 10,4 Mio. Euro ist der Einkommensteuer zuzurechnen. Die festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen 1,7 Mio. Euro, hinsichtlich der Gewerbesteuer 4,6 Mio. Euro und in Bezug auf die Lohnsteuer 2,5 Mio. Euro. Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit 9,3 Mio. Euro zu Buche. Die meisten Steuermehrergebnisse konnten im Raum Dresden aufgespürt werden. Mit der Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft haben sich auch die Begehungsformen von Steuerhinterziehung geändert.„Wir stellen fest, dass die Steuerkriminalität immer digitaler wird. Wir sind gut aufgestellt, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten“, betont der Finanzminister. Rund 100 Fahnderinnen und Fahnder waren im Jahr 2018 für die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt rund 1.200 Fahndungsprüfungen durch. Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt fast 750 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Dienststellen ermittelt. Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2018 insgesamt rund 350 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt. In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2018 Freiheitsstrafen von insgesamt 64 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von 1,4 Mio. Euro rechtskräftig fest.

Arbeitsergebnisse der Sächsischen Steuerfahndung 2018 – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/120594

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Staatsanwaltschaft Chemnitz                                       19.03.2019

+ Medieninformation der Staatsanwaltschaft Chemnitz Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Jugendlichen und Heranwachsenden

Intensiv- und Schwellentätern nun auch zwischen Polizeidirektion   Chemnitz, Staatsanwaltschaft und den Landkreisen Mittelsachsen und   Erzgebirkskreis

Bereits am 14. Januar 2019  unterzeichneten die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, die Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Chemnitz sowie der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Vereinbarung über die Durchführung von einzelfallbezogenen Fallkonferenzen zu jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Schwellentätern. Nun haben auch die Landräte des Landkreises Erzgebirgskreis, Herr Frank Vogel, sowie des Landkreises Mittelsachsen, Herr Matthias Damm, eine entsprechende Vereinbarung mit der Polizeidirektion Chemnitz und der Staatsanwaltschaft geschlossen. Hinsichtlich des Ziels der Vereinbarung und der Durchführung der Einzelfallkonferenzen wird auf die Medieninformation vom 14. Januar 2019 Bezug genommen.

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Staatsanwaltschaft Chemnitz                                       15.03.2019

+ Flöha/Niederwiesa

++ Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und schweren Raubes eingestellt Ermittlungsverfahren eingestellt

Der 33-jährige irakische Geschädigte hatte angezeigt, am 22. Oktober 2018 gegen 16 Uhr in Flöha von einer ihm unbekannten Person unter vorgehaltener Pistole in einen Kleintransporter gezogen worden zu sein, der mit 3 Personen besetzt gewesen sei. Nachdem man ihm die Augen verbunden und mit dem Auto in ein nahegelegenes Waldstück verbracht habe, sei er geschlagen und gewürgt worden. Die Täter, die wussten, dass er in einer Bäckerei arbeite, hätten ihm ein Bild seines Chefs gezeigt und gesagt, er solle ihm ausrichten, dass sie schon etwas an die Bäckerei geschmiert hätten und diese nächstes Mal abbrennen würden. Unter vorgehaltener Waffe sei ihm sein Handy und Bargeld in Höhe von 915 Euro abgenommen worden. Anschließend hätten sich die Täter entfernt. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und schweren Raubes wurde nun eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Da der Geschädigte den Tatort im Wald nicht mehr benennen konnte, war ein Abgleich der zahlreichen, erhobenen Verkehrsdatensätze des Tatorts, an dem der Geschädigte in den Kleintransporter gezogen wurde, mit den Verkehrsdatensätzen des Tatorts im Wald nicht möglich. An seiner Bekleidung wurden nur seine Spuren sowie die einer weiblichen unbekannten Person gesichert. Eine Frau war jedoch nach den Angaben des Geschädigten an dem Überfall nicht beteiligt. Auch auf einer  Wahllichtbildvorlage mit den Tätern, die die Bäckerei seines Arbeitgebers beschmiert hatten, erkannte der Geschädigten keinen der Täter wieder. Letztlich erbrachte auch der Zeugenaufruf der Polizei vom 23. Oktober 2018 keine weiteren Hinweise auf die Täter. ____________________________________________________________________________

Sächsische Staatskanzlei                                          19.03.2019

+ Staatsregierung verabschiedet Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“

Dresden (19. März 2019) – Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger inhaltlicher Bestandteil der Arbeit der Staatsregierung. Zur Umsetzung dieser Herausforderungen hat das sächsische Kabinett den Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ verabschiedet. Er ist das Regierungsprogramm zum Ausbau der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen. Im Fokus stehen dabei zwei Ziele. Zum einen werden moderne Online-Angebote für Bürger und Unternehmen ausgebaut. Zum anderen soll die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren innerhalb der Behörden soweit wie möglich durchgängig elektronisch erfolgen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei, betont: „Im jüngst veröffentlichten ‚Deutschland-Index der Digitalisierung 2019‘ hat Sachsen den größten Schritt nach vorn gemacht. Der Freistaat steht jetzt gleich nach den Stadtstaaten auf Platz 4. Unser Masterplan ‚Digitale Verwaltung Sachsen‘ nimmt diesen Schwung auf und setzt neue Impulse. In den meisten Lebensbereichen ist es inzwischen völlig normal, dass Informationen und Dienstleistungen immer und überall online verfügbar sind. Dies wird in Zukunft auch für die Verwaltung gelten.“ Den rechtlichen Rahmen für den Masterplan gibt insbesondere das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Demnach sind bis Ende 2022 alle dafür geeigneten Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Die Staatskanzlei baut das bereits seit Oktober 2018 bestehende Serviceportal Amt24 weiter aus. Es soll als zentraler Einstiegspunkt fungieren, der auch auf Smartphones einfach genutzt werden kann. Beispiele für geplante Online-Dienstleistungen sind Beurkundungen des Standesamts, die Anmeldung eines Hundes, die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges, die Anmeldung eines Gewerbes, Auskünfte aus dem Handelsregister oder der Zugriff auf digitalisiertes Archivgut des Sächsischen Staatsarchivs. Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß unterstrich die Bedeutung der Digitalisierung für die erfolgreiche Zukunft des Freistaates: „Wir stellen in diesem Doppelhaushalt mehr als eine Milliarde Euro bereit, um die digitale Infrastruktur auszubauen. Dadurch können wir für alle die Chancen der Digitalisierung nutzbar machen. Für die Verwaltung heißt das, die elektronischen Angebote für Unternehmen und Bürger auszubauen und die internen Abläufe effizienter zu gestalten.“ Der Masterplan wurde unter Federführung der Staatskanzlei zusammen mit allen Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Sächsischer Landkreistag erarbeitet. In die Erstellung waren auch Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden eingebunden. Die Umsetzung des Masterplans wird ebenfalls gemeinsam mit den kommunalen Akteuren erfolgen. Der Masterplan bildet den verbindenden Rahmen hierfür. Um die vielfältigen Entwicklungen im rechtlichen Rahmen und bei der Informationstechnik aufzunehmen, wird der Masterplan regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.

Hintergrund zum Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“:

Zweck des Masterplans

Beim Masterplan handelt es sich um das Regierungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung zum Ausbau der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen. Er bildet unter anderem den Rahmen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und weiterer Vorgaben, z.B. aus dem Europarecht. Das OZG umfasst mehr als 2.000 Verwaltungsleistungen in 575 Bündeln (Anliegen), die online zur Verfügung zu stellen sind. Die Umsetzung erfolgt arbeitsteilig zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Sachsen hat die Federführung für das Themenfeld „Recht & Ordnung“ übernommen. Zur Unterstützung der Umsetzung des OZG in den sächsischen Kommunen wurde ein Förderprogramm mit einem jährlichen Volumen von 3 Mio. Euro aufgelegt.

Ziele des Masterplans

Die beiden Kernziele sind, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen gemäß OZG-Umsetzungskatalog elektronisch für Bürger und Unternehmen verfügbar sind und dass alle Verwaltungsverfahren soweit wie möglich innerhalb der Verwaltung durchgängig elektronisch bearbeitet werden. Weitere Ziele, wie zum Beispiel der Ausbau der elektronischen Bürgerbeteiligung und der elektronischen Kommunikation sind enthalten.

Inhalte des Masterplans

Der Masterplan ist in drei Teile gegliedert. Im Zielteil sind die verbindlich umzusetzenden Ziele und Leitlinien vorgegeben. Dem schließen sich die Umsetzungsplanungen der Ressorts an, die zum einen den derzeitigen Ist-Stand abbilden und darauf aufbauend in groben Schritten die Wegmarken bis zur Zielerreichung vorgeben. Schlussteil ist der Maßnahmenkatalog, der derzeit über 100 einzelne Vorhaben der kommunalen und staatlichen Verwaltungen zur Untersetzung der Wegmarken enthält. Die beiden Teile Umsetzungsplan und Maßnahmenkatalog werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fort geschrieben.

Weitere Beispiele für Vorhaben aus dem Masterplan

Online-Angebote für Bürger und Unternehmen:

– Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst (staatlich)

– Online-Antrag auf Wohngeld (staatlich/kommunal)

– Digitalisierung der Verfahren für Sondernutzungen (kommunal)

Durchgängige elektronische Bearbeitung innerhalb der Verwaltung:

– Umsetzung der EU-Richtlinie zum Empfang und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen

– Auf- und Ausbau eines elektronischen Kommunalarchivs

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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